Änderung des Waffengesetzes tritt in Kraft

  • Es gibt überhaupt nur wenige bis gar keine Petitionen die wirklich eine entsprechende Unterschriftenanzahl erreichen, quer durch alle Lebensbereiche...

    Es ist die Erreichbarkeit. Sowas müsste über Zeitschriften wie Visier / Verbände / Waffengeschäften o.ä. organisiert sein. In der Schweiz wurde das immer entsprechend massiv gepusht.

    Man selber kann nur Mud-zu-Mund Propaganda machen ....

  • Es ist die Erreichbarkeit. Sowas müsste über Zeitschriften wie Visier / Verbände / Waffengeschäften o.ä. organisiert sein. In der Schweiz wurde das immer entsprechend massiv gepusht.

    Man selber kann nur Mud-zu-Mund Propaganda machen ....

    Die Verbreitung ist natürlich ein großes Problem, aber wie gesagt betrifft das nicht nur uns.

    Ein kleines Beispiel:

    Findest du bei Autohändlern irgendwo Hinweise auf drohende Dieselverbote ? Oder eine Petition die in den Verkaufshallen aufliegt und die von Kunden gezeichnet werden kann ?

    Gab es vergleichbares bei TTIP ? Wieviele Leute haben europaweit hier gezeichnet ? In Relation gesehen waren das auch alles andere als berauschende Zahlen, wenn man denkt wie das Thema jeden Tag auf der Titelseite der Medien zu finden war...


    Also ich glaube generell nicht, dass man allein mit Petitionen groß weiterkommt. Was wir brauchen sind starke Interessensverbände die "vor Ort" arbeiten und hier gilt es die Hebel anzusetzen und die Organisationen zu stärken.



    Tapfer und treu bis die Granate verglühte ! 156 Jahre Gendarmerie in Österreich (1849-2005) :f_at:


    IWÖ, NFVÖ, Firearms United ! :f_at::f_eu:

  • Im Prinzip das, was wir schon lange befürchtet haben, wo aber selbst einige Schützen ja quasi fast dafür waren, weil es ja nur die anderen z.B. mit den bösen Halbautomaten betreffen sollte ... Und jetzt werden die Ohren schlackern weil es eben auch Repetierer wie UHRs trifft ???

  • Zum Thema Magazine: "Der Besitz soll aber an sich straffrei bleiben und „nur“ zum Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit führen."

    Das heißt der Terrorist kann sie straffrei Besitzen und nur der LWB wird durch den Fleischwolf gedreht.... :) wie war das nochmal die EU-Richtlinie ist zum Zweck der Terrorbekämpfung?

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    Ich kenne diese Waffenbesitzer von denen du sprichst.

    Diese finde ich in meiner Region aber außnahmslos in nur einem Verband.

    In welchem muss ich ja jetzt nicht extra erwähnen oder?

    Meistens ab Mitte 60 aufwärts und mit einer LMAA/nach mir die Sinnflut Stimmung.

    Typische Vereine mit >20 Bahnen für Luftpumpe und KK.... und dann noch 4 kombinierte Bahnen für GK (KW und LW zusammengefasst).

    GK-Bahnen immer schön leer.

    Tenor im Verein bis in die Vereinsleitung: "Gut wenn die HA endlich weg sind! Die schädigen nur den Sportschützen Ruf!"

    Und dafür wird sich dann auch stark gemacht (rausmobben von Liberalen und anderen Sportschützen die nicht die Meinung teilen).


    So viel Ignoranz ist kaum erträglich.


    Aber wehe jemand kommt und deutet bei genau diesen Personen an, dass man mit 90 Jahren kein 350PS BMW mehr fahren sollte... dann ist das was ganz anderes. ;)

    Den Wink verstehen tun die natürlich nicht.

  • Ich bin dann mal gespannt wie es mit Ausnahmegenehmigungen aussieht bzw. wie schwierig es sein wird diese zu erhalten. Dürfte ja eigentlich kein Problem sein, wenn dies sportlich für die Disziplin gefordert ist

  • Ich bin dann mal gespannt wie es mit Ausnahmegenehmigungen aussieht bzw. wie schwierig es sein wird diese zu erhalten. Dürfte ja eigentlich kein Problem sein, wenn dies sportlich für die Disziplin gefordert ist

    Ich glaube du verstehst da etwas falsch.

    Die Ausnahmegenehmigung regelt den Besitz, nicht die Verwendung des verbotenen Gegenstands. Also dürfen wir das böse Magazin besitzen aber nicht in die Kanone stecken, wäre ja auch sonst ne Enteignung wenn man uns unser Eigentum nehmen würde.

    Und immer schön dran denken, das böse Magazin in den 1er Schrank und die dazugehörige Kanone darf dann in die A- oder B Blechbüchse, so man noch Bestandschutz hat. ::lachen2::

    BDS, DSB, DSU, VdRBw, PROLEGAL, VdW

  • Was dachtest du denn?

    Ja eben dass der Besitz verboten wird. Der Besitz hat ja nichts mit der Verwendung dieser zutun, dementsprechend bin ich davon ausgegangen, dass die Verwendung wie bislang auch geregelt wird - sprich: Verwendung legal, Besitz nur mit Ausnahmegenehmigung bzw. Altbesitz. Die Begrenzung auf 10-Schuss für Sportschützen tangiert mich nicht, da ich auch Jäger bin. Demnach dürfte ich also mit der 100er Trommel in meiner AR15 auf Jagd gehen. Und da sehe ich überhaupt kein Problem. Ich bin kein Jurist, da fällt mir die Interpretation solcher Texte leider etwas schwierig. Im Artikel der GRA ist die Rede davon, dass auf Wettbewerben im Ausland ebenfalls kein Magazin verwendet werden darf, weil dies aus der Kat B eine Kat A macht - dabei frage mich aber inwiefern dies denn relevant sein soll, wenn im Ausland diese Begrenzung der Magazinkapazität nicht vorgeschrieben ist? Ich darf ja schließlich auch in den USA Treibspiegelmunition in meine Waffe laden, deswegen verliere ich in DE ja nicht meine Zuverlässigkeit - ist in den USA schließlich legal. Wie auch immer, ich finde dieses ganze Zeugs sowieso komplett undurchsichtig und verwirrend. Bin nunmal kein Jurist sondern urteile ausschließlich nach meinem gesunden Menschenverstand - der ist in der deutschen Bürokratie aber wohl am falschen Platz

  • Bin nunmal kein Jurist sondern urteile ausschließlich nach meinem gesunden Menschenverstand - der ist in der deutschen Bürokratie aber wohl am falschen Platz

    da gebe ich dir 100% Recht.

    Gesunder Menschenverstand und Waffenrecht gehen nicht zusammen.

    BDS, DSB, DSU, VdRBw, PROLEGAL, VdW

  • Ja eben dass der Besitz verboten wird. Der Besitz hat ja nichts mit der Verwendung dieser zutun, dementsprechend bin ich davon ausgegangen, dass die Verwendung wie bislang auch geregelt wird - sprich: Verwendung legal, Besitz nur mit Ausnahmegenehmigung bzw. Altbesitz. Die Begrenzung auf 10-Schuss für Sportschützen tangiert mich nicht, da ich auch Jäger bin. Demnach dürfte ich also mit der 100er Trommel in meiner AR15 auf Jagd gehen. Und da sehe ich überhaupt kein Problem. Ich bin kein Jurist, da fällt mir die Interpretation solcher Texte leider etwas schwierig. Im Artikel der GRA ist die Rede davon, dass auf Wettbewerben im Ausland ebenfalls kein Magazin verwendet werden darf, weil dies aus der Kat B eine Kat A macht - dabei frage mich aber inwiefern dies denn relevant sein soll, wenn im Ausland diese Begrenzung der Magazinkapazität nicht vorgeschrieben ist? Ich darf ja schließlich auch in den USA Treibspiegelmunition in meine Waffe laden, deswegen verliere ich in DE ja nicht meine Zuverlässigkeit - ist in den USA schließlich legal. Wie auch immer, ich finde dieses ganze Zeugs sowieso komplett undurchsichtig und verwirrend. Bin nunmal kein Jurist sondern urteile ausschließlich nach meinem gesunden Menschenverstand - der ist in der deutschen Bürokratie aber wohl am falschen Platz

    Ausland ist in dem Zusammenhang EU Ausland, z.B. bei Wettbewerben dort. Und dort wäre die Waffe wenn sie damit in Kat.A rutscht auch illegal, es sei denn man hat eine Ausnahmegenehmigung, die es in einigen EU Ländern wahrscheinlich für dortige Innländer geben wird. Nur eben nicht für Deutsche die so eine dann nicht haben, da nützt ein EU Feuerwaffenpass dann auch nix.

  • https://www.jawina.de/bundesrat-vero…m-waffengesetz/

    Toll Bundesrat will weitere Verschärfung des Waffenrechts.

    Gerade die geforderte Unzuverlässigkeitsvermutung mit Beweisslastsumkehr bei geheimdienstlich erhobenen Informationen sind sowas von Anti-Rechtsstaatlich!!! Denn wenn der Waffenbesitzer dann u.U. seine Zuverlässigkeit beweisen müsste gegen geheimdienstliche Vermutungen etc. die er nicht mal einsehen kann, wie sollte das gehen. Da wäre es extrem einfach Jedem der irgendwie unliebsam ist die Zuverlässigkeit abzuerkennen, da der Gegenbeweis praktisch nicht möglich ist.

  • Oh und die 18/3er Regel für Waffen die länger als 10 Jahre in Besitz sind auch noch ...

  • Zum Thema Magazine: "Der Besitz soll aber an sich straffrei bleiben und „nur“ zum Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit führen."

    Das heißt der Terrorist kann sie straffrei Besitzen und nur der LWB wird durch den Fleischwolf gedreht.... :) wie war das nochmal die EU-Richtlinie ist zum Zweck der Terrorbekämpfung?

    Ja hast Du denn immer noch nicht verstanden, dass wir die "Terroristen" sind weil sich manche Menschen durch unsere boße Existenz in Angst und Schrecken versetzt fühlen? Eben diesen Terror wollen unsere Politiker bekämpfen nd das geht eben nur indem sie uns unschädlich machen, d. h. erst mal entwaffnen.

  • dass wir die "Terroristen" sind weil sich manche Menschen durch unsere boße Existenz in Angst und Schrecken versetzt fühlen? Eben diesen Terror wollen unsere Politiker bekämpfen nd das geht eben nur indem sie uns unschädlich machen, d. h. erst mal entwaffnen.

    Pass auf was du sagst sonst stellt man dich noch als Verschwörungstheoretiker hin und entzieht dir die Zuverlässigkeit

  • Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    Art 20

    (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
    (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

  • https://www.jawina.de/bundesrat-vero…m-waffengesetz/

    Toll Bundesrat will weitere Verschärfung des Waffenrechts.

    Gerade die geforderte Unzuverlässigkeitsvermutung mit Beweisslastsumkehr bei geheimdienstlich erhobenen Informationen sind sowas von Anti-Rechtsstaatlich!!! Denn wenn der Waffenbesitzer dann u.U. seine Zuverlässigkeit beweisen müsste gegen geheimdienstliche Vermutungen etc. die er nicht mal einsehen kann, wie sollte das gehen. Da wäre es extrem einfach Jedem der irgendwie unliebsam ist die Zuverlässigkeit abzuerkennen, da der Gegenbeweis praktisch nicht möglich ist.

    Welche Beweisergebnisse sollen das denn sein ? Vorallem in der heutigen Zeit und der breiten Vernetzung über Smartphone, Internet etc. kann das ja alles heißen.

    Wer sagt mir denn, dass der Geheimdienst nicht schon längst bei mir mitliest, weil ich mich täglich auf waffenbezogenen Seiten „rumtreibe“ ? Sowas wie eine Erkennung durch Aufrufzahlen bestimmter Webseiten gibt es garantiert schon.



    Tapfer und treu bis die Granate verglühte ! 156 Jahre Gendarmerie in Österreich (1849-2005) :f_at:


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