Alles anzeigenWas habe ich denn geschrieben? Nichts anderes.
Dennoch hat der Händler sein Geld und der Kunde ist Eigentümer geworden.
Dass er die Ware nicht mehr übergeben bekommt weil er dazu keine Berechtigung mehr hat ist sein Problem.Das ist wie mit den Waffenbesitzern die ihre WBK verlieren und in Gerichtsverfahren sind und ihre Waffen beim Händler einlagern lassen. Sie sind zwar Eigentümer aber nicht mehr die Besitzer.
Ich mache mir hier gar nichts zu einfach ich kenne nur den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum.
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(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
Wenn er die gekaufte Sache nun nicht abnehmen kann, da er vom Gesetz her keine Erlaubnis mehr hat? Ist doch nicht das Problem das Verkäufers. Er ist ja bereit die Sache abzugeben. Das Gesetz erlaubt dem Käufer nur den Besitz nicht mehr. Eigentümer kann er ja weiterhin bleiben so lange er will und bereit ist eventuelle Lagerkosten zu zahlen.
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Wie gesagt ich kenne diesen Sachverhalt aus der sowohl aus der Theorie als auch aus der Praxis. Natürlich bin ich kein Jurist aber ich habe mich mit genug Händlern unterhalten die genau wissen was zu tun ist.Diese Thematik gibts auch nicht nur im Bereich Waffen.
@HansDampf hat schon recht. Der Händler darf die Ware nicht mehr übergeben, der Kunde darf die Ware nicht mehr abnehmen, da er keine Erlaubnis mehr hat. Das Geschäft lässt sich nicht endgültig abschliessen und ist damit hinfällig. Das Waffenrecht sorgt hier für einen "Wegfall des Vertragsgrundes".