Änderung des Waffengesetzes tritt in Kraft

  • Also ein sehr einleuchtendes und aktuelles Beispiel für Gesetze, die der Normalbürger kaum noch lesen und verstehen kann.

    Und das ist Absicht, da es darum geht, den Normalbürger durch Kriminalisierung unter die rotgrüne Knute zu zwingen.

    Aber die Kartoffeln wollen es so; sie klatschen nach wie vor zu dem rotgrünen Müll voller Begeisterung Beifall.

    ::besoffen::

  • Das Affengesetz ist in Kraft getreten

    Da werden wir noch viel Spass mit haben, so wie es geschrieben ist, z.B. 1.7.2


    ...

    Erik - the master of desaster
    Gott hat den Menschen erschaffen, weil er vom Affen enttäuscht war. Danach hat er auf weitere Experimente verzichtet (Samuel Langhorne Clemens)

    Hab von nix eine Ahnung, aber davon besonders viel!

  • Ich meine herausgelesen zu haben, dass mit dem morgigen Datum (20.2.2020) die Möglichkeit des Erwerbs von mehr als 10 Waffen auf GELB endet.

    Mengenbegrenzung gelbe WBK neues Waffengesetz.pdf


    Wer am 20.2.2020 mehr als 10 Waffen auf Gelb besitzt, darf diese behalten.

    ---------------
    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • Interessant wird es für den Verkäufer, wenn dieser eine Waffe auf Gelb verkauft, denn pro WBK sind nur 8 Plätze zum Eintrag vorhanden. Da muss sich ab sofort jeder Verkäufer bei der Waffenbehörde des Käufers die schriftliche Auskunft geben lassen, dass der Käufer nur eine einzige WBK mit freien Plätzen hat.

    Oder sehe ich das falsch?

    Denn als Verkäufer muss ich mich vor dem Überlassen einer Waffe auch darüber versichern, dass der Käufer diese Waffe auch wirklich erwerben darf.

    ---------------
    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • das ist ein Problem des schlecht gemachten WaffG.

    Eigentlich tritt der zuständige Paragraph erst am 1.9 in Kraft, trotzdem steht der 20.02 im Gesetz.

    Da bist Du schlauer als ich. Ich habe das nicht gefunden, dass der betreffende Paragraph erst am 1.9.2020 in Kraft tritt. Aber mit dem Lesen und dem Verstehen von Gesetzen tue ich mich ziemlich schwer.

    ---------------
    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • Interessant wird es für den Verkäufer, wenn dieser eine Waffe auf Gelb verkauft, denn pro WBK sind nur 8 Plätze zum Eintrag vorhanden. Da muss sich ab sofort jeder Verkäufer bei der Waffenbehörde des Käufers die schriftliche Auskunft geben lassen, dass der Käufer nur eine einzige WBK mit freien Plätzen hat.

    Oder sehe ich das falsch?

    Denn als Verkäufer muss ich mich vor dem Überlassen einer Waffe auch darüber versichern, dass der Käufer diese Waffe auch wirklich erwerben darf.

    Es war auch bisher nicht Sache des Verkäufers festzustellen, ob der Käufer eine aktuelle Erwerbsberechtigung gemäß 2/6 hatte.

    Als Verkäufer habe ich zu prüfen, ob grundsätzlich eine EWB vorhanden ist - das konnte auch bisher z.B. eine volle Gelbe sein.

    Wenn der Eintrag einer erworbenen Waffe an 2/6 scheiterte, war das Problem des Käufers.

    So sehe ich das jedenfalls ::RTFM::

    Ansonsten - wie toll, ich habe ab Morgen eine waffenerwerbsfreie Zukunft vor mir - da wird sich so manche Ehefrau aber freuen (also nicht Meine, der geht es nämlich wie mir) ::c.o.l)

    Wohin nur künftig mit dem übrigen Geld ? :think:

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • ich habe ab Morgen eine waffenerwerbsfreie Zukunft vor mir - da wird sich so manche Ehefrau aber freuen (also nicht Meine, der geht es nämlich wie mir)

    Wie wäre es mit Briefmarkensammeln? Ich hätte da eine fast komplette Sammlung BRD abzugeben ;)

    ---------------
    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • HansDampf

    Ja, wenn das widersprüchlich ist, dann versuche ich nicht auf´s Glatteis zu geraten. Ich halte mich an den 20.2.2020.

    Am Arxxx gekniffen sind wohl die, die auf eine Waffe bei egun geboten haben, und heute oder morgen oder in ein paar Tagen bei Auktionsende den Zuschlag bekommen. So schnell bekommen die die Waffe gar nicht in Besitz, um den Termin 20.2.20 einhalten zu können. Und schon hat man ein größeres Problem!


    Das ist ja auch ganz besonders "nett" vom Gesetzgeber, dass er den Stichtag für den Altbesitz auf den Tag nach der Bekanntmachung des Gesetzes legt.

    Ist das Gesetz nur schlecht gemacht? Oder sollen Juristen beschäftigt werden? Es sitzen ja angeblich Hunderte davon im Bundestag.

    ---------------
    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • Der Teil mit den Magazinen ab 01.09.

    aber hier wieder rückwirkend zu Mitte 2017.

    und damit m.E. gesetzeswidrig, weil eine echte Rückwirkung bei uns grundsätzlich verboten ist -

    aber

    ich habe da auch in anderen Bereichen schon die haarsträubendsten Ausreden gehört, wenn es trotzdem gemacht wird

    und

    das sogar direkt aus dem IM wo man "eigentlich" die Stelle vermuten sollte, welche die Einhaltung des Rechts überwacht ::c.o.l)

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Naja, dass mit dem Inkrafttreten ist sehr unübersichtlich.

    Es gibt Teile, die treten sofort in Kraft, manches am 01. März oder 1. Mai 2020 und anderes erst im September.

    Also ein sehr einleuchtendes und aktuelles Beispiel für Gesetze, die der Normalbürger kaum noch lesen und verstehen kann.

    War bei uns auch so. Bei uns war es 1.1.2019 und 14.12. 2019.



    Tapfer und treu bis die Granate verglühte ! 156 Jahre Gendarmerie in Österreich (1849-2005) :f_at:


    IWÖ, NFVÖ, Firearms United ! :f_at::f_eu:

  • ...

    Ansonsten - wie toll, ich habe ab Morgen eine waffenerwerbsfreie Zukunft vor mir - da wird sich so manche Ehefrau aber freuen (also nicht Meine, der geht es nämlich wie mir) ::c.o.l)

    Wohin nur künftig mit dem übrigen Geld ? :think:

    Du kannst es ja auch für Mun ausgeben. Du brauchst ja künftig sowieso mehr davon weil Dich die Staatsmacht jetzt nötigt öfter aus allen Rohren zu Schießen.::hahah::

    Gut, eigentlich ist es ja nicht zum Lachen...

  • Nicht nur zurück blicken sondern auch nach vorne. Denkt dran: Im Herbst findet die "Evaluationsrunde" der EU-Kommission zur EU-Richtlinie statt mit neuen "Geschenken" für die europäischen Waffenbesitzer.


    Was da wohl schon in den Schubladen liegt?

  • Blatt 168

    "Sind seit der ersten Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der erstmaligen Ausstellung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen, genügt für das Fortbestehen des Bedürfnisses des Sportschützen die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nachAbsatz 2; die Mitgliedschaft ist im Rahmen der Folgeprüfungen nach §4Absatz4 durch eine Bescheinigung des Schießsportvereins nachzuweisen.“

    verstehe ich das richtig: nach 10 Jahren Ersteintrag, müßte ich keine 12/18 Trainigsregel mehr beachten?

    "Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren!"

  • Waffenrechtsänderungsgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

    20.02.2020


    Am 19. Februar 2020 wurden die Änderungen des Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffenrechts im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit ist das Gesetz in der beschlossenen Form verkündet und tritt formal zum 20. Februar 2020 in Kraft.


    Formal deshalb, weil im Gesetz festgelegt ist, dass die meisten Regelungen, wie z. B. die Magazinverbote, die Beschränkung der Gelben Sportschützen-WBK auf zehn Waffen oder auch die Neudefinition wesentlicher Waffenteile oder von Salut- und Dekorationswaffen, erst zum 1. September 2020 ihre Wirkung entfalten sollen.

    Ausgenommen hiervon sind jedoch die Regelungen zum erleichterten Schalldämpfererwerb für Jäger und der Ausnahme vom waffenrechtlichen Verbot von Nachtsicht- sowie Wärmebildvorsatz- und -aufsatzgeräten, welche nunmehr von Jägern erworben werden dürfen. Zu beachten ist hierbei, dass Infrarotaufheller als künstliche Lichtquellen gelten und weiterhin verboten bleiben! Zudem sind auch die jagdrechtlichen Regeln zu befolgen, die großteilig noch den Einsatz dieser Systeme untersagen.

    Auch werden ab dem 20. Februar 2020 bereits die Verfassungsschutzämter in die Zuverlässigkeitsprüfung von WBK-Inhabern und -Bewerbern einbezogen und den Bundesländern sind weitere Möglichkeiten eröffnet, sog. Waffenverbotszonen“ einzurichten, insbesondere auch abseits von Kriminalitätsschwerpunkten.

    Eine Erläuterung zu den bereits im Dezember 2019 beschlossenen Änderungen finden Sie hier auf unserer Internetseite und die Änderungen im Bundesgesetzblatt können Sie hier nachlesen.


    https://www.fwr.de/news/newsdetai…2e749cf93ecddc6

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!