Polizeikontrolle bei Waffentransport

  • Moin,

    hatten letztens mal wieder das altbekannte Thema, Transport, Waffe, Munition, getrennt und doppelt getrennt, alt gegen jung usw.
    und was nicht alles passiert wenn die Polizei in den Waffenkoffer schaut.

    Jetzt zum Thema.
    Meine Meinung und Auslegung ist immer noch, kein Polizist wird jemals bei einer (Verkehrs)Kontrolle in meinen Waffenkoffer schauen,
    allein wegen fehlender Berechtigung/Sachkunde, mangelnder waffenrechtlicher Erlaubnis und vor allem.

    Ich darf den Koffer nur auf dem Schießstand oder zu Hause öffnen (erweiterte Räumlichkeiten mal außen vor)

    So wirklich finde ich dazu jetzt nichts, aber so lange nicht relevantes vorliegt, bleibt bei mir der Koffer zu,
    er darf aber gerne mit zum Schießstand kommen.

    Jemand da genauere/andere Infos?

    Spontane Entscheidungen wollen gut überlegt sein.

  • Hallo supermeier,

    Deine gewünschten Info`s findest Du zur Genüge mit der Suchfunktion, darüber haben wir hier nämlich schon zig mal diskutiert. ;)

    Grüsse
    czler :drink:

    46887-czler-jpg

    Ich dachte immer, jeder Mensch sei gegen Krieg, bis ich herausfand, dass es welche gibt, die dafür sind, besonders die, die nicht hingehen müssen. (Erich Maria Remarque)

    »Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.«
    Gustav Heinemann (ehemaliger deutscher Bundespräsident 1899 – 1976)

  • Habsch gesucht, kam nix.

    Such mal nach Verkehrskontrolle. Solltest Du als "supermeier" aber wissen :trio:

  • Sehe die Sache ähnlich, zumindest wenn ich "sportlich" unterwegs bin.
    Früher (ganz viel früher) als wir noch Strafzettel mit DM zahlten hab ich mal bei einer Kontrolle meine KW's gezeigt.
    Da war aber die Neugier der Uniformierten die treibende Kraft.

    Würde mir heute nicht mehr passieren.
    Nach Gesetz darf ich die Waffe nur zum bedürfnisumfassenden Zweck aus dem Koffer nehmen.
    Dazu gehört Kontrolle durch die Polizei nicht.
    Den vorgeschrieben, nicht zugriffsbereiten Transport können sie so kontrollieren.
    Um die Trennung von Waffe und Munition zu kontrollieren muss der Koffer aufgemacht werden.
    Entweder sie öffnen ihn selber (mit Gewalt, ich darf ja die Kombination nicht verraten)
    oder der Koffer bleibt zu und sie bekleiden mich dorthin wo ich öffnen darf.
    Was ihnen wohl beides zu viel Arbeit einbringt.

    Auf "jagdlicher" Tour sieht es anders aus.
    Dort kann er gerne selber die Waffe aus dem Futteral nehmen falls es nicht verschlossen ist und prüfen ob die Waffe leer ist.
    Ich werde auch hier keine Waffe im Beisein eines Polzisten anfassen.


    Unterm Strich kann man mit den Herren und Damen aber normal reden und vieles klären.
    Hatte bisher noch bei keiner Kontrolle irgendwelche größeren Nachwehen.

  • Warum sollte der also auf die Idee kommen in einen Koffer in dem Fahrzeug schauen zu müssen...

    Ein verschlossener Koffer weckt die Neugierde.
    Gerade wenn sie noch nach anderen Dingen Ausschau halten.


    Such mal nach Verkehrskontrolle. Solltest Du als "supermeier" aber wissen

    Ich bin doch nur Held in Ausbildung, in übe noch. :Game:

    Spontane Entscheidungen wollen gut überlegt sein.

    Einmal editiert, zuletzt von supermeier (20. März 2018 um 10:54)

  • Ich hatte mal radioaktive Bodenproben im Kofferraum und wurde damit kontrolliert.

    Merkwürdigerweise wollte der Beamte partout nicht den Inhalt des Koffers überprüfen...


    Ein einfacher Aufkleber kann also auf einem Behältnis wahre Wunder wirken :trio::trio::trio:

    Ich bin ausschließlich aus beruflichen Gründen in diesem Forum und recherchiere mit dem Ziel journalistischer Berichterstattung.

    http://www.lars-winkelsdorf.de/


    Je suis Charlie!

  • Ein verschlossener Koffer weckt die Neugierde.Gerade wenn sie noch nach anderen Dingen Ausschau halten.


    Ich bin doch nur Held in Ausbildung, in übe noch. :Game:


    Spätestens seit Die Hard 4.0 sollte klar sein, dass sich DAS nicht lohnt :hyster:

    Ich bin ausschließlich aus beruflichen Gründen in diesem Forum und recherchiere mit dem Ziel journalistischer Berichterstattung.

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    Je suis Charlie!

  • Die Grundlage für eine allgemeine Verkehrskontrolle bietet § 36 Abs. 5 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Danach dürfen Polizeibeamte im öffentlichen Straßenverkehr bei jedem Verkehrsteilnehmer jederzeit und ereignisunabhängig eine Verkehrskontrolle durchführen. Um den Kofferraum zu öffnen, brauchen die Polizeibeamten grundsätzlich einen Durchsuchungsbefehl. Dieser muss in der Regel von einem Richter angeordnet werden.
    Meistens folgt im Rahmen einer normalen Verkehrskontrolle der Trick mit dem Verbandskasten, weil dieser ja oft im Kofferraum ist. ( Deshalb, Verbandskasten unter den Sitz!)

    Öffnet man den Kofferraum freiwillig, hat man dem zugestimmt, man muss es nicht. Ohne hinreichenden Verdacht auf eine Straftat, bzw. Gefahr im Verzug geht nichts.


    Wer allerdings so bekloppt ist, und im Rahmen einer Verkehrskontrolle die Beamten auf mitgeführte Waffen hinweist, dem ist nicht zu helfen. Dann sind sie nämlich verpflichtet zu kontrollieren.

    Den geschlossenen Waffenkoffer dürfen sie auch nicht ohne weiteres öffnen, der WBK-Inhaber sollte sich auch nicht verleiten lassen, die Waffe herauszunehmen. Das wäre ein Führen, und das gibt die WBK nicht her. Ist aber alles Blödsinn, die machen auch nur ihre Arbeit und man sollte vernünftig miteinander umgehen. Dann läuft alles wie geschmiert und jeder geht seiner Wege. Wer keinen ANLass gibt, wird in der regel auch nicht weiter kontrolliert. Konfrontation einfach durch Vernunft vermeiden. Dann geht auch mit der Polizei.

    Als Demokrat bin ich gegen alle, die Freiheit und Selbstbestimmung nehmen wollen, also gegen die Heuchler der grünen Verbotspartei.

    :bud:

  • Alles schön und gut, aaaber ...

    da kommt dann der allgemein gebräuchliche und beliebte Satz ins Spiel:

    "Wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen" ....

    Wenn jemand nun das Öffnen des Kofferraums verweigert (Tatsache) kann man "annehmen", daß da was im Busch ist, von daher ... sitzt der Beamte wieder am längeren Hebel. Durchsuchungsbeschluß braucht er auch nicht, denn da ist ja offensichtlich "Gefahr im Verzug".

    Tipp: nicht "den Macker" raushängen lassen sondern kooperieren.
    Auch Polizisten sind (meist) normale Menschen ... :thumbup:

  • Garnicht, das sind Gesetze. Ich vermute allerdings, wenn man sich entsprechend bei einer Kontrolle verhält, geht es besser. Das sind meine pers. Erfashrungen.
    Bei Willkür, oder sondtigen Bedrängnissen gibts natürlich entsprechende Gegenmaßnhmen. alles im Rahmen der Gesetze, versteht sich

    Als Demokrat bin ich gegen alle, die Freiheit und Selbstbestimmung nehmen wollen, also gegen die Heuchler der grünen Verbotspartei.

    :bud:

  • Ja klar, aber Tasachen rechtfertigen keine Annahmen. es sind welche. Der Richter kann es als erwiesen betrachten, kein anderer. aber das führt doch alles zu weit.
    Wer nicht den waffenbesitzer raushängt, oder entsprechenden Aufkleber an der Scheibe hat, wird auch nicht nach waffen gefragt. Kenne ich nur von der Grenze ausserhalb Schengen.
    ::abschi::

    Als Demokrat bin ich gegen alle, die Freiheit und Selbstbestimmung nehmen wollen, also gegen die Heuchler der grünen Verbotspartei.

    :bud:

  • Mein Verbandskasten liegt im Kofferraum.

    Wenn ich den Kofferraum öffne, kann ich das Ablaufdatum des Verbandskastens vorzeigen, ohne das es irgendetwas zu interessieren hat, was sich unter Decken oder in Taschen befindet. Was man so sehen kann ist O.K., alles andere Zeug ist privat...

    Jens

    Ich teile hier mit Euch mein Wissen und vertrete meine Meinung.
    Mein Wissen kann Fehler enthalten, meine Meinung muss nicht der Euren entsprechen.
    Korrigiert meine Fehler mit Eurem Wissen. Gute Argumente können meine Meinung beeinflussen.
    Gel(i)ebtes Forum... so muss das sein!

  • Wenn jemand nun das Öffnen des Kofferraums verweigert (Tatsache) kann man "annehmen", daß da was im Busch ist, von daher ... sitzt der Beamte wieder am längeren Hebel. Durchsuchungsbeschluß braucht er auch nicht, denn da ist ja offensichtlich "Gefahr im Verzug".

    Damit wäre doch der Grundrechtsschutz ad absurdum geführt. Warum glaubst du darf ein Polizist nicht einfach so deine Wohnung betreten ? Wenn du ihm den Zutritt verweigerst, dann muss da auch nicht automatisch "was im Busch" sein. Und ansonsten steht ja jedem Betroffenen der Weg zu den Verwaltungsgerichten offen um die Rechtswidrigkeit des handelnden Organs feststellen zu lassen.

    Übrigens, bei einer normalen Verkehrskontrolle nach StVO fragt dich kein Mensch nach Waffen. Das spielt höchstens bei Großfahnungen eine Rolle, die sich dann jedoch eh nicht mehr auf Bestimmungen der StVO sondern auf die der StPO stützen.



    Tapfer und treu bis die Granate verglühte ! 156 Jahre Gendarmerie in Österreich (1849-2005) :f_at:


    IWÖ, NFVÖ, Firearms United ! :f_at::f_eu:

  • CHIPS, SCHÖNE FRISCHE CHIPS, LECKER POPCORN - E R D N Ü S S E :popcorn:


    Also Leute, ist es wirklich zu erwarten, bei DIESEM Thema noch irgend etwas Neues, Erhellendes, was jemand wirklich weiterbringt
    zu erfahren ? :rolleyes:

    ICH bin geradezu glücklich, wenn mal was nicht bis auf die 10. Stelle hinter dem Komma geregelt ist
    und
    habe keine Zweifel daran, jede Kontrolle mit Vernunft, freundlicher Sachlichkeit und gesundem Menschenverstand bestehen zu können.

    CC

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

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