Europäischer Feuerwaffenpass

  • Vor zwei Jahren als ich zum FAS nach Philippsburg fuhr stand am deutschen Zoll bei Basel ein Grenzbeamter vor seinem Häuschen. Ich hielt an und sagte zu ihm, ich hätte Waffen dabei. Er winkter mich zu einem Abstellplatz und seine erste Frage war nach dem EFWP. Ich bestätigte mündlich das Vorhandensein dieses Papiers und erhielt den Bescheid: Alles i. O.. Fahren!

    Mitr

    Ich bin immun gegen Marketing. Aus diesem Grunde trinke ich kein Red Bull und habe keine Waffen von H+K!

  • Es gibt mit dem Europäischen Feuerwaffenpass noch ein anderes Problem. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Mitgliedstaaten festlegen welche Waffen aus dem Ausland sie akzeptieren und welche nicht. Darüber sollte eigentlich im Zuge der gegenseitigen Anerkennung eine Liste und Datenbank geführt werden. Zu dieser Liste kam es aber bis heute nicht, soweit mir bekannt ist in keinem Mitgliedstaat.



    Tapfer und treu bis die Granate verglühte ! 156 Jahre Gendarmerie in Österreich (1849-2005) :f_at:


    IWÖ, NFVÖ, Firearms United ! :f_at::f_eu:

  • Anfrage an den deutschen Zoll ist raus. Auch ich hatte schon Kontrollen, und ausser dem Fakt dass Zöllner und Polizisten auch neugierig sind und gerne mal ein spezielleres Gewehr anschauen hatte ich nie Zeitverzug. Bin trotzdem froh um jeden sachdienlichen Hinweis wo das mit der Meldepflicht steht, kann ja sein das dem wirklich so ist.

    Eule

    Ich schiesse gerne und viel, auf kurze und sehr lange Distanzen, mit grossen und kleinen Kalibern und am liebsten mit Freunden. Ich schiesse weil es mir Freude bereitet und nicht weil ich Angst habe.

  • Ich kann die Frage nur aus deutscher Sicht beantworten; aber ich denke, das könnte auch hier weiterhelfen.

    Der EFWP reicht nicht aus, wenn ich mit Waffen reisen möchte, vor allem wieder einreisen möchte.

    Bei der Wiedereinreise werde ich mit zwei verschiedenen Behörden und deren Beamten konfrontiert:

    • Die Bundespolizei (vormals Bundesgrenzschutz)
      interessiert sich für die Waffen als solche und damit den Europäischen Feuerwaffenpaß.
    • Der deutsche Zoll
      interessiert sich für die Waffen als Waren, die (wieder-)eingeführt werden. Denen muß ich nachweisen, daß die Waffen ursprünglich aus Deutschland stammen und jetzt nur wieder einreisen.
      Nun könnte man mit gesundem Menschenverstand meinen, dafür reiche der EFWP, der Jagdschein oder die Waffenbesitzkarte aus.
      Dem ist leider nicht so. Ich benötige das entsprechende vor(!) Ausreise ausgefüllte und gesiegelte Zollformular, welches die "Rückwareneigenschaft" bescheinigt.
  • Nicht böse sein, aber das bringt mir nichts. Ich habe eine Erlaubnis, den EFWP.


    Nein, Du hast keine deutsche Erlaubnis. Du hast ein schweizer Dokument, das einen europaweit standardisierten Platz für Eintragungen solcher Erlaubnisse bietet und Dich ggf. berechtigt, Ausnahmeregelungen in Anspruch zu nehmen.

    Nocheinmal: Der Europäische Feuerwaffenpass ist kein Erlaubnisdokument.

  • https://www.zoll.de/DE/Privatperso…ition_node.html

    Zitat

    Mitwirkung der Zollverwaltung

    Während die Erteilung waffenrechtlicher Genehmigungen und Erlaubnisse in den Zuständigkeitsbereich der gemeindlichen Ordnungsämter, der Kreisverwaltungsbehörden oder der Kreispolizeibehörden fällt, überwacht die Zollverwaltung gemäß § 33 WaffG den Warenverkehr an den Außengrenzen der Europäischen Union und im Inland durch mobile Kontrollen. Waffen und Munition sind beim Verbringen bzw. bei der Mitnahme nach oder durch Deutschland bei der Zollstelle stets unaufgefordert anzumelden und ggf. vorzuführen. Die Nichtbeachtung der waffenrechtlichen Bestimmungen führt grundsätzlich zur Einleitung eines Strafverfahrens und zur Beschlagnahme der eingeführten Gegenstände, Waffen oder Munition.

  • Ein Schweizer Zöllner hat mir das so erklärt, dass ich die Waffen mit EUFWP nicht speziell anmelden muss, ABER einen ständig besetzten Zoll zur Durchfahrt nutzen muss. Dies hätten ihm Deutsche Zollbehörden so erklärt. Sinnhaftigkeit sehe ich darin nicht.

    Leider ist es so, dass sich der Schweizer Zoll und der Deutsche nicht so gut verständigen können. Bei Einführung des EUFWP meinte der Schweizer Zoll, das sei ein Erlaubnisdokument, und hat den Durchgangsschein damit ersetzt, bis das Hauptzollamt Singen mal per Zufall mitbekommen hat, dass das so gehandhabt wird und dem ein Ende gesezt hat.

    Ich finde auch keine konkreten Geseztesartikel. Das Hauptzollamt Singen hat meine Anfragen nie beantwortet, der Schweizer Zoll schiebt mich zum fedpol, welches mich wiederum an den Zoll verweist.

    Lustig, wa?

    Der EUFWP hat mich aber mal gerettet, als ich ein Päckchen Munition im Auto hatte, von welchem ich annahm, ich hätte es herausgenommen gehabt. Kaliber war eingetragen, daher sei es kein Problem, meinte der Deutsche Zöllner. Dass ich sie nicht zweckdienlich dabei hatte, sei "Haarspalterei".

    In Koblenz am Zoll haben mir die Deutschen mal gesagt, dass sie viele Schützen/Jäger haben, wo etwas rumliegt (Waffe/Munition), weil so sind halt die Schweizer. Mit EUFWP drohten dann keine Konsequenzen, auch wenn man nicht angemeldet hat.

  • und jetzt kommt noch die Frage dazu was Waffenrechtlich ein Drittstaat aus Sicht von Deutschland aus ist, und gemäss Regelung sind die Länder der Europäischen Union .... keine Drittstaaten.

    Ich schiesse gerne und viel, auf kurze und sehr lange Distanzen, mit grossen und kleinen Kalibern und am liebsten mit Freunden. Ich schiesse weil es mir Freude bereitet und nicht weil ich Angst habe.

  • Denn wenn die Schweiz in diesem Sinne kein Drittstaat wäre würde der Paragraph 33 nicht gelten??

    Ich schiesse gerne und viel, auf kurze und sehr lange Distanzen, mit grossen und kleinen Kalibern und am liebsten mit Freunden. Ich schiesse weil es mir Freude bereitet und nicht weil ich Angst habe.

  • und jetzt kommt noch die Frage dazu was Waffenrechtlich ein Drittstaat aus Sicht von Deutschland aus ist, und gemäss Regelung sind die Länder der Europäischen Union .... keine Drittstaaten.

    "Je nach Kontext kann der Begriff Drittstaatsangehöriger sich auch auf andere Merkmale beziehen. Insbesondere im Bereich des freien Personenverkehrs beziehungsweise der Freizügigkeit gelten Familienangehörige von Unionsbürgern trotz fehlender eigener Unionsbürgerschaft nicht als Drittstaatsangehörige. Gleiches gilt für die Familien von Staatsangehörigen eines Drittstaates, die aufgrund spezieller Übereinkommen mit der EU ebenfalls ein Recht auf Freizügigkeit genießen. Dies sind vor allem aufgrund des Europäischen Wirtschaftsraumes [EWR] Island, Liechtenstein und Norwegen sowie aufgrund des Abkommens mit der Schweiz ebenso Schweizer Staatsangehörige und ihre Familienmitglieder."

    Quelle: https://www.juraforum.de/lexikon/drittstaat

  • Danke Paul, komme unabhängig zur gleivmchen Einschäzung, die Schweiz ist Waffenrechtlich kein Drittstaat.

    Ich schiesse gerne und viel, auf kurze und sehr lange Distanzen, mit grossen und kleinen Kalibern und am liebsten mit Freunden. Ich schiesse weil es mir Freude bereitet und nicht weil ich Angst habe.

  • Deshalb wird auch immer wieder der Begriff "EU-Aussengrenze" genannt. Wenn ich das richtig verstanden habe müssen Deutsche beim Grenzübertritt z.B. nach Frankreich die Waffe nicht Anzeigen und genau so wenig müssen das Schweizer die nach Deutschland reisen???

    Als Nicht-Jurist tendiert man ja dazu davon auszugehen dass wenn man nicht expizit aufgefordert wird aussen vor ist.

    Ich schiesse gerne und viel, auf kurze und sehr lange Distanzen, mit grossen und kleinen Kalibern und am liebsten mit Freunden. Ich schiesse weil es mir Freude bereitet und nicht weil ich Angst habe.

  • Hab eine Ticket-NR. bekommen.

    Mal schauen wie lange das dauert.

    Ich schiesse gerne und viel, auf kurze und sehr lange Distanzen, mit grossen und kleinen Kalibern und am liebsten mit Freunden. Ich schiesse weil es mir Freude bereitet und nicht weil ich Angst habe.

  • Deshalb wird auch immer wieder der Begriff "EU-Aussengrenze" genannt. Wenn ich das richtig verstanden habe müssen Deutsche beim Grenzübertritt z.B. nach Frankreich die Waffe nicht Anzeigen und genau so wenig müssen das Schweizer die nach Deutschland reisen???

    Als Nicht-Jurist tendiert man ja dazu davon auszugehen dass wenn man nicht expizit aufgefordert wird aussen vor ist.

    Mann muss zwischen dem Geltungsbereich des Waffengesetzt und des Zollrechts unterscheiden.

    Frankreich ist EU und fertig. Die Schweiz hat Abkommen mit der EU, sodass sie kein "Drittstaat" ist. Das betrifft das Waffengesetzt, aber zollrechtlich sieht es eben u.U. anders aus, wie ich und German in dem Link eingefügt haben.

  • klar, aber das Zitat zur Mitwirkungspflicht bezieht sich auf Artikel 33 des Waffengesetztes. Und hier sind wir nicht betroffen.

    Also....

    Ich schiesse gerne und viel, auf kurze und sehr lange Distanzen, mit grossen und kleinen Kalibern und am liebsten mit Freunden. Ich schiesse weil es mir Freude bereitet und nicht weil ich Angst habe.

  • Mensch, lies doch das Zoll- und Waffengesetz richtig! Ist doch alles ganz plausibel und ohne X Querverweise auf Abkommen, §§§ und Drittstaaten etc. erklärt! Das versteht ja sogar mein Kleinster... Als wäre das deutsche Recht so kompliziert?!? ::lachen2::

    Mal im Ernst, ich habe dich Frage an einen Bekannten weitergegeben welcher in der Branche seinen Dienst leistet und bin gespannt was dabei rauskommt.

  • So, Antwort bekommen:

    "Hallo Paul, wenn schweizer Staatsbürger mit einer Schusswaffe nach/durch Deutschland reisen ist ein EFWP (die Waffe/n muss/müssen eingetragen sein) und eine schriftliche Einladung zur Jagd oder zu einer Schießveranstaltung erforderlich. Eine separate Anmeldung bei uns muss nicht erfolgen.

    In dem von dir geschilderten Fall (habe das Beispiel von Eule angeführt) haben die Kollegen höchstwahrscheinlich eine gewisse Rechtsunsicherheit gehabt.

    Bis bald und Gruß"

    Der unterstrichene Teil wurde von mir eingefügt.

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