Waffengesetz (WaffG) § 23 Waffenbücher

  • Hallo zusammen,

    seit neuestem müssen Verwahr-, Reparatur- und Kommissionswaffen gesondert in Waffenbücher eingetragen werden... :rolleyes:

    Angenommen ich erhalte eine Rep.-Waffe die zum Hersteller geschickt wird.
    Somit müsse ich ja den Eingang bei uns notieren, den Versand zum Hersteller, wieder den Eingang wenn die Waffe Repariert zurück kommt und den Versand zum Waffenbesitzer.

    Nachdem das ja ein völliges durcheinander ist, hoffe ich auf ein paar Tipps dass alles ordentlich unter zu bekommen.

    Vielen Dank schon mal im Voraus.

    Walther40505


  • Moinsen,

    einfach ein zweites Buch anlegen für die Verwahr-, Reparatur- und Kommissionswaffen, dann gibt es kein Durcheinander.

    Gruß
    Rick

    Ελευθερία ή Θάνατος!

  • Nachdem das ja ein völliges durcheinander ist, hoffe ich auf ein paar Tipps dass alles ordentlich unter zu bekommen.

    Aha... warum fragst Du in einem Online-Forum nach und nicht beim VdB?

  • Moin,

    wobei man, wenn man sein WHB in elektronischer Form führt, da durchaus im Vorteil ist, das sind ein paar Mausklicks und das Kommisions-, Reparatur- und Aufbewahrungsbuch ist erstellt. Muß man eben genauso behandeln wie es vorgesehen ist, das kann ja auch von Behörde zu Behörde schwanken.

    Gruß
    Rick :drink:

    Ελευθερία ή Θάνατος!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!