Änderung des Waffengesetzes tritt in Kraft

  • Was ist denn eine verbotene Vereinigung ?

    CDU/CSU ist noch nicht verboten , hat aber 1980-2000 Positionen vertreten die heute als "AFD " und somit als "Nazi" gelten...

    Am besten bis in keiner Partei als Mitglied - sonst bist evt in einer verbotenen Vereinigun und Waffenverbot inc..

    Wer bei der deutschen Hyme unter Zitteranfällen neigt, die Fahe wegschmeit der hat heute einefach einen alternativlosen "Wir schaffn das Bonus"....

    Ich halte mich da an den verstoebenen Politiker der umgebracht wurde: wems nicht paßt kann D. verlassen...

    Mir paßt so einiges nicht und ich will mit meinem Mann hier weg bevor die Grenzen die angeblich nicht kontrollierbar sind, dann dichtgemacht werden undman nicht mehr ausreisen kann....

    Noch kann ich legal ausreisen -noch kann ich das erarbeitete hier zu Geld machen - bevor die Grundstücke hier enteignet werden...

  • Nein, die Immobilien werden nicht enteignet, denn da müsste der Staat ja den Verkehrswert entschädigen. Die bleiben natürlich im Eigentum des Bürgers. irgendwer muss ja die Unterhaltskosten tragen und die Modernisierungen/energetischen Sanierungen nach der jeweiligen Gesetzeslage bezahlen. Im Grundgesetz steht ja explizit drin, dass Eigentum verpflichtet. Na also!

    Und dann kann man alle Immobilien für die Absicherung einer neuen Währung beleihen, so wie man es bei der Rentenmark gemacht hat, oder eine Zwangshypothek darauf auflegen. Nennt sich dann halt Lastenausgleichsgesetz oder so.

    Alles schon durchexerziert.

    Wichtig kann auch sein, dass der Immobilieneigentümer nicht unbedingt der Besitzer sein muss. Theoretisch können Immobilien also in den Besitz des Staates überführt werden, der Eigentumsanspruch bleibt aber weiter bestehen.

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    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • Ich glaube du verstehst da jetzt was falsch. Die NPD sollte verboten werden, jedoch wurde diese Entscheidung der Regierung vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben, da nicht vereinbar mit dem Grundgesetz. Verfassungsfeindlichkeit alleine reicht nicht aus hat das Gericht damals geurteilt.

    So wird es auch bei der Zugehörigkeit zu einer fragwürdigen Vereinigung ablaufen, wenn man das Verbot nicht gut begründen und rechtfertigen kann. Auch hier wird die bloße Verfassungsfeindlichkeit (subjektiv) nicht ausreichen.

    Noch würde ich mir keine großen Sorgen machen, niemand von euch wird sich aktuell in solchen Gruppierungen befinden nehme ich an. Die Entwicklung ist aber sicher dramatisch und muss weiter kritisch und genau beobachtet werden.



    Tapfer und treu bis die Granate verglühte ! 156 Jahre Gendarmerie in Österreich (1849-2005) :f_at:


    IWÖ, NFVÖ, Firearms United ! :f_at::f_eu:

  • Ich glaube du verstehst da jetzt was falsch. Die NPD sollte verboten werden, jedoch wurde diese Entscheidung der Regierung vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben, da nicht vereinbar mit dem Grundgesetz. Verfassungsfeindlichkeit alleine reicht nicht aus hat das Gericht damals geurteilt.

    So wird es auch bei der Zugehörigkeit zu einer fragwürdigen Vereinigung ablaufen, wenn man das Verbot nicht gut begründen und rechtfertigen kann. Auch hier wird die bloße Verfassungsfeindlichkeit (subjektiv) nicht ausreichen.

    Noch würde ich mir keine großen Sorgen machen, niemand von euch wird sich aktuell in solchen Gruppierungen befinden nehme ich an. Die Entwicklung ist aber sicher dramatisch und muss weiter kritisch und genau beobachtet werden.

    Das Problem ist aber doch, dass es nach dem zitierten Passus aus dem Antwortschreiben zukünftig völlig egal ist, ob eine Vereinigung verboten ist, oder nicht (sofern das so im Gesetz oder einer Verwaltungsvorschrift landet). Es können und werden bei einer Mitgliedschaft trotzdem Konsequenzen für den LWB entstehen. Es reicht ja die bloße Einstufung als extremistische Vereinigung. Von wem auch immer. Und frag mag mal den Mainstreampolitiker, ob die AfD rechtsextrem ist, oder nicht...

    Und das meine ich. Die prüfende Kontrolle durch das Verfassungsgericht, ob ein Verbot einer Vereinigung rechtens ist, oder nicht, entfällt ja dann.

    Mit einfachen Worten, früher gab es entweder verbotene Vereinigungen, oder nicht verbotene Vereinigungen.

    Zukünftig gesellt sich dann vielleicht noch eine dritte Art hinzu, nämlich jene der nicht verbotenen, aber von der Regierung unerwünschten Vereinigungen.

    Und diese dritte Art würde reichen, um für LWBs Probleme zu verursachen.

    Da ist doch meiner Ansicht nach regierungspolitischer Willkür Tür und Tor geöffnet.

  • ...

    Mit einfachen Worten, früher gab es entweder verbotene Vereinigungen, oder nicht verbotene Vereinigungen.

    Zukünftig gesellt sich dann vielleicht noch eine dritte Art hinzu, nämlich jene der nicht verbotenen, aber von der Regierung unerwünschten Vereinigungen.

    Und diese dritte Art würde reichen, um für LWBs Probleme zu verursachen.

    Da ist doch meiner Ansicht nach regierungspolitischer Willkür Tür und Tor geöffnet.

    So wie die sich das vorstellen, soll wohl einfach der Verfassungsschutz darüber entscheiden, wer wie einzustufen ist, selbstredend vollkommen intransparent und teilt dann der Waffenbehörde nicht mal mit, ob der zu untersuchende Kandidat tatsächlich irgendeiner dubiosen Vereinigung angehört, sondern nur dass er bei ihnen irgendwie gelistet ist, was dann schon reicht um ihn als "unzuverlässig" einzustufen, fertig. Einfacher geht es nicht, ganz unbürokratisch, sozusagen. Wenn so eine Verfahrensweise rechtsstaatlich in Ordnung ist, war selbst die Sovietunion noch ein Rechtsstaat.

  • Man wird sich ansehen müssen wie das in der Praxis gehandhabt wird. Ganz so einfach wie du es jetzt darstellst ist es nicht und die Kompetenz des BVerfG reicht deutlich weiter als dass es sich vom Gesetzgeber sagen lassen muss was und wie es eine Norm zu prüfen hat. Das ist das Gute an der Gewaltenteilung.

    Im Grunde ist es aber auch keine Neuigkeit und wird vorallem wieder ins Leere laufen, weil die meisten Amokläufer oder Terroristen gar nicht in einer Organisation formiert sind und ein LWB in Deutschland im Regelfall ein einfacher Sportschütze ist der nach Sportordnung schießt.

    In Österreich haben wir ja eine ähnliche Diskussion zu den Identitären. Da sagt aber der aktuelle BMI der Expertenregierung, dass eine Mitgliedschaft bei den Identitären nicht unvereinbar mit dem Beruf des Polizisten ist.

    https://www.google.at/amp/s/www.ders…famplified=True


    Ich persönlich habe zu den Identitären aber keine wirkliche Meinung, nur um das an dieser Stelle klarzustellen. Mir sind die egal.



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  • Erklär mal etwas näher.

    Du kennst doch sicher den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum?

    Ein Mieter ist beispielsweise der Besitzer einer Wohnung. Nur er darf sie nutzen, der Eigentümer nicht.

    Wenn der Staat immobilien in Besitz nimmt, kann er sie entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nutzen, und darüber verfügen; beispielsweise an Bedürftige zur Nutzung überlassen. Der Eigentümer steht immer noch im Grundbuch, und bekommt eine Nutzungsentschädigung, die der Staat als Besitzer aufgrund aktuell gültiger Gesetze festlegen kann.

    Da Eigentum verpflichtet, kann dieses Vorgehen natürlich durch das Gemeinwohl begründet werden,

    Das ist natürlich nur hypothetisch, aber dieses Gedankenspiel zeigt, was der Staat auch ohne Enteignung machen kann.

    Bei erlaubnispflichtigen Schusswaffen ist es ähnlich. Man kann Eigentümer sein, aber ohne die waffenrechtliche Erlaubnis hat man nicht die tatsächliche Verfügungsgewalt. Beispiel: Die Waffe ist bei einem Berechtigten eingelagert. immer noch im Eigentum, aber der Besitzer darf diese Dir nicht überlassen, wenn Du keine WBK hast (keine waffenrechtliche Erlaubnis hast)

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  • Auch wenn du dich noch 10 mal wiederholst.

    (Und hier bin ich 100% hinter dir)
    96% aller Legalwaffenbesitzer verstehen es eh nicht. Leider....


    (Alte und Kranke nehme ich hier raus)

    Zwar mag ich Foren, ähnliches und moderne Plattformen wie Facebook, aber trotzdem halte ich es frei nach Guy de Maupassant:

    Es sind die Begegnungen mit den Menschen die das Leben Lebenswert machen.

    (Mitglied DSB , BDS, proLegal und Firearms United) :f_de:

  • Vermutlich gibt es unendlich viele andere. Vermutlich auch viele bessere!

    besten Gruß

    Werner

    Nein! Deine Bescheidenheit ist hier fehl am Platz. Und das weißt du.


    Der beste Weg ist der, den man geht.

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  • Zu dem Artikel gibt es auch einen Kommentar-Artikel. Natürlich wird dabei wieder von einem "Waffenschein" gesprochen, den der Täter von Halle nicht hatte.

    Natürlich hatte der keinen Waffenschein, fast niemend von uns hat den....

    Schade, dass von den Magazinen nichts berichtet wurde.

    Meine Weissagung: Das Bedürfnis wird entschärft werden, der Rest (Magazine und Verfassungsschutzabfrage) wird 1:1 übernommen.

    Die Sache mit den Magazinen wird dann wachsweich formuliert und keiner weiß danach, was legal und was illegal ist.

    Einige von uns werden dann unwissentlich gegen Regeln verstoßen und ihre Zuverlässigkeit verlieren.

    Zitat


    Was ich immer noch nicht so verstehe ist das mit 5 und dann 10 jahren. Wird zwischendrin nicht mehr geprüft???

    Gute Frage... vermutlich wird das aber jährlich, also permanent nachgewiesen werden müssen.

  • Hm, der Inhalt ist etwas merkwürdig. - okay - die RP ist etwas schwierig einzuschätzen, Düsseldorfer Gruppe, bei solchen Zeitungen hab ich immer irgendwelche SPD Verlage im Verdacht, aber die RP Gruppe könnte durchaus etwas unabhängiger aufgestellt sein. - Wer auch immer den Text da geschrieben hat - hat von Waffenrecht wenig Ahnung, aber wo soll es denn auch herkommen.

    Ich zitiere mal den Artikel aus der RP.

    "Die geplante Reform des Waffenrechts soll Jägern, Sportschützen und Waffensammlern nun doch nicht so strenge Regeln auferlegen wie ursprünglich geplant. Wie die Deutsche Presse-Agentur aus Koalitionskreisen erfuhr, haben sich Union und SPD am Freitag aber darauf geeinigt, an der im Regierungsentwurf vorgesehenen Überprüfung der Waffenbesitzer durch den Verfassungsschutz festzuhalten.

    Erleichterungen soll es demnach für Sportschützen geben. Sie sollen jetzt nicht mehr - wie im Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums vorgesehen - regelmäßig für jede einzelne Waffe nachweisen müssen, dass sie diese tatsächlich noch nutzen. Stattdessen soll das „Bedürfnis“ für den Waffenbesitz einmal fünf Jahre und einmal zehn Jahre nach der erstmaligen Erlaubniserteilung geprüft werden. Schießnachweise sind nicht für jede einzelne Waffe, sondern je Waffengattung zu erbringen. Nach zehn Jahren soll dann bei einem Sportschützen generell der Nachweis genügen, dass er Mitglied in einem Schützenverein ist.

    Gegen den ursprünglichen Entwurf hatten nicht nur Jäger, Schützen und Waffensammler mobilgemacht. Auch die FDP und die AfD haben die Pläne von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) scharf kritisiert.

    Die AfD, deren rechtsnationaler „Flügel“ als „Verdachtsfall“ im Bereich Rechtsextremismus eingestuft wird, lehnt auch die Regelüberprüfung von Waffenbesitzern durch den Verfassungsschutz ab. Diese automatisierte Abfrage soll sicherstellen, dass Extremisten legal keinen Zugang zu Waffen haben.

    In dieser Frage steht auch die Union voll hinter den Plänen von Seehofer und Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD), die nach dem rechtsextremistischen Terroranschlag in Halle die Notwendigkeit einer solchen Regelung betont hatten. Ein schwer bewaffneter Antisemit hatte am 9. Oktober versucht, sich Zugang zu einer vollbesetzen Synagoge zu verschaffen. Als ihm dies misslang, tötete Stephan B. vor dem jüdischen Gotteshaus eine Frau und später einen Mann in einem Döner-Imbiss. Der Attentäter hatte keinen Waffenschein. Seine Schusswaffen hatte er selbst gebaut und illegal über das Internet erworben.

    „Waffen gehören nicht in die Hände von Extremisten. Die Regelabfrage der Waffenbehörden beim Verfassungsschutz ist der sicherste Weg, um dies zu verhindern“, sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg (CDU) der dpa. Über den Gesetzentwurf soll im Dezember abschließend im Innenausschuss und im Plenum des Bundestages beraten werden. Die Bundesländer müssen zustimmen. „Wir haben eine pragmatische Lösung gefunden, die auch die Interessen der Schützen berücksichtigt“, sagte der SPD-Innenpolitiker Helge Lindh.

    Umstritten war zuletzt auch der Einsatz von Nachtsichtgeräten für Jagdwaffen. Dieser ist bislang generell verboten, die Bundesländer können diese Technik aber über das Jagdrecht im Ausnahmefall erlauben. Vor allem in Bayern, wo man befürchtet, dass dadurch Maßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest behindert werden könnten, gibt es Widerstand gegen ein generelles Verbot. Hier sollen allerdings noch konkretere Vorgaben vereinbart werden. „Aus Sicherheitsgründen lehne ich die waffenrechtliche Freigabe der Nachtzieltechnik ohne verbindliche Standards und Genehmigungsregelungen ab“, sagte Marc Henrichmann (CDU).

    Eigentlich muss die Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie in nationales Recht bis Ende des Jahres erfolgt sein. Dass der geänderte Gesetzentwurf den Bundesrat noch im Dezember passiert, ist aber nicht zu erwarten."

    Ich kommentiere das jetzt mal

    Das ist das EINZIGE was wohl wirklich "Konkret" ist,
    Hinsichtlich der Bedürfnisnachweisregelung scheint es sich wohl etwas zu entschärfen.

    Zu den anderen Regelungen wie Magazine, Röhrenmagazine in SLB /SLF kein Wort.

    Kein Wort zur Schalldämpferregelung.

    Was Schwachsinn ist - und trotzdem daran festgehalten wird, ist die Verfassungsschutzregelanfrage.

    Ein Typ der schon vermutet, dass er keine Erlaubnis erhalten wird, - weil der Verfassungsschutz ihn möglicherweise überwacht - und clever genug ist, wir eh nicht versuchen an eine legale und nachvollziehbare Waffe zu gelangen. Weder ein politisch / religiöser Extremist noch ein Clan Mitglied wird versuchen möglichst unauffällig an sein Tatmittel zu gelangen, und wie oben gesehen, selbst gebaut oder illegal. Da nutzt keine Verfassungsschutzanfrage, weil ein auffällig gewordener Typ ahnt dass er im Raster des BMI stehen könnte, und jemand der "grau" bleiben will - unauffällig, bis zum Einsatz, der wird ebenfalls versuchen solange als möglich "bieder" zu bleiben. Fazit - die Verfassungschutzanfrage dürfte wenig zur tatsächlichen Sicherheit betragen.

    Der CDU ler Marc Henrichmann und seine Sicherheitsgründe.. tztztz, was sind das für Sicherheitsgründe.

    Welche Deliktrelevanz hat NST?
    In Nachbarländern kann man NST - ich meine solche mit Absehen. Keine Vorsatzgeräte frei erwerben.

    Ich kann mich an KEINEN EINZIGEN FALL erinnern, bei dem derartige Technik deliktrelevant eingesetzt wurde.

    Jagdethisch kann man drüber streiten, aber wenn man Schwarzwild wegen ASP oder zur Verhinderung von Wildschäden reduzieren will, muss man effiziente Lösungen erlauben. Und dazu gehört auch das man führende Stücke eindeutig erkennt.

    Wenn jemand mit NST eine Straftat plant, - das ist dann grundsätzlich Vorsatz, - dann ist dieser Jemand sowieso schon seit Jahren in der Lage sich so ein Dingen in anderen EU (Schengen) Ländern legal zu beschaffen und im Rahmen der Zollunion (zum Beispiel in NL) und ohne Kontrolle nach Deutschland zu verbringen. D.h. die Gelegenheit zum Missbrauch besteht schon lange.

    Die Beschaffung & Besitz solcher Technik ist also kein Problem, da aber sowas nicht für " 'n Appel und 'n Ei" zu haben ist, hält sich die Verbreitung allein durch den "Anschaffungswiderstand" in Grenzen. Was soll also der Quatsch?

    Herr Henrichmann sollte bitte mal seine Sicherheitsgründe - darlegen. - Im Gegenteil, ich sehe eher die Sicherheit umso besser gewährleistet und Unfälle / Fehlabschüsse besser verhindert.

  • Dem Herrn Henrichmann hab ich eben eine Mail geschrieben - er möge mir doch mal seine Sicherheitsgründe benennen.

    Danke.
    Auf die Antwort bin ich gespannt.

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  • Was genau bedeutet jetzt in diesem Zusammenhang "Je Waffengattung" ?

    Langwaffe/Kurzwaffe ?

    VL/Einzellader/HA/VA ?

    Pistole/Revolver/Büchse/Flinte ?

    Jagdwaffe/Sportwaffe/SV-Waffe/Schreckschuß-Waffe ?

    Feuerwaffe/Luftdruckwaffe ?

    LG

    -Michael

  • ..."Je Waffengattung" ?


    Schreckschuß-Waffe ?

    Luftdruckwaffe

    Bring da bloss nicht noch irgendjemanden auf die Idee...

    J.

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