Änderungsanzeige, wenn sich B-Schrank ändert

  • sarkasmus hat nichts mit unfug und dummen zeug zu tun... es ist für viele fälle ein geeignetes stilistisches mittel ...

    Sehe ich auch so und ich erkenne Sarkasmus schon, wenn ich ihn lese.
    Ich will niemanden ans Bein pinkeln, am allerwenigsten @marksman, dessen Posts ich durchaus schätze.

    Aaaber, nur immer wieder Gebetsmühlenartig auf alles und jedes zu schimpfen (und sich dabei immer wieder zu wiederholen) ... daß kann es doch auch nicht sein.
    Und deshalb stellte ich (im andern Fred schon) die Frage aller Fragen:
    Ich stell sie nochmal als Kopie hier ein:

    Du schimpfst wie ein Rohrspatz ob der desolaten Zustände in D. . Nur die Antwort auf die Frage "Was tun?" bleibst du schuldig.

    Eine "Staatsreform" wie du sie willst wird nicht mit Wahlen oder legitimen Mitteln zu erreichen sein.

    "Das Volk" müsste aufstehen ...

    ... aber (zurück zur Frage) was ist denn "das Volk" der Deutschen?

    Ein seit 70 Jahren geknechtetes, unterdrücktes, gehirngewaschenes Volk.

    Es gab mal ein Aufbäumen gegen die Herrschenden Ende-Anfang der '60er-'70er. Was ist aus dieser Streitkultur geworden?

    Die etablierten Politiker der Jetztzeit. Genauso korrupt wie jene, gegen die sie damals revoltiert haben.

    Also, was schlägst du vor?

    Auf das, und nichts anderes, hätte ich gerne eine Antwort. Was tun .... ?

  • Um zum Thema zurück zu kommen.

    Aus berufenem Munde hab ich mitbekommen, dass es empfehlenswert ist, alle A- und B-Tresore, auch die, die man nicht zur Lagerung von erlaubnispflichtigen Waffen benutzt, der behöörde zu melden. Dann ist nämlich in Bezug auf den Bestandsschutz der status quo ante Gesetzesreforn dokumentiert und man hat höchstwahrscheinlich Bestandsschutz durch dokumentierten Besitz.

    ---------------
    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • erstmal abwarten was die veröffentlichung und verwaltungsvorschriften so sagt...

    evt. kommt sowieso die regelung dass man innerhalb einer gewissen frist die alten schränke der behörde melden soll... gehe ich zumindest fest von aus denn alles andere ergibt keinen sinn und die behörden können sonst nicht nachweisen wer wieviele schränke tatsächlich besitzt... der weg für nachträgliche anschaffungen wäre also offen

    wenn nicht ist das deren problem... im nachhinein kommen und sagen "kein bestandschutz für dich weil du hast dich nicht von dir aus ohne aufforderung gemeldet! (und das obwohl wir so dämlich waren das nicht schwarz auf weiß zu setzen)" ist quatsch...

    im gesetz soll bestandschutz geregelt sein d.h. was ich hab bleibt so wie es ist gültig... wie die behörden das regeln wollen bzw. in ihre unterlagen bekommen will ist DEREN PROBLEM

    wenn die behörde dann in 15 jahren doof guckt dass ich mir zum zeitpunkt als das gesetz kam mit <5 waffen 3 riesige A schränke gekauft habe kann ich auch nichts für... ich denk halt langfristig :rolleyes::thumbup::trio:

    DIE müssen die grundlagen schaffen... es sind NICHT WIR die sich überlegen müssen wie man mit der neuregelung bloß den möglichst großen vorauseilenden gehorsam zeigt

  • Duffman,
    ich fürchte das wird anders laufen. Schließlich sind wir ja verpflichtet, uns über die Gesetzeslage zu informieren. Also können wir schwerlich mit der Ausrede "Hab ich nicht gewußt, Ellabätsch" kommen.
    Ich glaube auch, daß der Bestandsschutz nur für der Behörde bekannte Schränke gelten wird, und es drum sicher sinnvoll ist, jeden vorhandenen Schrank zu melden, auch wenn im Moment nur die P0rnosammlung drin gelagert ist ;)

    LG
    -Michael

  • @duffmanohyeahr

    Duffy Du irrst da. Im deutschen Recht ist es so, dass Derjenige der eine Vergünstigung in Anspruch nehmen will (hier: Bestandschutz) die Beweislast hat. Das heisst: Wer sich auf Bestandsschutz berufen will muss den Nachweis führen.

    Die Behörde muss Dir nichts beweisen. Ist der alte Schrank der Behörde nicht zum Stichtag bekannt, dann kannst Du später noch so oft behaupten Du hättest die Schränke schön vorher gehabt. Da helfen Dir auch Anschaffungsrechnungen nicht.

    Google mal nach Beweislastregeln.

  • ich fürchte das wird anders laufen. Schließlich sind wir ja verpflichtet, uns über die Gesetzeslage zu informieren. Also können wir schwerlich mit der Ausrede "Hab ich nicht gewußt, Ellabätsch" kommen.

    +

    Die Behörde muss Dir nichts beweisen. Ist der alte Schrank der Behörde nicht zum Stichtag bekannt, dann kannst Du später noch so oft behaupten Du hättest die Schränke schön vorher gehabt. Da helfen Dir auch Anschaffungsrechnungen nicht.

    lest mal das hier:

    evt. kommt sowieso die regelung dass man innerhalb einer gewissen frist die alten schränke der behörde melden soll... gehe ich zumindest fest von aus denn alles andere ergibt keinen sinn und die behörden können sonst nicht nachweisen wer wieviele schränke tatsächlich besitzt...

    der rest bezog sich nur auf den fall dass im gesetz / verwaltungsvorschrift / verordnungen nichts geregelt ist


    Duffy Du irrst da. Im deutschen Recht ist es so, dass Derjenige der eine Vergünstigung in Anspruch nehmen will (hier: Bestandschutz) die Beweislast hat. Das heisst: Wer sich auf Bestandsschutz berufen will muss den Nachweis führen.

    wieso ist bestandsschutz eine vergünstigung? von vergünstigung kann ja wohl bei weitem keine reden sein nur weil der gesetzgeber sich im NACHHINEIN wieder irgendwelche strengeren regeln ausdenkt und einem die daumenschrauben anlegen will

  • Eben, ist im Gesetz nichts geregelt und der Bestandsschutz nur so erwähnt, dass vor dem Inkrafttreten der Änderung etc. ... dann hast Du die Beweislast oder die A_rschkarte.

    https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__58.html

    sowas wird auf für die waffenschränke kommen... deswegen wie gesagt: ABWARTEN was im neuen gesetz steht...

    denn so einfach wie du das sagst ist es nicht... wenn nichts zum thema albesitz ins gesetz/verordnung oder sonst was kommt zum thema anmelden kann auch keiner einem den vorwurf machen nichts getan zu haben...

    deswegen werd ich den teufel tun in den nächsten tagen / wochen präventiv zu meiner behörde zu rennen mit fotos und rechnung (die diese sowieso nicht akzeptiert)

  • Duffy, tu was Du nicht lassen kannst bzw. tu nicht was Du nicht tun willst. Aber jammer dann nicht rum. Munition und Waffenteiel etc. sind etwas anderes als ein Aufbewahrungsbehältnis.

    Es gibt da ein altes Sprichwort: "Vorbeugen ist besser als Heilen!"

  • Duffy, tu was Du nicht lassen kannst bzw. tu nicht was Du nicht tun willst. Aber jammer dann nicht rum. Munition und Waffenteiel etc. sind etwas anderes als ein Aufbewahrungsbehältnis.

    juristisch nicht... alles sachen die laut WaffG mal erlaubt/zugelassen oder nicht verboten waren...

    was dann im nachhinein verboten wurde wird mit ausnahmeregelungen explizit erwähnt unter welchen voraussetzungen man sich auf den altbesitz berufen kann bzw. was man dafür tun kann/muss

    meine behörde interessiert es nicht was ich für schränke habe... die haben abgeharkt dass bei mir alles ordnungsgemäß aufbewahrt wird und fertig! wenn ich jetzt zur behörde renne fragen die mich zu recht ob ich noch alle nadeln an der tanne hab für zusätzliche arbeit zu sorgen...

    soll ich jetzt verlangen dass die behörde eine extra aufbewahrungsliste/akte für mich anlegt und sich notiert was für schränke ich habe und dafür extra nochmal einen polizisten losschickt der die angaben überprüft? und das NOCH OHNE dass wir wissen wie das gesetz jetzt in der endfassung veröffentlicht wird?

    die polizei und behörden haben auch sonst nichts zu tun... so macht man sich auch beliebt bei seinem SB

  • evt. kommt sowieso die regelung dass man innerhalb einer gewissen frist die alten schränke der behörde melden soll...

    So ist das.
    Ein Bestandsschutz setzt immer eine Stichtagsregelung voraus und diese muß veröffentlicht und gesetzlich geregelt sein.

    Trotzdem ist es natürlich nicht schädlich, seinen Tresorbestand in Absprache mit seiner zuständigen Behörde immer auf dem laufenden Stand zu halten.

    Macht denen und mir das Leben einfacher.

    So lange mir der Sachbearbeiter freundlich und sachlich gegenübertritt sehe ich in dem nämlich keinen Gegner sondern auch nur jemand, der genau so wie ich die Suppe, welche die Politik eingebrockt hat, auslöffeln muß, egal ob sie ihm schmeckt oder nicht.

    CC

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Stellt Euch und besonders Duffy die Stichtagsregelung im Gesetz doch einfach mal so vor:

    § xx

    " ... alle vor dem xx.xx.xxxx der zuständigen Waffenbehörde nachgewiesenen Behältnisse der Sicherheitsstufe A und B nach VDMA 2) 3) 24992 (Stand Mai 1995) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen EWR-Mitgliedstaates können für die bis zu diesem Tag erlaubten Waffen und Waffenteile uneingeschränkt weiter genutzt werden."

    Alles klar? So könnte es nämlich für die Behörden am einfachsten sein, da eine Erlaubnis auch jetzt nur erteilt wird, wenn die entsprechende Aufbewahrung nach § 36 WaffG bei Antragstellung bzw. spätestens beim Eintrag einer Waffe nachgewiesen wurde bzw. bei bereits vorhandenen Waffen bei deren Eintragung nachgewiesen werden musste.

    Einmal editiert, zuletzt von Borstel_P226 (7. April 2017 um 07:22)

  • @Borstel_P226 so wird es kommen.
    Es geht nämlich nur um die Schränke und ob die zugelassen sind.
    Wer heute ein KK-Gewehr in seinen A-Schrank stehen hat und nach dem Stichtag auf dem Geschmack kommt, ein AR-15 beantragt, der hat ein nach wie vor zugelassenes Behältnis, da er Bestandsschutz genießt und dieses Behältnis vor dem Stichtag ja der Behörde bekannt und in seine Akte eingetragen war.

    Selbst die Teile ohne typisierenden Aufkleber, nur mit Rechnung... es ist der Behörde bekannt, dass ein "A-Schrank" (oder B, AB... verkürze hier mal) angeschafft wurde und zwar vor dem Stichtag. Wie bereits heute oder vor einigen Jahren wird der Sachbearbeiter bei einer Nachschau eventuell schauen, ob der Schrank den Bauvorschriften entspricht, wenn kein Typschild vorhanden ist.
    Das ist und war aber immer so... und ist kein nun neu auftauchendes Problem.

    Stichtag und "Altbestandsregelung" werden sich generell erstmal so wie beschrieben auswirken und langsam werden die Schränke im Laufe von Jahren oder Jahrzehnten ausgetauscht.

    Auch nicht, weil die "EHRLICHEN" Hersteller nun unsichere Schränke herstellen, sondern weil der Gesetzgeber auf einen Zustand reagieren MUSSTE, der es ermöglichte, dass definitiv minderwertigster Plunder dank "Selbstkontrolle" im Prinzip legal auf den Markt kam.

    Somit also noch nicht einmal eine Sauerei, oder ein Grund zum Aufregen.
    DIESER GRUND wird lediglich von der Tatsache geliefert, dass S1 und S2 nicht den Stellenwert von VDMA A oder B erhalten hat. Hier hat die "Tresorverkäuferlobby" ganze Arbeit geleistet!

    (Maßnahme: DIES habe ich mal als Vorwurf in Richtung Berlin geschickt... ohne Reaktion, auch mit dem Hinweis, dass es völlig vernachlässigbar ist, was in den letzten 10 Jahren an Diebstählen privater Sportwaffen vorgefallen ist und wenn ich und meine Quellen falsch liegen sollten, so möge man mich doch bitte mit entspr. Zahlenmaterial versorgen...).

  • @marksman

    ich bin da fast bei dir. allerdings sehe ich für die nach den stichtag begehrte AR-15 folgendes problem:

    "... alle vor dem xx.xx.xxxx der zuständigen Waffenbehörde nachgewiesenen Behältnisse der Sicherheitsstufe A und B nach VDMA 2) 3) 24992 (Stand Mai 1995) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen EWR-Mitgliedstaates können für die bis zu diesem Tag erlaubten Waffen und Waffenteile uneingeschränkt weiter genutzt werden."


    dies ist lediglich ein gedankenspiel, aber möglich. d. h. in deinem skizzierten fall kann die kk-knipse im a-schrank bleiben, da darf das ar aber nicht mit rein.

  • Denke ich nicht, solange noch Stellplätze bis zur erlaubten Höchstgrenze im Schrank frei sind. Allerdings wird ein neuer Schrank dann 1er oder 0er sein müssen. Ich plane mittlerweile mit einer 1er Tür für meinen Waffenraum...
    dann bin ich von der Menge her nicht mehr beschränkt und brauch die Schränke nicht mehr

    Erik - the master of desaster
    Gott hat den Menschen erschaffen, weil er vom Affen enttäuscht war. Danach hat er auf weitere Experimente verzichtet (Samuel Langhorne Clemens)

    Hab von nix eine Ahnung, aber davon besonders viel!

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