Ich habe mal eine Frage zur Nutzung von Sammlerwaffen:
Darf man nach dem Waffengesetz eigentlich mit Sammlerwaffen schießen, wenn die Stücke gültigen amtlichen Beschuss aufweisen und der Munitionserwerb (MES, grüne, gelbe oder wiederladen) gegeben ist ?
Mir geht es hier nicht um Meisterschaften oder Wettkämpfe, mir geht es um ein
Schießen mit dem ich die Funktion und Präzision
der Waffe prüfen möchte.
(Konkret geht es mir beim Revolver
um eine mögliche Trefferpunktlagenabweichung beim Einsatz einer Wechseltrommel von .357mag auf 9mm Para und von .22winmag auf .22lfB)