Änderung des Waffengesetzes tritt in Kraft

  • Ok, dann sind wir auf einem Stand, denn mein link oben verweist auf die Drucksache 19/13839 (der letzte Entwurf welcher zur 1. Lesung vorgelegt wurde) und da steht auf Seite 136 der von mir zitierte Text.

    Nach 10 Jahren Bescheinigung+18 Termine in 3 Jahren

    Dieser Punkt ist aber nicht Bestandteil des Gesetztesentwurfes der Bundesregierung, sondern der Stellungnahme des Bundesrates, welche im verlinkten Dokument http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/138/1913839.pdf ab Seite 132 beginnt.

  • Aus dem aktuellen Entwurf:


    §14 Absatz 4

    Sind seit der Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der Ausstellung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen, genügt für das Fortbestehen des Bedürfnisses die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2; die Mitgliedschaft ist im Rahmen der Folgeprüfungen nach § 4 Absatz 4 Satz 2 durch eine Bescheinigung des Schießsportvereins nachzuweisen.“

    Das ist Teil des Gesetzentwurfes.

    Dem Bundesrat war das aber zu lasch, daher hat er in seiner Stellungnahme ab Seite 136 verlangt, dass man auch nach dem 10. Jahr schießen muss. aber dann nur noch 18 mal in drei Jahren mit der Waffe. Ob hier jede Waffe gemeint ist, die man mindestens 10 Jahre besitzt, oder nur irgendeine der Waffen, die man mindestens 10 Jahre besitzt, ist nicht ganz klar.

    "18-maliges Schießen mit der Waffe innerhalb von drei Jahren dürfte hier den Interessen der Sportschützen auch im fortgeschrittenen Alter entgegenkommen und zu-gleich der ordnungs- und sicherheitspolitischen Intention des Waffenrechts noch ge-recht werden."

      

  • Das ist Teil des Gesetzentwurfes.

    Dem Bundesrat war das aber zu lasch, daher hat er in seiner Stellungnahme ab Seite 136 verlangt, dass man auch nach dem 10. Jahr schießen muss. aber dann nur noch 18 mal in drei Jahren mit der Waffe. Ob hier jede Waffe gemeint ist, die man mindestens 10 Jahre besitzt, oder nur irgendeine der Waffen, die man mindestens 10 Jahre besitzt, ist nicht ganz klar.

    "18-maliges Schießen mit der Waffe innerhalb von drei Jahren dürfte hier den Interessen der Sportschützen auch im fortgeschrittenen Alter entgegenkommen und zu-gleich der ordnungs- und sicherheitspolitischen Intention des Waffenrechts noch ge-recht werden."

      

    Korrekt !

    Das Hauptproblem zur Zeit ist, das genau genommen gar nichts klar ist. Bevor der ganze Kram nicht durch den Innenausschuss durch ist und dieses Ergebniss in die zweite Lesung geht, weiß keiner wie sich das Ganze letzlich darstellt und in welche endgültige Richtung es geht. Ziemlich blöde, aber das ist nunmal der Ablauf. Für mich heißt es nun abwarten...........

  • Ich sage es ganz ehrlich: Ich blicke da nicht mehr durch und weder die Verbände noch die IGs geben uns aufklärende Informationen.

    Wir sollen uns selber durch Gesetzestexte hangeln, ohne juristische Ausbildung (bei vielen jedenfalls). Die veröffentlichen ein Ding nach dem anderen. Die alten,nicht mehr gültigen Dokumente, werden bei den Verbänden aber nicht entfernt oder die Links durch die neuen ersetzt.

    Zumal der zitierte Absatz bezieht sich, so wie ich es lese, auf die 10 Jahres Regel von Horsti, nicht aber auf diejenigen die unter 10 Jahren im Waffenbesitz sind.

    Das ist alles wischiwaschi

    Ohne die tägliche Praxis im Vollzug zu kennen wird man hier nunmal keine eindeutigen Antworten liefern können. Die Behörden wissen doch (noch) selbst gar nicht wie sie es zu vollziehen haben...

    Die Fülle an unterschiedlichen Informationen gilt dann wohl der gezielten Desinformation und Spaltung, anders sind mir Maßnahmen wie 12/18 etc. nicht erklärbar !



    Tapfer und treu bis die Granate verglühte ! 156 Jahre Gendarmerie in Österreich (1849-2005) :f_at:


    IWÖ, NFVÖ, Firearms United ! :f_at::f_eu:

  • Das ist doch wieder so'n klassisches "good cop- bad cop"-Stück. Die Politik präsentiert uns hier ein eingespieltes Theaterstück. Und damit es nicht zu langweilig wird, wechseln die zwischendrin auch mal die Rollen.

    Das ist ein "Folterprogramm". Erst werden die Daumenschrauben bis zum Anschlag zugedreht und dann langsam wieder ein Stückchen geöffnet. Der nachlassende Schmerz hinterläßt dann Glücksgefühle.

  • Also, das Problem ist eher folgendes, das besagte Dokument ist auf den 09.10.2019 datiert. Der DSB hat es erst am 01.11 veröffentlicht.

    Gepperth hat seine Newsletter und Infos weit nach dem 09.10., nämlich am 22.10 ff herausgebracht und er sagte auch, dass er in der Woche davor mit Politikern darüber gesprochen hatte.

    Damit ist für mich im Grunde die Drucksache 19/13839 eben nicht die aktuellste Version. Wir müssen hier Datum des DSB und Dokumentendatum klar trennen.

    Zwei kleine Nebeninfos:

    1. Ich habe gestern dem Präs. des BDMP eine Mail geschickt mit der Bitte mir den Begriff "Einheit" zu definieren, wie es die Verbände in ihrer gemeinsamen Stellungnahme vorsehen. Mal schauen ob und wann eine Antwort kommt. Angefragt habe ich das aber in meiner Rolle des KOmm. Landessportleiters, also eine offizielle Anfrage aus Verbandssicht.

    2. Ich habe gestern unser Training mal gemäß den Forderungen der Verbände ausgelegt.

    Stand ist für zwei Stunden angemietet. Teilnehmer waren gestern 13 Schützen. Wir haben auf dem 50m Stand 10 Bahnen. Somit können 10 Schützen in den Disziplinen PP1, PP3 und PP4 gleichzeitig schießen. NPA 5 Schützen.

    Je Disziplin mindestens zwei Durchgänge, damit alle einmal die Disziplin schießen können.

    Ich kann Euch sagen, das hatte nichts mehr mit Spaß oder Hobby gemein. Das war Streß pur und von der Zeit her eine genaue Punktlandung mit Trainingsende und Aufräumen.

    Zeit für eine saubere Trefferauswertung bleibt da nicht. Foto machen, abkleben und nächste Rotte. Fließbandverfahren!

  • Das meine ich ja, wo nach der Forderung unserer Politik, gezieltes sportliches Training / Schießen zum reinen Ballern wird, nur um der überbordenden Bürokratie und der überzogenen Anforderung an Trainingstermine genüge zu tun ... Anwohner von Schießständen würden es wohl so gar nicht witzig finden, wenn das so durch kommt ...

    Ganz abgesehen davon, dass so eine „Trainingsanforderung“ im aller höchsten Maße unsozial ist. Denn wir betreiben Breitensport, bei uns sind alle gesellschaftliche Schichten vertreten. Wenn jetzt Jeder gezwungen würde auch mit den teureren Kalibern so häufig zu schießen, dann werden sich Studenten und untere Einkommen sich das kaum mehr auf Dauer leisten können ...

  • Ich habe seitens der Union einen Brief erhalten, der im Grunde das Vorgehen um eine nicht akzeptable Verschärfung rechtfertigen will.

    (Ich verkneife mit jedoch ihn hier als Quelle zu zeigen. Das letzte Mal, wo ich in einem größeren Forum einen Brief an mich postete, gab es Probleme.)

    Für mich steht daher fest und bitte korrigiert mich:

    SPD Selbst MESSER (Pistorius) gelten als VERBOTSWÜRDIGE GEGENSTÄNDE und es sollen "VERBOTSZONEN" ausgeweitet werden.
    MEINEN Erkenntnissen nach unterstützt die SPD als Teil der Regierung die unnötige VERSCHÄRFUNG vollumfänglich.
    CDU
    /CSU
    Mir liegt ein Antwortschreiben vor, wonach die SACHLAGE und momentan geltendes Recht NICHT korrekt eingeordnet wird: Die gehen davon aus, dass wir bereits heute 18/12 PRO WAFFE (?!) zu vollziehen haben, ohne nachzudenken dass wir ein HOBBY (!!!) betreiben. Insofern "beschwichtigen" sie: Es ÄNDERT SICH DOCH NICHT VIEL... im Gegenteil: Die meinen sogar, dass nach 10 JAhren "nur noch" einen Bescheinigung des Verbandes (oder meint er doch "nur" des Vereines?) zu erfolgen hat, stelle uns dies BESSER. Hier sind die Verwalter im BMI offensichtlich rechtlich gar nicht auf dem Laufenden und verstehen auch nicht die EU-Anforderungen IM KORREKTEN MaßSTAB einzuordnen! Es scheint nicht die EU-Richtlinie vorrangiges Ziel zu sein, sondern die vollständige Entwaffnung gemäß: "So wenig Waffen wie möglich ins Volk!". Populismus spielt auch noch eine Rolle: Die Union sieht, dass die Angst sich ausnutzen lässt... wenn wir jetzt etwas "Gegen diese Waffengefahr tun", das ernten wir im dummpazifistischen Lager Wählerstimmen. "Dumm", weil eine Entwaffnung von Radikalen Kräften sinnvoll wäre - Nicht von rechtschaffenen Bürgern. DIe Verklärung zwichen Freund und Feind spiegelt sich in dem wieder, was z.B. "Genossen" wie Seehofer zur Zeit ablassen, die die vielen Informationen der heutigen Zeit wohl nicht mehr korrekt zu rationalen Vorschlägen zu verdichten in der Lage sind!
    FDP Hält von diversen Verschärfungen nichts, steht aber der EU-Richtlinie nicht skeptisch gegenüber. Die Überzeugung ist da, dass legale Waffenbesitzer potentielle Terroristen sein können: Sie wollen der "Willkür" gemäß "Annahmen die den Verdacht rechtfertigen" als Büchse der Pandora öffnen! Allein der VERDACHT reicht? Wenn einer eine Glatze hat, oder mit Moleskin-Klamotten aufschlägt,liegt der VERDACHT dann bereits nahe, er könnte ... ?
    ANSONSTEN: Durchwachsen bis positive Reaktionen, da all zu große Einschnitte zu vermeiden suchen.
    Linke Sie selbst wird in größeren Teilen vom Verfassungsschutz beobachtet, ist also schon eine Schritt weiter und nicht nur ein "Beobachtungsfall". Würde diese Partei "Freiheitlich Demokratisch" agieren, wie z.B. die FDP, so würde sie das Volk nicht offen entwaffnen wollen: Kurzum steht die Linke für ein totales Verbot bürgerlichen Waffenbesitzes UND für den Umbau des politischen Systems hin zu...WAS? Es wird kein Kommunismus sein, in dem BÜRGER alle Gewalt haben... ich unterstelle dieser Partei OHNE JEMALS EINE PERSÖNLICHE REAKTION ERHALTEN ZU HABEN, dass sie eine neue SED aufbauen und die DDR 2.0 mit einen NEOSOZIALISTISCHEN SYSTEM errichten wollen! Da haben Waffen in Bürgerhand, um Artikel 20GG gegen diese Bestrebungen durchsetzen zu können, NICHTS verloren und so argumentiert "Die Linke" auch stets. Wenn sie sagt: "Wir dürfen keinen KRIEG im Ausland mehr führen!" so unterstelle ich ihr: Weil sie sämtliche Militärgewalt im INLAND braucht, um ihren Systemumbau voranzutreiben. Eine Frechheit, dass diese Partei in manchen Ländern sogar mitregiert! Keinerlei Distanz zur DDR als Unrechtsstaat.
    Die Grüne Die Bündnisrgünen lassen Politikern wie Irene Mihalic ihre Debatte führen. Sinn ist es Angst zu verbreiten und populistisch einen Ausweg gleich mit zu publizieren: "Strengere Gesetze!" - Selbst SRS-Waffen sollen stärker unterbunden werden: Das Volk "Bewaffne" sich zu sehr... und hier muss ich sagen: Ja, statistisch gesehen nutzen immer mehr RECHTSCHAFFENE Bürger die schwachen (!SEHR SCHWACHEN!) Mittel, die dem Rechttreuen bleiben, um sich zur Not verteidigen zu können. Vor wem? Nun: Das Spektrum der STEIGENDEN GEWALT in diesem Land reicht von rechts bis links, von Religiös bis Bandenkriminell... Die Grünen nutzen ein ernsthaftes Problem, um mit gewohnt dumm-pazifistischen Ideen Wählerstimmen IHRES KLIENTEL einzufangen. Sie werden dramatische Verschärfungen befürworten und noch viel weitergehende fordern... um der Wählerschaft ihrer 25% wegen... dass 75% des Volkes es anders sehen, interessiert nur wenn die AfD mehr Prozente holt, als sie... gelle?! REIN POPULISTISCHER Umgang mit dem Thema, um pazifistische Wähler neben den "Ökos" und den "Weltoffenen" zu binden.
    AfD Wie genau sich die AfD das ganze vorstellt verschließt sich mir vollständig. Leider werden sehr gewaltbereite Gruppen versucht zu integrieren, nicht in die Partei selbst - Aber im Umfeld nicht bestreitbar. Wenn die Politik der AfD nun keinerlei Kontrolle vorsieht, also davon absehen sollte "Extremisten zumindest den legalen Waffenbesitz" zu versagen, so habe ich die Bewaffnung besagter Gruppen, wie: Combat18, B&H, etc... im Hinterkopf. Hier höre ich zu wenig von der AfD, wie man diesen mit Sicherheit nicht gewünschten Vorgang zu verhindern gedenkt. Kurzum: Mir fehlt die Distanzierung von der "Wählergruppe" der AfD, die sich jenseits des Rechtsstaates bewegen und daher unterstelle ich bei Liberalisierungsvorstößen, dass der Profit vor allem dieser Gruppen im Vordergrund steht und nicht jener des friedlichen Patrioten. Die Gefahr rechts abseits rechtstreuer Patrioten wird nicht gesehen; Als Partei muss es interessieren, welcher Wähler zu welcher meiner politischen Forderungen welche Assoziation hegt und welche Begehrlichkeiten ich bei ihm wecke... die AfD spielt lieber damit, anstatt eine Grenze zu ziehen. Darum sehe ich die Waffenrechtspolitik der AfD momentan in einer Duldung der Bewaffnung militanter Extremisten und bei aller Liberalisierung, die ich sehr begrüßen würde: Nur weil ich massiv profitieren würde, kann ich vor dieser Gefahr nicht die Augen verschließen. Sorry.. ist nur meine Meinung und viele sehen es SEHR DEUTLICH anders, das weiß ich und hoffe, dass ich mich irre.


    Wie dem auch sei und lösgelöst von dem, was Parteien für NUTZEN aus der EU-Bevormundung (!!!) ziehen, gibt es Gemeinsamkeiten:

    Keine Partei setzt sich mit grundlegenden Fragen des Waffenebsitzes auseinander.

    Sie alle gehorchen der EU... mit Ausnahme der AfD, die durch ihr Verhalten aber nur weitere Fragen aufwirft!

    So schwierig ist das dabei nicht, das richtige zu entscheiden! Es scheint den Herren und Damen der Politik nur am INTERESSE FÜR DAS THEMA zu fehlen, was der Brief bestätigt, den ich vom BMI erhielt und dessen Inhalt offenbart, dass man über bereits geltendes Recht keine ausreichende Expertise besitzt!


    Wer den Ausgangspunkt aber nicht beherrscht, der kann das Ziel nur verfehlen!

    Ich hoffe, dass unsere Verbände (vor allem aber der JAGDVERBAND, er beheimatet die meisten bürgerlichen LWB!) gemeinsame Sache machen und ein Fakt verkünden: ES BRAUCHT MAXIMAL EINE NEUE WaffVWV!

    Das Waffenrecht ist nämlich ausreichend gewappnet für die EU-Richtlinie in der Form, wie es heute vorliegt!

    Bereits heute können nämlich bei "HINREICHENDEN VERDACHT" (besagte FAKTEN, die einen VERDACHT in Richtung ANSCHULDIGUNG überführen) die Verwalter tätig werden und z.B. den betreffenden aktiven oder angehenden LWB SELBST auffordern aufgrund der Fakten seine Unschuld zu beweisen. Beweislastumkehr ist hier bereits VOLLSTÄNDIG VERFÜGBAR: Der LWB muss die MPU absolvieren... nach BVerfSchG hat jeder Bürger ein RECHT auf Auskunft bei erforderlichen Grund!

    Somit bietet geltendes Recht ALLE WERKZEUGE, um die EU.Richtlinie OHNE GESETZESÄNDERUNGEN (!) zu meistern.

    Wir müssen abschließend und bei dem, was uns die Parteien dementsprechend AUFZUTISCHEN VERSUCHEN (!!!) ACHT geben:

    Die pure IDEOLOGIE "So wenig Waffen wir möglich ins Volk!" - die es KONTROVERS zu eleminieren gilt (!), da sie FALSCHER nicht sein könnte im Bezug auf die Sicherheit unseres Rechtsstaates: DIESE Ideologie so scheint es, gilt es voranzutreiben gegen die Interesse von NACHWEISLICH rechtstreuen Bürgern, denen erst ein "Terroristisch- Kriminelles" Potential angedichtet wird, bevor Gesetze die Freiheit so einschränken, dass die zuvor geschürte ANGST verhindert, dass Schranken-Schranken (Einzelfallverbot, Nachweis der Eignung von Maßnahmen, deren Erforderlichkeit und vor allem Angemessenheit!) NICHT MEHR greifen, sondern die REINE IDEOLOGIE umgesetzt wird.

    KURZUM: GELTENDES RECHT ist AUSREICHEND die EU-Richtlinie zu ERFÜLLEN! VOLLENDS!

    Da sich viele (vor allem an der GroKo beteiligte) Parteien aber naiv unkundig geben und insgeheim am "So wenig Waffen wie möglich ins Volk!" glauben, diese LAPIDARE ÄUßERUNG eines einzelnen RICHTERS heute für "Gottes unfehlbares Wort" verkaufen, sich zudem ÜBER EU-FORDERUNGEN HINAUSREICHENDE Verschärfungen einschleichen: Wir müssen aufpassen, weil wir ÜBER DEN TISCH GEZOGEN WERDEN!

    ZIEL ist NICHT die Umsetzung der EU-Richtlinie (zu der es KEINERLEI GESETZESÄNDERUNG bedarf! SELBST 10 Schuss im Sport sind vorhanden, Verfassungsschutz kann heute involviert werden, etc....) -> ZIEL ist die SCHRITTWEISE Umsetzung der Entwaffnung der letzten bürgerlichen Gruppen des legalen Waffenbesitzes unter dem Motto: "So wenig Waffen wir möglich ins Volk".

    Provokant mag ich diese dummen Satz ergänzen: "..., denn ohne Widerstand lässt sich besser HERRSCHEN. Mit Widerstandsrisiko ließe sich ja nur REGIEREN."

    :indian1:

  • Nan ja, das kommt halt der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum zum Tragen.

    Besitz: Ein Besitzer ist derjenige, in dessen Einflussbereich sich die Sache befindet und der deshalb auf sie zugreifen kann.

    Eigentum ist das Recht an einer Sache.


    Also wird niemand enteignet, nur die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Sache wird ihm entzogen.


    Beispiel: Ein Haus wird besetzt. Die Besetzer sind also die Besitzer, da sie tatsächlich über Haus und Wohnung verfügen.

    Der Eigentümer steht im Grundbuch und darf Grundsteuern zahlen.

    Und jetzt versuche in dem Fall Eigentum und Besitz zusammen zu führen.

    ---------------
    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • War am Wochenende auf einem Schießleiterlehrgang des BDMP. Auch dort war die "Angst", der Teilnehmer und Lehrgangsleiter,

    über das neue WaffG fast schon physisch greifbar.

    O-Ton eines Prüfers "Wenn das so kommt, saufen wir alle ab"

    Auf Nachfrage was der BDMP dagegen unternommen hat, hieß es, der BDMP habe alles nur mögliche getan um diese Änderungen abzuwenden.

    Wir dürfen gespannt sein und vielleicht schon mal gedanklich den Waffenschrank aussortieren.

  • War am Wochenende auf einem Schießleiterlehrgang des BDMP. Auch dort war die "Angst", der Teilnehmer und Lehrgangsleiter,

    über das neue WaffG fast schon physisch greifbar.

    O-Ton eines Prüfers "Wenn das so kommt, saufen wir alle ab"

    Auf Nachfrage was der BDMP dagegen unternommen hat, hieß es, der BDMP habe alles nur mögliche getan um diese Änderungen abzuwenden.

    Wir dürfen gespannt sein und vielleicht schon mal gedanklich den Waffenschrank aussortieren.

    Aber was hinter der 12/18 Regel steckt ist doch hoffentlich auch jedem klar. Den Zugang und den Besitz von Waffen erschweren, damit es die Leute am Ende "freiwillig" bleiben lassen.

    Das ist logischer Schluss bei dem Argument, dass so wenig Waffen wie möglich in die Hände von Rechtsextremen (Terroristen) gelangen sollen. Am Ende will man einfach so wenig Waffen im Volk wie nur möglich.

    Horsti hat doch schon angekündigt, dass er keine halbautomatischen Waffen für den Sport mehr zulassen möchte. Da frag ich mich wieso man das überhaupt erst versucht mit Terrorabwehr zu rechtfertigen. :Braverle:



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  • Das meine ich ja, wo nach der Forderung unserer Politik, gezieltes sportliches Training / Schießen zum reinen Ballern wird, nur um der überbordenden Bürokratie und der überzogenen Anforderung an Trainingstermine genüge zu tun ... Anwohner von Schießständen würden es wohl so gar nicht witzig finden, wenn das so durch kommt ...

    Ganz abgesehen davon, dass so eine „Trainingsanforderung“ im aller höchsten Maße unsozial ist. Denn wir betreiben Breitensport, bei uns sind alle gesellschaftliche Schichten vertreten. Wenn jetzt Jeder gezwungen würde auch mit den teureren Kalibern so häufig zu schießen, dann werden sich Studenten und untere Einkommen sich das kaum mehr auf Dauer leisten können ...

    Du hast in allem Recht und es gäbe noch weitere Argumente in dieser Richtung

    NUR

    das Ziel ist ja gar nicht, vernünftige, erfüllbare und sinnvolle Kriterien zu schaffen.

    das Ziel ist doch offenbar

    NICHT oder allenfalls schwer erfüllbare Vorgaben zu schaffen

    um

    den privaten Waffenbesitz immer weiter zu beschränken !

    Ich wiederhole mich immer wieder gerne:

    Für VERBRECHER gilt in diesem Land ein Rückwirkungsverbot, also gesetzliche Verschärfungen dürfen nicht nachträglich angewendet werden

    bei Waffenbesitzern scheint diese rechtsstaatliche Mindestanforderung nicht nötig zu sein.

    Denen kann man gerne den Besitz ihrer rechtmäßig und unter Beachtung der bereits jetzt erheblichen Auflagen erworbenen Waffen im Nachhinein in Frage stellen.

    Das zeigt, welchen Stellenwert WIR in den Augen der Politik haben und wo die uns offenbar sehen ::c.o.l)

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • De facto ist der Entzug der Verfügungsgewalt aber ein enteignender Eingriff, auch juristisch betrachtet, nur hat die Staatsmacht eben ihre Tricks. Sie kann den Besitz z. B. durch diverse Schikanemaßnahmen wie Bedingungen und Auflagen oder Gebühren, sowie Nutzungsbeschränkungen so unattraktiv machen, dass kaum mehr jemand diese Schikanen auf sich nimmt. So hat man es z. B. in der DDR mit dem Besitz von Mehrfamilienhäusern gemacht.

  • Kann mir nochmal jemand auf die Sprünge helfen, wo die ganzen Stellungnahmen der Verbände und Institutionen von VOR dem ersten Entwurf abgelegt sind? Es gab da irgend eine Seite. Würde mir gerne noch mal die Stellungnahme des BKA ansehen.

  • Sie würden von der Justiz Recht bekommen. Bloß - wenn gar nicht erst geklagt wird...!

    Beides sind Spekulationen ohne jede Substanz.

    Weder sind Gerichtsentscheide vorhersehbar

    noch

    steht irgendwo geschrieben, daß kein Rechtsweg beschritten wird.

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Tja der Horsti, .. Selbstlader sind auch die meisten modernen Pistolen ausser der freien

    - und auch die, die (noch) olympisch sind. Aja die sind in zukunft nur noch Lichtsimulation..

    Glock4Ever Hm wie er das seinem Parteikameraden in der CDU Oswin Veith erklärt, der der Chef des Reservistenverbands ist..

    die RAG Schützen, sind auf Selbstladebüchse ..

    Na ja demnächst bekommen wir andere Disziplinen - Fiskars und andere .. vorrangigdurch die modernen Import-Europäer..

  • die Verbände könnten eine Musterfeststellungsklage anstrengen, bei der im Nachgang Sammelklagen möglich wären.

    So läuft das derzeit auch bei den Dieselopfern

    Meines Erachtens zwei nicht vergleichbare Sachverhalte. Bei VW gibt es aktiv geschädigte und Betrugsverdacht und die Leute wollen ihr Geld zurück.

    Was passiert bei den Waffen ? Es wird ein Gesetz kommen das vom Verfassungsgericht mit „liegt im Ermessensspielraum des Gesetzgebers“ beurteilt wird. :Braverle:

    Ich wünsche der Klage dennoch Erfolg und alles Gute !



    Tapfer und treu bis die Granate verglühte ! 156 Jahre Gendarmerie in Österreich (1849-2005) :f_at:


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