EU-Schengen/Dublin verschärfung des Waffenrechts

  • swisswaffen danke. Im Kanton Waadt ist das extrem schlecht erklärt.

    - Laut Flyer auf FR dürfen selbst Semi-autos unter 60cm die man in Zunkunft mit der Ausnahmebewilligung bekommt nicht mehr geschossen werden ohne zusätzliche Sondergenehmigung. Das bedeutet soviel wie : meine semi alten semi MP5's darf ich schiessen, die neuen nicht :hyster:

    - Andere Lachnummer auf dem Flyer : "ich besitze bereits einen HA und möchte Teile (keine weitere Angaben) für diesen kaufen" --> Man muss zum Händler gehen und vorweisen, dass dieser vor dem 15.08.19 erworben wurde. Mehr steht da nicht... Aha... also kann ich Upper, Lauf, BCG... ohne weiteres jetzt einfach so kaufen! Morgen gehe ich mit dem Flyer zum Händler einkaufen. Teile sind Teile, da steht nichts von WES Teilen.

    - Was passiert eingentlich, wenn ich von meinen 6 "alten AR15" das 30er in ein "neues AR15" mit neuem WES gekauften (10er mag) setze? Das kann ja passieren oder??? Komme ich dann in den Knast? Wie sollen die das alles kontrollieren?

    - Was passiert, wenn ich ab jetzt keine dieser Waffen mehr kaufe. Muss ich trotzdem nachweisen, dass ich schiessen gehe bzw. im Verein bin?

    - Was ist, wenn ich mit einem WES einen kurzen Lauf kaufe und was kurzes 59.9cm langes baue? Könnte ja zum Austausch auf einer meiner "alten Waffen" sein. Noch besser : habe hier noch "alte Upper" rumliegen. Morgen kaufe ich einen kurzen Lauf. Gesamtlänge unter 60cm. Erlaubt oder verboten?

    Ich habe 3 WES , die werde ich weise verwenden!!

  • Die WES kannst du auch normal verwenden.

    30er Magazine in ein Gewehr mit neuem WES zu stecken ist wohl verboten.

    Und am wichtigsten

    Was auch immer du tust; online posten hilft sicherlich nicht.

  • Zu 1: vergiss es. Die liegen falsch.

    Zu 2: besonders spannend bei einem neuen Schaft

    Zu 3: Ja, das ist pöse. In Zukunft lagere ich Magazine (alle) getrennt von den Waffen. Verkaufen würde ich (obwohl ich noch nie eine Waffe verkauft habe) zukünftig Waffen nur noch OHNE Magazin. Dann aber mit WES. Knast? Eher nicht. Aber es könnte durchaus sein, dass Du danach entwaffnet bist.

    Zu 4: Nein.

    Zu 5: Wenn Du es zusammensetzt: verboten.

    Wir sind nun soweit wie in Deutschland. Du darfst grosse Magazine und Klappschäfte und kurze Läufe besitzen, sie aber nicht montieren oder zusammen aufbewahren. Naja.

    Ich habe mir letzte Woche noch einen Klappschaft zum .30 M1 gekauft. Aus israelischen Armeebeständen.

    Zudem sind in den letzten Monaten viele Magazine mit 10 Schuss (und weniger) in meine Sammlung gewandert.

    Noch was Absurdes:

    Nehmen wir eine Glock 17. 17 Schuss Magazin. Daher = lieb.

    Nun nehmen wir einen Roni G2 oder Micro Roni und legen die Glock ein.

    Ist es nun eine Handfeuerwaffe?

    Ist es gar eine Handfeuerwaffe, welche unter 60cm lang ist?

    Ist es nun gar eine Handfeuerwaffe, mit bösem, hinterhältigem und fiesem grossen Magazin?

  • swisswaffen

    Das mit dem Schaft nachkaufen (egal welchen) geht in Ordnung was ich lesen konnte. Waffe muss nur mit WES vor dem 15.08 registriert sein.

    Warum soll alter Upper, neuer Lauf verboten sein? Beides sind WES Teile. Ein Lauf ist verbrauchsmaterial und darf ersetzt werden. Das würde sonst bedeuten, dass alle neuen Läufe auf alten Upper eine bestimmte Länge haben müssen. Auf meinen alten WES für die Upper steht keine vorgeschriebene Länge, also kann ich montieren was ich will.

    Ich hatte nicht vor ein AR unter 60cm zu bauen, es geht nur ums Prinzip. Und selbst wenn ich es machen will, habe ich noch 3 WES übrig. Vielleicht hole ich doch noch einen kurzen Lauf einfach so aus Protest :)

  • Verboten ist es, wenn Du die Waffe mit einem WES ab 15.8. kaufst (grösser 60cm) und dann einen Schaft mit Klappmöglichkeit (< 60cm) montierst. Wie geschrieben, der Besitz des Schaftes ist erlaubt.

    Ja, Läufe dürfen ersetzt werden. Aber wenn die Waffe nun klappbar kürzer als 60cm ist, dann wird sie böse. Beim Verkauf einfach den Lauf wieder separat verkaufen....

  • Mal eine Frage an alle :

    Ab wann gillt man als Sammler, muss Verzeichnis führen und ein Sicherheitskonzept vorweisen? Hat das was mit der Waffenanzahl zutun oder, ob man Waffen mit Ausnahmebewilligung hat...?

    Ich höre links und rechts von Ausnahmebewilligung light... Was steckt genau dahinter?

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    Hab mal was gelesen, dass man min. 10 Waffen in einem Sammelgebiet benötigt, um als Sammler zu gelten..

    Ausserdem hab ich heute mal den Antrag (ZH) für die kleine Ausnahmebewilligung überflogen, welche NUR für Sportschützen gilt.. ::kotze.::

    Vonwegen bei den SpoSchü bleibt alles beim Alten...

    Formulare für Sammler noch nicht online..

    Und die grösste Frechheit ist ja wohl, dass das neue Waffenrecht noch nicht als PDF verfügbar ist.. Nur online beim Fedpol.

  • Hab mal was gelesen, dass man min. 10 Waffen in einem Sammelgebiet benötigt, um als Sammler zu gelten..

    Ausserdem hab ich heute mal den Antrag (ZH) für die kleine Ausnahmebewilligung überflogen, welche NUR für Sportschützen gilt.. ::kotze.::

    Da kommt dann der Kantönligeist zur Anwendung, heisst jeder einzelne Kanton kann dies dann unabhängig mehr oder minder restriktiv auslegen-jenachdem.

  • Ich nehme eine alte waffe und eine neue der gleichen Plattform und fahre zum Stand. Für die alte nehme ich 30er Mags mit und für die neue mit normalem WES gekaufte nehme ich 10er Mags mit. Zack habe ich gegen das Waffengesetz verstossen... Die machen wirklich alles damit man sich strafbar macht.

    Ich versuche Waffen zu kaufen die mit den gängigsten Magazinen kompatibel sind (AR15, AK47, AK74, SG55X...) und dann so etwas.

    Was meinen die mit aufbewahren? In der gleichen Kiste, Schrank, Zimmer?

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  • Auf der sicheren Seite ist man nur, wenn ab jetzt alle Waffen, welche potentiell böse sind/werden, mit AB klein gekauft werden.

    Ja, das sehe ich auch so. Ich frage mich, ob ich mir für die nächsten Auktionen und Waffenbörsen jeweils zwei bis drei Gesuche nach folgendem Muster einreichen soll. Das Formular verkommt natürlich so zu einem Witz. Aber schliesslich haben die Politker immer beteuert, es wäre nur ein anderes Formular auszufüllen. Davon, dass man es anders ausfüllen muss, habe ich nie gehört.

    Gesuch.jpg

  • Noch was:

    Hmmm, im Kanotn Zürich wollen die ein Sicherheitskonzept....
    https://www.kapo.zh.ch/content/dam/si…t%20Sammler.pdf

    Ich hoffe jetzt mal, dass wenn man Personen unter 18 in seinem Haushalt hat, trotzdem noch eine Sonderbewilligung bekommt. Ansonsten wäre das ganze Ziemlich doof für viele Sammler.

    Das Formular der Kapo ist Schrott.

    Es ist scheissegal, wer im selben Haushalt lebt. Massgebend ist, wer Zugang zu den Waffen hat. Sollte eine Bewilligung verweigert werden, weil im Haushalt Personen der aufgeführten Kategorien leben, aber keinen Zugriff auf die Waffen haben, dann dürfte dies relativ einfach einklagbar sein. Dass solche Waffen sicher verwahrt werden müssen, sollte allen klar sein. Nur das Beispiel mit dem massiven Holzschrank bringt mich zum Lachen.

    Hier muss im Falle einer Absage unbedingt eine beschwerdefähige Verfügung verlangt werden.

  • Ich habe heute meinen letzen alten WES bekommen der vom 14.08.2019 datiert ist. Auf der Seite vom Kanton Waadt ist alles beim alten geblieben. WES sind automatisiert (online) und AB's muss man per Hand ausfüllen. Ich hoffe, dass die die AB's auch automatisieren, ich habe keine Lust die Formulare auszufüllen, meine ID's, Strafregister zu kopieren oder zu drucken und denen per Post zuzusenden.

    Das ganze wurde verharmlost, dabei haben die uns mit viel Gleitmittel von hinten gefi**** damit niemand was merkt. Bis mein Händler mir von der Sache mit den 60cm erzählte, wusste ich nichts davon.

    Achso, nur zur Info : schaut mal bei Brownells rein. Man bekommt keine AR15 Lower mehr ohne WES... Noch eine Sache die sich leise geändert hat. Auf Brownells.de bekommt die immer noch als freies Teil !

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