Bist du dir da sicher ???
Sind seit der ersten Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der erstmaligenAusstellung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen, genügt für das Fortbestehen des Bedürfnisses des Sportschützen die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2;
110 % sicher ! Bitte endlich mal zwischen Erwerbsbedürfniss und Besitzbedürfniss unterscheiden !