Bedürfnisanträge und DSGVO

  • Hab doch mal eine Frage in die Runde.
    Es wird doch jetzt viel über Datenschutz diskutiert,und geschrieben.
    Ich knabber da an einem Problem,und möchte mich gerne darauf einschießen.
    Wenn die Behörde von einem Mitglied bei der Beantragung einer WBK das persönliche Schießbuch als Nachweis verlangt ist es nicht rechtens.
    Also fällt es unterDSGVO.Das Mitglied bekommt ja vom Verein die Bestätigung über die regelmäßige Teilnahme am Training bestätigt.
    Obwohl ja viele Behörden meinen das zu ignorieren,und natürlich weil das Mitglied ja die WBK haben will,geben sie das Schießbuch zur Einsichtnahme raus.
    Jetzt zu meiner Frage????
    Da das Schießbuch ja persönlich ist,fällt es unter DSGVO.Das hat also keiner anderen Person zu interessieren,nur der Vereinsvorstand braucht ja die Daten für eine Befürwortung.
    Was ist mit dem LV???? Der bekommt doch vom Verein die Bestätigung über die regelmässige Teilname am Training??????
    Warum will der LV Kopien vom Schießbuch haben.Diese gehen doch dritten nix an,oder ???ß ?(?(?(?(?(?(?(?(?(



    Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten
    (Albert Einstein)

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  • Der Verein wie auch Verband müssen Verfahrensverzeichnisse anlegen und pflegen.

    Bedürfnisanträge stellen eine Datenverarbeitung dar.

    Das Schießbuch beinhaltet persönliche Angaben die verarbeitet werden.
    Auch die Kladde im Verein ist eine Datenverarbeitung......

    Im Fall der DSGVO lieber zuviel dokumentieren als zu wenig.

    Der Vereinsvorstand reichtvalle Unterlagen eines Antrages, inkl. Schießnachweisen an den LV weiter.

  • In dem Moment, und das hat weniger etwas mit der Kladde im Verein zu tun, wenn ein Bedürfnisantrag an den Vereinsvorstand übergeben wird, verarbeitet dieser die Daten darin und somit fällt auch ein solcher Antrag unter die DSGVO.
    Auch wenn er nur ein einziges Formular mit persönlichen Daten füllt und dem Rest beilegt, um den Stapel an den KOSM oder LV zu schicken.
    Geht der Batzen Papier an den KOSM, verarbeitet auch dieser die persönlichen Daten in dem er seinen Senf dazu gibt und alles an den LV weitereicht.

  • Wieso ist denn das ein Problem für Dich, das Schießbuch vorzulegen? Außer "aus Prinzip"? Ich hab in meinem Schießbuch deutlich mehr Einträge als nötig, weil ich regelmäßig auch da bin und ich wüsste nicht, was dagegen spricht, das auf Nachfrage vorzulegen. Wenn man schon bei der Beantragung der WBK mit aus meiner Sicht Bagatellen auf Konfrontation geht mit dem Amt, haben die Leute da bestimmt auch keine Lust, da schnell in Deinem Sinne zu arbeiten. Einfach mal überlegen, ob es den Aufstand wert ist.

  • Also im Normalfall verlangt keine Genehmigungsbehörde die Vorlage des Schießbuches... das wäre nämlich unnötiges Papier in der Akte.

    Welche Unterlagen dein Verband (und der bestätigt dein Bedürfnis, nicht dein Verein vor Ort) für die Ausstellung einer Bedürfnisbescheinigung verlangt, das entscheidet er nach pflichtgemäßem Ermessen zur Überprüfung der gesetzlichen Vorgaben. Es wird ja niemand gezwungen sich dem Schießsport zu widmen, Häkeln soll auch sehr entspannend sein.

    Ich muss die Gesetze und Regeln eines Landes nicht mögen oder gut finden, aber solange ich in ihm Lebe muss ich sie respektieren.

  • Wenn die Behörde von einem Mitglied bei der Beantragung einer WBK das persönliche Schießbuch als Nachweis verlangt ist es nicht rechtens.

    Hallo Fuzzi,

    keine Behörde kann die Vorlage eines Schiessbuches verlangen, denn Niemand wird gezwungen eines zu führen. Ich habe in den Jahrzehnten seit den ich Schiesssport betreibe noch nie eins geführt, und werde den für mich persönlichen bürokratischen Schwachsinn auch nicht mehr anfangen. Denn meine Schiesszeiten am heimischen Stand stehen alle in der Schiesskladde, weitere dokumentierte Schiesszeiten auf einem auswärtigen Stand sind für mich unnötig, da ich mehr als genügend Schiesszeiten am heimischen Stand habe. Als ich noch aktiv Schiessen als Leistungssport betrieben habe, standen alle die auswärtigen Wettkämpfe und Meisterschaften zusätzlich noch im Internet, da konnte jeder nachsehen was Sache ist. ::RTFM::

    Jetzt zu meiner Frage????
    Da das Schießbuch ja persönlich ist,fällt es unter DSGVO.Das hat also keiner anderen Person zu interessieren,nur der Vereinsvorstand braucht ja die Daten für eine Befürwortung.

    Auch der Vorstand braucht Dein Schiessbuch nicht, dafür liegt die Kladde am Schiessstand zum Eintragen aus. Bei meinem letzten Waffenerwerb in meinem jetzigen Verein gab ich die vom Verein dafür angefragten Schiesstermine an, sie wurden anhand der Kladde kontrolliert und gut war es, reicht vollkommen, denn schliesslich ist die Schiesskladde ein Dokument. Ein Schiessbuch braucht meiner Meinung nur der Schütze, der selten auf dem heimischen Stand schiesst und sehr oft auf diversen anderen Ständen unterwegs ist, damit er genügend Schiesstage belegen kann, weil da der Nachweis mit dem Schiessbuch einfacher ist. Aber der ganze Schwachsinn mit Eintrag, Stempel und Unterschrift ist daher für mich persönlich .... :kotz:

    Was ist mit dem LV???? Der bekommt doch vom Verein die Bestätigung über die regelmässige Teilname am Training??????

    Ja. :thumbup:

    Warum will der LV Kopien vom Schießbuch haben.Diese gehen doch dritten nix an,oder ???ß ?(?(?(?(?(?(?(?(?(

    Dein Verband will sicher nur Deine Termine dokumentiert haben, egal in welcher Form, z.B. von Deinem Verein, denn von Dir kann Niemand verlangen ein Schiessbuch zu führen.

    Grüsse
    czler :drink:

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    Ich dachte immer, jeder Mensch sei gegen Krieg, bis ich herausfand, dass es welche gibt, die dafür sind, besonders die, die nicht hingehen müssen. (Erich Maria Remarque)

    »Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.«
    Gustav Heinemann (ehemaliger deutscher Bundespräsident 1899 – 1976)

  • Jetzt geht diese Diskussion wieder los!

    Es gibt Verbände, die verlangen die Vorlage des persönlichen Schießbuches, wenn ein Bedürfnis beantragt wird. Dies erfolgt meist über Kopien der Einträge der letzten 12 Monate.

    Andere wiederum, wie der HSB,verlangt es gesondertes Formular, in das die jeweiligen Termine der letzten 12 Monate eingetragen und vom Vereinsvorstand per Unterschrift und Vereinssiegel gezeichnet wird.

    Nein, der Verein bestätigt keine Bedürfnisse, aber er bestätigt gegenüber dem zuständigen Verband (KOSM und Verband, je nach Verband), dass das beantragende Mitglied in den letzten 12 Monate die Voraussetzungen für dn Erwerb/den Antrag erfüllen (Mitgliedschaft seit mindestens 12 Monate, 12/18er Regel, Vorhandensein geeigneter Anlagen).
    Die Behörde wird in den seltensten Fällen die Vorlage des Schießbuches verlangen. Die Behörde hat aber die Möglichkeit die Vereinskladde zu prüfen.

    Egal in welcher Form, die Daten fallen unter die DSGVO. Inwiefern die Behörde hier tatsächlich diesen Regularien der DSGVO vollumfänglich unterliegen, ist ein anderes Thema. Was Nachweispflichten, etc. betrifft.

    Tatsache ist in jedem Fall, der Behörde wird bei einem Antrag lediglich die Bedürfnisbescheinigung des Verbandes vorgelegt, und natürlich wen bereits vorhanden ein Erwerbsnachweis für die Eintragung.

    Tatsache ist auch, und da stecke ich derzeit auch voll drin, muss der Verein, wie auch der Verband und alle anderen, die an einem Bearbeiten eines Bedrüfnisantrages im Verein und Verband, beteiligt sind, die DSGVO hier beachten und die die Verarbeitung der persönlichen Daten, ein Bedürfnisantrag stellt eine Datenverarbeitung nach DSGVO dar, dokumentieren, pflegen und auf Anfrage auch belegen können.

  • Also zumindest beim BSSB will der Verband explizit KEINE SCHIESSBÜCHER eingesandt haben, sondern besteht auf die Ausfüllung seines eigenen Fomulars. Alleine schon, weil sich keiner beim Verband durch irgendwelche krakelig ausgefüllten Bücher wälzen will, sondern einfach ein Formular zu dem Vorgang abheften möchte.
    Ansonsten, wenn Du aus irgendeinem Grund nicht willst, dass der Verband in dem Schießbuch Einträge sieht, wo Du "fremd" geschossen hast (falls das Dein Problem sein sollte):
    Ich habe getrennte Schießbücher für DSB und BDMP - so brauchts später keinen Verbandsvogel zu jucken, wo man noch war...

    LG
    -Michael

  • Wieso ist denn das ein Problem für Dich, das Schießbuch vorzulegen? Außer "aus Prinzip"?

    vielleicht weil es den SB nichts angeht?

    was würdest du sagen wenn er dich nach einem kontoauszug der letzten 12 monate fragt?

    ist das dann auch nicht schlimm und die verweigerung nur etwas was "aus prinzip" gemacht wird? tut dir ja eigentlich nicht weh...

    prinzipien sind wichtig und die verletzung eines solchen prinzips wäre für mich schon problem genug... da bedarf es keine weitere argumentation! es gibt nun mal sachen die behörden einfach nichts angehen und da muss man grenzen setzen bevor es als selbstverständlich angenommen wird und andere behörden sich das abgucken


  • Braucht aber dann nicht jedes einzelne Mitglied inzwischen eine entsprechende Information nach der DSGVO?

    Ich würd Harakiri begehen, wenn ich für einen Verband wie den DFB die DSGVO umsetzen müsste, da brauchst Du doch für die reine Papierlage die Lagerhalle von Indiana Jones :shock::shock::shock:

    Ich bin ausschließlich aus beruflichen Gründen in diesem Forum und recherchiere mit dem Ziel journalistischer Berichterstattung.

    http://www.lars-winkelsdorf.de/


    Je suis Charlie!

  • @duffmanohyeahr
    Ich war eben bei der Behörde,und werde wieder einen Antrag stellen um Vereinswaffen zu bekommen.Die wurden ja schon mal mit fadenscheinlichen Begründungen in einem Schreiben abgewimmelt.
    Habe auch das angesprochen,das Behöden die persönlichen Schießbücher nichts angehen. Aber da meinte die Tante, die Behörden könnten das verlangen.Hab Ihr dann gesagt,steht nirgendwo im Waffengesetz,.
    Ja aber die Verwaltungsvorschriften da müsse Sie sich dran halten.
    Hab Ihr dann ganz klar gesagt,mich interessiert nur das Waff.Gesetz .
    Jetzt stelle ich mit Hilfe eines RAs noch einmal den Antrag auf die Waffen ,die ich für den Verein haben will,und dann bekommt Sie Krieg.



    Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten
    (Albert Einstein)

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  • Sehr gute Herangehensweise... schafft Vertrauen... vermutlich bist Du da vom ersten Tag an in dem Ton und mit solchen Sprüchen aufgeschlagen... und wunderst dich ernsthaft, warum die dir jeden Stein in den Weg legen den sie finden können?

    Ich muss die Gesetze und Regeln eines Landes nicht mögen oder gut finden, aber solange ich in ihm Lebe muss ich sie respektieren.

  • Braucht aber dann nicht jedes einzelne Mitglied inzwischen eine entsprechende Information nach der DSGVO?

    Ich würd Harakiri begehen, wenn ich für einen Verband wie den DFB die DSGVO umsetzen müsste, da brauchst Du doch für die reine Papierlage die Lagerhalle von Indiana Jones :shock::shock::shock:

    Tja, vom Grundsatz her schon und jedes Mitglied kann und darf beim Verabeiter anfordern, die Datenwegen offenzulegen.

    Wir habe uns extra ein Anwältin genommen, die uns hier unterstützt.

    Mitgliederverwaltung
    Beitragswesen
    Antragswesen
    Vereinsinterne Kommunikation (auf via WhatsApp wenn eine Vereinsgruppe besteht)
    Vereinswebseite
    Umfragen
    etc.

    Alle Themen, bei denen personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden, müssen nach DSGVO in Verfahrensverszeichnissen dokumentiert werden.
    Viele Vereine haben das noch gar nicht begriffen was sie da mache müssen, alleine schon um sich und den Verein vor dubiosen Abmahnern zu schützen.

    Und dann wundern sich die Politiker, warum keiner mehr Lust auf Ehrenamt hat.........

  • @'D.T.
    Ich sags mal so 8o Wenn diese Dame nicht nur beim Forum Waffenrecht negativ bekannt ist,und auch schon einen zwischen den Hörnern von der übergeordneten Waffenbehörde bekommen hätte,und danach bei einem Mitglied sofort das beantragte eingetragen hat,dann braucht Sie dieses eben.
    Es kann nicht sein,das eine Behörde sagt,wo liegt das Problem klar bekommst du die Einträge bei so vielen Mitgliedern,und Sie meint von nicht. <X
    Ich könnte ja den Text von Ihrem schreiben hier ohne Namen und Ort eingeben,



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  • @duffmanohyeahr
    Ich war eben bei der Behörde,und werde wieder einen Antrag stellen um Vereinswaffen zu bekommen.Die wurden ja schon mal mit fadenscheinlichen Begründungen in einem Schreiben abgewimmelt.
    Habe auch das angesprochen,das Behöden die persönlichen Schießbücher nichts angehen. Aber da meinte die Tante, die Behörden könnten das verlangen.Hab Ihr dann gesagt,steht nirgendwo im Waffengesetz,.
    Ja aber die Verwaltungsvorschriften da müsse Sie sich dran halten.
    Hab Ihr dann ganz klar gesagt,mich interessiert nur das Waff.Gesetz .
    Jetzt stelle ich mit Hilfe eines RAs noch einmal den Antrag auf die Waffen ,die ich für den Verein haben will,und dann bekommt Sie Krieg.

    Also im Fall von Vereinswaffen sehe ich den Sinn der Vorlage der Schießbücher nicht wirklich. Immerhin führt der Verein kein Schießbuch, sondern eine Kladde.......

    Meiner Kenntnis nach, muss für jedes Kaliber ein Antrag beim Verband gestellt werden. Jede weitere Waffe in gleichem Kaliber wird dann so eingetragen.
    Die Verwaltungsvorschriften sind Erklärung für die Gesetze und erläutern, wie die Gesetze anzuwenden sind. Somit stellen sie eine Arbeitsgrundlage für die Gesetze dar und sind bindend.

    Sehr gute Herangehensweise... schafft Vertrauen... vermutlich bist Du da vom ersten Tag an in dem Ton und mit solchen Sprüchen aufgeschlagen... und wunderst dich ernsthaft, warum die dir jeden Stein in den Weg legen den sie finden können?


    Ja, das kann passieren..........bei renitenten Behörden kann das aber auch zu einem Sinneswandel führen.


  • Wann ich wohl Post vom ADAC kriege... :hyster:


    20 Mio Mitglieder und eine Halbtagskraft leckt an den Briefmarken, das kann eine Weile dauern :trio:

    Ich bin ausschließlich aus beruflichen Gründen in diesem Forum und recherchiere mit dem Ziel journalistischer Berichterstattung.

    http://www.lars-winkelsdorf.de/


    Je suis Charlie!

  • Habe auch das angesprochen,das Behöden die persönlichen Schießbücher nichts angehen. Aber da meinte die Tante, die Behörden könnten das verlangen.

    klar kann sie das verlangen... so im sinne von "ich hätte gerne"... das ist dann aber mehr eine freundliche bitte als etwas mit rechtsgrundlage

    Ja aber die Verwaltungsvorschriften da müsse Sie sich dran halten.

    würde gerne sehen wo das in den verwaltungsvorschriften steht... kannst sie ja mal nach dem entsprechenden punkt fragen :D

    wenn sie diese schon anführt dann müsste sie ja wissen wo das zu finden ist... :happy:

    ging es bei deinem fall um erstantrag oder fortbestehen?

    §4 schafft klarheit

    "Für Mitglieder eines Vereins, die einem anerkannten Schießsportverband angehören, genügt es bei der Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4, dass die fortbestehende schießsportliche Aktivität und die Mitgliedschaft im Verband durch geeignete Nachweise, z.B. durch eine Bescheinigung des Vereins oder durch Vorlage eines Schießbuchs bestätigt wird, dass der Sportschütze weiterhin schießsportlich aktiv und dem anerkannten Verband als Mitglied gemeldet ist."

  • klar kann sie das verlangen... so im sinne von "ich hätte gerne"... das ist dann aber mehr eine freundliche bitte als etwas mit rechtsgrundlage

    würde gerne sehen wo das in den verwaltungsvorschriften steht... kannst sie ja mal nach dem entsprechenden punkt fragen :D
    wenn sie diese schon anführt dann müsste sie ja wissen wo das zu finden ist... :happy:

    ging es bei deinem fall um erstantrag oder fortbestehen?

    §4 schafft klarheit

    "Für Mitglieder eines Vereins, die einem anerkannten Schießsportverband angehören, genügt es bei der Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4, dass die fortbestehende schießsportliche Aktivität und die Mitgliedschaft im Verband durch geeignete Nachweise, z.B. durch eine Bescheinigung des Vereins oder durch Vorlage eines Schießbuchs bestätigt wird, dass der Sportschütze weiterhin schießsportlich aktiv und dem anerkannten Verband als Mitglied gemeldet ist."

    naja, das sind zwei paar Schuhe. Hier geht es ja um die Beantragung von "Vereinswaffen" nicht um das Fortbestehen eines bestehenden Bedürfnisses, worauf §4 abziehlt

    Was die SBine betrifft, so hat sie bedingt recht. Das Schießbuch kann sie anfordern, sofern erforderlich. Aber bei einem Antrag auf Vereinswaffen, die auf eine Vereins WBK eingetragen werden, spielt das Schießbuch keine Rolle.

  • naja, das sind zwei paar Schuhe. Hier geht es ja um die Beantragung von "Vereinswaffen" nicht um das Fortbestehen eines bestehenden Bedürfnisses, worauf §4 abziehlt
    Was die SBine betrifft, so hat sie bedingt recht. Das Schießbuch kann sie anfordern, sofern erforderlich. Aber bei einem Antrag auf Vereinswaffen, die auf eine Vereins WBK eingetragen werden, spielt das Schießbuch keine Rolle.

    ich kann beim eröffnungsthread nicht erkennen das es um vereinswaffen ging... woran erkennst du das?

    wenns so sein sollte stell ich meinen beitrag natürlich in klammern

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