Also ich höre immer dass die Zürcher fast gar keine AB rausgeben. Aber ich bin im Kanton Luzern, glaube ich*g*, nicht viel besser dran. Mal schauen :wacko:
Ich kenne den ein oder anderen Zürcher mit Ausnahmebewilligung für SD und VA. Sind allerdings alles Oberländer
Wenn Sie neue Magazine für diese Waffen kaufen wollen, müssen Sie dem Waffenhändler eine von uns erstellte, kostenlose Besitzbestätigung vorweisen.
Was für einen Blödsinn lassen die denn wieder raus. Dem Händler muss der Altbesitz nachgewiesen werden, ja. Das geht aber ganz simpel mit WES-Kopie, bzw. im Händlersystem ist das auch verzeichnet, sofern man dort auch die zugehörige Waffe gekauft hat.
Ich merke, dass hier sogar Behördenintern Widersprüche verbreitet werden. Je nach dem, wen man am Telefon/vor dem PC hat.