Waffengesetz Küchenmesser

  • Hallo zusammen,

    beim Einkaufen heute ist mir in der Haushaltsabteilung aufgefallen, daß Küchenmesser mit mehr als 12cm Klingenlänge angeboten werden. Teilweise waren sie blisterverpackt, manche Modelle hatten aber nur eine Kunstoffscheide, die sicher nicht den Transportvorschriften des Waffengesetzes entspricht. Gibt es bei Haushaltsmessern eine Sonderregelung?

    Gruß
    Tom

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten

  • Gibt es bei Haushaltsmessern eine Sonderregelung?

    Nö.
    Beim Transport vom Geschäft nach Hause muß es so nachhaltig verpackt sein, daß es nicht ohne Weiteres zugriffsbereit ist.

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Meine Frau "führt" aus beruflichen Gründen täglich Messer dieser Art. Also spezielle Messerchen wie sie ein Koch hat und div. Messer für Kuchen und Torten. Ihr Arbeitsweg führt sie dabei zu einer für normale Menschen unmögliche Uhrzeit an einer großen Disco vorbei, an der regelmäßig gegen Betriebsende Kontrollen der Polizei stattfinden. Im Schnitt ist sie dann auch alle 3-4 Wochen mal bei einer Kontrolle dran.

    Sprach doch vor kurzem ein absolut fachkundiger Beamte von einem Verstoß gegen 42a, weil sie ohne erkennbaren Grund diese Gegenstände mit sich führt. Da sie ja mit einer WBK ausgestattet ist, und daher Kenntnisse vorhanden sind, hat sie ihm auch die passende Antwort gegeben.

    Nun wird schon die Bäckerin als gefährlich eingestuft, wenn sie ihr Handwerkszeug mit sich führt. Der Schwachsinn greift immer mehr um sich :/

    Ehre steht aufrecht, Feigheit kniet

  • Eine Bäckerin auf dem Weg zur Arbeit ist doch auch nicht so zu erkennen, oder? Aber das kann man doch erklären.

    Ich hab bei einem Brandeinsatz einen Polizisten gefragt ob er ein Problem mit meinem Rescueknife sehe. Auch wenn ich es zivil trüge. Antwort: natürlich nicht.

    Manchmal hilft reden weiter und ich finde,dass die Polizei fragen darf - ich erlaube mir auch die Polizei zu fragen.

    "Dubium sapientiae initium" Der Zweifel ist der Anfang der Weisheit (Descartes)

  • Ich hab bei einem Brandeinsatz einen Polizisten gefragt ob er ein Problem mit meinem Rescueknife sehe. Auch wenn ich es zivil trüge. Antwort: natürlich nicht.

    Der einzelne Polizist kann/wird das auch ganz anders sehen wie ein ... wenns dazu kommt ... Richter in Robe und Gerichtssaal. :rolleyes:

    Der wird dir dann schon langatmig erklären, was in unserem Staat Recht und Gesetz bedeutet! :hyster:
    Und dann kannst du ganz schnell einen Eintrag in ... ich weiß nicht was ... haben und in den Arxx gekniffen sein.

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