Hallo zusamen,habe da mal 2 fragen.
Im Beiblatt zum Antrag WBK will meine Behörde wissen, wo der Standort des Waffenschranks innerhalb des Hauses ist.
Sollte sich dieser Standort ändern, ist dies mitteilungspflichtig?
In einem Schrank nach EN 1143 darf ja, wie wir alle wissen, Munition UND Waffen gelagert werden.
Darf neben der Waffe ein mit Munition bestücktes Magazin liegen?