Import einer Waffe aus der Schweiz nach Deutschland von Privat an Privat - Fahrplan und Anleitung

  • Da die Abholung meines K31 aus der Schweiz noch bis Anfang Juni dauert schreibe ich wenigstens mal den größten Teil dessen was alles für den Papierkram zu machen ist, wenn man eine Waffe aus der Schweiz nach Deutschland verbringen will.

    Wie versprochen hier der genaue Ablauf des Imports meines Karabiner 31 aus der Schweiz nach Deutschland. Der Ablauf begann am 2.2.17 und endet im Juni 2017, wenn das gute Stück beschossen und in die WBK eingetragen ist.
    Diese relativ lange Dauer hat allerdings persönliche Gründe. Wenn man sich ranhält und alles sofort hin und her schickt ist das in ca. 6 Wochen machbar.

    Auf den ersten Blick könnte das alles nach Mission Impossible aussehen. Wenn man aber geduldig Schritt für Schritt abarbeitet, kommt man letztlich doch ans Ziel.
    Sollte ich noch mal eine Waffe aus der Schweiz kaufen wollen - ich würde den Papierkrieg wieder machen.

    Alles, was sich nach dem von mir angegebenen Zeitfenster an Vorschriften und/oder Gesetzen auf beiden Seiten der Grenze möglicherweise geändert hat, kann ich hier natürlich nicht beschreiben und entzieht sich meiner Kenntnis.
    Von Kanton zu Kanton variieren die Adressen für die entsprechenden Behörden. Mein Beispiel bezieht sich auf einen Kauf im Kanton Aargau.
    Der Ablauf mit dem schweizer Strafregisterauszug und dem Waffenerwerbsschein ist nach Auskunft der Fedpol in Bern (=Bundesamt für Polizei) auf jeden Fall notwendig, egal ob man die Waffe selbst abholt oder per Post / Kurier zugeschickt bekommt.

    Da es sich beim K31 streng genommen um eine Kriegswaffe handelt möchte man meinen, zumindest war das mein Wissensstand nach einer ersten Internetrecherche, die schweizer SECO (=Staatssekretariat für Wirtschaft) wäre im Papierkrieg involviert. Sie sitzt in Bern und ist unter anderem für die Ausfuhr und Durchfuhr von Kriegswaffen zuständig. Sie ist bei Privatverkäufen/-käufen jedoch außen vor.


    Nun zum zeitlichen Ablauf:

    Zu erst benötigt man einen "Privatauszug aus dem Schweizerischen Strafregister", den bestellt man bei der Schweizer Post.
    Hier lädt man das Formular als pdf herunter, und füllt es bequem am PC aus. Er kostet 20 Schweizer Franken, die vorab bezahlt werden müssen. Ich habe 20€ überwiesen.
    Das ausgefüllte Formular und eine Kopie des Personalausweises (klar: Vorder- UND Rückseite) an diese Adresse per Briefpost schicken (Porto: 90 Cent):

    Schweizerisches Strafregister
    Dienst für Auszüge an Privatpersonen
    Bundesrain 20
    3003 Bern
    Schweiz

    Meines schickte ich am 02.02.2017 ab. Bereits am 10.02.2017 hatte ich meinen Auszug im Briefkasten.

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    Gleichzeitig beantragt man bei seiner zuständigen deutschen Waffenbehörde eine Verbringungsbewilligung nach §29 Abs. 1 WaffG.
    Den Antrag erhielt ich per eMail als PDF auf Anfrage bei meiner zuständigen Sachbearbeiterin, auf der Homepage der Behörde lag er nicht zum Download vor.
    Ich gab meine am 09.02.2017 ab. Am 20.02.2017 hatte ich die erteilte Genehmigung im Briefkasten. Hinweis: diese Verbringungsbewilligung ist nur 3 Monate gültig. Kostenpunkt: 15€.

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    Außerdem benötigt man für die Beantragung des Waffenbegleitscheins, den der Schweizer Verkäufer beantragt, noch einen Kaufvertrag nach Schweizer Art. 11 WG (zur Übertragung gemäss Art. 9 und 10 WG).
    Dazu noch einen Kaufvertrag in dem der Kaufpreis aufgeführt ist. Den kann man inhaltlich an den vorgenannten Kaufvertrag anlehnen. Der benötigt man zur Verzollung der Waffe beim deutschen Zoll. Dazu unten mehr.

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    Sobald der Strafregisterauszug da ist, beantragt man den schweizer Waffenerwerbsschein. Man kann das Formular hier herunterladen. Das Dokument heißt "Gesuch für einen Waffenerwerbsschein", das ebenfalls am PC ausgefüllt wird.
    Zusammen mit dem ausgedruckten Gesuch schickt man Kopien vom Personalausweis (Vorder- UND Rückseite) und der deutschen WBK (Vorderseite), den Schweizer Strafregisterauszug im Original mit einem formlosen Schreiben an:

    Departement Volkswirtschaft und Inneres
    Kantonspolizei Aargau
    Fachstelle SIWAS
    Postfach 2742
    5001 Aarau 1

    Am 13.02.2017 habe ich den Antrag abgeschickt und am 23.02.2017 hatte ich gleich drei Waffenerwerbsscheine, das ist jeweils eine schlichte Din A4 Seite, in verschiedenen Farben bekommen.
    Außerdem eine Rechnung über 50 CHF - ich habe da 50€ überwiesen.

    Welche Farbe wofür bzw. für wen gedacht ist, steht am Fuß des Papiers.
    Nicht irritieren lassen, die dort erwähnte gelbe Kopie wurde beim Versand nicht etwa vergessen, sie bleibt bei der ausstellenden Behörde in der Schweiz.
    Das Original bleibt nach Abschluss des folgenden Genehmigungsverfahrens für den Waffenbegleitschein beim Veräusserer der Waffe in der Schweiz. Grün ist für den Erwerber, Blau ist ebenfalls für den Veräusserer
    bestimmt. Die blaue Seite schickt der Veräusserer nach Übergabe der Waffe an den Käufer zusammen mit dem Kaufvertrag nach Art. 11 Schweizer Waffengesetz an seine ausstellende Behörde.

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    Sobald man den Waffenerwerbsschein hat kommt man auf die Zielgerade. Damit beantragt der Verkäufer den schweizer Waffenbegleitschein.

    Den Antrag für den Waffenbegleitschein bekommt man hier.

    "Begleitschein für Privatpersonen oder Waffenhändler" als pdf herunterladen, am PC ausfüllen und, AUFGEPASST!, mit ALLEN Kopien des Schweizer Waffenerwerbsscheins, dem Kaufvertrag nach Art. 11 Schweizer WG
    und der Kopie der Verbringungsbewilligung §29 der deutschen Waffenbehörde verschicken:

    Bundesamt für Polizei fedpol
    Zentralstelle Waffen
    Nussbaumstrasse 29
    3003 Bern
    Schweiz

    Der Verkäufer hat den Antrag am 07.03.2017 verschickt und am 11.03.2017 war die Bewilligung in seinem Briefkasten. Kosten: 52 Franken inkl. Porto.

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    Sobald die Begleitscheine beim Verkäufer angekommen sind, ist der Papierkrieg beendet und der Versand bzw. die Abholung der Waffe kann erfolgen. Die Verteilung der Waffenerwerbsscheine auf Käufer und Verkäufer beachten!

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    So weit mein jetziger Stand. Alles was nun folgt habe ich durch Telefonate/ eMails mit dem Zoll, der Waffenbehörde und dem Beschussamt in Erfahrung gebracht und steht noch aus.

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    Wenn ihr die Waffe bei Selbstabholung an der Grenze anmeldet (und zwar UNBEDINGT AN DER GRENZE!), benötigt ihr folgende Dokumente im Original:
    Waffenbesitzkarte, Personalausweis, Verbringungsbewilligung §29 der deutschen Waffenbehörde und den Kaufvertrag.

    Der Kaufvertrag nach Art. 11 Schweizer WG ist hier unwichtig, da in ihm kein Kaufpreis angegeben ist. Hier kommt der separate Kaufvertrag ins Spiel, in dem der Preis idealerweise in Euro steht.
    Das macht dem Zöllner die Rechnerei leichter und ihr erlebt keine böse Überraschung, wenn der Kaufpreis der Waffe beim Zoll geschätzt werden müsste.

    Ihr kennt ja alle die 2 Wochen Regel, nach der ein Waffenerwerb in D bei der zuständigen Waffenbehörde anzuzeigen ist. In Absprache mit meiner Sachbearbeiterin melde ich die Waffe per eMail formlos bei ihr an,
    sobald sie in Deutschland ist. Wenn die Waffe beschossen wurde, muß ich den Erwerb natürlich offiziell anzeigen.

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    Einen Termin für den Beschuss der Waffe bei eurem zuständigen Beschussamt solltet ihr rechtzeitig machen. Dann sollte ein Warten auf die beschossene Waffe möglich sein. In Köln soll das so ablaufen und knapp 30€ kosten.
    Beim Kölner Beschussamt kann man auf deren Homepage ein PDF Antrag auf Beschussprüfung (inkl. Anlage Waffenliste) herunterladen, am PC ausfüllen und mitnehmen. Erleichtert denen die Arbeit und es geht flotter.


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    Sobald ich alles erledigt habe, erfolgt ein Update. Vielleicht kann ein Admin dann diesen Beitrag für mich zum editieren nochmal freischalten.

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    3 Mal editiert, zuletzt von Rheinlaender (19. März 2017 um 20:56)

  • Hallo @Rheinlaender,

    das ist eine nette Beschreibung, die anderen, die Ähnliches vorhaben, sicher helfen wird.

    Ein paar Anmerkungen kann ich mir aber nicht verkneifen:

    Für einen K31 brauchst Du hier in der Schweiz keinen WES. Da reicht ein max. 3 Monate alter Strafregisterauszug und ein schriftlicher Vertrag plus Meldung an die zuständige Fachstelle Waffen. Ist der Verkauf ins Ausland so viel heikler, dass es einen WES erforderlich macht?
    ( Guckst Du hier auf Seite 12/13 )

    Im Kanton Graubünden habe ich noch nie farbige WES-Ausführungen bekommen. Immer alle in weiss und nur durchnummeriert.

    Gruss Jens
    ( der auch 'nen K31 hat)

    Ich teile hier mit Euch mein Wissen und vertrete meine Meinung.
    Mein Wissen kann Fehler enthalten, meine Meinung muss nicht der Euren entsprechen.
    Korrigiert meine Fehler mit Eurem Wissen. Gute Argumente können meine Meinung beeinflussen.
    Gel(i)ebtes Forum... so muss das sein!

  • Die Beschreibung bezieht sich auf einen Verkauf von Privat an Privat, Verbringen aus der Schweiz (Kanton Aargau und NICHT Graubünden) nach Deutschland.
    Kein Waffenerwerbsschein = kein Waffenbegleitschein = keine legale Ausfuhr nach D = der Käufer ist auf schweizer Boden bei einer Kontrolle total im Ar$ch und der Verkäufer hat bei der Verkaufsmeldung ebenfalls so richtig Shice am Hacken.

    Aber ruf doch einfach mal beim Departement Volkswirtschaft und Inneres, Kantonspolizei Aargau bei der Fachstelle SIWAS an.
    Die Öffnungszeiten sind 7:30 - 11:45 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr. Telefon 062 835 82 43.

    Vielleicht wirst Du ja anders als ich beraten? Der Versuch isses bestimmt wert!

  • Die Waffenerwerbschein sind, wer hätte das gedacht, von Kanton zu Kanton verschieden. Föderalismus sei Dank!

    Zum Kaufvertrag: es gibt kein offizielles Papier dafür, nur eine Vorlage existiert. Artikel 11 des Waffengesetzes sagt dazu:

    Der Vertrag muss folgende Angaben enthalten:
    a.Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnadresse und Unterschrift der Person, welche die Waffe oder den wesentlichen Waffenbestandteil überträgt;b.Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnadresse und Unterschrift der Person, welche die Waffe oder den wesentlichen Waffenbestandteil erwirbt;c.2Waffenart, Hersteller oder Herstellerin, Bezeichnung, Kaliber, Waffennummer sowie Datum und Ort der Übertragung;d.3Art und Nummer des amtlichen Ausweises der Person, welche die Waffe oder den wesentlichen Waffenbestandteil erwirbt;e.4einen Hinweis auf die Bearbeitung von Personendaten im Zusammenhang mit dem Vertrag gemäss den Datenschutzbestimmungen des Bundes oder der Kantone, sofern Feuerwaffen übertragen werden.

    Du kannst also eine Vertragsvorlage erstellen, welche ebenfalls den Kaufpreis enthält und nur einen Vertrag erstellen.

    Zum WES:
    Die Waffenverordnung schreibt in Artikel 21 vor:

    Art. 21 Erwerb durch ausländische Staatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung (Art. 10 Abs. 2 WG)
    1 Ausländische Staatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung benötigen für jeden Erwerb einer Waffe oder eines wesentlichen Waffenbestandteils einen Waffenerwerbsschein nach Artikel 8 WG.
    2 Artikel 20 Absätze 1 und 2 bleibt vorbehalten

    Die Nachfrage betreffend dem WES erübrigt sich also.

  • Wäre es nicht leichter das über die Fachhändler zu machen ? Dann erspart man sich den Papierkram, kostet natürlich ein wenig mehr und man muss einen Händler finden der das übernimmt. Man hätte halt den Vorteil, dass man sich dann über verschiedene Gesetze (Schweiz, Deutschland, Österreich, je nach Fahrtroute) keine Gedanken zu machen braucht. Und für die Händler bestehen unkompliziertere Regelungen als für den Privaten.



    Tapfer und treu bis die Granate verglühte ! 156 Jahre Gendarmerie in Österreich (1849-2005) :f_at:


    IWÖ, NFVÖ, Firearms United ! :f_at::f_eu:

  • Au Mann. Ich werde hier keinerlei wissenvermittelnde Beiträge mehr schreiben. Wer wissen will wie es geht kann ja die schweizer Kollegen fragen.
    Oder es gleich ganz lassen. Danke für diesen äußerst zielführenden Einfall. ::hahah::

  • @Rheinländer
    Ich finde deinen Beitrag gut.
    Solche Informationen und Erfahrungsberichte braucht ein Forum, bitte lass dich nicht von ein paar negativ erscheinenden Kommentaren vergraulen.

    Bitte den Rest noch berichten und auch gerne zusätzliche Infos.

  • Die Beschreibung bezieht sich auf einen Verkauf von Privat an Privat, Verbringen aus der Schweiz (Kanton Aargau und NICHT Graubünden ) nach Deutschland.
    Kein Waffenerwerbsschein = kein Waffenbegleitschein = keine legale Ausfuhr nach D = der Käufer ist auf schweizer Boden bei einer Kontrolle total im Ar$ch ...


    ...
    Die Waffenverordnung schreibt in Artikel 21 vor:

    Art. 21 Erwerb durch ausländische Staatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung (Art. 10 Abs. 2 WG)
    1 Ausländische Staatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung benötigen für jeden Erwerb einer Waffe oder eines wesentlichen Waffenbestandteils einen Waffenerwerbsschein nach Artikel 8 WG.
    ...

    Hallo @Rheinlaender,

    Das mit dem WES für ALLE Waffen wusste ich nicht.
    In DE muss alles nach WaffG laufen, das ist mir klar.
    Interessant ist die Anwendung des WaffG-CH auf den ausländischen Käufer hier in der Schweiz, dass hier nun höhere Massstäbe ansetzt, als für den Schweizer Käufer
    @swisswaffen hat das ja nun mit Art. 21 der WaffenVerordnung geklärt.
    Die unterschiedliche Einteilung in nur meldepflichtige Waffen und WES-pflichtigen Waffen gibt es für Dich also nicht.

    Jetzt wissen wir auch, warum es das nicht gibt. Jeder, der hier mitliest und sich Ähnliches gefragt hat, ist nun auch schlauer.

    Der Hinweis auf die NUR weissen WES hier in GR sollte eigentlich nur darauf hinweisen, dass es nicht ausschliesslich bunte Formulare gibt.
    Falls jemand den von Dir geschilderten Ablauf "nachspielen" möchte, ist er "gewarnt" falls er auch in einem anderen Kanton nur "weiss" bekommt.
    Da das Schweizer Waffengesetz Bundesrecht ist, sollten die übrigen formellen Schritte in allen Kantonen gleich sein.

    Die Waffenerwerbscheine sind, wer hätte das gedacht, von Kanton zu Kanton verschieden. Föderalismus sei Dank!

    Offenbar bin ich nicht der einzige, der das nicht wusste....

    Also @Rheinlaender , auch ich bin gespannt, was Du weiterhin zu berichten hast.

    Konstruktive Grüsse

    Jens

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