EU-Schengen/Dublin verschärfung des Waffenrechts

  • Ein Schweissgerät, Schleifer und eine Feile reichen, zur Veredlung Sandpapier und zum Ende Never Dull. Wenn der Wille da ist kann man einiges machen.

    PS: ich habe nicht an meinem Stgw90 rumgefummelt ;)

    Ein 90er rückzubauen stelle ich mir relativ schwer vor. Die Steuerkurve sollte man mit TIG wieder dranbekommen. Schwieriger stelle ich mir die Achse vor im Abzugsgehäuse.

  • Ich habe mich jetzt fachkundig informiert. Solche Schaftssysteme sind weiterhin frei erwerbbar. Jetzt kommt jedoch das aber. Will man damit bsp. seine Glock 17/19 "verkleiden" damit, braucht es meistens eine kantonale Ausnahmebewilligung dafür. Jedenfalls bei unter 60 cm Gesamtlänge. Ist das Schaftsystem jedoch über 60 cm Gesamtlänge, weiss ich noch nicht wie es dann aussieht. Ich kriege noch Antwort deswegen. Ich habe auch nachgefragt wie es bsp. bei einer klassischen 1911er (hat meistens unter 10-Schussmagazin) aussieht und ob es dafür auch eine kantonale Ausnahmebewilligung braucht, falls es dann unter 60 cm Gesamtlänge wäre bzw. über 60 cm Gesamtlänge. Auch da kriege ich dementsprechend noch Antworten darauf.

  • Ich habe mich jetzt fachkundig informiert. Solche Schaftssysteme sind weiterhin frei erwerbbar. Jetzt kommt jedoch das aber. Will man damit bsp. seine Glock 17/19 "verkleiden" damit, braucht es meistens eine kantonale Ausnahmebewilligung dafür. Jedenfalls bei unter 60 cm Gesamtlänge. Ist das Schaftsystem jedoch über 60 cm Gesamtlänge, weiss ich noch nicht wie es dann aussieht. Ich kriege noch Antwort deswegen. Ich habe auch nachgefragt wie es bsp. bei einer klassischen 1911er (hat meistens unter 10-Schussmagazin) aussieht und ob es dafür auch eine kantonale Ausnahmebewilligung braucht, falls es dann unter 60 cm Gesamtlänge wäre bzw. über 60 cm Gesamtlänge. Auch da kriege ich dementsprechend noch Antworten darauf.

    Ja, ich habe mich auch informiert, aber noch nicht abschliessend beim Fedpol.

    Sagen wir mal so: mir ist das egal, weil ich noch nie einen einzigen Schuss aus einer Waffe in einem meiner vier Schaftsysteme abgegeben habe. Aber Menschen, die gerne damit schiessen wollen, könnten da in Probleme gelangen. Altbesitz ist heute noch sehr verbreitet, so nach knapp fünf Tagen Gültigkeit. Doch in zwei Jahren, wie gibt es viele mit "Neubesitz".

    Vielleicht kaufe ich in Zukunft Glocks gleich mit einer AB klein für Sammler, dann werde ich nie in Probleme gelangen..... Dann kann mir auch niemand vorwerfen, ich hätte 33 Schuss Magazine (welche ich natürlich nur für meine Glock 18 habe; und die ist laut Waffengesetz ausgenommen. Dort ist nur die Rede von Magazinen, welche für "halbautomatische Zentralfeuerwaffen" ausgelegt sind).

  • Ja, ich habe mich auch informiert, aber noch nicht abschliessend beim Fedpol.

    Sagen wir mal so: mir ist das egal, weil ich noch nie einen einzigen Schuss aus einer Waffe in einem meiner vier Schaftsysteme abgegeben habe. Aber Menschen, die gerne damit schiessen wollen, könnten da in Probleme gelangen. Altbesitz ist heute noch sehr verbreitet, so nach knapp fünf Tagen Gültigkeit. Doch in zwei Jahren, wie gibt es viele mit "Neubesitz".

    Vielleicht kaufe ich in Zukunft Glocks gleich mit einer AB klein für Sammler, dann werde ich nie in Probleme gelangen..... Dann kann mir auch niemand vorwerfen, ich hätte 33 Schuss Magazine (welche ich natürlich nur für meine Glock 18 habe; und die ist laut Waffengesetz ausgenommen. Dort ist nur die Rede von Magazinen, welche für "halbautomatische Zentralfeuerwaffen" ausgelegt sind).

    Wir werden wohl oder übel alle auf VA umsteigen müssen::hahah::

  • Wir werden wohl oder übel alle auf VA umsteigen müssen::hahah::

    Ironischerweise wäre das tatsächlich das Einfachste. Ausnahmebewilligung für alles, dafür alles haben.

    Jetzt muss nur der Kantönligeist weg, ich bin es langsam leid, als Schaffhauser immer von den Zürchern/Thurgauern/Aargauern mit SD und VA bemitleidet zu werden.

  • Ironischerweise wäre das tatsächlich das Einfachste. Ausnahmebewilligung für alles, dafür alles haben.

    Jetzt muss nur der Kantönligeist weg, ich bin es langsam leid, als Schaffhauser immer von den Zürchern/Thurgauern/Aargauern mit SD und VA bemitleidet zu werden.

    Also ich höre immer dass die Zürcher fast gar keine AB rausgeben. Aber ich bin im Kanton Luzern, glaube ich*g*, nicht viel besser dran. Mal schauen :wacko:

  • Ich habe bei der Kapo (ZH) noch nachgefragt (Das Shema ist mir etwas zu einfach gehalten), da ich es ganz genau wissen wollte. (Schwarz Frage, Blau Antwort)


    • Ich habe meine Feuerwaffen alle mit WES gekauft (vor dem 15.8.19) . Diese Halbautomaten können alle 30 Schuss Magazine aufnehmen, was aber nie irgendwie auf einem meiner WES erwähnt oder sonst irgendwie kommuniziert wurde da das Standard war. Muss ich jetzt doch, all meine Feuerwaffen die 30 Schuss Magazine aufnehmen können melden?
    • Waffen, welche nach altem Recht (also vor dem 15.08.2019) erworben worden sind, können weiterhin mit grossen Magazinen ausgerüstet werden. Wenn Sie neue Magazine für diese Waffen kaufen wollen, müssen Sie dem Waffenhändler eine von uns erstellte, kostenlose Besitzbestätigung vorweisen. Wenn Sie diese altrechtlich erworbenen Waffen weiterverkaufen wollen, so muss der Käufer eine „Ausnahmebewilligung klein“ haben, um sie erwerben zu können.
    • Auf dem Schema werden noch Halbautomaten die Kürzer sind als 60cm erwähnt, gleiches vorgehen wie bei den über 60cm HA. Aber auf meinen WES steht in der Regel nichts zur Lauflänge, ist dies ein Problem? Dazu habe ich auch Halbautomaten die kürzer als 60cm sind und zusätzlich eingeklappt werden können, ohne funktionseinbussen. Was man aus dem WES auch nicht immer ganz genau herauslesen kann. Gehört habe ich auch, dass ich jetzt eine Bewilligung (Wie bei den Automaten) brauche um meine « HA kürzer als 60cm und einklappbar» zu schiessen?
    • Bei Waffen, welche nach altem Recht (also vor dem 15.08.2019) erworben worden sind, ist es nicht relevant, ob sie unter 60cm kürzbar sind. Deren Weiterverkauf ist allerdings nur mit Ausnahmebewilligung klein an Waffensammler möglich. Wenn Sie neu eine halbautomatische Waffe kaufen wollen, welche unter 60cm kürzbar ist, so benötigen Sie dazu eine Ausnahmebewilligung klein für Sammler. Sportschützen können keine Waffen kaufen, welche unter 60cm kürzbar sind.
    • Nur das Schiessen mit Seriefeuerwaffen ist verboten. Das Schiessen mit zu halbautomatischen Waffen umgebauten Seriefeuerwaffen (z.B. Stgw57), mit neu verbotenen Waffen usw. in einem Schiesstand benötigt keine weitere Bewilligung von uns.


    Eine Frage bezüglich dem nachmelden hätte ich dan gerade noch: Wen ich eine meiner Feuerwaffen nachmelde, damit ich ein grosses Magazin kaufen kann. Wechselt diese Feuerwaffe

    dann von meinem Altbestand, zum neuen Gesetzt und ich müsste ab dann auch das Schiessen Nachweisen. Oder die Anforderungen eines Sammlers erfüllen?

    Nein, Sie haben diese Waffe nach altem Recht erworben und können diese Waffe nach altem Recht behalten, ohne dass Sie einen Schiessnachweis oder ein Sammler-Sicherheitskonzept oder so einreichen müssen. Wenn Sie diese Waffe weiterverkaufen wollen, muss der Erwerber eine der neuen „Ausnahmebewilligungen klein“ haben, um die Waffe erwerben zu können. Der neue Käufer muss dann entweder die Waffe als Sportschütze (Schiessnachweis) oder als Sammler (Sicherheitskonzept) erwerben. Sie betrifft dies nicht.


    Lg I.K

    I CARRY A GUN BECAUSE A COP IS TOO HEAVY
    Ein Bürger ohne Waffe ist nur noch ein Steuerzahler

  • Hab gerade das WG und die WV durchsucht..

    Wo steht denn bitte, dass man Sammler sein muss, um ein <60cm Handfeuerwaffe zu erwerben?

    Hab lediglich den Punkt gefunden, dass mit einer AB immer nur EINE Waffe (oder Waffenteil) erworben werden kann :think:

    Steht so explizit nirgends, habe es auch nicht gefunden, jedoch ist das wahrscheinlich wieder so ein kantönligeist zeugs......::kotze.::

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