Alles anzeigenSo, Antwort bekommen:
"Hallo Paul, wenn schweizer Staatsbürger mit einer Schusswaffe nach/durch Deutschland reisen ist ein EFWP (die Waffe/n muss/müssen eingetragen sein) und eine schriftliche Einladung zur Jagd oder zu einer Schießveranstaltung erforderlich. Eine separate Anmeldung bei uns muss nicht erfolgen.
In dem von dir geschilderten Fall (habe das Beispiel von Eule angeführt) haben die Kollegen höchstwahrscheinlich eine gewisse Rechtsunsicherheit gehabt.
Bis bald und Gruß"
Der unterstrichene Teil wurde von mir eingefügt.
Schön und gut. Aber schriftlich, mit Samt und Siegel vom Papst persönlich nützt mir das nix, wenn der Deutsche/Schweizer in Erzingen das anders sieht.