Hmmm ... unter der in o.g. Link verknüpften Stellungnahme des DSB ist die Beiratsdrucksache 363/19 verlinkt. Darin geht es u.a. um das Fortbestehen der Bedürfnisprüfung auch nach 10 Jahren. Dort heisst es unter “4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b (§ 14 Absatz 4 Satz 2 WaffG)” in der Begründung im letzten Absatz: “Am Nachweis des Bedürfnisses durch regelmäßiges Betreiben des Schießsports muss daher festgehalten werden. Es sollte gesetzlich definiert werden, welches Mindestmaß erforderlich ist. Es bietet sich eine Regelung an, die ein Höchst- maß an Flexibilität aufweist. 18-maliges Schießen mit der Waffe innerhalb von drei Jahren dürfte hier den Interessen der Sportschützen auch im fortgeschrittenen Alter entgegenkommen und zugleich der ordnungs- und sicherheitspolitischen Intention des Waffenrechts noch gerecht werden.”
Und schon wieder knickt der DSB ein und ist mit diesem 3 Jahre 18 mal schießen einverstanden. Blödsinn!!!!
Warum stemmt sich der größte Schießsportverband nicht gegen jedwede Verschärfung?
Ich kann nur noch mit dem Kopfschütteln und das mit dem "ich kann gar nicht soviel Essen...." lass ich jetzt mal.
Ja und wer es jetzt als DSB Bashing sehen will, der sieht das halt so.