Einhand Multitool erlaubt?

  • Einhandmesser habe ich auch einige aber bisher wurde mir immer gesagt, dass die erlaubt sind. Also Probleme habe ich nicht gehabt.

    Was ich aber mal wissen wollte ist, ob ein Katana wie hier zum Beispielp erlaubt ist ? Bin mir in der Hinsicht echt unsicher, wollen aber bald ne Safari Tour machen mit allem drum und dran und da wollte ich mir gerne so eins kaufen.

    Möchte aber als erstes auf Nummer sicher gehen :D

  • Einhandmesser habe ich auch einige aber bisher wurde mir immer gesagt, dass die erlaubt sind. Also Probleme habe ich nicht gehabt.


    Was ich aber mal wissen wollte ist, ob ein Katana wie hier [Link entfernt ...] zum Beispiel erlaubt ist ? Bin mir in der Hinsicht echt unsicher, wollen aber bald ne Safari Tour machen mit allem drum und dran und da wollte ich mir gerne so eins kaufen.

    Möchte aber als erstes auf Nummer sicher gehen :d

    Ach NÖÖÖÖÖ, nicht SCHON wieder .... ;(;(

    Hallo Mod's, wieder ein Schlösschenaspirant .....

  • Schade ...

    kaum erscheint ein neuer Spielkamerad - ist er auch schon hinter Schloss und Riegel. ;(

    :saint:

    "Mir fällt dazu vor allem ein, dass Totalitaristen überall auf der Welt zunächst die Bürger entwaffnen.
    Und dann? Ein paar Blicke in die Geschichtsbücher genügen. Artikel 2 Grundgesetz?
    Ach was - Papier ist geduldig!"
    (Zitat: Walter Schulz, DWJ-Herausgeber und Chefredakteur / Editorial DWJ März 2012)

    DEXIT now !

  • Es müsste echt das WaffG in "leichter Sprache" geben, damit Polizeibeamte und Staatsanwälte es verstehen können...

    Ich erkläre es mal:

    § 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

    Hier ist, zutreffenderweise, von einem "Führverbot von Messern" nicht die Rede, es geht primär um "Anscheinswaffen".

    (1) Es ist verboten
    1.Anscheinswaffen,
    2.Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
    3.Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
    zu führen.

    Das ist eine allgemeine Bestimmung, die festlegt, WAS konkret diesem Verbot unterfällt. Das heisst, wir haben hier zunächst eine Beschreibung, für WELCHE Gegenstände dieses Verbot wirksam ist.

    WIE aber dieses Verbot ausgestaltet ist, finden wir hier:

    (2) Absatz 1 gilt nicht
    1.für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
    2.für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
    3.für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
    Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.

    Das bedeutet konkret, dass die in Absatz 1 aufgeführten Gegenstände LEGAL geführt werden können, wenn EINER dieser Punkte GLEICHZEITIG zutrifft.

    Für Einhandmesser, Morgensterne und den Gnadenhammer gilt also, dass ein "berechtigtes Interesse" bereits ausreicht, das "Verbot" UNWIRKSAM werden zu lassen.

    (3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

    Damit man nicht über das "berechtigte Interesse" diskutieren muss, wird die Definition sogar konkret vorgestellt.

    Sport etwa, denken wir an Taucher, da ist das völlig problemlos zulässig. Berufsausübung? Klar, Feuerwehrleute sind ausdrücklich ausgenommen, aber auch Handwerker. Brauchtumspflege? Säbel zum Beispiel bei Piratenparaden (sieht bestimmt lustig aus mit den Holzbeinen). Oder eben ein "allgemein anerkannter Zweck".

    So, WO ist jetzt das Problem?

    Bestenfalls bei der Frage, was "allgemein anerkannt" ist. Und DA kriegen faschistoide Spinner in Behörden leider den Abraster, weil sie sich selbst für omnipotent erachten und es an psychiatrischer Supervision fehlt. Nur "allgemein" bedeutet auf Deutsch: "Gesellschaftlich" und davon ist Inge Koschmidda beim Kauf ihres Küchenmessers eben genauso abgesegnet wie Rudi Ratlos, wenn er ein Multitool führt.

    Wenn Rudi Ratlos eine Stapel Quittungen aus dem Baumarkt vorlegen kann, dass er Heimwerker und Bastler ist, ist er aus der Nummer raus und kann das problemlos führen. Braucht er nämlich auch, wenn er auf dem Fahrrad unterwegs ist.

    Früher gabs mal diese praktischen Satteltaschen mit Werkzeug, aber das wurde schon seit Anfang der 90er nur noch geklaut und ist ausgestorben. Übrigens genau zu der Zeit, als die Multitools auf den Markt kamen... :wall::wall::wall:

    Ich bin ausschließlich aus beruflichen Gründen in diesem Forum und recherchiere mit dem Ziel journalistischer Berichterstattung.

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    Je suis Charlie!

  • Liebe Behindertenquote bei Behörden, die Ihr mit dem Affenrecht spielt:

    Ihr sollt Django den Piekser wegnehmen, nicht Otto Normalverbraucher das Werkzeug mopsen!


    Alles klar oder brauchts einen Antrag beim Vormundschaftsrichter, dass der nochmal Euren IQ checken lässt? :trio:

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  • Ist es nicht Fakt, dass es EBEN DOCH entsprechende Urteile gibt, wo TROTZ Deiner bildlichen Ausführungen, der Führende (Führer?) bestraft wurde? WEIL man eben vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand sich befindet?

    Ist es nicht so, dass man gegen dieses Regierung heutzutage mit klaren, logischen Argumenten eben NICHT mehr ankommt? Dass man förmlich einer gewissen Willkür ausgeliefert ist?

    *** BdMP *** - *** BDS *** - *** IPSC ***



    :flagge_deutschland_animiert:::bayernbew::

  • Ist es nicht Fakt, dass es EBEN DOCH entsprechende Urteile gibt, wo TROTZ Deiner bildlichen Ausführungen, der Führende (Führer?) bestraft wurde? WEIL man eben vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand sich befindet?

    Ist es nicht so, dass man gegen dieses Regierung heutzutage mit klaren, logischen Argumenten eben NICHT mehr ankommt? Dass man förmlich einer gewissen Willkür ausgeliefert ist?


    Argumente sind bereits Bestandteil einer Diskussion.

    Mit behördlichen Trotteln diskutiert man nicht, DAS ist das Problem an der Sache.


    Nehmen wir zum Beispiel das hier:

    http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laende…cht=bw&nr=14512

    Der hat diskutiert und DARUM verloren.


    Danke, dass Du mich auf den Unfug aufmerksam gemacht hast, ich hole jetzt mal schriftliche Stellungnahmen der ZUSTÄNDIGEN Behörden und Organisationen ein. Gibt es demnächst mal Windstossfrisuren in Wiesbaden.

    Wollen wir doch mal gucken, ob das BKA eine Auseinandersetzung mit dem ADAC überleben wird... :love:

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  • https://www.adac-shop.de/index.php?cl=s…rchparam=messer

    Wäre dann die Variante als Hiebwaffe, unterfällt ebenso dem "Verbot", allerdings kommt man mit dem Hämmerchen nicht durch die Windschutzscheibe.

    Hab ich schon ausprobiert, dafür braucht es ein Messer mit Sägezahnung wegen der Sicherheitsfolie.


    Sorry, aber die Hilfeleistung bei Unfällen hat Vorrang gegenüber dem hypothetischen Missbrauchspotential.


    Wobei meine Lösung da vermutlich simpler ist:

    Das Rettungsmesser ist im Handschuhfach und befindet sich IN der dafür vorgesehenen Tasche. Ein Zugriff unter drei Sekunden ist somit nicht möglich, damit ist es ohnehin ein erlaubtes Transportieren und die Frage nach dem Zweck stellt sich überhaupt nicht.


    Und JA, ich hab schon als Ersthelfer Leute mit sowas aus Autos holen müssen...

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  • Lars, könnte man nicht darauf abstellen, daß der Inverkehrbringer des/der Messer ursächlich haftbar zu machen ist, da er versäumt hat einen entsprechenden Warnhinweis auf der Ware anzubringen.

    Ich hoffe, du verstehst, was ich meine. ;(


    Das Rettungsmesser ist im Handschuhfach und befindet sich IN der dafür vorgesehenen Tasche.

    Das ist aber verdammte Kagge wenn du kopfüber im Gurt hängst und so nicht ans Handschuhfach kommst.

    Nee nee ... direkt neben den Fahrersitz muß das Ding ...

  • Das Gericht führt aus: "Dabei kommt es für das Verbot von Einhandmessern nicht auf deren Klingenlänge an (Erbs-Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, WaffG § 53 Rn. 42; Hinze-Runkel, Waffenrecht, § 42a Rn. 5; Heller/Soschinka, Waffenrecht, 2. Aufl., Rn.521)." aus http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laende…cht=bw&nr=14512


    § 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen


    (1) Es ist verboten
    1.Anscheinswaffen,
    2.Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
    3.Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.


    Wenn da jetzt ein Komma stehen würde, dann würde es nach meinem Sprachverständnis eindeutig so sein, wie es das Gericht ausführt. Auch wenn der Satz 3 geteilt wäre, wäre die gesetzliche Aussage eindeutig
    (1) Es ist verboten
    1. Anscheinswaffen
    2. Hieb- und Stichwaffen nach Anlage 1 .....
    3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser)
    4. feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen


    Da aber der Satz 3 nicht geteilt ist, bezieht sich nach meinem Sprachverständnis die Klingenlänge über 12 cm auf die vorher im Satz aufgeführten Objekte.


    Diese Diskussion ist aber müßig, da offenbar Gesetzeskommentare als "generalisiertes Sachverständigengutachten" bei Gericht den selben Stellenwert wie die Gesetze selbst einzunehmen scheinen.

    Das ist wieder mal ein Beispiel dafür, dass sich das juristische Grammatikverständnis oder etwas "allgemein Anerkanntes" nicht mit dem Alltagsverständnis der Menschen "da draußen im Lande" in Übereinstimmung befinden.

    Dabei hätte ein Blick auf das, was der Gesetzgeber bewirken wollte, sicher auch gereicht: Er wollte eine Handhabe haben, um den "Übeltätern" die Messer wegnehmen zu können, und nicht, um dem anständigen Bürger (Meister Röhrich, Oma Müller oder Wanderer Hinkebein) noch weitere Beschränkungen aufzuerlegen.

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    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • Er wollte eine Handhabe haben, um den "Übeltätern" die Messer wegnehmen zu können, und nicht, um dem anständigen Bürger (Meister Röhrich, Oma Müller oder Wanderer Hinkebein) noch weitere Beschränkungen aufzuerlegen.

    Das Problem ist nur,
    den "Übeltätern" ist es schei$egal was in irgendeinem Gesetz steht.

    Und die "anständigen Bürger" wissen überhaupt gar nix von solchen Gesetzen .... ::c.o.l)

  • Es gibt einen alten Spruch, wie man eine Firma ruinieren kann:
    Am schnellsten geht es in der Spielbank
    Am schönsten ist es mit Frauen, Yachten, und teuren Autos
    und am sichersten funktioniert es mit einem Juristen als Geschäftsführer


    Und betrachtet man den Staat mal als Firma, so weiß man, wo wir stehen. Fast der gesamte Aufsichtsrat besteht aus Juristen.

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    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

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  • Also, ich hab das mal INTENSIV geprüft.

    Bei den mir vorliegenden Rettungsmessern von Walther/Umarex kann ich Waffeneigenschaften verneinen. Die potentielle Eignung als Waffe tritt zurück gegenüber den konstruktiven Merkmalen:

    Die ZWECKBESTIMMUNG des §42a WaffG über geltende medizinische Leitlinien und die Definitionen der DGUV ist hier auch für Waffenbehörden und Gerichte verbindlich zu prüfen, weil:

    a. mit den "waffenrechtskonformen" Messer kommt man nicht durch die Frontscheibe

    b. kommt man zufällig durch, etwa durch Beschädigungen, kann man trotzdem nicht sägen, weil sich die Klinge verkantet

    c. die sofortige Hilfeleistung tritt gegenüber dem Präventionsgedanken des WaffR zurück.

    d. Einhandmesser sind zwingend erforderlich, da bei feststehender Klinge massive Verletzungsgefahren für Helfer bestehen


    Ich habe Walther/Umarex angeschrieben, um hier einen Feststellungsbescheid beim BKA erwirken zu können.


    Hab die Dinger eh gerade zum Testen, von daher fügt sich das nahtlos ein. Der springende Punkt sollte die Zweckbestimmung sein und DA handelt es sich nunmal zweifelsfrei um ein Werkzeug. Andernfalls wäre das Mitführen eines Radschlüssels ja ebenso unerlaubtes Führen, das wäre schliesslich eine Hiebwaffe.


    Deutschland, deine Behörden. Als nächstes kommen diese Spinner auf die Idee und verbieten den Defibrillator als "Elektro-Distanzwaffe" :wall::wall:


    By the way: Bei einer manuellen Auslösetaste könnte so ein Autist wirklich auf die Idee kommen. Ebenso wäre eine Tenniskanone ein verbotener Vollautomat, zumal die Energie ja auch deutlich über 7,5 Joule liegt. Und wenn ich einen mit einer ausgestopften Amsel verprügel, ist das ein Gegenstand, der die Gesundheit durch Drosseln schädigt.

    Heia, Safari, liebe Bekloppten!! :trio:

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    Je suis Charlie!

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