Privatverkauf gegen wes

  • Dein Käufer braucht einen WES, den füllst du aus (Auf dem WES steht genau, was du aufschreiben must) und naklar mit der ID überprüfen. Ein Blatt behältst du, eins der Käufer und das 3 schickst du an die Polizei ( 30Tage zeit ). Auf dem WES steht genau welches Blatt, wer bekommt (Original für den Veräusserer, A für die ausstellende Behörde, B für den Erwerber, C zurück an die Polizei).


    Oder du machst es über einen Waffenhändler, der sie für dich weiter verkauft.

    I CARRY A GUN BECAUSE A COP IS TOO HEAVY
    Ein Bürger ohne Waffe ist nur noch ein Steuerzahler

  • Nop das must du nicht. Deine Pistole ist bei Ihnen ja schon im System wegen deinem WES (Diesen weiterhin aufbewahren), als du sie gekauft hast. Sie werden es dan in Ihrem System bei dir austragen und bei Ihm wieder eintragen.
    Kein Problem S&W686 :thumbup: . Fals du dir unsicher bist beim ausfüllen des WES, nimm dir doch einfach deinen alten zur hilfe. Habe ich auch so gemacht.

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    Ein Bürger ohne Waffe ist nur noch ein Steuerzahler

  • ... Bin selbst Ausländer ;)

    Ich auch!

    Ändert am Ablauf aber garnix.
    WES und Ausweisdokument vorlegen ( egal ob ID oder Pass bei CH-Bürger oder Ausländerausweis C )
    Alles ausfüllen, kontrollieren, unterschreiben, Käufer die eine, Verkäufer die andere und Polizei die dritte Kopie...

    Thats's all!

    Ob Du als Ausländer Waffen kaufen darfst oder nicht ist vorab geklärt und bestätigt, wenn der WES erteilt wurde und vorliegt.

    Jens

    Ich teile hier mit Euch mein Wissen und vertrete meine Meinung.
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