Gesetzeskonformer Kauf/Übergabe einer gebrauchten Waffe(Fragen/Richtigstellungen)

  • nein, da waren deutlich mehr beteiligt.

    Das Problem war, das man ein schlechtes Gesetz verbessern wollte und dabei schon rein logisch lediglich ein besseres schlechtes Gesetz bei herauskommen konnte.

    Ist wie Bandscheiben-OP bei Krebs im Endstadium: Die Bandscheibe kriegt man hin, aber wofür?

    Ich bin ausschließlich aus beruflichen Gründen in diesem Forum und recherchiere mit dem Ziel journalistischer Berichterstattung.

    http://www.lars-winkelsdorf.de/


    Je suis Charlie!

  • nein, da waren deutlich mehr beteiligt.

    Das Problem war, das man ein schlechtes Gesetz verbessern wollte und dabei schon rein logisch lediglich ein besseres schlechtes Gesetz bei herauskommen konnte.

    Ist wie Bandscheiben-OP bei Krebs im Endstadium: Die Bandscheibe kriegt man hin, aber wofür?

    Das konnte ich auch nicht so richtig glauben daß dies nur 1 Person geschrieben hat.

    Ich verstehe was du meinst. :thumbup:

  • Oha..der Lars ist Munter!
    Im Übrigen: ich habe bis heute keinen Voreintrag gesehen, in dem der Stempel für die Munition mit drin war :)


    Es gibt wohl durchaus Waffenbehörden, die das so handhaben, andere wiederum nicht, da es hier Probleme gab mit überzogener Erwerbserlaubnis (Voreintrag) und somit unberechtigtem Munitionsbesitz.
    Grundlage hierzu wäre wohl interessant :)

  • Gesunden Menschenverstand als Grundlage für irgendwas können wir beim Waffenrecht vermutlich in Gänze ausschliessen.

    der war jetzt nicht schlecht, das muss ich Dir lassen ;)


    ich bin mal primär von gesetzlicher Grundlage iSv § 10 Abs. 3 ausgegangen
    Kann man davon ausgehen, dass mit dem Passus "Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition wird durch Eintragung in eine Waffenbesitzkarte für die darin eingetragenen Schusswaffen erteilt." bereits die eingetragene Erlaubnis zum Erwerb (=Voreintrag) gemeint ist und den Munitionserwerb somit legitimiert?

  • Im Prinzip gilt der Mun-Erwerb schon vorher, weil zwischen Erwerb und Eintragung eine gesetzliche Frist liegt, die lediglich noch der Anzeige dient.

    Die Formulierungen in der WBK sind noch aus der Zeit, wo die Autos den "Vogel von Hitler" trugen (ich komm über den Begriff nicht weg), sollte man vielleicht mal anpassen.

    Die Schnarchnasen beim Hamburger LKA haben ja seit Änderung des Gesetzes 2003 nicht in die hohlen Birnen den Unterschied zwischen "Sammler" und "Sachverständige" kriegen können: "Dat stett doch Baides auf da Kate" :wall:

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  • Wenn ich mir den Vordruck" überlassungsvereinbarung des WSV1850" so durchlese, kann der überlasser wohl auch Munition überlassen.Beim Händler kann ich kleine Menge Munition50-100 schuss erwerben, mit vorlage der Grünen WBK mit Voreintrag und Überlassungsvereinbarung So der Händler.Ich denke, der weiss was er tut(Der muss ja Buch führen über Munitionsverkauf)https://www.svgk1984.de/downloads/allgemein/ueberlassung.pdf

    Über den Munitionsverkauf wird aber kein Buch geführt.....

  • Also ich bekomme zu meinen Voreinträgrn immer nen Munistempel, wenn ich dafür zahle.
    Ich hatte meine SB auch gefragt, ob der nur mit Voreintrag auch schon gültig ist und mich zum Kauf/Erwerb berechtigt. Das hat sie bejaht und gesagt, dass sobald der Stempel in der EBK ist seine Gültigkeit hat.

  • Also ich bekomme zu meinen Voreinträgrn immer nen Munistempel, wenn ich dafür zahle.
    Ich hatte meine SB auch gefragt, ob der nur mit Voreintrag auch schon gültig ist und mich zum Kauf/Erwerb berechtigt. Das hat sie bejaht und gesagt, dass sobald der Stempel in der EBK ist seine Gültigkeit hat.

    Und dies scheint wohl nicht richtig zu sein. Einziger Vorteil: beim Waffenkauf kannst du auch gleich Munition kaufen.

    :sheep:

  • @Gerom01 Wer sagt denn dass diese Auslegung nicht richtig sei? Zum einen ist der Voreintrag die Erlaubnis zum Erweb, zweitens ein "Eintrag" einer noch nicht spezifizierten Waffe abgesehen vom Kaliber und Waffengattung und zum dritten kann ich mit dem Voreintrag schon eine Waffe gekauft haben und mir 14 Tage zur endgültigen Eintragung des Modells samt Seriennummer und finalem Stempel Zeit lassen. Würde man den Munierwerb hier nicht gelten lassen müsste die Eintragung wohl auch am selben Tag stattfinden müssen.

    Mit dem Voreintrag, also Kaliber und Gattung, ist ein Typ Waffe eingetragen. Dieser grenzt die Munition schon auf ein Kaliber ein ähnlich eines Munitionserwerbschein.

    Auch ist für mich wichtiger wie es meine Behörde sieht verglichen mit einer Meinung in einem Forum.

  • @Gerom01 Wer sagt denn dass diese Auslegung nicht richtig sei? Zum einen ist der Voreintrag die Erlaubnis zum Erweb, zweitens ein "Eintrag" einer noch nicht spezifizierten Waffe abgesehen vom Kaliber und Waffengattung und zum dritten kann ich mit dem Voreintrag schon eine Waffe gekauft haben und mir 14 Tage zur endgültigen Eintragung des Modells samt Seriennummer und finalem Stempel Zeit lassen. Würde man den Munierwerb hier nicht gelten lassen müsste die Eintragung wohl auch am selben Tag stattfinden müssen.

    Mit dem Voreintrag, also Kaliber und Gattung, ist ein Typ Waffe eingetragen. Dieser grenzt die Munition schon auf ein Kaliber ein ähnlich eines Munitionserwerbschein.

    Auch ist für mich wichtiger wie es meine Behörde sieht verglichen mit einer Meinung in einem Forum.

    Eine ganz einfache Frage: hast du denn schon mal Munition für eine Waffe gekauft, die zwar voreingetragen aber noch nocht vorhanden ist? Irgendwo oben habe ich schon geschrieben, dass ich es versucht habe. Mein SB hat mir (für 15 Euro) den Muni-Stempel gemacht. Der Händler meinte aber, dass er per Gesetzt keine Munition für eine nicht vorhandene Waffe verkaufen kann. Also ist es keine Meinung aus dem Forum.

    :sheep:

  • sehr interesant das ganze.
    aber es geht so einfach(manchmal).
    Voreintrag der Waffe,eintragen der benötigten Muni(wenn das Kaliber schon feststeht).
    Muni kaufen und mit Waffe vom Verein (Kollegen)schon mal trainieren.
    Waffe beim freundlichen Händler bestellen und nach erhalt der selben innerhalb 14 Tagen Registrieren lassen,
    Verdisch :)

    Nur schwarzes Pulver ist gutes Pulver

  • §10 WaffG spricht:

    (3) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition wird durch Eintragung in eine Waffenbesitzkarte für die darin eingetragenen Schusswaffen erteilt. In den übrigen Fällen wird die Erlaubnis durch einen Munitionserwerbsschein für eine bestimmte Munitionsart erteilt; sie ist für den Erwerb der Munition auf die Dauer von sechs Jahren zu befristen und gilt für den Besitz der Munition unbefristet. Die Erlaubnis zum nicht gewerblichen Laden von Munition im Sinne des Sprengstoffgesetzes gilt auch als Erlaubnis zum Erwerb und Besitz dieser Munition. Nach Ablauf der Gültigkeit des Erlaubnisdokuments gilt die Erlaubnis für den Besitz dieser Munition für die Dauer von sechs Monaten fort.


    Die Waffe ist also bei einem Voreintrag als Erwerbsberechtigung zunächst NICHT eingetragen.

    Auch, wenn die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition bereits gestempelt wurde, ist noch KEINE Waffe eingetragen.


    Um mal zur Sinnhaftigkeit von Gesetzestexten ein Beispiel zu bringen:

    https://www.gesetze-im-internet.de/prostschg/__32.html


    Du erfüllst somit die gesetzlichen Bestimmungen, wenn Du bei dieser Gelegenheit den Präser über Deine Nase stülpst. Dass man sich dabei lächerlich vorkommt und sowas absolut keinen Sinn macht, ist offensichtlich, allerdings gilt hier verfassungsrechtlich die Wortlautschranke: Du sollst sie verwenden, WIE ist völlig egal.

    Ich bin ausschließlich aus beruflichen Gründen in diesem Forum und recherchiere mit dem Ziel journalistischer Berichterstattung.

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