Moin,
hatten letztens mal wieder das altbekannte Thema, Transport, Waffe, Munition, getrennt und doppelt getrennt, alt gegen jung usw.
und was nicht alles passiert wenn die Polizei in den Waffenkoffer schaut.
Jetzt zum Thema.
Meine Meinung und Auslegung ist immer noch, kein Polizist wird jemals bei einer (Verkehrs)Kontrolle in meinen Waffenkoffer schauen,
allein wegen fehlender Berechtigung/Sachkunde, mangelnder waffenrechtlicher Erlaubnis und vor allem.
Ich darf den Koffer nur auf dem Schießstand oder zu Hause öffnen (erweiterte Räumlichkeiten mal außen vor)
So wirklich finde ich dazu jetzt nichts, aber so lange nicht relevantes vorliegt, bleibt bei mir der Koffer zu,
er darf aber gerne mit zum Schießstand kommen.
Jemand da genauere/andere Infos?