Änderung des Waffengesetzes tritt in Kraft

  • Schwarzer Mann , das kann schon sein - es ging dabei um die Vorgabe so wenig Waffen wie möglich ins Volk. Daher brauchts nach der 10. ein Nachweis das man die "braucht".

    Das mit der Deckelung ist auch anderweitig in Diskussion.. Der Tritt war fast vorhersehbar.

    Eigentlich muss man die Aussage "so wenig wie möglich" erstmal in Frage stellen.. DANN erst..

  • Altbesitz vor 06/2017 erworben kann angemeldet werden, was danach erworben wurde....fort damit.

    Da bin ich gespannt wie die das machen wollen:wall:

    Wer hat schon Rechnungen von Magazine? Und das anmelde gezeter wird auch lustig. Bekommt dann jedes Magazin eine Seriennummer ::hahah::

    Umsonst wird die eintragerei auch nicht werden. Wahrscheinlich 20€ Gebühr Pro Magazin für ein Magazin was selbst soviel kostet und die man eh nicht nutzen darf. Verrückter Welt

  • MJR

    Dann sag deinem US Kollegen, dass es in den USA einige Staaten gibt wo es die zb Glock nur mit 10 Schuss Magazin gibt.

    Ich würde sagen, wenn im Gegenzug das Bedürfnisprinzip komplett gestrichen und die Registrierungspflicht bei Schusswaffen aufgehoben würde, könnte ich mit einer generellen Magazinbeschränkung auf 10 Schuss ganz gut leben.

  • Babbili, dann les' doch bitte mal das durch was schon öfter hier gepostet wurde.

    Da werden all deine Fragen beantwortet ... ::(. Ja, ich weiß ... ist a bissl sehr viel zum lesen ... aber ---

    http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/138/1913839.pdf

    Habe ich schon gelesen . §58 Abschnitt B Nr. 17

    Da steht aber nicht wie oder ob man nachweisen muss wann man magazin/e gekauft hat. Oder hab ich was übersehen?

    Datum 13. Juni 2017 ist relevant .

  • Ich würde sagen, wenn im Gegenzug das Bedürfnisprinzip komplett gestrichen und die Registrierungspflicht bei Schusswaffen aufgehoben würde, könnte ich mit einer generellen Magazinbeschränkung auf 10 Schuss ganz gut leben.

    Wenn ich manche Kollegen sehe in welchem Tempo die das Magazin wechseln, sind die mit 3 x 10 wahrscheinlich immer noch schneller als ich mit 1 x 30

    grin-.)

    Zwar mag ich Foren, ähnliches und moderne Plattformen wie Facebook, aber trotzdem halte ich es frei nach Guy de Maupassant:

    Es sind die Begegnungen mit den Menschen die das Leben Lebenswert machen.

    (Mitglied DSB , BDS, proLegal und Firearms United) :f_de:

  • Schwarzer Mann , das kann schon sein - es ging dabei um die Vorgabe so wenig Waffen wie möglich ins Volk. Daher brauchts nach der 10. ein Nachweis das man die "braucht".

    Das mit der Deckelung ist auch anderweitig in Diskussion.. Der Tritt war fast vorhersehbar.

    Eigentlich muss man die Aussage "so wenig wie möglich" erstmal in Frage stellen.. DANN erst..

    Auch wen es manche nicht gerne hören werden: ich glaube nicht, daß der aktive Sportschütze mit einer 11., 12., 15. oder 18+ Waffen in seiner gelben WBK die Aufmerksamkeit auf den scheinbar unbegrenzt möglichen Waffenerwerb gelenkt hat, sondern jene "Kollegen", die ganz offensichtlich "gehortet" haben, so als ob sie ganze Kompanien auszurüsten hätten. Man erinnere sich an den Jäger, dem der 151. Ordonanzler noch unverzichtbar schien.........

    Eine Limitierung auf 10 ist auf jeden Fall zu knapp. Wenn man wenigstens so wie im Ösi-Land die mehrschüssigen Vorderlader nicht mitgezählt hätte....

  • Auch wen es manche nicht gerne hören werden: ich glaube nicht, daß der aktive Sportschütze mit einer 11., 12., 15. oder 18+ Waffen in seiner gelben WBK die Aufmerksamkeit auf den scheinbar unbegrenzt möglichen Waffenerwerb gelenkt hat, sondern jene "Kollegen", die ganz offensichtlich "gehortet" haben, so als ob sie ganze Kompanien auszurüsten hätten. Man erinnere sich an den Jäger, dem der 151. Ordonanzler noch unverzichtbar schien.........

    Ja und?


    Und wenn sich einer 500 Waffen kauft. Wenn er die Kohle hat und ein zuverlässiger Waffenbesitzer geht das in Ordnung!

  • ... Und wenn sich einer 500 Waffen kauft. ...

    Gefährlicher ist's für die öffentliche Sicherheit mal auch nicht... So what!!!

    (Ordentliche Aufbewahrung mal vorausgesetzt...)

    J.

    Ich teile hier mit Euch mein Wissen und vertrete meine Meinung.
    Mein Wissen kann Fehler enthalten, meine Meinung muss nicht der Euren entsprechen.
    Korrigiert meine Fehler mit Eurem Wissen. Gute Argumente können meine Meinung beeinflussen.
    Gel(i)ebtes Forum... so muss das sein!

  • Gunsmoke Joe heute hab ich das mit unserem LV Chef angesprochen, ne Gelbe hat 8 Einträge, wenn man eine neue Gelbe haben will bracht es zumindest in FD eine erneute Verbandbescheinigung für das Bedürfnis. Das ist quasi die gesetzliche Regelung eines defacto Standards. Mich wundert nur das man die Gelbe nicht gleich mit 10 Feldern versieht.

    Ich hab meine Waffen, derzeit besitze ich 11 langwaffen, so dass meist gemischte Anwendung ist, d.h. Nur wenige sind nicht jagdlich und sportlich verwendbar.

    Die .17 hmr ist eine reine Jagdwaffe, die .222 hab ich mir eigentlich nur zugelegt, weil die vom JV fürs jagdsportliche schießen als Alternative zur Hornet zugelassen ist, und die hornet mag ich einfach nicht. Wenn ich auf dickeres raubwild oder auch mal reh gehe dann ist auch die AR im Wald mit dabei.. warum nicht? Den UHR nehm ich sportlich, ist zwar in .357 aber alle mal mehr bumms als ne hornet und leicht, wenn ich kirren geh kann die durchaus mit.

    Flinten, unterschiedlich, sport und jagd, eher für Krähen oder wenn die Waschbären aus den Bäumen geholt werden, das ist nix für Kugel.

    Der Rest wird nach bedarf eingesetzt.. daher mein Werkzeugkasten .. ist eigentlich ausreichend gefüllt, die Waffe die ich von allen am seltensten brauch ist die .222 alles andere geht je nach Jahreszeit in den Einsatz. Die R8 ist jagdlich die wichtigste Waffe, macht aber bei raubwild Zuviel kaputt und auf sportlich längere Distanz oder wenn ich auf schweres wild gehe dann hab ich noch eine magnum büchse.

    Sportlich analog.. wofür.. den universalschlüssel gibts nun mal nicht. Es mag sein das es Überschneidungen gibt, und man viel mit der .308 machen kann aber die wirkung ist zuviel d.h. Verwerfen oder nachschiessen, d.h. Tierquälerei.. beides ist nicht im Sinne des Weidwerks und am Ende sogar ein Verstoß.

    Beides will ich nicht.

    Aber wenn es deutlich mehr wird.. dann frag ich mich auch, will man sammeln, dafür gibts zwar die Rote

    Jedoch sehe ich es so.. warum den Waffenbesitz begrenzen?

    Ein Schütze kann nur mit einer Waffe schießen. Die Gefahr wird durch den legitimen Besitz und ordnungsgemäße Aufbewahrung nicht größer als mit der 1. als mit der n-ten Waffe.

  • Nebenbei die ersten Auswirkungen http://www.zib-militaria.de/

    Zitat

    Neuigkeiten:


    1.) News 12. Dezember 2019: Liebe Kunden, das Dritte Gesetz zur Änderung des Waffenrechts wird aller Wahrscheinlichkeit nach innerhalb weniger Tage in Kraft treten. Die Bundestagsabstimmung dazu findet morgen um ca 16:30 Uhr statt. Damit haben wir alle unsere personellen Kapazitäten auf den Verkauf im Geschäftsfeld der Dekowaffen, freien Waffenteile und Magazine zu fokussieren. Die anderen Kategorien des Shops sind dementsprechend aktuell eingeschränkt worden. Wir bitten Sie hier um Ihr Verständnis. Es werden folgende Produkte vom Handel ausgenommen werden: Gehäuse / Gehäuseoberteil / Gehäuseunterteil / freie Teilesätze mit Gehäuseteilen / Magazine Langwaffe mit mehr als 10 Schuss / Magazine Kurzwaffe mit mehr als 20 Schuss / Vollautomatische Griffstücke.

    Plus

    Zitat

    Die wesentliche Punkte der EU-Richtlinie die unser Sortiment betreffen werden sind z.B.: Kein Verkauf mehr sämtlicher Gehäusen, Gehäuseober- und Unterteilen, Magazine für Langwaffen mit mehr als 10 Schuss, Magazine für Kurzwaffen mit mehr als 20 Schuss, automatischen Griffstücken von Langwaffen. Alle Details der Richtlinie 2017/853 finden Sie mit klick hier: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/…17L0853&from=DE

  • Richtig. Kalifornien zum Beispiel.

    Die haben noch ganz andere Spielchen.. Senatorin Dionne Feinstein ...

    Constitutional ist so eine Sache in der Republica California..

    In Kalifornien wurde die Magazinbeschränkung vor kurzem für verfassungswidrig erkannt.



    Tapfer und treu bis die Granate verglühte ! 156 Jahre Gendarmerie in Österreich (1849-2005) :f_at:


    IWÖ, NFVÖ, Firearms United ! :f_at::f_eu:

  • Auch wen es manche nicht gerne hören werden: ich glaube nicht, daß der aktive Sportschütze mit einer 11., 12., 15. oder 18+ Waffen in seiner gelben WBK die Aufmerksamkeit auf den scheinbar unbegrenzt möglichen Waffenerwerb gelenkt hat, sondern jene "Kollegen", die ganz offensichtlich "gehortet" haben, so als ob sie ganze Kompanien auszurüsten hätten. Man erinnere sich an den Jäger, dem der 151. Ordonanzler noch unverzichtbar schien.........

    Eine Limitierung auf 10 ist auf jeden Fall zu knapp. Wenn man wenigstens so wie im Ösi-Land die mehrschüssigen Vorderlader nicht mitgezählt hätte....

    Im Ösi-Land ist Kat. C und D generell völlig unbegrenzt. Nur das ermöglicht es alle Waffen dieser Kategorien die man haben möchte auch zu bekommen.

    Wenn in Deutschland bei 10 schluss ist, dann muss man auf sehr viele Schmuckstücke und Exoten , die man sich gerne gekauft hätte, verzichten.

    Und ganz ehrlich, bei uns gibt’s nicht wenige die +10 Langwaffen zuhause haben. Von der 22lr Kinderplempe bis zum alten Jagdgewehr vom Opa. Und immer wieder findet man was nettes beim nächsten Büchser um die „Sammlung“ zu erweitern.

    Das ist doch Schwachsinn mit der Begrenzung...



    Tapfer und treu bis die Granate verglühte ! 156 Jahre Gendarmerie in Österreich (1849-2005) :f_at:


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  • wenn man eine neue Gelbe haben will bracht es zumindest in FD eine erneute Verbandbescheinigung für das Bedürfnis. Das ist quasi die gesetzliche Regelung eines defacto Standards.

    Das ist keine gesetzliche Regelung, das ist einfach nur willkürliche Verschärfung.

    Die Bedürfnisbescheinigung für die Gelbe ist bei erstmaliger Antragstellung vom Verband zu bestätigen. Die daraufhin erteilte Erlaubnis wurde mit der ersten Gelben zahlenmäßig unbeschränkt erteilt, die 8 Einträge sind eine dem Formular geschuldete Zahl, eine erneute Verbandsbescheinigung für den Erwerb der 9. und weiterer Waffen ist nirgendwo im Gesetz gefordert oder vorgesehen

    und systematisch unpassend.

    Bei uns steht im amtlichen Vordruck zur Anzeige nach Erwerb ein Kästchen "Ich bitte um Ausstellung einer neuen Waffenbesitzkarte".

    Nach der 8/16/24 … Waffe hat man das angekreuzt und fertig.

    So war die bisherige Regelung.

    Was die Ausführung anbelangt über "wenn es deutlich mehr wird" - selbstverständlich kann man darüber unterschiedlicher Ansicht sein.

    Viele Schützen haben oder wollen gar nicht so viele Waffen,

    aber,

    es ist eine unnötige Gängelung ohne jeden Sicherheitsgewinn !

    Ganz persönlich betrachtet : Ich werde nie mehr im Leben eine Waffe auf Gelb kaufen DÜRFEN !

    Das stinkt mir !

    Ich nenne hier keine Zahlen.

    Es stinkt mir, nicht weil ich zu wenig Waffen hätte, oder weil ich noch zusätzliche Waffen brauchen würde, oder weil ich offene Wünsche hätte

    aber

    ganz gelegentlich tauchte eben in den vergangenen Jahren mal ein Schätzchen auf, das mich alten Mann entzückt hat und das dann

    eben zum Bestand dazu kam.

    Der letzte derartige Kauf war ein fast 100 Jahre altes einschüssiges Weihrauch Block KK in nahezu perfektem Zustand.

    Künftig dürfte ich z.B. noch großkalibrige Halbautomaten auf Grün kaufen, weil ich da nicht mal mein Grundbedürfnis ausgeschöpft habe

    aber

    ein Gegenstück zum vorgenannten Weihrauch bliebe mir verwehrt, da ich weit mehr als 10 Waffen auf Gelbe habe

    und

    ein Bedürfnis für ein weiteres einschüssiges KK bedürfnismäßig somit absolut nicht mehr begründbar ist !

    An dem Beispiel kann man m.E. doch die Sinnhaftigkeit dieser Neuregelung am Besten erkennen.

    CC

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

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