Standort des Tresors der Behörde mitteilen? Mun im Magazin lagern?

  • Hallo zusamen,habe da mal 2 fragen.

    Im Beiblatt zum Antrag WBK will meine Behörde wissen, wo der Standort des Waffenschranks innerhalb des Hauses ist.
    Sollte sich dieser Standort ändern, ist dies mitteilungspflichtig?

    In einem Schrank nach EN 1143 darf ja, wie wir alle wissen, Munition UND Waffen gelagert werden.
    Darf neben der Waffe ein mit Munition bestücktes Magazin liegen?

  • Auch wenn das der ein oder andere nicht gern sieht, rechtlich spricht rein gar nix dagegen. Nur in der Waffe selbst darf sich keine Munition befinden.
    Ich hab z.B. meine jagdlichen Fangschusspatronen immer in einem Magazin im Schrank liegen. Hab dafür nicht mal eine Schachtel, da ich mir davon nur eben gerade ein Magazin wiedergeladen habe nach dem die Laborierung auf dem Stand fertig ausgetestet war (so häufig braucht man die bei der Jagd nun eben zum Glück nicht).

  • Hallo zusamen,habe da mal 2 fragen.

    Im Beiblatt zum Antrag WBK will meine Behörde wissen, wo der Standort des Waffenschranks innerhalb des Hauses ist.
    Sollte sich dieser Standort ändern, ist dies mitteilungspflichtig?

    In einem Schrank nach EN 1143 darf ja, wie wir alle wissen, Munition UND Waffen gelagert werden.
    Darf neben der Waffe ein mit Munition bestücktes Magazin liegen?

    Wenn Du nicht gleich einen Grundriss einreichst hast Du sicher genug Möglichkeiten die Möblierung zu ändern.

    Lieben heißt dienen, geliebt werden heißt herrschen.

  • bei n Waffenschrank geht die Behörde der genaue Standort i.d.R. gar nix an, sofern der Schrank in der eigenen Wohnung steht, und in keinen Räumen zu denen auch andere Zugang haben wie z.B. Gemeinschaftskeller der nur durch Latten getrennt ist geht nicht etc.

    Nur wenn es ums Pulver aufbewaren geht, da sieht das anders aus, da dort der Raum selbst einige Anforderugen erfüllen muss.

  • bei n Waffenschrank geht die Behörde der genaue Standort i.d.R. gar nix an,

    Spätestens bei der Waffenkontrolle sehen sie es ja doch, warum also überflüssigen Stress machen :rolleyes:

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Ja es geht aber auch darum, dass ein Umräumen innerhalb der Wohnung unter keinen Umständen anzeigepflichtig ist.

  • Ja es geht aber auch darum, dass ein Umräumen innerhalb der Wohnung unter keinen Umständen anzeigepflichtig ist.

    Ich denke auch das ist eine Frage des Einzelfalls.

    Wenn die Behörde den Standort anfragt, ist der Standort anzugeben.
    Das sind im engeren Sinne Auflagen im Zusammenhang mit der WBK Erteilung und damit das Recht der Behörde.

    Weist sie nicht auf eine eventuelle Anzeigepflicht bei Veränderung hin, ist diese m.E. auch nicht nötig.
    Weist sie darauf hin, ist diese auch zu erstatten.

    Letztlich ist im Umgang mit Behörden die alte Soldatentugend, unvermeidbare Befehle weder zu hinterfragen noch über deren Sinn nachzudenken, sondern sie exakt wortgetreu zu erfüllen nicht so ganz verkehrt :D:D:D

    Bei mir wurde übrigens nie ein Standort angefragt :rolleyes:

    CC

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Für das Bild im Raum gibt es einen guten Grund:

    Damit beweist Du, dass der Tresor auf dem eingeschickten Bild auch wirklich in Deinen Haus oder der Wohnung vorhanden ist. Ein Bild vom Tresor ohne Umgebung könnte auch irgendwo aufgenommen worden sein.


    Ich habe von einem Fall gehört, da hat der WBK-Beantrager nur die Rechnung vorgelegt. Irgendwie war ihm das Ding zu schwer, oder es sollte aus unerfindlichen Gründen nicht in die Wohnung. So stand der Tresor verpackt in der Garage, und die Waffe war im abgeschlossenen Aktenschrank. Und dann kam die Kontrolle und neben dem Waffenbesitzer hatte auch der SB ein Problem, weil er bei der Erteilung der Besitzerlaubnis nicht sorgfältig genug die regelkonforme Lagerung überprüft hatte.

    ---------------
    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • Damit beweist Du,

    Man ist zwar in der Bringpflicht, aaber das entlastet das Amt nicht vor ner Kontrolle.
    "Die" haben schön vorbeizukommen und wenn alles i.O. fein abzunicken.

    Ich habe von einem Fall gehört, da hat der WBK-Beantrager nur die Rechnung vorgelegt.

    Zu der Sache nur,...Faulheit, oder keine Ahnung.
    Meiner Behörde hat das nicht gereicht, ne Stunde später war einer zur Kontrolle da !

  • Für das Bild im Raum gibt es einen guten Grund:

    Damit beweist Du, dass der Tresor auf dem eingeschickten Bild auch wirklich in Deinen Haus oder der Wohnung vorhanden ist. Ein Bild vom Tresor ohne Umgebung könnte auch irgendwo aufgenommen worden sein.


    Ich habe von einem Fall gehört, da hat der WBK-Beantrager nur die Rechnung vorgelegt. Irgendwie war ihm das Ding zu schwer, oder es sollte aus unerfindlichen Gründen nicht in die Wohnung. So stand der Tresor verpackt in der Garage, und die Waffe war im abgeschlossenen Aktenschrank. Und dann kam die Kontrolle und neben dem Waffenbesitzer hatte auch der SB ein Problem, weil er bei der Erteilung der Besitzerlaubnis nicht sorgfältig genug die regelkonforme Lagerung überprüft hatte.

    Kann sein, muss aber nicht sein, eine belastbare Quelle wird es auch nicht geben.

  • Sinngemäße Aussage meines SB:

    "Je genauer ich auf den Fotos erkennen kann, dass die Waffen richtig aufbewahrt werden, um so weniger habe ich einen Grund für die Kontrolle."

    Da in Bayern die Vor-Ort-Kontrolle nichts kostet, soll natürlich ein SB auch nicht zu viele Dienstreisekosten verursachen..... und da sowieso das Personal kaum mit den Verwaltungsformalien nachkommt, werden zuerst die Waffenbesitzer kontrolliert, wo es begründete Verdachtspunkte gibt.
    Darüber hinaus trifft so ein Kontrolleur bei den Besuchen während der üblichen Dienstzeiten kaum einen Waffenbesitzer an, der einer regelmäßigen Erwerbsarbeit nachgeht. Und Rentner sind auch sehr oft unterwegs.
    Also bleibt es in der Regel bei angekündigten Kontrollen ......

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    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

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