Änderung des Waffengesetzes tritt in Kraft

  • Anderswo habe ich gelesen, jemand kennt einen Vereinskameraden wonach sein SB offenbar mitteilte, es werde gearbeitet 12/18 für jede Waffe in das Gesetz einzubringen. Dies natürlich noch inoffiziell und nicht sicher. Nur sollte dies dann wirklich so kommen, wäre dies wohl der Tod des Schützenswesens in Deutschland, zumindestens für LWB's mit mehreren Waffen.

    Ja, das wurde vom Bundesrat mit vorgeschlagen. Ganz nach Vorbild von Kreis Offenbach

  • Wenn das in der Schweiz kommt, muss ich jeden zweiten Tag ein anderes Schiesseisen ausführen. Die Fahrspesen werden die Munitionskosten übersteigen. Oder ich bau mir im KUDU ein Zimmer ein.

    Mitr

    Ich bin immun gegen Marketing. Aus diesem Grunde trinke ich kein Red Bull und habe keine Waffen von H+K!

  • Wenn das in der Schweiz kommt, muss ich jeden zweiten Tag ein anderes Schiesseisen ausführen. Die Fahrspesen werden die Munitionskosten übersteigen. Oder ich bau mir im KUDU ein Zimmer ein.

    Mitr

    Da müssten viele von uns 24/7 auf dem Stand verbringen...



    Tapfer und treu bis die Granate verglühte ! 156 Jahre Gendarmerie in Österreich (1849-2005) :f_at:


    IWÖ, NFVÖ, Firearms United ! :f_at::f_eu:

  • Das werden dann lange Abende auf den Schießständen.

    Ok, ich brauch nicht weit fahren. Meine beiden Schützenhäuser sind nur jeweils 6 km von mir weg.....

    Aber das ist totaler Unsinn den unsere Regierigen da einführen wollen.

    Und der Rest der "Freizeit" geht fürs Mun. basteln drauf. :)

    Ich dachte immer, jeder Mensch sei gegen Krieg, bis ich herausfand, dass es welche gibt, die dafür sind, besonders die, die nicht hingehen müssen. (Erich Maria Remarque)

    Das Volk hat das Vertrauen der Regierung verscherzt. Wäre es da nicht doch einfacher, die Regierung löste das Volk auf und wählte ein anderes? (Berthold Brecht)

  • Das werden dann lange Abende auf den Schießständen.

    Ok, ich brauch nicht weit fahren. Meine beiden Schützenhäuser sind nur jeweils 6 km von mir weg.....

    Aber das ist totaler Unsinn den unsere Regierigen da einführen wollen.

    Und der Rest der "Freizeit" geht fürs Mun. basteln drauf. :)

    Stell dir vor man baut sich eine Sammlung auf. Sagen wir mal jedes Monat eine neue Waffe.

    Spätestens nach 2 Jahren kannst den Job kündigen...



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  • Noch mal kurz zur Erinnerung, die entsprechende Passage aus dem Änderungsentwurf:

    "In Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 14 Absatz 4 ist Satz 2 wie folgt zu fassen: „Sind seit der Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der Ausstellung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen, genügt für das Fortbestehen des Bedürfnisses neben der Mitgliedschaft in einem Schieß-sportverein nach Absatz 2 die Ausübung des Schießsports an mindestens acht-zehn Tagen innerhalb von drei Jahren; die Mitgliedschaft und die Teilnahme am Schießsport sind im Rahmen der Folgeprüfungen nach § 4 Absatz 4 Satz 2 durch eine Bescheinigung des Schießsportvereins nachzuweisen.“

    "Mit jeder Waffe" steht da zum Glück noch nicht drin.

  • Hmmm ... unter der in o.g. Link verknüpften Stellungnahme des DSB ist die Beiratsdrucksache 363/19 verlinkt. Darin geht es u.a. um das Fortbestehen der Bedürfnisprüfung auch nach 10 Jahren. Dort heisst es unter “4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b (§ 14 Absatz 4 Satz 2 WaffG)” in der Begründung im letzten Absatz: “Am Nachweis des Bedürfnisses durch regelmäßiges Betreiben des Schießsports muss daher festgehalten werden. Es sollte gesetzlich definiert werden, welches Mindestmaß erforderlich ist. Es bietet sich eine Regelung an, die ein Höchst- maß an Flexibilität aufweist. 18-maliges Schießen mit der Waffe innerhalb von drei Jahren dürfte hier den Interessen der Sportschützen auch im fortgeschrittenen Alter entgegenkommen und zugleich der ordnungs- und sicherheitspolitischen Intention des Waffenrechts noch gerecht werden.”

  • Pelle

    Leider sorgt mal wieder der Text in der Begründung für Verwirrung. Das hatten wir beim Thema Magazinkapazität auch schon. Da dachten viele das es auch die Repetierer betrifft, obwohl im Gesetzesentwurf nur von HA Langwaffen die Rede war, in der Begründung es aber falsch formuliert wurde.

  • Hmmm ... unter der in o.g. Link verknüpften Stellungnahme des DSB ist die Beiratsdrucksache 363/19 verlinkt. Darin geht es u.a. um das Fortbestehen der Bedürfnisprüfung auch nach 10 Jahren. Dort heisst es unter “4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b (§ 14 Absatz 4 Satz 2 WaffG)” in der Begründung im letzten Absatz: “Am Nachweis des Bedürfnisses durch regelmäßiges Betreiben des Schießsports muss daher festgehalten werden. Es sollte gesetzlich definiert werden, welches Mindestmaß erforderlich ist. Es bietet sich eine Regelung an, die ein Höchst- maß an Flexibilität aufweist. 18-maliges Schießen mit der Waffe innerhalb von drei Jahren dürfte hier den Interessen der Sportschützen auch im fortgeschrittenen Alter entgegenkommen und zugleich der ordnungs- und sicherheitspolitischen Intention des Waffenrechts noch gerecht werden.”

    Wegen sicherheitspolitischen Gründen muss man also 18/3 einhalten ?

    Beim Erwerb lasse ich mir diese Begründung ja noch einreden, aber nicht wenn man die Waffen schon Jahre besitzt...



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  • Ich fürchte, die Verbände haben nicht realisiert, dass sie vornehmlich von den älteren, nicht mehr so aktiven Mitgliedern finanziert werden. Von den Wettkampfsportlern, den Schützen, die mindestens jede 2. Woche im Verein zum Training erscheinen könnte kein einziger Verein überleben.

    Jeder Verein braucht zum Überleben viele wenig aktive Mitglieder, oder es wird eine extrem elitäre Veranstaltung mit Mitgliedsgebühren wie bei besseren Golfclubs.

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    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

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