Ich habe telefonisch Antwort erhalten wegen den Schaftsystemen bei uns. Generell werden die Schaftsysteme in Benutzung von Pistolen Halbautomaten bzw. halbautomatischen Waffen gleichgestellt. Für Schaftsysteme die unter 60 cm gebracht werden, braucht es in jedem Fall mit der Benutzung von Pistolen, auch wenn nur mit 10 Schuss Magazin oder weniger benutzt, eine entsprechende kantonale Ausnahmebewilligung.
Bei Schaftsystemen über 60 cm Gesamtlänge, die nicht unter 60 cm Gesamtlänge gebracht werden können, braucht es in Benutzung für Pistolen mit mehr als 10 Schuss bsp. Glock 17/19 auch eine entsprechende kantonale Ausnahmebewilligung. Einzige Ausnahme, bei Schaftsystemen über 60 Gesamtlänge, die nicht unter 60 cm Gesamtlänge gebracht werden können, braucht es in Benutzung für Pistolen mit Magazinen bis 10 Schuss bsp. Colt 1911er und deren Klone mit 7/8 Schuss Standardmagazin, keine kantonale Ausnahmebewilligung bzw. diese Kombination kann komplett erwerbsfrei benutzt werden.