"Verlust der Zuverlässigkeit, wenn man Mitglied einer nicht verbotenen, jedoch beobachteten Vereinigung in den letzten fünf Jahren war (z.B. bei der NPD)"
Der Passus trifft dann aktuell wohl in erster Linie Richtung AfD zu ::c.o.l)
Waffen-Forum Glock Pistolen Forum AR-15 Berufswaffenträger Polizei DSU BDS BDMP IPSC
"Verlust der Zuverlässigkeit, wenn man Mitglied einer nicht verbotenen, jedoch beobachteten Vereinigung in den letzten fünf Jahren war (z.B. bei der NPD)"
Der Passus trifft dann aktuell wohl in erster Linie Richtung AfD zu ::c.o.l)
Dummheit Pur!
Hierzulande benötigt man für VL-Revolver zwar eine WBK, nur zählen die Revolver nicht zur Stückzahl!besten Gruß
Werner
In Deutschland sind das aber auch alle Kat. C und D Waffen glaub ich. Jedenfalls alles was bei uns keiner Stückbeschränkung unterliegt.
In Deutschland wäre ich mit meinen Plänen schön gearscht. 10 Waffen als Obergrenze pfff...
Nimmt Fahrt auf ???
Die ist doch schon mit Vollgas auf der Zielgeraden ...
Zielgerade? Nicht mal ansatzweise.
Wenn die in wenigen Jahren in der Zielgeraden sind, ist überhaupt nichts mehr übrig.
@pc gamer (wenn von euch jemand zufällig mitliest) da ist auch bei euch maximal mario cart an action angesagt.
Nichts wird es mehr geben.
So habe ich es auch gehört.
Also brav weiter die Altparteien wählen.
Die Verblödung der Bevölkerung nimmt Fahrt auf.
Nö, die Verblödung ist praktisch vollendet!
Nö, die Verblödung ist praktisch vollendet!
Schlimmer geht immer ....
Stichwort: Grüne Hausnummern z.B.
Der Passus trifft dann aktuell wohl in erster Linie Richtung AfD zu ::c.o.l)
Ja, sobald die AfD vom Prüffall zur Beobachtung eingestuft wird verlieren Mitglieder ihre Zuverlässigkeit. So kann man natürlich auch das Wachsen des politischen Gegners präventiv entschleunigen.
Allgemein braucht nur der Begriff "Extremist" umgedeutet werden, z.B. wer sich im Dunstkreis politischer bevorzugt rechtskonservativer Gegner bewegt, und schon bekommst du netten Besuch von schwarz gekleideten Herren morgens früh um sechs.
Man weiß es nicht.
Ja, sobald die AfD vom Prüffall zur Beobachtung eingestuft wird verlieren Mitglieder ihre Zuverlässigkeit. So kann man natürlich auch das Wachsen des politischen Gegners präventiv entschleunigen.
Allgemein braucht nur der Begriff "Extremist" umgedeutet werden, z.B. wer sich im Dunstkreis politischer bevorzugt rechtskonservativer Gegner bewegt, und schon bekommst du netten Besuch von schwarz gekleideten Herren morgens früh um sechs.
Man weiß es nicht.
Die Grünen waren ja auch noch bis vor einigen Jahren bei den Schlapphüten auf dem Schirm...und jetzt führen sie das große Wort. Ein Großteil der Linken hat noch vor einigen Jahrzehnten auf seine Landsleute schießen lassen ,wer weiss was sich da noch mal nach einigen guten Wahlergebnissen für die AfD so ergibt und wer dann zur Überprüfung ansteht? Vielleicht die schwarzgekleideten Herren und ihre " Demokratische Führung" ?Wer weiß das schon im Land der Vollidioten?
quelle: https://www.bundestag.de/presse/hib/672…3vo8gzJWFh_af48
ZitatAlles anzeigenGrünes Licht für Waffenrechtsnovelle
Inneres und Heimat/Ausschuss - 11.12.2019 (hib 1401/2019)
Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat den Weg für die von der Regierungskoalition geplanten Änderungen beim Waffenrecht frei gemacht. Mit den Stimmen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion votierte das Gremium am Mittwochvormittag für den Regierungsentwurf des "Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes" (19/13839) in modifizierter Fassung. Dagegen stimmten die AfD- und die FDP-Fraktion, während sich die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten. Die Vorlage steht am Freitag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.
Mit der Neuregelung soll eine EU-Richtlinie umgesetzt werden, die die Kennzeichnungsanforderung für Schusswaffen und deren wesentliche Teile erweitert. Ferner fordert sie laut Bundesregierung von den Mitgliedstaaten, eine umfassende Rückverfolgbarkeit aller Schusswaffen und ihrer wesentlichen Teile sicherzustellen.
Um zu verhindern, dass Extremisten legal in den Besitz von Schusswaffen gelangen können, soll künftig Mitgliedern verfassungsfeindlicher Vereinigungen die Waffenerlaubnis auch dann verweigert beziehungsweise entzogen werden, wenn die betreffende Vereinigung nicht verboten ist. Die Waffenbehörden werden verpflichtet, bei jeder Zuverlässigkeitsüberprüfung eine Regelanfrage an den Verfassungsschutz zu richten, der wiederum die Waffenbehörden auch über nachträglich begründete Bedenken gegen die Zuverlässigkeit zu informieren hat.
Weitere Regelungen betreffen etwa den Bedürfnisnachweis für den Erwerb beziehungsweise fortbestehenden Besitz von Schusswaffen. Ferner sollen unter anderem die Länder bei der Errichtung von Waffenverbotszonen nicht mehr auf kriminalitätsbelastete Orte beschränkt sein.
Die CDU/CSU-Fraktion sprach von einem "guten Ergebnis" einer langen Debatte über die Novelle. Sie hob zugleich hervor, dass die Neuregelung zu einem Gewinn für die Sicherheit in Deutschland führen werde.
Die SPD-Fraktion bekräftigte das Ziel, Verfassungsfeinde möglichst weitgehend zu entwaffnen. Sie betonte zugleich, dass es gelungen sei, den Interessen von Sportschützen gerecht zu werden.
Die AfD-Fraktion kritisierte, dass sich große Teile der Vorlage auf politischem Aktionismus begründeten. So bestehe für die vorgesehene Regelanfrage beim Verfassungsschutz keine Notwendigkeit.
Die FDP-Fraktion bemängelte, dass keine Alternativen zur Regelanfrage erwogen worden sein. Auch wandte sie sich mit Hinweis auf eine etwaige Zunahme anlassloser Personenkontrollen gegen die Regelung zu Waffenverbotszonen.
Die Fraktion Die Linke unterstrich die Notwendigkeit, Waffenbesitz bei Rechtsextremisten einzudämmen. Mit Blick auf die Regelung zu Waffenverbotszonen nannte sie es wichtiger, individuelle Waffenverbote stärker zum Tragen kommen zu lassen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verwies darauf, dass es sowohl bei Rechtsextremisten als auch bei Dschihadisten Bestrebungen gebe, sich zu bewaffnen. Sie begrüßte zudem die Regelanfrage als gut und richtig.
Da darf muss ich mich am Freitag in LIF echt beherrschen keine Eier zu werfen...
von den nur 400 Plätzen werden geschätzt die hälfte von den sabbernden und klatschenden Trachtendinosauriern belagert ( Memo an mich: Mehr Eier einpacken)
Würden stattdessen da drinnen 400 schießsportbegeisterte sitzen, die Hütte würde brennen!
Die Grünen waren ja auch noch bis vor einigen Jahren bei den Schlapphüten auf dem Schirm...und jetzt führen sie das große Wort. Ein Großteil der Linken hat noch vor einigen Jahrzehnten auf seine Landsleute schießen lassen ,wer weiss was sich da noch mal nach einigen guten Wahlergebnissen für die AfD so ergibt und wer dann zur Überprüfung ansteht? Vielleicht die schwarzgekleideten Herren und ihre " Demokratische Führung" ?Wer weiß das schon im Land der Vollidioten?
Ich wette mit euch, dass die Bestimmung bei der ersten Beschwerde vor dem Verfassungsgericht fällt.
Mann kann nur noch
Keine wirkliche abänderung in unserem Sinn.
Was das insbesondere für SL Flinte bedeutet weiß ich nich nicht.. ob BDMP SF 1 noch durchführbar ist zu bezweifeln, weil genau 8 Patronen geladen werden müssen..
Noch etwas Lesestoff http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/158/1915875.pdf sofern noch nicht bekannt.
Ich finde nichts mit 8 Patronen...?
Lw dürfen doch 10?
s
Mann kann nur noch
Keine wirkliche abänderung in unserem Sinn.
Was das insbesondere für SL Flinte bedeutet weiß ich nich nicht.. ob BDMP SF 1 noch durchführbar ist zu bezweifeln, weil genau 8 Patronen geladen werden müssen..
Soweit ich weis, wurde das Thema magazine umformuliert. Soll nicht mehr kleinst mögliches Kaliber werden, sondern das aufgeprägte Kaliber.
Würde bedeuten Flinte in 12/76 darf nur maximal 10 Schuss 12/76 aufnehmen
Es soll aber auch Sportsfreunde geben, die das zwar nicht vergessen, sich darüber aufregen und trotzdem diese erbärmliche Bande wählen, aus purer Angst vor Rotgrün. Diese kapieren nicht, dass so ein Verhalten dazu führt, dass die Politiker uns nicht ernst nehmen.
Taktische Wähler sind für mich sowieso die dümmsten Menschen die es gibt.
RRG ist weit weg. Stattdessen wählen sie die Groko brav wieder.
Keine wirkliche abänderung in unserem Sinn.
Warst Du dabei ?
Kennst Du die neueste Fassung schon ?
Veröffentlicht wurde sie m.W. noch nirgendwo
Warst Du dabei ?
Kennst Du die neueste Fassung schon ?
Noch etwas Lesestoff http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/158/1915875.pdf sofern noch nicht bekannt.
Warst Du dabei ?
Kennst Du die neueste Fassung schon ?
Veröffentlicht wurde sie m.W. noch nirgendwo
siehe
Soweit ich weis, wurde das Thema magazine umformuliert. Soll nicht mehr kleinst mögliches Kaliber werden, sondern das aufgeprägte Kaliber.
Würde bedeuten Flinte in 12/76 darf nur maximal 10 Schuss 12/76 aufnehmen
Korrekt ! In Zukunft heisst es "nach Herstellerangabe bestimmungsgemäß verwendbares Kaliber" , also das auf der Waffe vermerkte Kaliber.
Könnte man meinen, aber bei einem Nennkaliber von 12/76 sind in der Praxis ja auch 12/70 oder 12/65 bestimmungsgemäß, wenn der Hersteller es nicht ausschließt. Die Formulierung ist sehr schwammig, rechtssicher ist was anderes !
Genau den meine ich, alles was Magazine angeht und Erleichterung für Dual use.. abgelehnt.
Der nennkaliber ebenfalls.. dh bei einer 12-76 wäre dies das nennkaliber.. abgelehnt..
Hinsichtlich Nachtsicht und Zielbeleuchtung.. was im Waffg ggf erlaubt ist ist nach jagdgesetz nicht erlaubt.. also effektiv nur der Besitz
Legal die Nutzung nicht und länderspezifische Ausnahme.
Also .. k****e.
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