Warum jetzt schon Scharfschützen auf Wildschweine schießen

  • Mein Lösungsversuch: Ausnahmegenehmigung für 10er Mags bei der Jagd

    Naja, ich war am WE wieder auf ner Drückjagd im Osten. Der Satz "Wo kein Kläger, da kein Richter" kam mir da spontan in den Sinn :whistling:

    Ich kenne jedenfalls keinen Jäger mit HA, der nur 2 Schuß im Mag hat.
    Die Genehmigung von 5er oder 10er Mags, wäre aber dennoch ne sinnvolle Maßnahme.

    IF SOMEONE HATES YOU FOR NO REASON, GIVE HIM ONE!

  • Naja, ich war am WE wieder auf ner Drückjagd im Osten. Der Satz "Wo kein Kläger, da kein Richter" kam mir da spontan in den Sinn

    Ich kenne jedenfalls keinen Jäger mit HA, der nur 2 Schuß im Mag hat.
    Die Genehmigung von 5er oder 10er Mags, wäre aber dennoch ne sinnvolle Maßnahme.

    er kann ruhig mehr als 2 schuss im mag haben...

    das schlüsselwort ist hier mit mehr als 2 schuss im mag aufs wild schießen

  • Nö, das ist nicht Aufgabe der Jäger.

    Wenn der Gesetzgeber derartige Einschränkungen vorschreibt, muss ER auch die Lösung bieten für das Wildschweinproblem. Das ist schliesslich die Grundlage der Rechtsstaatlichkeit.

    Und nun muss Pol durch die dunklen Wälder streifen mit der MP5 und die Wildschweinprobleme mit 9mm Luger lösen gehen.


    Nun hadde, imschi, imschi, bevor die Viecher den ersten Kindergarten umpflügen.


    Das "Gewaltmonopol des Staates" wird doch auch in Wald und Flur gelten, werden halt im Sinne der Waidgerechtigkeit nur zwei Pillen in die MP5 geladen :trio:

    Ich bin ausschließlich aus beruflichen Gründen in diesem Forum und recherchiere mit dem Ziel journalistischer Berichterstattung.

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    Je suis Charlie!

  • uhh Winkelsdorf, war da nicht irgendwo mal was mit Fürsorgepflicht für die Beamten, Polizei mit n MP5 auf Wildschweine zu schicken, das könnte man machen, wenn man mehr Frühpensionäre will oder vielleicht gar keine Pensionäre mehr sondern nur noch Hinterbliebene die bezahlt werden müssten.

  • Soweit ich weiß schießen hier in D noch keine Scharfschützen auf Wildschweine.

    Ich glaub auch nicht, dass Nachtzielgeräte oder 10-Schuss-Magazine das Schwarzwildproblem lösen.


    Das Problem liegt zum Teil bei der Jägerschaft selbst. Man muss die Sauen auch wirklich reduzieren wollen. Wenn alle mitziehen würden und nicht jeder sein eigenes Süppchen kochen würde, dann ginge das schon.

    Wer 10-Schuss-Magazine braucht, sollte erst mal üben gehen. "Treffen mit dem ersten Schuss" hieß es woanders mal. Zunächst muss das erstbeschossene Stück liegen, ehe ein zweites beschossen werden sollte. Wer soll die ganzen kranken Stücke nachher nachsuchen?

  • Nur wenn zum Teil nur 50Cent und wesentlich weniger fürs Kilo gezahlt werden, wo soll der Anreiz herkommen. Lass mal sein, man organisiert ne kleine Jagd, bei der es mal gut läuft und es liegt eine gute Strecke...wenn man darauf sitzen bleibt... Der Staat sollte lieber dafür sorgen, dass der Jäger das Wildbret, was schließlich ein hochwertiges biologisches und nachhaltig zu gewinnendes Lebensmittel ist zu einem fairen und angemessenen Preis an den Wildhändler verkaufen kann. Wäre sinnvoller wie eine Abschussprämie, meine Meinung.

    CZYMPLY THE BEST

  • Es sind viele Punkte die zusammen kommen welche die Schwarzwildjagd nicht zum befriedigenden Erfolg führen. Einige Staatsreviere haben das auch bei uns lange Zeit schleifen lassen. Inzwischen wird es dort aber auch zumindest besser.
    Um Jetzt möglichst Effektiv den Schwarzwildbestand zu reduzieren, wären einige rechtliche und rechnische Sachen durch aus machbar wenn man vom Staat her wirklich wollte.
    1. Es wäre schon unglaublich hilfreich, wenn Jagdausübungsberechtigte ohne unmögliche Bürokratie das Recht bekämen z.B. für Gesellschaftsjagdten Wege in Feld und Forst vorrübergehend sperren zu dürfen. Auch gegen Jagdstörer müsste deutlich besser vorgegangen werden.
    2. Um jetzt vor der ASP möglichst effektiv Schwarwild reduzieren zu können wäre es auch durchaus angebracht z.B. zur Nachtzeit das allgemeine Betretungsrecht einzuschränken. (Ihr glaubt ja nicht wie viel Leute auch in der Dunkelheit noch im Wald und Feld unterwegs sind.
    3. Um jetzt auch unter ungünstigen Lichtbedingungen den waidgerechten und selektiven Schuss zu garantieren müsste man schon an das Verbot von Nachtsichtzieltechnik rann. Nur da muss eben nicht nur die Jagdbehörde mitspielen sondern auch der Bund, weil das eben bisher verbotene Gegenstände sind. Auch Waffenlampen z.B. zur Nachsuche z.B. an der Kurzen wäre jetzt nichts schlechtes. Bayern wollte Nachtsichtzielgeräte ja für die Schwarzwildjagd erlauben. Das BKA wollte leider keine Sondergenehmigungen für den Erwerb und Besitz ausstellen.
    Ohne solche Technik beschränkt sich die Ansitzjagd auf Schwarzwild auf wenige Tage z.B. mit klarem Himmel, Mond etc.. Davon gibt es nicht viele und die Schwarzkittel merken sich das, doof sind die halt nicht. Drückjagdten kann man wegen der allgemeinen Wildbeunruhigung aber nicht in unbegrenzter Anzahl im Jahr durchführen.
    4. Auch die Jagd im bedriedeten Bezirk muss deutlich effektiver gestaltet werden. Gerade Statdsauen die viel Abfall fressen, sind ganz besonders gefährdet in Hinsicht auf die ASP. Nur da sind die Hürden zum Teil unmöglich hoch, was häufig dazu führt dass dort nur in hömopatischer Dosis eingegriffen wird.
    5. Es ist auch so ein Ding, dass der Handel nicht selten minderwertiges "Wildfleisch" aus dem Ausland von weit her einführt, während Hierzulande bei großen Schwarzwildstrecken von Drückjagdten die Preise in den Keller gehen.

  • 5. Es ist auch so ein Ding, dass der Handel nicht selten minderwertiges "Wildfleisch" aus dem Ausland von weit her einführt, während Hierzulande bei großen Schwarzwildstrecken von Drückjagdten die Preise in den Keller gehen.

    Das liesse sich sicher durch einen entsprechenden Importzoll ganz leicht regulieren.

    LG
    -Michael

  • Bayern wollte Nachtsichtzielgeräte ja für die Schwarzwildjagd erlauben.

    Um das Jahr 2000 hatten wir bei den Sauenjagden eine Strecke von rund 80 Stück.
    Letztes Jahr betrug sie gesamte Stecke rund 590 Tiere.

    Das zeigt, daß wir hier eine Problemregion sind und erstmalig wurde uns die Benutzung von Nachtzielgeräten, zur Erprobung und zum Test, ausnahmsweise erlaubt.
    Die Ergebnisse sind hervorragend, auch sind wesentlich weniger Nachsuchen nötig.

    Klar, die "alten Säcke" des BJV in München sehen den Einsatz von Nachtzielgeräten in der Jagd kritisch und als unwaidmännisch. Was für ein Unsinn. Die müssen die Wildschäden ja auch nicht zahlen.

    Wie dem auch sei, wir hier sind ein "Problemgebiet" und das Landwirtschaftsministerium hat einen Dreh gefunden der da aussagt: Die Verwendung von Nachtzieltechnik in „Problemgebieten“ ist möglich!
    Abgesegnet auch von OBEN. Für die Erteilung der Erlaubnisse sind die Kreisverwaltungsbehörden zuständig. Die Jäger müssen einen begründeten Antrag beim Landratsamt stellen. Das hat letztes Jahr recht gut geklappt.

    Mal sehen, wie's heuer aussieht.

  • Um das Jahr 2000 hatten wir bei den Sauenjagden eine Strecke von rund 80 Stück.Letztes Jahr betrug sie gesamte Stecke rund 590 Tiere.

    Das zeigt, daß wir hier eine Problemregion sind und erstmalig wurde uns die Benutzung von Nachtzielgeräten, zur Erprobung und zum Test, ausnahmsweise erlaubt.
    Die Ergebnisse sind hervorragend, auch sind wesentlich weniger Nachsuchen nötig.

    Klar, die "alten Säcke" des BJV in München sehen den Einsatz von Nachtzielgeräten in der Jagd kritisch und als unwaidmännisch. Was für ein Unsinn. Die müssen die Wildschäden ja auch nicht zahlen.

    Wie dem auch sei, wir hier sind ein "Problemgebiet" und das Landwirtschaftsministerium hat einen Dreh gefunden der da aussagt: Die Verwendung von Nachtzieltechnik in „Problemgebieten“ ist möglich!
    Abgesegnet auch von OBEN. Für die Erteilung der Erlaubnisse sind die Kreisverwaltungsbehörden zuständig. Die Jäger müssen einen begründeten Antrag beim Landratsamt stellen. Das hat letztes Jahr recht gut geklappt.

    Mal sehen, wie's heuer aussieht.


    Tut mir leid, aber eine solche Plage ist nicht mehr vereinbar mit den normalen gesetzlichen Erfordernissen der Jagd, das ist eine originär hoheitliche Aufgabe.

    Nicht der Jäger muss sich um eine Ausnahmegenehmigung bemühen, die Behörden sind sogar verpflichtet dazu, die benötigten Mittel für Befugte kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Die freiwilligen Feuerwehrleute müssen ihre Schläuche ja schliesslich auch nicht selber kaufen gehen...

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  • das ist eine originär hoheitliche Aufgabe.

    Das Jagdgesetz kann eigentlich nur auf Bundesebene grundsätzlich geändert werden. Allerdings können die unteren Jagdbehörden, welche meist die Kreisverwaltungen sind, in besonderen Fällen Ausnahmen von diesem Verbot gewähren. Dabei handelt es sich immer um Einzelfallentscheidungen.

    Wie bei den Schalldämpfern ist hier das Bundesland Bayern Vorreiter. Die entsprechende Gesetzgebungskompetenz liegt aber nicht bei den Ländern und deshalb wird dieses "Problem" über eine Dienstanweisung mit Handlungsempfehlung für die unteren Jagdbehörden umgangen. ::c.o.l)

    So wurde die Bayerische Landesregierung schon im März 2015 aufgefordert, Wege zu finden, den Einsatz von Nachtzielgeräten bei der Jagd auf Schwarzwild in bestimmten Problemregionen vermehrt - soweit möglich für alle Jäger - zuzulassen. Und das hat funktioniert. 8o

    Mit Hilfe einer grundsätzlichen Lockerung der Kriterien für die Ausnahmegenehmigungen wird das Verbot so umgangen.

    Nicht der Jäger muss sich um eine Ausnahmegenehmigung bemühen,

    Nein, das macht ja auch das Landwirtschaftsministerium. :thumbup:

  • Ist leider nicht so ganz einfach.
    Schalldämpder war im Prinzip easy, da nur erlaubnispflichtig nach dem Waffengesetz, die mussten halt nur genehmigt werden.
    Nachtsichtzielgeräte und Waffenlampen mit entsprechender Montage etc. sind aber bisher nicht nur nach Landesjagdgesetz verboten einzusetzen oder verboten gewesen sondern es sind verbotene Gegenstände nach dem Waffengesetz, da nützt eine reine Genehmigung einer kleinen Jagdbehörde gar nix. Da muss der Bund mitspielen und für Einzelfallgenehmigungen eben das BKA. Generell hat es das bisher leider abgelehnt, eben nur für den besagten Test befristet und in Einzelfällen genehmigt.

  • Generell hat es das bisher leider abgelehnt, eben nur für den besagten Test befristet und in Einzelfällen genehmigt.

    Ja und... Einzelfälle ... viele Einzelfälle ... (auf einmal Normalität)?

    Es hat funktioniert und das Tor ist geöffnet ... schau mer mal was heuer "beschlossen" wird.
    Ich bin mir sicher ... die Freigabe für Nachtzielgeräte! (Zumindest auf Sauen).

  • ja mal schauen, aber ich persönlich bin in unserem heutigen Staate erst mal skeptisch. Sollten die sich nicht zu einer generellen Freigabe entscheiden, wäre ich gespannt was mit den genehmigten Stücken passiert wenn der befristete Test beendet würde.
    Wobei derzeit jeder der daran teil nimmt schlau wäre sich kein echtes Nachtzielgerät zu besorgen sondern nur ein Vorsatzgerät, dass mit einem zusätzlichen Adapter auf einem normalen ZF eingesetzt werden kann aber eigentlich für ein Fernrohr Fernglas etc. gedacht ist. Ist zwar nicht so genau und bringt gewisse Abweichungen im Nahbereich aber nicht relevant. Im schlimmsten Fall müsste man dann nur den Adapter entsorgen.

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