Sachkunde mit Beschränkung 22lr Langwaffen

  • Ist eben keine andere Baustelle.
    Es wurde behauptet, dass wenn nach §7 Waffg ausgebildet wird, alles passt.
    Dies ist eben nicht so.
    Für jede Sparte braucht man einen extra abgestimmte SK, welche auch noch eingeschränkt sein kann.


    Wenn ich als Anbieter das mir (Seenotsignalmittel) mit genehmigen lassen (die Qualifikation vorrausgesetzt), dann kann ich dies auch bestätigen, wenn die Prüfung bestanden wurde.

    Ebenso, kann ich eine SK für BWT durchführen (wenn Vorraussetzungen durch den Anbieter erfüllt) oder eben nicht.

  • In der Verwaltungsvorschrift sieht man ganz gut, dass alles möglich ist.

  • In der Verwaltungsvorschrift sieht man ganz gut, dass alles möglich ist.

    und auch hier wieder die frage wieviel "macht" eine verwaltungsvorschrift hat... denn diese steht nun mal ganz ganz gaaaaanz weit unten in der gesetzeshirarchie...

    es handelt sich hier eben nur um handlungsanweisungen an die sachbearbeiter und behörden... inwieweit diese rechtling zulässig sind steht auf einem anderen blatt

    wollte ich nur mal generell anmerken ohne jetzt zuzustimmen oder zu verneinen

  • und auch hier wieder die frage wieviel "macht" eine verwaltungsvorschrift hat... denn diese steht nun mal ganz ganz gaaaaanz weit unten in der gesetzeshirarchie...


    und wenn es hart auf hart kommt, was meinste wohl, an was sich Gerichte bei Materien, die ihnen fremd sind, gerne orientieren ?

    ::c.o.l)

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • In der Verwaltungsvorschrift sieht man ganz gut, dass alles möglich ist.

    Für das Überwachungsgewerbe? Wenn ein Sportschütze eine grüne oder gelbe WBK haben will, warum sollte sich sein Bedürfnis auf eine Waffenart beschränken. Und dann sind die Fragen des Fragekatalogs nicht auf eine bestimmte Waffenart beschränkt. Warum also eine Beschränkung einbauen? Zum Spaß?

    "Ich fürchte nicht die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten"
    Theodor Adorno

  • Habe ich etwas Anderes behauptet ?"Verfällt nur in Verbindung mit einer erteilten WBK nicht" - ist doch verständlich, oder :rolleyes:

    Hallo Captain Cat,

    etwas Anderes hast Du nicht behauptet, hast aber das Pferd dabei von hinten aufgezäumt. Hättest Du das Wort - nicht - an anderer Stelle im Satz platziert, wäre es gleich deutlicher gewesen was Du gemeint hast. Hätte der Satz z.B. " Verfällt nicht in Verbindung mit einer erteilten WBK" gelautet, hätte sogar ich das sofort verstanden. :D

    Grüsse
    czler ::frinds::

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    Ich dachte immer, jeder Mensch sei gegen Krieg, bis ich herausfand, dass es welche gibt, die dafür sind, besonders die, die nicht hingehen müssen. (Erich Maria Remarque)

    »Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.«
    Gustav Heinemann (ehemaliger deutscher Bundespräsident 1899 – 1976)

  • und auch hier wieder die frage wieviel "macht" eine verwaltungsvorschrift hat... denn diese steht nun mal ganz ganz gaaaaanz weit unten in der gesetzeshirarchie...
    es handelt sich hier eben nur um handlungsanweisungen an die sachbearbeiter und behörden... inwieweit diese rechtling zulässig sind steht auf einem anderen blatt

    wollte ich nur mal generell anmerken ohne jetzt zuzustimmen oder zu verneinen

    Hallo duffmanohyeahr,

    absolut richtig was Du schreibst, :thumbup: hier noch 2 Definitionen über die Verwaltungsvorschrift und deren Aussenwirkung:

    https://www.juraforum.de/lexikon/verwaltungsvorschrift
    Vorschriften, welche sich an die Verwaltung wenden und ausschließlich für die Verwaltung Gültigkeit haben, werden als „Verwaltungsvorschriften“ bezeichnet. Diese können sich beispielsweise auf Handhabungen beziehen, die von den jeweiligen Verwaltungen vorzunehmen sind.

    und:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsvorschrift
    Eine Verwaltungsvorschrift (VwV, auch VV), auch Verwaltungsrichtlinie genannt, ist eine Anordnung, die innerhalb einer Verwaltungsorganisation von einer übergeordneten Verwaltungsinstanz oder einem Vorgesetzten an nachgeordnete Verwaltungsbehörden oder Bedienstete ergeht und deren Wirkbereich grundsätzlich auf das Innenrecht der Verwaltung beschränkt sein soll. Verwaltungsvorschriften beruhen auf dem hierarchischen Aufbau der Verwaltung und regeln so von oben nach unten Einzelheiten der Tätigkeit nachgeordneter Verwaltungsbehörden. Sie sind Rechtsvorschriften und grundsätzlich – mangels Außenwirkung – keine auf den Bürger unmittelbar wirkenden Rechtsnormen.

    Grüsse
    czler :drink:

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    Ich dachte immer, jeder Mensch sei gegen Krieg, bis ich herausfand, dass es welche gibt, die dafür sind, besonders die, die nicht hingehen müssen. (Erich Maria Remarque)

    »Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.«
    Gustav Heinemann (ehemaliger deutscher Bundespräsident 1899 – 1976)

  • Für das Überwachungsgewerbe? Wenn ein Sportschütze eine grüne oder gelbe WBK haben will, warum sollte sich sein Bedürfnis auf eine Waffenart beschränken. Und dann sind die Fragen des Fragekatalogs nicht auf eine bestimmte Waffenart beschränkt. Warum also eine Beschränkung einbauen? Zum Spaß?

    Das spätere Bedürfnis hat mit der Prüfung erstmal gar nix zutun. Beschränkungen werden häufig gemacht, weil der Schiesstand nur auf bestimmte Kaliber/Waffenarten zugelassen ist oder der Anbieter nur eine Waffenart zur Ausbildung hat oder bei BWT nur Kurzwaffen im Einsatz sind.
    Die Fragen bei der Prüfung beschränken sich dann auch auf diese Kaliber bzw. Waffenarten.


    Auch wenn eine Verwaltungsvorschrift für den Bürger nicht bindet ist,der SB arbeitet aber genau auf dieser Grundlage.

    Man kann ja dagegen klagen...
    Aber Gerichte werden da meist diesen Anweisungen folgen.

  • Hallo duffmanohyeahr,

    absolut richtig was Du schreibst, hier noch 2 Definitionen über die Verwaltungsvorschrift und deren Aussenwirkung:

    man kanns auch so verdeutlichen:

    eine verwaltungsvorschrift die meint bürger über das gesetzliche maß hinaus einschränken zu können ist in etwa so standhaft wie wenn ein unternehmen versucht sich mit seinen ABG's über das gesetz zu stellen... können sie gerne versuchen aber rechtlich gesehen zwecklos

    bei verordnungen ist es ähnlich denn es muss vorher im gesetz exakt definiert werden in welchem rahmen eine verordnung weiteres regeln darf... alles was darüber hinaus geht oder nicht vom gesetz "bemächtigt" wurde ist juristisch gesehen unwirksam

  • Auch wenn eine Verwaltungsvorschrift für den Bürger nicht bindet ist,der SB arbeitet aber genau auf dieser Grundlage.
    Man kann ja dagegen klagen...
    Aber Gerichte werden da meist diesen Anweisungen folgen.

    Hallo HansDampf,

    nur wenn sich die Verwaltungsvorschrift im Rahmen der gesetzlichen (nicht verwaltungsvorschriftlichen) Vorgaben bewegt ist eine Klage hier sicherlich erfolglos, aber welche Verwaltungsvorschrift bewegt sich nur im gesetzlichen Rahmen :think:

    In einer Verwaltungsvorschrift kann so manche, bleiben wir hier mal im Waffenrecht, übergeordnete Dienststelle das Waffenrecht politisch negativ für den LWB auslegen, unter dem vorgegebenen Motto "so wenig Waffen wie möglich im Volk".

    Grüsse
    czler :drink:

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    Ich dachte immer, jeder Mensch sei gegen Krieg, bis ich herausfand, dass es welche gibt, die dafür sind, besonders die, die nicht hingehen müssen. (Erich Maria Remarque)

    »Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.«
    Gustav Heinemann (ehemaliger deutscher Bundespräsident 1899 – 1976)

  • In einer Verwaltungsvorschrift kann so manche, bleiben wir hier mal im Waffenrecht, übergeordnete Dienststelle das Waffenrecht politisch negativ für den LWB auslegen, unter dem vorgegebenen Motto "so wenig Waffen wie möglich im Volk".

    Und da kommt unsere Tante mit dem Argument, ::kotze.:: Wieviele Mitglieder sind noch in der Probezeit???
    Danach wollen diese Mitglieder doch eigene Waffen erwerben! ::abschi::



    Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten
    (Albert Einstein)

    animiertes-wolf-bild-0013.gif


  • inwieweit diese rechtling zulässig sind steht auf einem anderen blatt

    ... und dieses Blatt beschäftigt die Verwaltungsgerichte.

    Selbst wenn die Klage angenommen wird, gelten dort "Fakten" nach dem Motto: "Man weiß doch, dass..."

    Nicht nur, dass eine Anweisung für Verwaltungspersonal mich als Bürger einen Kecks interessiert, denn mich interessieren nur die Gesetze!
    Nein: Vor Gericht wird mein Recht noch durch "FAKTEN" attackiert, die lediglich volkstümlicher Aberglaube sind!
    Da muss man sich nur mal die Urteile anschauen, die angeblich in unser aller Namen getroffen werden.

    Kurzum: Die VWVs haben ein Gutes -> Man weiß gleich, dass man bei bestimmten RECHTMÄSSIGEN, aber in der VWV fehlerhaft behandelten Angelegenheit einen Anwalt einschalten muss. Einen anderen Weg wird es nicht geben, denn:
    Die VWV ist für die Sachbearbeiter BINDEND, während sich der Bürger auf das Gesetz beruft.


    Gibt es Differenzen zwischen VWV und GESETZ UND (!) findet man innerhalb der FREIHEITSGRADE (Auslegungsspielraum des SB!) keinerlei Einigung, führt kein Weg um das Gericht herum.

    Schön wäre es, wenn die Juristen in den Vereinen mehr Engagement einbringen würden und Mitglieder vermehrt einen 99% Rabatt einräumen würden, so dass viel mehr solcher Mißstände AUSGERÄUMT würden! (Das wäre ein echter Beitrag PRO-Hobby)

    Denn: Alleine ist sowas kaum zu finanzieren und die Rechtsschutzversicherungen umfassen entweder kein Verwaltungsrecht, oder aber die Ansinnen werden abgelehnt.

  • ... und dieses Blatt beschäftigt die Verwaltungsgerichte.
    Selbst wenn die Klage angenommen wird, gelten dort "Fakten" nach dem Motto: "Man weiß doch, dass..."

    Hallo MJR,

    ich weiss nicht ob Du bereits ein Verfahren vor einem Verwaltungsgericht hinter Dir hast, denn vor einem Verwaltungsgericht zählt nur was schriftlich in irgendwelchen Gesetzen, Vorschriften, Akten usw. enthalten ist und ob danach verfahren wurde. Irgendwelche Meinungen von betroffenen Personen sind dabei zwar schön anzuhören, haben aber auf die Entscheidung des Gerichts keinen Einfluss, denn ein Verwaltungsgericht entsscheidet allein nach Aktenlage.

    Grüsse
    czler :drink:

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    Ich dachte immer, jeder Mensch sei gegen Krieg, bis ich herausfand, dass es welche gibt, die dafür sind, besonders die, die nicht hingehen müssen. (Erich Maria Remarque)

    »Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.«
    Gustav Heinemann (ehemaliger deutscher Bundespräsident 1899 – 1976)

  • ... und dieses Blatt beschäftigt die Verwaltungsgerichte.

    Selbst wenn die Klage angenommen wird, gelten dort "Fakten" nach dem Motto: "Man weiß doch, dass..."

    und hier sollte man sich wieder einmal vor augen führen was einen rechtsstaat ausmacht... und ob das bashing anderer länder und deren justiz wirklich so angemessen ist?

  • und ob das bashing anderer länder und deren justiz wirklich so angemessen ist?

    Wie gesagt: Erdogan hat seinen politischen Säuberungen wenigstens noch einen "Ausnahmezustand" als Deckmantel verpasst!
    Deutschland hat das gar nicht nötig... hier wird offensichtlich Sippenhaft völlig ungeniert ausgesprochen...

    Getreu dem Grünen-Motto: "Kennst Du einen LWB, kennst Du alle... und ich kenne nur Breitfick..."

  • ... weil der Schiesstand nur auf bestimmte Kaliber/Waffenarten zugelassen ist oder der Anbieter nur eine Waffenart zur Ausbildung hat

    HansDampf,

    eine Waffenart, ist man den so Blöd und macht dort die Sachkunde? Übrigens ist das doch unerheblich, wie gesagt wird das Schiessen mit "erlaubnispflichtigen" Waffen gefordert und nicht das Schiessen mit Kurz, Lang oder HA. Sehe da auch keinen Unterschied "Learning bei Doing. Bin also nicht wirklich überzeugt von der Argumentation, aber letztendlich egal, wer sich darauf einlässt und Behörden findet die so eine WSK akzeptieren.

    "Ich fürchte nicht die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten"
    Theodor Adorno


  • eine Waffenart, ist man den so Blöd und macht dort die Sachkunde?

    Eine durchaus in der Praxis vorkommende Einschränkung war bis vor wenigen Jahren bei Sachkundeveranstaltungen in DSB Vereinen nicht unüblich

    " Für alle beim DSB zugelassenen Waffen"
    und
    das waren vor Einführung der B-Listen z.B. keine Halbautomaten.

    Da ich bereits damals zusätzlich auch schon BDS Mitglied war habe ich das als eine unnötige Einschränkung erachtet,
    habe in die Ausbildung auch HA mit einbezogen und im Text der Sachkundebescheinigung
    "für alle zum sportlichen Schießen zulässigen Groß- und Kleinkaliber Waffen"
    formuliert.

    Denke, das wird keinem meiner Prüflinge in seiner Laufbahn je geschadet haben, selbst wenn er nie einen HA erworben hat ;)

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Wir haben auch als DSB Verein dort nie Einschränkungen gemacht sondern immer Alle Langwaffen, Alle Kurzwaffen, Alle Kaliber etc. ausgebildet und in der Sachkunde bescheinigt. Eben das was die Verwaltungsvorschrift eine umfassende Sachkunde nennt. Allerdings haben wir schon immer den Focus GK gehabt. Inzwischen haben wir auch eine brauchbare BDS Gruppe.

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