Kein Scherz: Im April tritt eine ganze Reihe von neuen Gesetzen und Vorschriften in Kraft. Leiharbeiter dürfen sich über einen höheren Mindestlohn freuen. Während Imbissbuden und Backshops genaue Anleitungen dafür erhalten, wie sie den Gehalt an Acrylamid in Lebensmitteln senken können. Ein Überblick über die neuen Regelungen im April.
Bleigießen wird verboten
Das ganze Ausmaß der folgenden Vorschrift wird zwar erst am Jahresende durchschlagen. Doch bereits ab April ist Bleigießen EU-weit verboten. Grund: Der Bleigehalt in Produkten darf nicht höher als 0,3 Prozent liegen.
Höhere Werte gelten als gefährlich, und betroffene Gegenstände müssen aus dem Handel genommen werden. Figuren zum Bleigießen enthalten laut Stiftung Warentest besonders viel Blei: bis zu 71 Prozent.
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Geregelt sind die neuen Grenzwerte in der europäischen Chemikalienverordnung. Sie gelten unter anderem auch für Spielzeug, Fingerfarben, Modeschmuck, Knete oder Buntstifte.
Ist zu erwarten, das davon demnächst auch unser Hobby davon betroffen ist?
Gruß Hans