Ist eben keine andere Baustelle.
Es wurde behauptet, dass wenn nach §7 Waffg ausgebildet wird, alles passt.
Dies ist eben nicht so.
Für jede Sparte braucht man einen extra abgestimmte SK, welche auch noch eingeschränkt sein kann.
Wenn ich als Anbieter das mir (Seenotsignalmittel) mit genehmigen lassen (die Qualifikation vorrausgesetzt), dann kann ich dies auch bestätigen, wenn die Prüfung bestanden wurde.
Ebenso, kann ich eine SK für BWT durchführen (wenn Vorraussetzungen durch den Anbieter erfüllt) oder eben nicht.