@Olds79
... bei wirklich ernstem Interesse - und dafür hätte hier jeeeeder sowas von Verständnis - schrieb i c h den Mann mal an. Viell. kannste mit dem ja reden.Kann ihm doch eigentlich egal sein ob die Büchs' einen Beschuss hat, aber falls nicht: sollte sowas grad' bei einem Allerweltskaliber wie der 30-30 Winchester kein Problem sein, bzw. wäre Nix was nicht nachzuholen wär'.
Er darf in D keinem die Waffe ohne Beschuß verkaufen - auch einem Sammler nicht!
Waffen ohne Beschuß dürfen laut Gesetz nur an Händler, Büchsenmacher, Hersteller und Sachverständige überlassen werden. Macht euch mal schlau.
Dass "Sammler" immer wieder mit aufgeführt werden liegt an einem Irrglauben.
I.d.R. geht man davon aus, dass Sammler keine Mun-EWB haben und somit das Teil nicht schießen.
In dem Moment wenn der Sammler Wiederlader ist, oder eine Mun-EWB hat, ist es Essig mit dem Erwerb einer unbeschossenen Waffe, es sei denn, wenn diese vor dem 01.01.1891 hergestellt und nicht verändert wurde.