Hallo liebe Leute,
ich habe momentan folgendes Problem.
am 1.1.2017 bin ich in einen DSB verein eingetreten und bin im DSB laut Mitgliedsausweises seit März 2017 beim DSB geführt. Dort hatte ich relativ Wenig geschossen da es immer zur Problemen kam mit der Waffenausgabe. Habe also von 2017 bis 2018 insgesamt 4 Schießtermine (leider).
Dann am 1.2.2018 bin ich in einen anderen Verein eingetreten der auch beim DSB ist und dort funktioniert es gut mit der Ausgabe wodurch ich nun 16 Termine habe (von den 18 die ich machen möchte) bis heute.
Jetzt habe ich mir die frage gestellt wie es aussieht mit dem Beantragen, da ich ja bereits seit Anfang 2017 beim DSB geführt bin. Daraufhin meinte mein Teilverband (BSV Leimen) "Mitgliedschaft von 12 Monaten im Verein + 12 Monate Mitgliedschaft im BSV", was für mich kein Sinn macht, da ich ja bereits beim Teilverband (bei mir BSV) sowie beim DSB seit März 2017 Gemeldet bin und ununterbrochen in einem Verein Mitglied wahr der dem DSB sowie BSV angehört.
Meine frage ist nun, mach ich einen Denkfehler oder ist das so richtig? Dann müsste ich ja in jedem neuen Verein 12 Monate Warten um etwas zu beantragen.
Das Problem ist nicht die Eile die WBK zu bekommen, sondern eher die MPU die ich im August gemacht habe weil ich dachte das ich schon etwas beantragen kann, da ich bereits seit über 1,5 Jahren beim DSB/BSV Gemeldet bin. Und möchte eben nicht nochmal 230€ ausgeben. Diese ist laut Sachbearbeiterin (die es selbst nicht wirklich wusste) und mir sagte "Ja also 6 Monat" maximal gültig.
Bei weiteren fragen stehe ich gerne zur Verfügung