Hallo,
ich bin momentan dabei, eine UB für unseren örtlichen Böllerschützen Verein zu beantragen, damit ich einen Lehrgang für die Erlaubnis nach §27 Sprengg belegen kann.
Nun habe ich ein kleines Problem, mit 15, also vor 12 Jahren, habe ich mal gegen das Sprengstoffgesetz verstoßen, bin aber damals nicht verurteilt worden und es wurde von der damaligen Richterin als dummer Jugendstreich abgehakt.
Meint ihr, dass wäre heute immer noch ein Ablehnungsgrund für die Unbedenklichkeitsbescheinigung?
LG