Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage.
Ich möchte eine WBK beantragen.
Leider wurde im Jahr 2000 mir die WBK entzogen, da bei mir 1998 ein Nunjacko gefunden wurde.
Diesbezüglich war keine andere Straftat verbunden.
Allerdings wurde ich zwischen 1999 und 1006 ein paar mal auf Bewährung verurteilt.
Im Jahr 2021 sind alle Einträge aus dem BZR, auch für die Gericht, komplett getilgt.
Nur der Verwaltungsakt von 2000 ist noch vermerkt.
Meine Sozialprognose ist sehr gut. Auch habe ich schon den kleinen
Waffenschein.
Jetzt möchte ich unbedingt den Verwaltungsakt wegbekommen.
Der vom BZR sagte mir, dass das nur möglich ist, wenn ich bei einem
negativen Bescheid bei der Beantragung der WBK, das nur gerichtlich
entfernen könne. Einen anderen Weg gibt es nicht. Erst wenn man 90 ist.
Auch, wenn man nur Bewährungsstrafen bekommen hat (über ein Jahr), ist das kein
Grund eine WBK oder einen Waffenschein zu verweigern. Bei Knast schon.
(habe ich gelesen)
Ich will nicht zwangsläufig eine Waffe besitzen.
Welche Vorgehensweise wäre erfahrungsmäßig sinnvoll?
Ich würde gerne in einem Bewachungsunternehmen arbeiten. Auch habe ich eine komplette Ausbildung an der Waffe mit Abschluss.
Bei dem Eintrag könnte das Bewachungsunternehmen eventuell meine Anstellung verweigern, da ich ja einen Negativeintrag habe, oder nicht?
IM Jahr 2000 WBK entzogen
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waffenmann18 -
7. Februar 2018 um 09:30 -
Geschlossen
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Aha .
Die Gegenfrage wäre .
Warum muss man gegen das Gesetz verstoßen? -
Leider wurde im Jahr 2000 mir die WBK entzogen, da bei mir 1998 ein Nunjacko gefunden wurde.
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Auch, wenn man nur Bewährungsstrafen bekommen hat (über ein Jahr), ist das kein
Grund eine WBK oder einen Waffenschein zu verweigern. Bei Knast schon.
§5 WaffG Abs. 2(2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht,
c) die wegen einer Straftat nach dem Waffengesetz, dem Gesetz über die Kontrolle vonKriegswaffen, dem Sprengstoffgesetz oder dem Bundesjagdgesetz
zu einer Freiheitsstrafe,
Jugendstrafe, Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder mindestens
zweimal zu einer geringeren Geldstrafe rechtskräftig verurteilt worden
sind oder bei denen die Verhängung von Jugendstrafe ausgesetzt worden
ist, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung
fünf Jahre noch nicht verstrichen sindauch bewährungsstrafen sind relevant
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Im Jahr 2021 sind alle Einträge aus dem BZR, auch für die Gericht, komplett getilgt.
+
Meine Sozialprognose ist sehr gut. Auch habe ich schon den kleinen
Waffenschein.wie hast du den kleinen waffenschein bekommen wenn du noch einträge im BZR hast? beim kleinen waffenschein gibts auch eine zuverlässigkeitsüberprüfung
wer hat deine sozialprognose erstellt?
Allerdings wurde ich zwischen 1999 und 1006 ein paar mal auf Bewährung verurteilt.
ist es wieder soweit?
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Hallo Waffenman18,
gute Zeit hier im Forum
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Hallo Waffenman18,
gute Zeit hier im Forum
lol
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Ich meinte 2006
Heißt dass, wenn man einen kleinen Waffenschein bekommen hat, wäre die WBK kein Problem?
Im BZR steht für Behörden schon lange nix mehr drin.
Habe aber gelesen, dass bestimmte Institutionen bis 2021 letztmalig im BZR was finden können.Moment: Jetzt wo ich den Beitrag vom
duffmanohyeahr gelesen habe, habe ich nur eine Owi begangen damals. Illegaler Nunjako Besitz. Das war ja nur einmal. -
Popcorn.......
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Moment: Jetzt wo ich den Beitrag vom
duffmanohyeahr gelesen habe, habe ich nur eine Owi begangen damals. Illegaler Nunjako Besitz. Das war ja nur einmal.geh zu deinem örtlichen sachbearbeiter der kann dir eher helfen... den solltest du ja kennen
kannst uns das ergebnis ja hier mitteilen
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Versuch macht kluch.
Erfülle die Voraussetzugen, füge dich gut in die Vereins-Verbandsarbeit ein, erfülle die Schießleistungen regelmäßig,
eher etwas mehr aber nicht zu viel, und dann stelle den Antrag beim Verband, bzw. anschließend beim SB.Oder du gehst direkt zur Behörde und fragst ob eine Neuerteilung überhaupt möglich ist.
Auch bei Bewährung kann die Zuverlässigkeit aberkannt werden, es hängt auch immer von der Art des Deliktes ab.
Wenn du in einem Unternehmen arbeitest, dessen Mitarbeiter Waffen tragen, bekommst du meines Wissens einen temporären Waffenschein.
Das wird das Unternehmen aber abklären.Wenn in dem Unternehmen keine Waffen getragen werden, spielt es keine Rolle ob du eine WBK bekommst oder nicht,
was nicht heißt, dass das Unternehmen dir nicht absagen kann.Letztlich kann dir nur die Behörde eine verbindliche Auskunft erteilen, aber wenn jemand der mindestens drei mal den Führerschein
weg hatte, mit MPU und allem was dazu gehört, heute den Jagdschein samt Waffen besitzt, besteht immer Hoffnung. -
Allerdings wurde ich zwischen 1999 und 1006 ein paar mal auf Bewährung verurteilt.
gleich ein paar mal ? Und dann stellt Dir ein Sachbearbeiter einen kleinen Waffenschein aus ?Aber ok, inzwischen wundert mich kaum noch was ....
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gleich ein paar mal ? Und dann stellt Dir ein Sachbearbeiter einen kleinen Waffenschein aus ?
Aber ok, inzwischen wundert mich kaum noch was ....
Wenn das getilgt ist warum nicht ? Das ist so als wärst du nie verurteilt worden. Hast also wieder eine reine Weste sozusagen.
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Laut Bundesamt f. Justiz kann ich mich als nicht vorbestraft zählen.
War ja auch brav. -
Laut Bundesamt f. Justiz kann ich mich als nicht vorbestraft zählen.
War ja auch brav.Offiziell oder inoffiziell ... ist ein gewaltiger Unterschied!
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Bei WO wurde der selbe Tread aufgemacht dort wurde aber nach ein paar Antworten schon dicht gemacht.
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Wo ist denn da die berühmte Meinungsfreiheit. Ich habe niemanden beleidigt.
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Mag und werde mich hier gar nicht weiter beteiligen.
Nur eine Frage an den Themenstarter, mal kurz zur Erläuterung folgender Zusammenhänge:Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage.
Ich möchte eine WBK beantragen.
......
Ich will nicht zwangsläufig eine Waffe besitzen.
Welche Vorgehensweise wäre erfahrungsmäßig sinnvoll?
Was will man denn mit einer Wbk., wenn man gar keine Waffe besitzen will? Hast du schon mal was von einem Bedürfnis gehört, Sachkunde, persönlicher Eignung?Lassen wir deine Vorgeschichte(n) mal außen vor, ich lese nirgends in welchem Verband du eigentlich bist, oder ob du die Sammelleidenschaft für dich entdeckt hast oder ... was sonst in dir vorgeht wieso dir auf einmal 'ne Wbk. vorschwebt.
Nehme deinen Post daher nicht besonders ernst.
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Lassen wir deine Vorgeschichten mal ausßen vor ...
Nee, warum ... eben nicht ...
und das ist der Knackpunkt ...
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Hätte gedacht, ich hätte das klar gemacht.
Es geht um einen Verwaltungsakt, der erst gelöscht wird, wenn ich 90 bin.
Diesen kann man aber angeblich per erneuter Verwaltungsentscheidung aufheben lassen.
Aber das Problem scheint niemand zu haben.
Man muss doch erst einen Schein haben, bevor man sich eine Waffe kaufen kann, oder nischt? -
Fachanwalt für Verwaltungsrecht?????
Bei Deinem Vorleben solltest du nicht uns befragen sondern einen Deiner Anwälte!
Wenn die dich bisher betreut haben dann werden die den Verwaltungsakt auch noch für Dich lösen können!
Sorry...Bewährungsstrafen...mehrere...jugendlicher Leichtsinn?
Ich habe da ein mulmiges Gefühl!
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