Vereinswechsel und WBK Antrag

  • Hallo liebe Leute,

    ich habe momentan folgendes Problem.

    am 1.1.2017 bin ich in einen DSB verein eingetreten und bin im DSB laut Mitgliedsausweises seit März 2017 beim DSB geführt. Dort hatte ich relativ Wenig geschossen da es immer zur Problemen kam mit der Waffenausgabe. Habe also von 2017 bis 2018 insgesamt 4 Schießtermine (leider).
    Dann am 1.2.2018 bin ich in einen anderen Verein eingetreten der auch beim DSB ist und dort funktioniert es gut mit der Ausgabe wodurch ich nun 16 Termine habe (von den 18 die ich machen möchte) bis heute.
    Jetzt habe ich mir die frage gestellt wie es aussieht mit dem Beantragen, da ich ja bereits seit Anfang 2017 beim DSB geführt bin. Daraufhin meinte mein Teilverband (BSV Leimen) "Mitgliedschaft von 12 Monaten im Verein + 12 Monate Mitgliedschaft im BSV", was für mich kein Sinn macht, da ich ja bereits beim Teilverband (bei mir BSV) sowie beim DSB seit März 2017 Gemeldet bin und ununterbrochen in einem Verein Mitglied wahr der dem DSB sowie BSV angehört.

    Meine frage ist nun, mach ich einen Denkfehler oder ist das so richtig? Dann müsste ich ja in jedem neuen Verein 12 Monate Warten um etwas zu beantragen.
    Das Problem ist nicht die Eile die WBK zu bekommen, sondern eher die MPU die ich im August gemacht habe weil ich dachte das ich schon etwas beantragen kann, da ich bereits seit über 1,5 Jahren beim DSB/BSV Gemeldet bin. Und möchte eben nicht nochmal 230€ ausgeben. Diese ist laut Sachbearbeiterin (die es selbst nicht wirklich wusste) und mir sagte "Ja also 6 Monat" maximal gültig.

    Bei weiteren fragen stehe ich gerne zur Verfügung :)

  • Bei welchem Landesverband bist du denn?
    Wenn du in Hessen (Hessischer Schützenverband) bist, bist du wohl gear....
    Beim HSV wird ein Haken bei "Ist seit 12 Monaten Mitglied im Verein" gemacht oder halt auch nicht.
    Ebenso müssen die Schießtermine über 12 Monate verteilt sein mit maximal 2 Monaten wo nicht geschossen wurde.

    Wegen Gültigkeit der MPU würde ich die SB noch mal fragen.
    Ggf mal fragen wie das ist mit WBK beantragen und das Verfahren dann halt 5 Monate hinauszögern.
    Ich hatte bei mir damals das Bedürfnis auch nachgereicht (1 Monat später oder so).

  • Ich bin beim Badischer Sportschützenverband BSV Leimen.

    Hatte da bereits schon mit einer SB gesprochen, laut ihr meinte sie sollte es nicht älter als 6 Monate sein (Obwohl das ja Nirgendswo im Gesetz steht).

    Wie meinst du das mit dem Beantragen und 5 Monate hinauszögern?

    Ich hab so das gefühl das sich bei mir in der Gegend alle Quer stellen was das Thema angeht ... Bei mir im Verein sagen sie "GK erst aber Landesmeisterschaft sonst nur KK", dann wollte ich zu einem BDMP da ich sowieso lieber GK Schieße... der SLG leiter "die ersten 2 Jahre nur KK und dann kann man mal schauen". Super im BDMP gibt es vielleicht 5 Disziplinen mit KK.

    Ist ehrlich kein wunder wenn es keine Jungschützen mehr in Vereinen gibt, wenn man sieht was die dort abziehen mit U25 besser gesagt U30 Jährigen ^^

  • Hallo Rolf2,

    ich komme aus der nähe Pforzheim (BW). Hatte bereits eine Handvoll Vereine Sowie SLGn angeschrieben, entweder waren die Kontaktdaten ungültig und nicht mehr verfügbar, die SLGn gab es garnicht mehr oder man war da und man wurde eher abgelehnt vom Gefühl her wegen des Alters von knapp 21 Jahren.

    Also habe bereits den Großteil der BDS sowie BDMP vereine in meinem Umkreis durch und bisher keinen erfolg.

    Ist leider auch eine Zwickmühle, man kann nicht in einen Verein des erste mal kommen und fragen wie es mit dem beantragen eines Bedürfnisses aussieht. Jedoch wenn man nicht frägt heißt es am ende "Ja bei uns nur erst mal 2 Jahre KK".

  • Wenn du eine Kurzwaffe (ich gehe jetzt einfach mal von Pistole 9x19 aus) erwerben möchtest brauchst du eine grüne WBK mit Voreintrag.
    Dazu gehst du in die Waffenbehörde (Ordnungsamt) bei dir und beantragst diese.
    Die Wollen von dir:
    Nachweis vom Tresor, Sachkundenachweis, MPU, 21 Jahre alt, Bedürfnisbestätigung, Schießstandzulassung (reicht die Angabe deines Vereins wenn der lokal ist)
    Vom Tresor kannst du Bilder machen und Kopien des Belegs liefern, MPU solltest du schon haben, Perso hast du auch, Urkunde vom Sachkundelehrgang kopieren, Bedürfnis musst du bei deinem Landesverband beantragen:
    https://www.bsvleimen.de/waffenrecht.ht…n-12-7-2017.pdf
    https://www.bsvleimen.de/waffenrecht.ht…ruene%20WBK.pdf

    Beachte

    Code
    Diese Regelmäßigkeit ist, wenn Sie über ein ganzes Jahr hinweg alle 12 Monate je 1x eingetragen haben und in dieser Zeit jeden Monat einen
    Schießtermin, bzw. bei kleinen Unterbrechungen (z.B. Urlaub, Krankheit, Vereinsferien) 18 Schießtermine über das ganze Jahr verteilt,
    entsprechend nachweisen. – Sollten zwischen den Schießterminen eine längere Fehlzeit liegen, bitten wir um eine schriftliche Begründung.
    Eventuell müssen Fehlmonate nachgeholt werden.

    sowie


    Code
    Unser Verein ist Mitglied im Badischen Sportschützenverband 1862 e.V.
    Wir bestätigen hiermit dem Antragsteller, dass er Mitglied im o.g. Verein ist, regelmäßig seit mindestens
     12 Monaten den Schießsport in unserem Verein als Sportschütze betreibt und beim Badischen
    Sportschützenverband als Mitglied gemeldet ist. Ferner bescheinigen wir, dass wir die geeigneten
    Schießstandanlagen für die beantragte Disziplin in eigenem Besitz haben / ein Mietverhältnis nachweisen
    können.

    Willkommen in Deutschland...
    Nachdem du dann deine WBK hast, sagst du dem SB in der Waffenbehörde du da gerne den Voreintrag für die halbautomatische 9x19 (sollte er eigentlich selbstständig machen) und das du eine Munitionserwerbsberechtigung dafür willst. Das sollte alles mit den Angaben bei deinem Landesverband übereinstimmen. Wenn du dann deine Waffe kaufst, trägt der Verkäufer dann die Waffe richtig ein. Dann gehst du wieder zur Waffenbehörde und lässt alles abstempeln.
    Geschaft.

  • Ist leider auch eine Zwickmühle, man kann nicht in einen Verein des erste mal kommen und fragen wie es mit dem beantragen eines Bedürfnisses aussieht.

    Die Antwort hilft dir zwar nicht, aber in unserem Verein kann man das natürlich. Eine Frage die von Neulingen oft gestellt wird, also nicht explizit das Bedürfnis,
    sonder eben der Weg des legalen Waffenerwerbs. Wir klären die Leute gerne auf.

  • Na Super also heißt das auch das ich nun noch bis 1.2.2019 Warten kann weil es ja heißt "...bei uns im Verein". Das ist wieder mal so richtig Deutsche Bürokratie, das die Vereinszeit in einem anderen Verein nicht angerechnet wird und somit 12 Monate von vorne beginnen. :D :(

    Naja dann werde ich mal schauen, muss eh noch warten bis ich 21 bin, sind ja nur noch 2 Monate.

  • Na Super also heißt das auch das ich nun noch bis 1.2.2019 Warten kann weil es ja heißt "...bei uns im Verein". Das ist wieder mal so richtig Deutsche Bürokratie, das die Vereinszeit in einem anderen Verein nicht angerechnet wird und somit 12 Monate von vorne beginnen. :D:(

    Naja dann werde ich mal schauen, muss eh noch warten bis ich 21 bin, sind ja nur noch 2 Monate.

    Dann ist es doch halb so wild.
    Und frag bitte den Sachbearbeiter in der WAFFENBEHÖRDE wie das mit der MPU ist.
    Bin da nicht so bewandert aber meiner Meinung nach geht das den Verband nix an.

  • Sprich doch nochmal mit dem Verband und den Vereinen. Vielleicht lassen sich deine Zeiten ja vom Verband addieren.
    Bei uns im BDS (Hessen) geht das, sogar wenn man von einem anderen Verband kommt, werden Zeiten (teilweise) angerechnet.
    Mehr als nein sagen können die vom BSV ja auch nicht.

  • Ich hatte bereits angefragt gestern, die Antwort war folgende:

    "Wir als Verband, setzen wie in unserem Flyer, im Anhang aufgeführt, als unsere Richtlinie,
    eine 12monatige Mitgliedschaft im entsprechenden Verein der Antragstellung, sowie die
    12monatige Mitgliedschaft in unserem Verband für eine Waffenbefürwortung voraus.
    "
    "...Verein der Antragsstellung"

    Heißt ich bin zwar seit knapp 1 3/4 Jahren im DSB und BSV, habe alle Dokumente und 16 Schießtermine, aber du bist noch nicht 12 Monate im Verein, sondern erst 6 Monate im neuen und 12 im Alten bei dem ich nur 4 mal geschossen habe (weil es scheinbar eine gute Idee ist dem 80 Jährigen Schlüsselwart den Schlüssel zu geben der so gut wie nie da ist)^^

  • Sprich doch nochmal mit dem Verband und den Vereinen. Vielleicht lassen sich deine Zeiten ja vom Verband addieren.
    Bei uns im BDS (Hessen) geht das, sogar wenn man von einem anderen Verband kommt, werden Zeiten (teilweise) angerechnet.
    Mehr als nein sagen können die vom BSV ja auch nicht.

    Ja, beim BDS geht das. Hab ich nachgelesen. Ich meine allerdings, dass man 4 Monate im BDS sein muss um sich da was bescheinigen zu lassen. Müsste ich nochmal lesen.
    Aber DSB...
    Aber klar, fragen kostet nix.

  • Die Dauer der Mitgliedschaft ist da wenig hilfreich, weil du lückenlos 12 Monate am Stück Schießtermine nachweisen musst, bei Beantragung einer Waffe. Das ist bei Neulingen so, wurde mir vom DSB-Verband gesagt. Soll heißen, dass du erst eine Waffe beantragen kannst, wenn du die letzten 12 Monate JEDEN Monat geschossen hast!

  • wurde mir vom DSB-Verband gesagt. Soll heißen, dass du erst eine Waffe beantragen kannst, wenn du die letzten 12 Monate JEDEN Monat geschossen hast!


    12 Monate regelmäßig ODER 18. mal Schießtermine

    In unserem Verein gibts im Dez. z.b. generell KEINE Einträge ins Schießbuch - da werden nur Freundschaftsschießen, Nikolausschießen etc gemacht für die es KEINEN Eintrag gibt. Auch im August ist bei uns normalerweise kein Schießbetrieb - wenn man Glück hat, ist einmal im August jmd da der Aufsicht macht - aber

    Ich hatte keinerlei Probleme bei Beantragung meiner Kurzwaffe auch wenn ich KEINEN Eintrag im Dez hatte- weil ich halt eh über 30 Einträge hatte und somit eine regelmäßige Schie´beteiligung nachweisen konnte.

  • Die Dauer der Mitgliedschaft ist da wenig hilfreich, weil du lückenlos 12 Monate am Stück Schießtermine nachweisen musst, bei Beantragung einer Waffe. Das ist bei Neulingen so, wurde mir vom DSB-Verband gesagt. Soll heißen, dass du erst eine Waffe beantragen kannst, wenn du die letzten 12 Monate JEDEN Monat geschossen hast!

    Das steht aber zumindest für den Badischen Sportschützenverband sowie Hessischen Schützenverband anders in dem Antrag drinnen.
    Manchmal reden die Leute zu viel.
    Ich konnte bisher nirgends lesen, dass man eine Disziplin schon mal geschossen haben muss um ne Waffe dafür zu beantragen.
    Solange man regelmäßig scharfe Waffen schießt sollte alles in Ordnung sein.
    Dennoch meinte man in meinem Verein, man müsse parallel zur Sportpistole auch noch KK-Gewehr schießen um sich nach einem Jahr eine Lang- und Kurzwaffe zu kaufen...
    Was mir etwas sauer aufstößt, ist das Luftpistole nicht fürs Bedürfnis zählt.
    Da ich nicht so oft zum schießen komme werde ich dadurch dazu getrieben keine LuPi mehr zu schießen... Aber hey, 2. Bundesliga geht auch so :rofl: (ist mein Ernst)
    Und wegen GK-Waffen @Seegurke beantragen: Wird bei uns auch massiv reingeredet. Erst mal KK beantragen... Wobei die Vereinskollegen es im Gegensatz zu mir nicht einfach versucht haben, sondern eingelenkt haben.

  • Und wegen GK-Waffen @Seegurke beantragen: Wird bei uns auch massiv reingeredet. Erst mal KK beantragen.

    ja, das steht zwar nicht in der Sportordnung drinnen , aber die Vereine machen gerne ihre eigenen Regeln - das hab ich ja auch schon bemängelt als ich hier ins Forum kam....

    Bei uns damals: erstmal nur Luftgewehr schießen regelmäßig während über Aufnahme diskutiert wird - ok absolviert , Mitglied geworden. Sieht man ja ein, erstmal mit was kleinem zu üben...

    Dann : Erstmal nur KK bis Trefferbild paßt - ok, auch absolviert.

    nach über 30 Schießterminen während der 12 Monate Wartezeit ausschlließlich mit KK auf WBK Antrag dann den Antrag auf 9 mm bze .45 von meinem Mann eingereicht: Schützenmeister hat Schießtermine kontrolliert und sein OK gegeben - Waffen beantragt, bekommen. Als wir dann mit 9mm, .45er dastanden ging das Geschrei los und der Schützenmeister wurde geflamed: WÄÄÄÄH: Wie kann er sowas genehmigen - alle müssen erstmal mehrere Jahre .22er Pistole schießen bevor sie 9mm .45er beantragen dürfen...
    Wir wurden nicht rausgeschmissen und sind auch heute noch in dem Verein - einziger Großkaliberverein im Gau... Ale anderen Schützenvereine sind Luftgewehr / Luftpistole only die also nicht zu einer WBK legitimieren.

    Auch wenn das Gesetz hier eh schon Regeln klar vorgibt unter welchen Bedingungen eine WBK erteilt wird - manche Vereine sind noch strenger als das Gesetz..

    Machen kannst da irgendwie nix : wenn der Verein sagt, es gibt kein Bedürftnis auch wenn DU laut Gesetz Deine Schießnachweise mit erlaubnispflichtigen Wafen nachweisen kannst -dann hast Pech gehabt...

    In unserem Verein gabs auch mal Mindestringe -wenn Du nicht mit KK mind. 250 Ringe geschaft hattest, dann durftest eh kein .22er/GK beantragen... und natürlich erst nach 2 Jahren nicht gesetzlich nach 1 Jahr und der 12/18 Regelung...


    Wozu soll ich .22 er beantragen wenn ich diese Disziplin nicht schießen will ? Ich sehs ja ein als Übung für Neuling - hab ja auch das erstmal nur Luftpuster eingesehen...

    So manchen Vereinen muß es schon enorm stinken wenn sie keinen Einfluß über den Erwerb der Waffen über Gelb haben...

  • Bei mir war es so, dass ich nach 12 Monaten einen Bedürfnisantrag gestellt habe und die 12 Monate um 1 Monat verlängert wurde, weil ich 1 Monat wg Urlaub nicht schießen war. Somit habe ich 13 Monate für die erste Bedürfnisgenehmigung warten müssen. Ein Anruf beim Verband in Stuttgart mit dem Hinweis, dass ich trotz 1 fehlenden Monat über 100 Einträge im Schießbuch habe, schaffte Klarheit: Ein Anfänger brauch 12 Monate Training, egal wie oft man trainieren war. Die 18er Regel gilt also für Erstanträge nicht, so der Verband.
    Wobei das Kaliber denen herzlich egal war. Ich habe als Erstwaffen 2 Pistolen im 9mm und 45ACP genehmigt bekommen.Aus Vereinen wie oben genannt sollte man austreten...

    Einmal editiert, zuletzt von whoami (14. September 2018 um 04:00)

  • Auch wenn das Gesetz hier eh schon Regeln klar vorgibt unter welchen Bedingungen eine WBK erteilt wird - manche Vereine sind noch strenger als das Gesetz..

    Die für Deutsche wohl besonders typische Sucht danach, zu bevormunden und bevormundet zu werden!

    Ich sag es immer wieder:

    Während andere Völker morgens zu Allah, Budda oder sonsteinen Gott beten, liegen die Deutschen auf den Knien und betteln die Stäätin darum an, von ihr bevormundet zu werden.

    Und wenn der Stäätin gerade mal nichts einfällt, kommt von den Deutschen:

    Zitat

    Ich hätte da noch folgende Ideen ...


    Wie mich das ankotzt!

    Ich komme ja von der Jagd, und als ich anfing, ernsthaft Sportschießen zu betreiben, habe ich mich fassungslos gefragt:

    Zitat

    Wie kann man sich nur so bevormunden lassen?


    Nun, als Sportschütze muß ich mich diesen absurden Gesetzen beugen - wofür mir aber absolut jedes Verständnis fehlt, sind solche Auswüchse, wie von Narima beschrieben.

    Rolf2

  • Hallo Rolf2,

    das ist normal als Sportschütze. Du wirst immer Bevormundet und ganz schlimm ist es wenn du wie ich noch unter 25 Bist. Da wird man sehhhr Stark bevormundet mit aussagen wie "Du brauchst keine GK, KK Reicht", "GK ist zu teuer für dich", "Du brauchst MPU und die Kriegst du eh nicht unter 25". Also lauter dumme sachen die komplett Inhaltslos sind und nicht wirklich mit dem Gesetz übereinstimmen.

    Bei mir im Schützenhaus hab ich mich schon abgefunden, nichts mehr über das Thema Waffengesetz anzusprechen. Dort kannten sie den unterschied zwischen Führen und Transportieren nicht und dachten mein Bruder "FÜHRT" eine Schreckschusswaffe die Verschlossen im Rucksack und Koffer ist, zum Schützenhaus.

    Der Jagdschein ist sicher die einfachere und Stressfreiere Methode :D im Endeffekt wahrscheinlich auch Günstiger.

  • Der Jagdschein ist sicher die einfachere und Stressfreiere Methode :D im Endeffekt wahrscheinlich auch Günstiger.

    Aber nicht für Sportschützen; zumindest dann nicht, wenn Du vorwiegend Kurzwaffendisziplinen schießen möchtest.

    Bei Kurzwaffen bist Du auf max. zwei begrenzt und die Anforderungen an eine jagdlich genutzte Kurzwaffe sind doch deutlich anders als bei Sportdisziplinen (Ausnahme: Die Dienstwaffendisziplinen des BDMP).

    Rolf2

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!