Bundeswehr - Soldat und Waffengesetz ?

  • Hallo Forum,

    ich stelle hier mal folgende Frage zur Diskussion:
    Kann ein deutscher Soldat während eines Auslandseinsatzes dem deutschen Waffengesetz unterliegen ? :think:


    Grüsse
    czler

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    Ich dachte immer, jeder Mensch sei gegen Krieg, bis ich herausfand, dass es welche gibt, die dafür sind, besonders die, die nicht hingehen müssen. (Erich Maria Remarque)

    »Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.«
    Gustav Heinemann (ehemaliger deutscher Bundespräsident 1899 – 1976)

  • Wieso sollte er nicht? §55 WaffG nimmt Soldaten etc. nur vom Waffengesetz aus, "soweit sie dienstlich tätig werden." Auf dem Basar für seine Sammlung zuhause ne Schusswaffe kaufen ist beispielsweise keine dienstliche Tätigkeit.

  • Na ja. Kommt darauf an.

    Hypothetischer Fall:
    Deutscher Soldat ist im Elsass stationiert. In Frankreich kann man Perkussionswaffen, auch Perkussionsrevolver ohne extra waffenrechtliche Erlaubnis kaufen. Auch Waffen, die vor 1900 hergestellt wurden und nicht unter andere Restriktionen (Kriegswaffen) fallen, sind frei. Der deutsche Soldat kann also meinetwegen eine alte Stiftfeuer-Flinte in einem Waffengeschäft erwerben und auch in Frankreich besitzen. Will er sie aber nach Deutschland verbringen, benötigt er dazu eine waffenrechtliche Erlaubnis, und muss eine WBK haben oder sich ausstellen lassen, auf die diese Waffe eingetragen werden kann.

    Gesetze gelten nun mal auf dem Gebiet des Staates, dessen Gesetzgeber diese Gesetze erlassen hat.

    Du kannst ja auch in den USA, entsprechend den dort gültigen Gesetzen, Waffen erwerben, und musst Dich nicht an die deutschen Waffengesetze halten, solange Du in den USA bist.


    Gut, jetzt verrate uns doch mal Deinen Hintergedanken? Das was ich geschrieben habe, ist Dir sicher klar.

    ---------------
    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • Gegenfrage...Was hat ein Deutscher Soldat überhaupt im EU-Ausland zu suchen..... :drink:
    lg leonardo

    Hallo leonardo,

    Du erwartest von mir eine politische Antwort, die wirst Du von mir aber nicht bekommen, ich bin kein Politiker. :huh:

    Grüsse
    czler :drink:

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    Ich dachte immer, jeder Mensch sei gegen Krieg, bis ich herausfand, dass es welche gibt, die dafür sind, besonders die, die nicht hingehen müssen. (Erich Maria Remarque)

    »Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.«
    Gustav Heinemann (ehemaliger deutscher Bundespräsident 1899 – 1976)

  • Wieso sollte er nicht? §55 WaffG nimmt Soldaten etc. nur vom Waffengesetz aus, "soweit sie dienstlich tätig werden." Auf dem Basar für seine Sammlung zuhause ne Schusswaffe kaufen ist beispielsweise keine dienstliche Tätigkeit.

    Hallo Xizor,

    dazu erst mal ein ;)

    Grüsse
    czler :drink:

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    Ich dachte immer, jeder Mensch sei gegen Krieg, bis ich herausfand, dass es welche gibt, die dafür sind, besonders die, die nicht hingehen müssen. (Erich Maria Remarque)

    »Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.«
    Gustav Heinemann (ehemaliger deutscher Bundespräsident 1899 – 1976)

  • Na ja. Kommt darauf an.

    Hypothetischer Fall:
    Deutscher Soldat ist im Elsass stationiert. In Frankreich kann man Perkussionswaffen, auch Perkussionsrevolver ohne extra waffenrechtliche Erlaubnis kaufen. Auch Waffen, die vor 1900 hergestellt wurden und nicht unter andere Restriktionen (Kriegswaffen) fallen, sind frei. Der deutsche Soldat kann also meinetwegen eine alte Stiftfeuer-Flinte in einem Waffengeschäft erwerben und auch in Frankreich besitzen. Will er sie aber nach Deutschland verbringen, benötigt er dazu eine waffenrechtliche Erlaubnis, und muss eine WBK haben oder sich ausstellen lassen, auf die diese Waffe eingetragen werden kann.

    Gesetze gelten nun mal auf dem Gebiet des Staates, dessen Gesetzgeber diese Gesetze erlassen hat.

    Du kannst ja auch in den USA, entsprechend den dort gültigen Gesetzen, Waffen erwerben, und musst Dich nicht an die deutschen Waffengesetze halten, solange Du in den USA bist.

    Gut, jetzt verrate uns doch mal Deinen Hintergedanken? Das was ich geschrieben habe, ist Dir sicher klar.

    Hallo Schwarzer Mann,

    ich hatte die Frage ganz bewusst nach einem Auslandseinsatz gestellt, dass wäre für einen BW-Soldaten z.B. Afghanisten, Irak, Mali usw., Deine Antworten beziehen sich aber auf dauerhafte Versetzungen in ein anderes Land, ist somit eine andere Baustelle. ;(

    Grüsse
    czler :drink:

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    Ich dachte immer, jeder Mensch sei gegen Krieg, bis ich herausfand, dass es welche gibt, die dafür sind, besonders die, die nicht hingehen müssen. (Erich Maria Remarque)

    »Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.«
    Gustav Heinemann (ehemaliger deutscher Bundespräsident 1899 – 1976)

  • Wir sind bei dieser Frage so glaube ich....der gleichen Meinung... :thumbup:

    lg leonardo :drink:

    Hallo leonardo,

    Du täuschst Dich nicht, hier sind wir der gleichen Meinung :thumbup: , nur damit ist die Frage nicht beantwortet ... ;(

    Grüsse
    czler :drink:

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    Ich dachte immer, jeder Mensch sei gegen Krieg, bis ich herausfand, dass es welche gibt, die dafür sind, besonders die, die nicht hingehen müssen. (Erich Maria Remarque)

    »Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.«
    Gustav Heinemann (ehemaliger deutscher Bundespräsident 1899 – 1976)

  • Kann ein deutscher Soldat während eines Auslandseinsatzes dem deutschen Waffengesetz unterliegen ?

    Er unterliegt immer dem Deutschen WaffG.
    Während der dienstlichen Tätigkeit wird er nur aufgrund §55 WaffG ausgenommen.
    Im Feldlager/Schiff gelten deutsche Gesetze.


    deswegen hatte auch die deutsche Polizei in dem Fall ermittelt, als bei einem Checkpoint Zivilisten erschossen wurden
    http://www.focus.de/politik/auslan…aid_328709.html

    Einmal editiert, zuletzt von HansDampf (16. Juli 2017 um 13:39)

  • Ein Soldat ist doch nur ... oder auch ... oder insbesondere ... "ein Bürger in Uniform". :rolleyes:
    Klar gelten für den auch die dt. Gesetze.

    Als Soldat mußt du z.B. nen Leo für mehrere Millionen Wert fahren und auch damit kämpfen ....

    Aber Zuhause darfst du nichtmal einen Püster Kal. 4mm M20 besitzen, geschweige denn führen. Soweit geht das Vertrauen der Staatsmacht in dich nun doch nicht! ::c.o.l)

    Schon verrückt, das Ganze ....

  • Hallo Xizor,
    dazu erst mal ein ;)

    Grüsse
    czler :drink:

    Hallo Xizor,

    was geschieht, wenn sich ein Soldat in seinem Einsatzland einen frei verkäuflichen Gegenstand kauft - nicht etwa um sich seine Privatsammlung daheim zu ergänzen - sondern um seine wie er meint, im Einsatzland fehlende Ausrüstung (z.B. Messer oder Elektroschockgerät) damit zu ergänzen ....... :think:

    Was sagt die BW und oder das Waffengesetz dazu ..... :think:

    HansDampf und Peppone, hiermit richte ich die gleiche Frage auch an Euch.

    Grüsse
    czler :drink:

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    Ich dachte immer, jeder Mensch sei gegen Krieg, bis ich herausfand, dass es welche gibt, die dafür sind, besonders die, die nicht hingehen müssen. (Erich Maria Remarque)

    »Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.«
    Gustav Heinemann (ehemaliger deutscher Bundespräsident 1899 – 1976)

  • was geschieht, wenn sich ein Soldat in seinem Einsatzland einen frei verkäuflichen Gegenstand kauft - nicht etwa um sich seine Privatsammlung daheim zu ergänzen - sondern um seine wie er meint, im Einsatzland fehlende Ausrüstung (z.B. Messer oder Elektroschockgerät) damit zu ergänzen .......

    was im einsatz benutzt wird obliegt soweit ich weiß der genehmigung des dienstherren... du kannst ja auch nicht hingehen und sagen ich benutze anstatt meinem g36 lieber eine Ak-47 die es hier gerade für ein paar tacken zu kaufen gibt ;)

    d.h. wenn du was anderes benutzen willst als du vom dienstherrn für den dienst kriegst dann musst du das beantragen und ganz lieb bitte bitte sagen... und zu 99% damit rechnen dass es dir verweigert wird...

    ist übrigens auch eine versicherungstechnische frage! nehmen wir mal an dir passiert etwas wegen fehlerhafter ausrüstung die aber nicht dein dienstherr dir für den dienst überlassen hat sondern mit ausrüstung die du dir selber gekauft hast und ohne des wissens des dienstherrn benutzt hast?

    beispiel hierfür: elektroschockgerät... hatte keine zulassung und war nicht vom dienstherrn überprüft... nun schockst du damit ausversehend einen kollegen von dir welcher nun körperlich dauerhaft geschädigt ist... was denkst du wie der dienstherr darauf reagiert? gleiches gilt für andere ausrüstungsgegenstände die ersetzt werden weil die sachen dies auf dem markt gibt "schöner" aussehen

    der dienstherr übernimmt eine gewisse sorgfallspflicht bei der ausrüstung die er an seine bediensteten austeilt... deswegen wird hier ohne antrag und prüfung von anderen ausrüstungsgegenständen nichts erlaubt werden

  • Was sagt die BW und oder das Waffengesetz dazu .....

    [..] und Peppone, hiermit richte ich die gleiche Frage auch an Euch.

    Tja nu .. ::c.o.l) .., ich war durch Ausbildung und Einsatzart ja immer recht frei in meinen Entscheidungen wie ich einen Auftrag ausführe und wenn ich dachte, dies und das brauche ich unbedingt, war kein Vorgesetzter da, der mir das verweigern od. auch nur in Frage stellen konnte (durfte und wollte). Von daher ... keinerlei Probleme.

    Denke da nur daran, als wir als Nahverteidigungswaffe AK's benutzten um nicht durch das Schußgeräusch "unangenehm" aufzufallen.

  • Hallo Schwarzer Mann,
    ich hatte die Frage ganz bewusst nach einem Auslandseinsatz gestellt, dass wäre für einen BW-Soldaten z.B. Afghanisten, Irak, Mali usw., Deine Antworten beziehen sich aber auf dauerhafte Versetzungen in ein anderes Land, ist somit eine andere Baustelle. ;(

    Grüsse
    czler :drink:

    Naja, nicht unbedingt andere Baustelle.
    Stell Dir vor: Ein deutscher Soldat ist zur Ausbildung an einem Waffensystem z.B. in Arizona oder Texas. Da hat er auch freie Tage, wo mal die nächste Stadt unsicher gemacht wird, oder die Nationalparks besucht werden.
    Natürlich ist er in der Freizeit nicht im Dienst, und unterliegt da dem lokalen Waffengesetz.
    Auch in andere NATO-Länder kann er für spezielle Aufgaben oder Ausbildungen versetzt werden, und ist in der Freizeit außerhalb des Dienstes und des militärischen Geländes der lokalen Gesetzgebung unterworfen.
    Deine Frage bezieht sich konkretisiert aber wohl auf die Einsatzzeit in einem anderen Land. Und da sieht es sicher anders aus.

    ---------------
    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • Kann ein deutscher Soldat während eines Auslandseinsatzes dem deutschen Waffengesetz unterliegen ?


    Ja, kann er.

    Alles Weitere ist müßig, bis das hier erfolgt ist:

    Gut, jetzt verrate uns doch mal Deinen Hintergedanken?

    Was sagt die BW und oder das Waffengesetz dazu?


    Die Bundeswehr hat ihre Vorschriften und Methoden zur Beschaffung von und Aussstattung mit sowie verwendung von Ausrüstung, dazu kommt die jeweilige Befehlslage im Einsatzland.

    Das Waffengesetz hat seine Regelungen, Ausnahmen und Beschränkungen. Weitere Regeln und Beschränkungen können zusätzlich wirksam werden (Ausfuhr, Einfuhr, Verbringen/Mitnahme durch Drittstaaten, etc.).

    Welchen Status wer wo hat, hängt vom Einsatz und Ort ab.

    Welchen Status welcher Gegenstand hat, hängt vom Ort und dem ab, wer was warum damit macht.

  • Naja, nicht unbedingt andere Baustelle.Stell Dir vor: Ein deutscher Soldat ist zur Ausbildung an einem Waffensystem z.B. in Arizona oder Texas. Da hat er auch freie Tage, wo mal die nächste Stadt unsicher gemacht wird, oder die Nationalparks besucht werden.
    Natürlich ist er in der Freizeit nicht im Dienst, und unterliegt da dem lokalen Waffengesetz.
    Auch in andere NATO-Länder kann er für spezielle Aufgaben oder Ausbildungen versetzt werden, und ist in der Freizeit außerhalb des Dienstes und des militärischen Geländes der lokalen Gesetzgebung unterworfen.
    Deine Frage bezieht sich konkretisiert aber wohl auf die Einsatzzeit in einem anderen Land. Und da sieht es sicher anders aus.

    Hallo 'Schwazer Mann,

    der Knackpunkt ist der der ständige Wohnsitz im Ausland, denn damit unterliegt der Soldat dem Waffengesetz seines Einsatzlandes in seiner Freizeit was den Erwerb, Führen, Nutzung usw. angeht. Erst wenn der Soldat nach Jahren wieder nach Deutschland versetzt wird, seine im Ausland erworbenen Waffen mit nach Deutschland nehmen will, kommt das deutsche Waffenrecht mit all seinen Feinheiten ins Spiel.

    Ist ein Soldat nur auf relativ begrenzte Zeit z.B. zur Ausbildung oder Auslandseinsatz im Ausland, hat dort keinen ständigen Wohnsitz, unterliegt er nach § 1a Abs. 2 des Wehrstrafgesetzes während seines dienstlichen Aufenthaltes im Ausland dem deutschen Strafrecht. Zum Strafrecht gehören neben den Straftatbeständen des Strafgesetzbuches auch alle Strafbestimmungen im so genannten Nebenstrafrecht, wie zum Beispiel dem Betäubungsmittelgesetz, dem Strassenverkehrsgesetz, der Abgabenordnung oder dem Waffengesetz.

    Sorry, muss hier abbrechen, muss dringend weg, wenn es klappt gehe ich heute Abend weiter auf dieses Thema ein, spätestens aber Morgen Vormittag.

    Grüsse
    czler :drink:

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    Ich dachte immer, jeder Mensch sei gegen Krieg, bis ich herausfand, dass es welche gibt, die dafür sind, besonders die, die nicht hingehen müssen. (Erich Maria Remarque)

    »Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.«
    Gustav Heinemann (ehemaliger deutscher Bundespräsident 1899 – 1976)

  • Hallo 'Schwazer Mann,
    der Knackpunkt ist der der ständige Wohnsitz im Ausland, denn damit unterliegt der Soldat dem Waffengesetz seines Einsatzlandes in seiner Freizeit was den Erwerb, Führen, Nutzung usw. angeht. Erst wenn der Soldat nach Jahren wieder nach Deutschland versetzt wird, seine im Ausland erworbenen Waffen mit nach Deutschland nehmen will, kommt das deutsche Waffenrecht mit all seinen Feinheiten ins Spiel.

    Ist ein Soldat nur auf relativ begrenzte Zeit z.B. zur Ausbildung oder Auslandseinsatz im Ausland, hat dort keinen ständigen Wohnsitz, unterliegt er nach § 1a Abs. 2 des Wehrstrafgesetzes während seines dienstlichen Aufenthaltes im Ausland dem deutschen Strafrecht. Zum Strafrecht gehören neben den Straftatbeständen des Strafgesetzbuches auch alle Strafbestimmungen im so genannten Nebenstrafrecht, wie zum Beispiel dem Betäubungsmittelgesetz, dem Strassenverkehrsgesetz, der Abgabenordnung oder dem Waffengesetz.

    Sorry, muss hier abbrechen, muss dringend weg, wenn es klappt gehe ich heute Abend weiter auf dieses Thema ein, spätestens aber Morgen Vormittag.

    Grüsse
    czler :drink:

    Hallo Schwarzer Mann,

    das mit der Versetzung ins Ausland mit ständigem Wohnsitz im Einsatzland habe ich bereits gestern oben erklärt.

    Zum Auslandseinsatz, auch die Rechtslage habe ich dazu ober bereits erklärt. Als Soldat nimmt/darf man in der Regel auch keine Privatklamotten mit in den Einsatz, denn man ist ja auch kein Tourist der in Zivil die Gegend dort erkundet. Freizeit in dem Sinne, dass man den Stützpunkt alleine verlassen kann und in Zivilkleidung die Umgebung erkundet gibt es nicht.

    Nun zur Ausrüstung, über Bewaffnung und Ausrüstung im Auslandseinsatz entscheidet der Vorgesetzte.

    • In Ausübung des Dienstes dürfen grundsätzlich nur dienstlich zugelassene Waffen, Reizstoffe und Ausrüstungsgegenstände verwendet und eingesetzt werden. Dies gilt auch im Auslandseinsatz. Der Dienstherr muss jederzeit einen Überblick über die Bewaffnung/Ausrüstung seiner Soldaten haben, um die Erfordernisse der Eingriffsbefugnisse (wie z. B. den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, völkerrechtliche Waffenverbote, Stationierungsabkommen, und multinationale Weisungen ) sicherzustellen. Nur im Ausnahmefall kann der Vorgesetzte hiervon eine Ausnahme machen
    • Vorgesetzte sind darüber hinaus befugt, den Besitz und das Führen privat beschaffter Waffen während des gesamten Auslandsaufenthaltes generell zu verbieten. Ein solcher Befehl hätte einen dienstlichen Zweck (§ 10 Abs. 4 des Soldatengesetzes). Zum einen soll sichergestellt werden, dass nur dienstlich zugelassene Waffen bei der Auftragserfüllung verwendet werden, zum anderen sind Vorgesetzte zur Aufrechterhaltung der militärischen Ordnung verpflichtet. Die Verfügbarkeit privater Waffen stellt eine latente Gefährdung der militärischen Ordnung dar. Schließlich sind Vorgesetzte im Rahmen der Fürsorge (§ 10 Abs. 3 SG) verpflichtet, Untergebene vor Schäden zu bewahren.

    Jetzt zum Beispiel der privat im Auslandseinsatz angeschafften Elektroschockgeräten, die während der Einsatzdauer als Ausrüstungsgegenstand getragen wurden.

    Bei den im Auslandseinsatz privat beschafften, dort frei verkäuflichen Elektroschockgeräten handelt es sich um Gegenstände die in Deutschland dem deutschem Waffengesetz unterliegen. Wobei hier die Stärke der Geräte entscheident ist beim Erwerb, Besitzen, Führen, Verbringen und Mitnehmen. Sind die Elektroschockgeräte nur schwach in ihrer Wirkung, handelt es sich beim Erwerb, Besitz, Führen usw. um eine Ordnungswidrigkeit, haben die Geräte aber eine starke Wirkung, liegt sogar ein Straftatbestand vor, und damit unterliegt ein deutscher Soldat während eines Auslandseinsatzes dem deutschen Waffengesetz, egal ob er dies weiss oder nicht.

    So wie es auch im Zivilleben vielen Bürgern nicht bekannt ist, dass sie dem Waffengesetz unterliegen, obwohl sie ihrer Meinung nach keine Waffen besitzen. :shock:

    Grüsse
    czler :drink:

    46887-czler-jpg

    Ich dachte immer, jeder Mensch sei gegen Krieg, bis ich herausfand, dass es welche gibt, die dafür sind, besonders die, die nicht hingehen müssen. (Erich Maria Remarque)

    »Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.«
    Gustav Heinemann (ehemaliger deutscher Bundespräsident 1899 – 1976)

    3 Mal editiert, zuletzt von czler (18. Juli 2017 um 10:30)

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