Änderung des Waffengesetzes tritt in Kraft

  • Vier Stunden am Stück trainieren ist physiologisch kaum möglich, selbst für Hochleistungssport und Profis.

    Ich brauch für ne 18 Loch Runde ca 3 Stunden. Es gibt welche die brauchen länger und es gibt welche die brauchen 2,5 h.

    Trotzdem ist das nicht kontinuierlich, man hat Pause im Flight, isst was und kann sich unterhalten, die Konzentration betrifft immer nur ein paar Momente.

    Die Schussfrequenz und damit volle Konzentration ist beim schießen extrem viel höher, feinmotorische Steuerung etc.

    Beim Marathon oder Triathlon braucht es eine gewisse Zeit, aber das sind Ausnahmesportler. Und da muss öffentlicher Raum einbezogen werden.

    Aber das ist Ausnahme.

    Triathlon ist kein Breitensport. Schießen schon. Wenn Anforderungen so erdrückend sind, das sie einem Totalverbot gleich sind, .. dann dürfte ein Normenkontrollverfahren durchaus Sinn machen. Frage ist eher wer darf so eines in Bewegung setzen.

  • Privatwaffenbesitz ist jetzt nicht DIE wichtige Sache menschlichen Lebens, aber sie ist ein SEHR entscheidender Indikator für die Einflussnahme der Machthaber in private Lebensbereiche, die sie überhaupt nichts angehen. Und deren gibt es viele.

    Ja, so ist es. Das Thema trifft mittlerweile auf viele Bereichen zu und die meisten unserer Mitbürger fordern und fördern es auch noch.

    Ich erinnere mich noch mit Graus, an das angedachte Betretungsverbot hessischer Wälder, wie es im damaligen Entwurf zum hessischen Landeswaldgesetz vorgesehen war. Nur noch Wege breiter 2 Meter sollten betreten werden dürfen.

    Gewettert wurde damals gegen Mountainbiker (unser Ruf ist so gut, wie die der Schützen ... eingeschlossen wurden aber auch Reiter, Fußgänger und Rollstuhlfaher (explizit erwähnt, aber immer wieder gehört "Das können die nicht machen")). Wir als Mountainbiker hatten uns massiv dagegen via Verband aufgelehnt und gekämpft. Ich erinnere mich noch an das Johlen und Gröllen vieler Waldbesitzer und Jäger "Genau, die machen den Wald / das Wild kaputt. Die Leute und Freizeitaktivisten können doch in den Park." Da hat keiner dem anderen was gegönnt.

    Am Ende kam raus: Gesetz war durch Anwälte der privaten Waldbesitzer geschrieben, der Mann der Umweltministerin ist Besitzer einer Papierfabrik (die das ganze Holz braucht) und Passagen verstießen teils gegen Grundrecht. Die Gesetzesvorlage wurde gekippt. Aber noch heute gibt es immer wieder Vorstöße von verschiedensten Gruppen gegen das Betretungsrecht.

    Mit Waffen ist das eine ähnliche Liga, nur leider noch weniger Sachlich geführt. Die Akzeptanz von LWB außerhalb der Schützenwelt ist eher gering. Über das warum das so ist, kann man lange diskutieren. Oftmals wird da immer ein riesen Geheimnis um den Besitz, den Schießsport und Rest gemacht, dass das vielen halt sehr sehr suspekt ist.

    Und es gibt genug die gegen den Waffenbesitz Johlen und Gröhlen (Grüne, Linke, SPD). Was aber mittlerweile tatsächlich anders ist, ist das der Staat eine ungeahnte diffuse Angst unter das Volk streut, dass einem hier wirklich Angst und Bange wird.

    Das für mich mittlerweile bedrohlichste ist, dass der Verfassungsschutz eine Nummer hat, wo Du Anonym / Vertraulich Hinweise zu Rechtsextremismus, Rechtsterrorismus, Reichsbürger und Selbstverwalter angeben kannst. Grundsätzlich nicht schlecht, dass der Staat eine Anlaufstelle zur Anzeige von Straftaten hat. Kannte ich immer als Polizei. Die machen den Rest. Jetzt wird mit einer Telefonnummer geworben, wo jeder jeden beim Verfassungsschutz denunzieren darf und der Angezeigte erstmal durchleuchtet wird. Einen Eintrag und Entzug der Waffen gibt es obendrein noch gratis. Also, geht Dir mal der ein oder andere hier im Forum auf den Keks, oder der Nachbar, oder Arbeitskollege, oder siehst Du was verdächtiges in Facebook oder Twitter, oder hörst was im Schützenverein was Dir nicht schmeckt ... einfach kurz anrufen und berichten.

    Gab es in Deutschland schon 2 x und hatte sich bewährt und hocheffizient funktioniert: Gestapo, gerne auch über den Blockwart und Stasi, gerne auch über den IM. Hoffen wir mal, dass Politik und BfV sich noch dem Grundgesetz und Demokratischen Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet fühlen.

  • Was mich interessieren würde: Was hat jeder einzelne von Euch bis gegen die Gesetzesverschärnung unternommen (außer der Unterzeichnung der Online-Petition)?

    Das ist eine Frage ganz ohne Wertung, nur interssehalber.

    Also zunächst mal die Petition unterzeichnet, dann den Link per Rundmail an alle Vereinsmitglieder mit Bitte um Unterzeichnung versendet. Das Gleiche nochmal per Rundmail an die Vereine unseres Kreisverbandes.

    Bei der letzten Kreismeisterschaft habe ich für die Petition geworben und dort außerdem Unterschriftenblätter ausgelegt um sie später wieder einzusammeln, zu scannen und an die Petitionsseite weiterzuleiten, das Gleiche auch innerhalb unseres Vereins für die älteren Vereinsmitglieder ohne Internet.

    Vor 1 Woche war ich wieder auf einem regionalen Wettkampf und habe dort Info-Material für den Endspurt in der aktuellen Sache ausgelegt. Obendrein habe ich eine größere Menge der Beschwerdepostkarten von Katja Triebel sowie Musterbriefe ausgedruckt und dort ebenfalls zur Mitnahme ausgelegt. Briefe (keine Emails) in eigener Sache an Seehofer und Mitglieder des Innenausschusses geschrieben. Gestern noch einen separaten Brief im Namen meines Vereins verfasst. Werde ihn von so vielen Mitgliedern wie möglich unterschreiben lassen und dann ebenfalls an Herrn Seehofer und weitere beteiligte Politiker versenden.

    Ich betreibe außerdem unsere Vereinswebseite und die bezieht sich nicht einzig und allein auf Vereinsangelegenheiten, wie das oftmals der Fall ist. Man findet dort Infos über den Schießsport allgemein, über Waffenbesitz, Kosten das Schießsportes usw., ich betreibe also auch Aufklärungsarbeit und berichte über geplante Waffenrechtsänderungen, Petitionen usw.

    Darüber hinaus habe ich auch schon in der Vergangenheit Briefe und Emails an Politiker verschickt, z.B. als es um die EU Feuerwaffenrichtlinie ging. Als vor einiger Zeit ein Halbautomatenverbot für Jäger drohte, habe ich Geld an die GRA für die angestrebte Verfassungsklage gespendet. Dabei bin ich gar kein Jäger. Wenn es um Schießveranstaltungen für Nicht-Schützen geht, bin ich immer gern dabei um den Leuten zu zeigen, dass Sportschützen und privater Waffenbesitz weder gefährlich für die Allgemeinheit sind, noch dass Hollywoods Darstellung von Schießkünsten etwas mit der Realität zu tun haben.

    Ich denke, ich bin recht aktiv, wenn es um unsere Belange geht und würde mir wünschen, wenn viele andere es auch wären.

    Und ich möchte nochmal erwähnen, ich bin ausschließlich DSB Mitglied, also dem Verband, dessen überalterte Mitglieder den Ar* nicht bewegen und alles mit sich machen lassen. (zumindest nach dem Wortlaut mancher Beiträge in diesem Forum...) ;)

  • Ich habe sowohl Abgeordnete mit persönlichen Briefen angeschrieben, als auch einen MdB persönlich in der Sprechstunde aufgesucht.

    Dazu habe ich die Infos nach Kräften verbreitet.


    Und trotzdem. Heute im Verein: "Das können die doch nicht machen! Da können sie ja das Sportschießen gleich ganz verbieten. Die können mir doch nicht einfach meine Waffen wegnehmen!"

    Doch das können Sie.

    ---------------
    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • 3,5 Stunden?

    Wieviel Löcher hast du da gestrichen?
    ::hahah::

    Unter 4 komme ich nie. Ich muss den Flight vor mir respektieren und der Flight hinter mir darf ja auch nicht drängeln.

    Zwar mag ich Foren, ähnliches und moderne Plattformen wie Facebook, aber trotzdem halte ich es frei nach Guy de Maupassant:

    Es sind die Begegnungen mit den Menschen die das Leben Lebenswert machen.

    (Mitglied DSB , BDS, proLegal und Firearms United) :f_de:

  • Was mich interessieren würde: Was hat jeder einzelne von Euch bis gegen die Gesetzesverschärnung unternommen (außer der Unterzeichnung der Online-Petition)?

    Das ist eine Frage ganz ohne Wertung, nur interssehalber.

    1.

    Petitionsaufforderung versendet.
    2.

    Brief Generator versendet.
    3.

    Per Mail und WhatsApp zum Protest aufgefordert

    4.

    Mails an Politiker

    5.

    Briefe an Politiker

    6.

    Ein paar wenige Politiker telefonisch kontaktiert.
    7.

    Termine bei Politikern wahrgenommen.
    8.

    Mich über die Verblödung der meisten LWB geärgert.
    9.

    Seiten Wiedersehen gesponsert.
    10.

    Mitglied (zahlendes) in diversen Vereinigungen.
    (zum Beispiel auch Firearms United)

    Und noch einiges mehr und dies bereits 2017 und 2018 und und und.


    Und Du? Ich sehe das du zum Beispiel dieses Forum nicht mit 12,- Unterstützt?

    (Wartungsfrei festgestellt)

    Zwar mag ich Foren, ähnliches und moderne Plattformen wie Facebook, aber trotzdem halte ich es frei nach Guy de Maupassant:

    Es sind die Begegnungen mit den Menschen die das Leben Lebenswert machen.

    (Mitglied DSB , BDS, proLegal und Firearms United) :f_de:

  • Einfach schockierend, wenn man sowas liest. Quelle: https://forum.wildundhund.de/threads/gesetz….123996/page-10

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    Hmm, lieber SLG-Leiter, nach deinem Video bin ich jetzt noch mal verwirrter als zuvor.

    Ich verstehe den Gesetzentwurf mittlerweile so, dass man bis zum Erreichen des 10. Jahres wirklich mit jeder Waffe 12/18 mal pro Jahr schießen muss um sein Bedürfnis weiter zu erhalten.

    So sehen es ja auch Friedrich Gepperth vom BDS und andere Verbandsvertreter nachdem sie beim Innenministerium am 18.10 nachgefragt haben.

    Nach dem 10. Jahr des Erwerbs der 1. Waffe soll dann eine Bescheinigung des Vereins für diese Waffe ausreichen.

    So steht es auch hier https://www.bdsnet.de/aktuelles/nachrichten.html


    Das von dir erwähnte 18 mal in drei Jahren Schießen mit jeder Waffe ist meines Wissens nach kein Punkt des Gesetzesentwurfes der Regierung sondern der Stellungnahme des Bundesrates und bezieht sich auf die Zeit nach dem 10. Jahr des Waffenerwerbs. Dem Bundesrat war die erwähnte Regelung im Gesetzesentwurf zu lasch.

    Deine Auslegung enstammt vermutlich der Stellungnahme sämtlicher Verbände, die du auch im Video verlinkt hast https://www.dsb.de/fileadmin/_hor…_2019-10-15.pdf.

    Tja, ich fürchte die Herren und Damen im Innenministerium wissen selbst nicht was sie tun.

    Vom Minister ganz zu schweigen.

    Dass die Verbänd sich in ihren Aussagen dann auch noch widersprechen macht es nicht besser

  • Zu erwähnen ist auch, dass die gemeinsame Stellungnahme der Verbände vom 15.10, also vor der 1. Lesung im BT am 17.10 war.

    Am 18.10 hatte die Verbände dann im Innenministerium nachgefragt und erst danach hatte Friedrich Gepperth von 12/18 pro Waffe pro Jahr bis zum Erreichen des 10. Jahres gesprochen.

    Also lieber SLG Leiter, ich kommentiere jetzt mal nicht auf You Tube sondern hier, aber ich glaube dein heutiges Video bezieht sich auf eine Stellungnahme der Verbände die nicht mehr aktuell ist. Das Video zuvor ist richtig.

  • Realist63 das kommt auf den Platz an, wenn man den kennt, der im übrigen nicht zu schwer ist und taktisch spielt, statt Risiko. Auf beliebigen Platz schaffe ich das nicht und mittlerweile auch gar nicht mehr, da ich das Bag in den Keller verbannt habe. Mein Beruf ist einfach nicht Golf-verträglich.

  • Zu erwähnen ist auch, dass die gemeinsame Stellungnahme der Verbände vom 15.10, also vor der 1. Lesung im BT am 17.10 war.

    Am 18.10 hatte die Verbände dann im Innenministerium nachgefragt und erst danach hatte Friedrich Gepperth von 12/18 pro Waffe pro Jahr bis zum Erreichen des 10. Jahres gesprochen.

    Also lieber SLG Leiter, ich kommentiere jetzt mal nicht auf You Tube sondern hier, aber ich glaube dein heutiges Video bezieht sich auf eine Stellungnahme der Verbände die nicht mehr aktuell ist. Das Video zuvor ist richtig.

    Leider leider stimmt das. Der aktuelle Entwurf (nach der Stellungnahme) ist hier https://www.bundestag.de/dokumente/text…fenrecht-659824

    Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b (§ 14 Absatz 4 Satz 2 WaffG)

    In Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 14 Absatz 4 ist Satz 2 wie folgt zu fassen:

    „Sind seit der Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der Ausstel- lung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen, genügt für das Fortbeste- hen des Bedürfnisses neben der Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Ab- satz 2 die Ausübung des Schießsports an mindestens achtzehn Tagen innerhalb von drei Jahren;

    Begründung:

    Das „waffenrechtliche Bedürfnis“ ist zentraler Bestandteil des deutschen Waffenrechts und unverzichtbar, .....

    ....

    Vor diesem Hintergrund ist es ein nicht nachvoll- ziehbarer Wertungswiderspruch, nach zehnjähriger regelmäßiger Schießsportausübung völlig auf einen Bedürfnisnachweis in Form einer fortdauernden schießsportlichen Be- tätigung zu verzichten. Selbst anlassbezogenen Überprüfungen des Bedürfnisses für eine Schusswaffe, wie derzeit möglich, wäre damit die Grundlage entzogen. Die vorge- sehene Regelung läuft damit auf eine völlige Aushöhlung des Bedürfnisprinzips für Sportschützen hinaus.

  • Aus dem aktuellen Entwurf:

    §14 Absatz 4

    Sind seit der Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der Ausstellung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen, genügt für das Fortbestehen des Bedürfnisses die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2; die Mitgliedschaft ist im Rahmen der Folgeprüfungen nach § 4 Absatz 4 Satz 2 durch eine Bescheinigung des Schießsportvereins nachzuweisen.“

  • z.B. vom 1.11.19

    https://www.dsb.de/aktuelles/arti…bundestag-7945/

    Und der im Artikel verlinkte Gesetzentwurf ging so durch die erste Lesung. Drecksache 19/13839

    Die gemeinsame Stellungnahme der Schiesssportverbände von 17.10.19 findet sich auch auf der DSB-Seite https://www.dsb.de/recht/news/art…c67f10a4ddac1bd

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    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • Ok, dann sind wir auf einem Stand, denn mein link oben verweist auf die Drucksache 19/13839 (der letzte Entwurf welcher zur 1. Lesung vorgelegt wurde) und da steht auf Seite 136 der von mir zitierte Text.

    Nach 10 Jahren Bescheinigung+18 Termine in 3 Jahren

    <10 Jahre 12/18 für jede Waffe

  • Ich sage es ganz ehrlich: Ich blicke da nicht mehr durch und weder die Verbände noch die IGs geben uns aufklärende Informationen.

    Wir sollen uns selber durch Gesetzestexte hangeln, ohne juristische Ausbildung (bei vielen jedenfalls). Die veröffentlichen ein Ding nach dem anderen. Die alten,nicht mehr gültigen Dokumente, werden bei den Verbänden aber nicht entfernt oder die Links durch die neuen ersetzt.

    Zumal der zitierte Absatz bezieht sich, so wie ich es lese, auf die 10 Jahres Regel von Horsti, nicht aber auf diejenigen die unter 10 Jahren im Waffenbesitz sind.

    Das ist alles wischiwaschi

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