Ist schon ein Kreuz mit den Interpretationen.
Also mein 32er Magazin wird anerkannt zumal vor dem 13.06.17 erworben.
(sogar mit Beleg)
Waffen-Forum Glock Pistolen Forum AR-15 Berufswaffenträger Polizei DSU BDS BDMP IPSC
Ist schon ein Kreuz mit den Interpretationen.
Also mein 32er Magazin wird anerkannt zumal vor dem 13.06.17 erworben.
(sogar mit Beleg)
Aaaaah danke... ich hatte ein Verständnisproblem.
Ich dachte wenn ich vor gegebenem Datum ein Magazin erworben habe reicht es wenn ich das der Behörde anzeige und mir eintragen lasse. Wusste nicht, dass die von einem dann auch noch einen (noch größeren) Papierkrieg wollen.
Ist schon ein Kreuz mit den Interpretationen.
Also mein 32er Magazin wird anerkannt zumal vor dem 13.06.17 erworben.
(sogar mit Beleg)
Was bitte verstehst Du unter "anerkannt"?
Was bitte verstehst Du unter "anerkannt"?
Ich zitiere nur den SB.
Aber wahrscheinlich verschrotte ich das 32er Magazin und Kauf mir 10 harmlose, schnucklige 19er Magazine
Aaaaah danke... ich hatte ein Verständnisproblem.
Ich dachte wenn ich vor gegebenem Datum ein Magazin erworben habe reicht es wenn ich das der Behörde anzeige und mir eintragen lasse. Wusste nicht, dass die von einem dann auch noch einen (noch größeren) Papierkrieg wollen.
Wir müssen noch die Vorgehensweise bei den Verwaltungsvorschriften abwarten.
Stichwort: Ermessensspielraum
Ich zitiere nur den SB.
Aber wahrscheinlich verschrotte ich das 32er Magazin und Kauf mir 10 harmlose, schnucklige 19er Magazine
Kann es sein, dass ich jetzt Deinen feinzüngigen Sarkasmus nicht zu 100% rechtlich einordnen kann....
Außerdem muss ich zugeben, dass je mehr ich mich damit beschäftige, ich immer weniger den Überblick behalte.
Meine Hochachtung an jene die das Fehlerfrei im Griff haben.
... Meine Hochachtung an jene die das Fehlerfrei im Griff haben.
Na, das sind dann vermutlich nicht so viele....
J.
Kann es sein, dass ich jetzt Deinen feinzüngigen Sarkasmus nicht zu 100% rechtlich einordnen kann....
Es war eher ironisch gemeint. Hat nichts mit dir zu tun. Ist eine Spitze an den „gesunden Menschenverstand“ unserer Volksvertreter
Ein Magazin weiter besitzen und in den Tresor legen zu dürfen ist das Eine, es weiter benutzen zu dürfen was ganz anderes...
Wenn ich das recht verstehe, dann darf man sie auch gar nicht einfach wegschmeißen oder zerstören, sofern man sie nach dem entsprechenden Datum besessen hat, sondern man muss sie melden oder abgeben! Ich könnte ja jetzt ein paar Magazine absägen und auf 10 Schuss umbauen, womit der Besitz legal wäre, aber selbst dann hätte ich sie ja nach dem genannten Zeitraum noch im Originalzustand besessen und mich damit schuldig gemacht, sofern ich keine Ausnahmegenehmigung beantrage, oder nicht?
Die dieses Machwerk verbrochen haben, sind wirklich komplett bescheuert.
Ein Magazin weiter besitzen und in den Tresor legen zu dürfen ist das Eine, es weiter benutzen zu dürfen was ganz anderes...
Eben, man muss sich schon fragen, ob es den bürokratischen Aufwand und Nervenkrieg wert ist, für etwas eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen, das man trotzdem nicht benutzen darf und auch nicht mehr weiterverkaufen oder vererben kann.
Interessant finde ich den Satz "...Zugleich erhalten die Waffenbehörden so einen Überblick über den existierenden Bestand an großen Magazinen, so dass das Verbot des Neuerwerbs leichter zu überwachen sein wird."
Es ist also klar, worum es geht. Sie wollen die Dinger weghaben und müssen dazu erst mal wissen, wo sie sind. Den Gefallen muss man ihnen nicht unbedingt tun. Jemand, der als Andenken aus alten Bundeswehrzeiten noch ein paar Uzi- und G3-Magazine oder MG-Gurte zu Hause hat, müsste ja direkt bescheuert sein, wenn er den Versuch macht, das anzumelden. Dann muss er damit rechnen, dass er demnächst eine Waffenaufbewahrungskontrolle vor der Tür stehen hat, die das Zeug sehen will und den dazugehörigen nichtexistenten Tresor auch, oder dass er eine Hausdurchsuchung bekommt, und wofür? Auch Waffenbesitzer dürften wenig Nutzen davon haben, wenn sie bei der Behörde als besonders gefährliche "Großmagazinbesitzer" gelistet sind, die Teile in einem Sicherheitsschrank verwahren müssen, nicht benutzen dürfen und den möglichen Erben hinterher nur Kosten und Scherereien machen. Aber angenommen, es meldet kaum einer große Magazine nach, dann kann die Staatsmacht davon ausgehen, dass noch hunderttausende von den Dingern irgendwo herumschwirren, aber sie weiß nicht wo. Kann sein, sie wurden allesamt vernichtet, kann aber auch sein, dass sie noch da sind und irgendwann auf dem Schwarzmarkt auftauchen. Dann hätte sie den Zweck nicht erreicht und müsste von zivilem Ungehorsam ausgehen.
Der Begriff „Bescheuert“ ist noch sehr nett ausgedrückt.
Andererseits geht’s um Verhinderung von Terroranschlägen.
Stell dir das Szenario jetzt mal bei mir vor:
Eine Gruppe Islamistischer Terroristen macht sich in meine Straße in meinem kleinen Dörfchen auf zu mir.
Sie riegeln die Zufahrtsstraße zu meiner Haustür ab und zerstören das Telefonnetz.
Ein Stoßtrupp von 3-5 Terroristen kommt jetzt vor meine Tür, brechen die auf und überraschen mit auf dem Klo während ich gerade mit meinem iPhone ein Post im Waffenforum versende.
Mit vorgehaltenen Walther GSP Expert Pistolen (die mit den gefährlichen Birkenstock Griffen) fordern die mein eines 32er Magazin meiner GLOCK 17 (die GLOCK wollen Sie nicht weil Sie in einem Waffenforum nur unqualifizierten Mist über Polymerwaffen gelesen haben) und ich sage ihnen, dass das Magazin jetzt verboten ist und sie ( die Terroristen ) nach § 40 WaffG erstmal beim BKA einen Antrag stellen müssen.
Hahaha, die werden schön doof aus der Turbanwäsche schauen.
Mit dieser Vorstellung habe ich endlich wieder gut geschlafen
Da ja noch immer Magazine verkauft werden, frage ich mich ob Händler die Lieferadressen an irgendeine Behörde weitergeben(müssen)? Und dann gibt es immer noch Schützen die noch immer nicht wissen was da gerade beschlossen wurde, aber im Besitz eines größeren Magazin sind . Sollen die wirklich alle kriminalisiert werden ?
Mit dieser Vorstellung habe ich endlich wieder gut geschlafen
Also bei mir würde die Vorstellung derartiger Szenarien die Überlegung auslösen, ob mit mir noch alles in Ordnung ist ::c.o.l)
Mit dieser Vorstellung habe ich endlich wieder gut geschlafen
Also bei mir würde die Vorstellung derartiger Szenarien die Überlegung auslösen, ob mit unserer Bundesregierung und mit unserem Gesetzgeber noch alles in Ordnung ist. Aber das ist natürlich nur eine rhetorische Frage.
Ist schon ein Kreuz mit den Interpretationen.
Also mein 32er Magazin wird anerkannt zumal vor dem 13.06.17 erworben.
(sogar mit Beleg)
Damit würde ich nicht von selbst anfangen, das bringt die Behörden doch nur auf dumme Ideen. Plötzlich braucht man noch für jede Patrone einen Beleg, dass man sie vor Tag x erworben hat.
Leute die rechtmäßig besessen haben aber (aus welchen Gründen auch immer) keinen Beleg haben, die haben dann Pech gehabt ?
Damit würde ich nicht von selbst anfangen, das bringt die Behörden doch nur auf dumme Ideen. Plötzlich braucht man noch für jede Patrone einen Beleg, dass man sie vor Tag x erworben hat.
Leute die rechtmäßig besessen haben aber (aus welchen Gründen auch immer) keinen Beleg haben, die haben dann Pech gehabt ?
Kommt vielleicht auf die Vertrauensbasis zu seinem SB an.
Wenn die Erklärung nachvollziehbar ist, erkennt es die Waffenbehörde wahrscheinlich an.
Wenn ich das recht verstehe, dann darf man sie auch gar nicht einfach wegschmeißen oder zerstören, sofern man sie nach dem entsprechenden Datum besessen hat, sondern man muss sie melden oder abgeben! Ich könnte ja jetzt ein paar Magazine absägen und auf 10 Schuss umbauen, womit der Besitz legal wäre, aber selbst dann hätte ich sie ja nach dem genannten Zeitraum noch im Originalzustand besessen und mich damit schuldig gemacht, sofern ich keine Ausnahmegenehmigung beantrage, oder nicht?
Die dieses Machwerk verbrochen haben, sind wirklich komplett bescheuert.
Auch so eine Schweinerei bei der Sache. Eine Entschädigung gibt es beim Abgeben nicht! Und wenn man sie zum weiteren legalen Besitz anmeldet werden sie wirtschaftlich wertlos, da man sie in Zukunft dann an Niemanden mehr legal verkaufen kann ... Die Ausnahmegenehmigung für den weiteren legalen Besitz gilt dann leider nur für die Person und nicht für den registrierten Gegenstand an sich. Was man ja auch hätte machen können analog zu den alten legal registrierten Vollautomaten nach Bundesrecht in den USA.
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