EU-Schengen/Dublin verschärfung des Waffenrechts

  • Es gibt auch andere Händler!

    In einem von mir bevorzugten Laden lag ein 2. Generation Colt SAA in tadellosem Zustand, Kaliber .357 Magnum, ohne Preisschild. Ich fragte die Tochter des Inhabers nach dem Preis und sie antwortete: " sFr 890.- für Dich": Ich nahm dieses Angebot sofort an und fragte sie was das "für Dich" für eine Bedeutung habe.

    Erklärung: Ein Kunde wollte eine Glock 17 und den Revolver dafür in Zahlung geben. Der Pistolenkäufer rechnet mit einem Aufpreis für seinen Plasteknaller und war angenehm überrascht, dass er mit Null rauskam und ich war angenehm überrascht mit meinem Preis von 890.

    Ich bin immun gegen Marketing. Aus diesem Grunde trinke ich kein Red Bull und habe keine Waffen von H+K!

  • Thurgau ist sehr liberal und kompetent. Die Chefin dort ist 1A. Mit deinem Einwand hast du natürlich recht, wäre abzuklären. Ich gehe davon aus, dass TG das gleicht sieht wie du.

    Kann es sein, dass die Chefin dort einen leicht komischen Akzent hat? Also meine nicht den Ostschweizer... XD

  • Jap. Aber weiss auch nicht mehr was für einen.

    Wenn ich mich nicht täusche ist sie halb Ami. Deshalb auch die Aussprache und evtl. auch die positive Haltung zu Waffen... ;)

    War mal mit Ihr schiessen, ist definitv fachlich sehr kompetent und sehr nett.

  • mühli : ich mag Deine Darstellung in keiner Weise.

    Ich habe noch nie eine Waffe verkauft. Noch nie. Nur ca. sechs Waffen haben meine Sammlung je verlassen. Und alle als Geschenk.

    Der alte Herr war begeistert, dass die Waffen in gute Hände kommen.

    Ich bin in keinster Weise eines dieser sehr vielen Arxxxlöcher, welche unser Hobby dazu nutzen, andere übers Ohr zu hauen um sich dann beim Verkauf zu bereichern.

    Du hast in deinem ersten Posting nicht geschrieben, dass er auf die 200 Franken bestanden hatte und keinen höheren Beitrag akzeptierte. Ich habe meine Antworten demzufolgend auf dein erstes Posting bezogen. Dein erstes Posting dahingehend hat sich für mich nämlich so gelesen, als ob jemand gerade die Situation sehr günstig genutzt hatte. Wenn du meine Darstellung nicht magst ist das deine Sache, ich mag gewisse Darstellungen deinerseits auch nicht. Faierweise muss ich jedoch sagen, ich kenne dich auch nicht persönlich. Das Internet bzw. ein Forum lebt aber von verschiedenen Meinungen und Ansichtsweisen, das ist auch voll in Ordnung so.

    Zum Waffenverkauf. Das kann viele Gründe haben. Es kann auch jemand der lange Zeit Waffen sammelte, plötzlich schwer krank werden mit dem Wissen, er lebt nicht mehr lange. Da überlegt sich der einte oder andere die Waffen zu verkaufen und mit dem eingenommen Geld vielleicht noch eine grosse Reise zu machen. Ich verurteile niemanden, der seine Waffen verkauft, es gibt dafür 1000 und mehr Gründe warum jemand das macht.

  • Lies mein Posting nochmals. Dort steht, dass ich den Wert genannt habe....

    Habe ich, in deinem Posting steht u.a. ich zitiere:

    Zitat

    Und er ging darauf ein, obwohl ich ihm auch den Wert klar und deutlich mitgeteilt habe. So ging ich um einen WES und CHF 200.-

    Es steht nicht drin, du hast ihm deutlich mehr geboten als die 200 Franken und er hat abgelehnt oder er bestand auf die 200 Franken obwohl du ihm mehr zahlen/bieten wolltest. Egal, dein Posting war da zu wenig eindeutig und liess dahingehend Spielraum und Interpretation offen. Es kam einfach von der Art wie du es gepostet hast, nicht so eindeutig klar rüber. Das ist meine Meinung dazu und mir ist klar, dies muss nicht mit der Meinung von anderen übereinstimmen.

  • Hat schon jemand Erfahrung mit den Ausnahmebewilligungen für Sportschützen bzw. Sammler?

    Ich habe von einem berner kollegen erfahren, dass die Behörde (dieselbe, die anstatt Fragen zu beantworten an andere Waffenbesitzer verweist) ihm gesagt hat, er könne entweder Sammler sein, oder Sportschütze - aber nicht beides.

    Das hat doch weder Hand noch Fuss?

  • Also: um Auskunft über meine Waffen im Waffenregister zu erhalten, muss ich eine komplette Liste meiner Waffen einreichen. (Das habe der Datenschutz SG so entschieden und in ZH werde das auch so gehandhabt; fertig)

    Die SIWAS in St. Gallen lässt da nicht mit sich reden.

    Protell und die Rechtsschutz von ProTell sind da zwar anderer Meinung, aber das nützt mir schlussendlich nix.

    Ich müsste jetzt gerichtlich gegen die SIWAS vorgehen..

    Aber dann kann ich mir weitere Waffenkäufe gleich abschminken :think:

  • So wies mir ist, noch alles beim alten.

    Wir haben nächsten Monat einen Infoevent vom KSV Schaffhausen und der Kapo SH diesbezüglich (nur auf Anemldung und nur für SH KSV Vereine und nur zwei pro Verein). Ich nehme das mal in meine Frageliste auf. Hab erst zwei A4-Seiten voll.

  • Nochmal eine Frage zum Gesetz

    Könnte man mit einer FA AB einen Full Auto AR-15 lower kaufen und dann mit der Tagesbewilligung verschiedene Uppers, die sonst HAs sind, schiessen?

    Theoretisch denke ich ja, wenn Du die Tagesbewilligung hast.

    Praktisch würde ich das beim zuständigen Waffenbüro nachfragen.

    Über Sear Cut und FA Verschlussträger müsste ich dann nichts erzählen, oder? *g*

    Erschreckend, wie schnell aus einer HA AR15 ein FA werden kann; ich habe das mit meiner Bushmaster AR15 mal theoretisch ausprobiert. Lower und Verschlussträger der FA M16A1 (welche ich selbstverständlich mit AB besitze) dran und schon ist der FA erschaffen.

    Sehr bedenklich finde ich, dass scheinbar diese Teile (Verschlussträger und Lower) in Deutscheland (noch) frei verkäuflich sind! In der Schweiz sind die Teile seit langem der selben Bewilligungspflicht wie ein FA unterstellt (d.h. AB gross).

  • Theoretisch denke ich ja, wenn Du die Tagesbewilligung hast.

    Praktisch würde ich das beim zuständigen Waffenbüro nachfragen.

    Über Sear Cut und FA Verschlussträger müsste ich dann nichts erzählen, oder? *g*

    Erschreckend, wie schnell aus einer HA AR15 ein FA werden kann; ich habe das mit meiner Bushmaster AR15 mal theoretisch ausprobiert. Lower und Verschlussträger der FA M16A1 (welche ich selbstverständlich mit AB besitze) dran und schon ist der FA erschaffen.

    Sehr bedenklich finde ich, dass scheinbar diese Teile (Verschlussträger und Lower) in Deutscheland (noch) frei verkäuflich sind! In der Schweiz sind die Teile seit langem der selben Bewilligungspflicht wie ein FA unterstellt (d.h. AB gross).

    Das wird mühsam werden, dies abzuklären ;)

    Sear Cut (könnte jeder mit nem Dremel selber machen) und M16 Verschlussträger (AR-15 Carrier + ein wenig Schweissarbeit) sind meines Wissens nicht speziell reguliert.

    Persönlich finde ich dies weder erschreckend noch bedenklich. FAs sind nicht gefährlicher als HAs.

    Und wenn man nicht davor zurückschreckt, das Gesetz zu brechen, ja dann... Ist auch die Regulierung solcher Gegenstände nutzlos.

    Meines Wissens sind Lower erst seit dem neuen Gesetz als wesentliche Bestandteile gezählt.

    Hab immer gedacht, dass die M16 Lower hier als Briefgewicht gelten. Gut hab ich nie einen gekauft...

  • Also beim Verschlussträger könnte man diskutieren, beim Griffstück gibt es keine Diskussionen:

    Artikel 5 des WG sagt:

      Art. 51Verbote im Zusammenhang mit Waffen, Waffenbestandteilen und Waffenzubehör

    1 Verboten sind die Übertragung, der Erwerb, das Vermitteln an Empfänger und Empfängerinnen im Inland, das Verbringen in das schweizerische Staatsgebiet und der Besitz von:

    a. Seriefeuerwaffen und militärischen Abschussgeräten von Munition, Geschossen oder Flugkörpern mit Sprengwirkung sowie ihren wesentlichen und besonders konstruierten Bestandteilen;


    Jetzt könnten wir diskutieren, ob wesentlich UND besonders konstruiert gemeinsam gelten müssen oder ob einer der beiden Begriffe reicht. Meines Wissens reicht EINER der Begriffe.

    Die Diskussion über das Brechen der Gesetze lassen wir mal. Ich kenne konkrete Fälle, wo Menschen ihre AR15 mit einem FA Griffstück ausgestattet haben. Und diese Menschen sind nun unbewaffnet....

  • Klingt absolut einleuchtend.

    Ich habe mich nie genauer damit auseinandergesetzt.

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