Neuzugang Kanone

  • Also, was denkt ihr?

    Denkt ihr, man darf das kaufen und besitzen und vielleicht sogar....schießen?

    Wobei, das Schießen lasse ich mal außen vor, da man erst mal ein legales Treibmittel finden müssen als Alternative zum SP.

  • Dann will ich mal übers Stöckchen springen und kann vielleicht Irgendeinen von einer großen Dummheit abhalten. (wer nach dem Schießen mit einem Dekoteil fragt, weil ja das Rohr bis zum Zündloch gebohrt ist .............)

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    Schau mal hier: http://www.kanonen-freunde.de/websystem/_main.php?page=faq.html

    und im Waffengesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397010002.html

    und ganz einfach erklärt hier:
    https://www.artax-vorderlader.de/waffengesetz.html

    "Das Waffengesetz sieht Ausnahmen von der Erlaubnispflicht für folgende Waffenkategorien vor, sofern deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist:

    • einläufige Einzelladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen)
    • Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung (Steinschloss, Radschloss)
    • Schusswaffen mit Zündnadelzündung

    In der folgenden Tabelle sind die Ausnahmen von der Erlaubnispflicht mit einem "X" gekennzeichnet:

    Waffenkategorie Erwerb und Besitz Handel Herstellung Führen
    einläufige Einzelladerwaffen mit Zündhütchenzündung X X
    Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung X X X X
    Schusswaffen mit Zündnadelzündung X X


    Also wenn die Kanone vor dem 1.Januar 1871 entwickelt wurde, und dem Original entspricht, dann ist der Erwerb und Besitz ab 18 frei. Ist es ein Modell mit Lunten- oder Funkenzündung darf man es
    1) herstellen (und Herstellen erfolgt vor dem Beschuss) und
    2.) sogar führen.
    Das heisst, Du dürftest zum Beispiel eine 3-Pfünder Kanone (Kaliber etwa 7,5 cm!) auf einer Lafette mit einem Pferdefuhrwerk durch die Stadt ziehen, sofern die Kanone eine Lunten- oder Funkenzündung hat, oder falls Du die Kraft hast, auch in der Fußgängerzone herumschleppen. Bezüglich des Kalibers der Schusswaffe mit Lunten oder Funkenzündung gibt es im Waffengesetz keine Beschränkung.
    Du darfst sie nur nicht abfeuern, denn dies ist nur erlaubt auf einem dafür zugelassenen Schießplatz, und wenn die Kanone einen amtlichen Beschuß hat (Ausnahmen für historische Waffen vor 1891!).
    Zum Besitz muss die Kanone nicht beschossen sein.

    Der Knackpunkt bei einer theoretisch schussfähigen Modellkanone dürfte der sein, ob es diese vor dem 1. Januar 1871 in dieser Größe schon gab, sie also ein exakter Nachbau eines historischen Originals ist; denn wenn nicht dem historischen Modell entsprechend, dann ist die Waffe in Deutschland nur mit Erlaubnis zu erwerben und zu besitzen.

    Das ist das Metalldingens von Amazon wohl nicht. (weder original noch ein exakter Nachbau eines historischen Originals)
    Also schon deshalb Finger weg!

    Sie könnte theoretisch aber auch als Spielzeug oder Deko durchgehen, was aber unsicher ist.

    Und nochmals Finger weg, wenn Du nur im Entferntesten daran gedacht hast, mit dem Dingens zu schießen. Pulver aus Silvesterknallern ist in Schusswaffen extrem gefährlich, und das Herausholen ist ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz; eine Straftat, die sehr drastisch geahndet werden kann.

    Bei einer Schusswaffe, auch wenn sie frei ab 18 erworben werden darf, kommen dann noch die seit letztem Jahr verschärften Aufbewahrungsvorschriften dazu.


    ..................................................................................................
    Übrigens von der Beschusspflicht sind historische Originale theoretisch ausgenommen, die vor der Einführung der Beschusspflicht hergestellt wurden, und an denen in der Zwischenzeit keine spanabhebenden Arbeiten durchgeführt wurden (sie also unverändert sind) .

    Ausschnitt aus dem "Beschussgesetz":


    "Gesetz über die Prüfung und Zulassung von Feuerwaffen, Böllern, Geräten, bei denen zum Antrieb Munition verwendet wird, sowie von Munition und sonstigen Waffen (Beschussgesetz - BeschG)
    § 4 Ausnahmen von der Beschusspflicht

    (1) Von der Beschusspflicht sind ausgenommen:
    1. Feuerwaffen und deren höchstbeanspruchte Teile, deren Bauart nach § 7 der Zulassung bedarf,2. Schusswaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager mit einem Durchmesser kleiner als 6 Millimeter und einer Länge kleiner als 7 Millimeter sowie zum einmaligen Gebrauch bestimmte höchstbeanspruchte Teile von Schusswaffen nach § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1, soweit die Bauart nach § 7 oder § 8 der Zulassung bedarf,3. Feuerwaffen, diea) zu Prüf-, Mess- oder Forschungszwecken von wissenschaftlichen Einrichtungen und Behörden, Waffen- oder Munitionsherstellern bestimmt sind,b) vor dem 1. Januar 1891 hergestellt und nicht verändert worden sind,.............................."

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    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • Danke @Schwarzer Mann für den fundierten und ausführlichen Beitrag.

    Schade. Das Risiko will ich dann doch lieber nicht eingehen.

    Was mich aber sehr interessiert hätte....diese Kanönchen sind doch konstruiert um geschossen zu werden.

    Bitte dazu die Fotos auf Amazon von dem Zeil was ich verlinkt habe ansehen.

    Das sieht für mich als Laien schussfähig und wertig aus.
    Wobei ich mich nie mit physikalischen Beschussfragen auseinandergesetzt habe.

    Naja....schade.

    Hätt mich schon gejuckt.

  • schussfähig und wertig - für 34 Euro?

    Sorry @Wolpertinger

    Wo lebst du????



    "Mit ü-50 hat man die Pflicht, all den Blödsinn zu machen für den man mit 20 keine Kohle hatte." :P

  • Egal welche Nachtigallen trapsen....wenn Erwerb/Besitz legal wären hätt ich sie mir geholt.

    Wie das mit der Wertigkeit von China-Fabrikaten aussieht, darauf geh ich jetzt nicht weiter ein.

    Diese Napoleon Kanonen, die der thread-Ersteller damals gekauft hat...ist der Lauf gezogen?

    Kaliber bei dem Teil ist .69 und bei dem China-Klon 4,5mm.

    Das ist sicher ein Unterschied, welche Kräfte dabei frei wären.

    Es sei also festzuhalten, dass diese China-Knaller für das Schießen konstruiert sind, sonst würden sie nicht mit 4,5mm Kugeln verkauft werden und hätten kein Patronenlager, bzw. es wird auch datauf hingewiesen, dass es zum Schießen gedacht ist.

    Mit Beschusszeichen wärs ne freie Waffe und ohne eine illegale Schusswaffe.

    Spekulationen, was ich damit anfangen will sind erstmal Unterstellungen, mehr nicht, da ich hier in erster Linie nur klären wollte, wie der gesetzliche Rahmen ist.

    Sehe da nichts verwerfliches daran, da sicher oft auf Amazon Dinge wie tac-lights, Waffenlaser, Schlagringe etc. gekauft werden, ohne zu wissen, dass man sich schon strafbar gemacht hat.

    Ist doch gut, wenn man klärt, was legal ist und was nicht.

    Versteht nicht jeder Gesetze, die so kompliziert und komplex sind.

    So sieht das Innere des Apperats aus übrigens.

    Sieht aus, als würde es Beschuss einer kleinen Treibladung verkraften.

  • Kann denn einer der Fachleute hier sicher sagen, ob die "Kanone" ein Zündloch hat?

    Wenn nicht, hat sich die Diskussion erledigt, weil reines Dekostück.

    Selbst wenn einer ein Zündloch hinein bohrt wird das Ding dadurch nicht illegal.
    Illegal wird dann höchstens der Weiterverkauf, denn dann fällt das Teil unter das Beschußgesetzt.

    ---------------
    Ike Godsey

    --- Just a grumpy old man with a gun ---

  • Da fällt mir gerade was ein.
    Das Ding erinnert mich an solche Minipistölchen und Drewolwers, die man mal aus Spritzguß herstellte und verkaufte.
    Als Zündsatz wurde sowas wie die kleinen Knallkapseln für Kinderpistolen gebraucht. Die hatten aber einen Abzug.
    Das Ding scheint ein Hinterlader zu sein, aber ich sehe keinen Abzug und kein Loch? :trio:

  • Das heisst, Du dürftest zum Beispiel eine 3-Pfünder Kanone (Kaliber etwa 7,5 cm!) auf einer Lafette mit einem Pferdefuhrwerk durch die Stadt ziehen, sofern die Kanone eine Lunten- oder Funkenzündung hat, oder falls Du die Kraft hast, auch in der Fußgängerzone herumschleppen. Bezüglich des Kalibers der Schusswaffe mit Lunten oder Funkenzündung gibt es im Waffengesetz keine Beschränkung.
    Du darfst sie nur nicht abfeuern, denn dies ist nur erlaubt auf einem dafür zugelassenen Schießplatz, und wenn die Kanone einen amtlichen Beschuß hat (Ausnahmen für historische Waffen vor 1891!).

    Ich sehe mich schon mit einer Englischen langen Neun im Vorgarten mit glimmendem Luntenstock und grimmigem Blick den Verkehr regeln (geschädigt durch C.S. Forester Romane in der Kindheit) :D
    Etwas gösseres Kaliber (24 Pfünder der Vasa) zur Veranschaulichung <3 -

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    "...mit Pulver und Blei: die Gedanken sind frei."

  • Es sei also festzuhalten, dass diese China-Knaller für das Schießen konstruiert sind, sonst würden sie nicht mit 4,5mm Kugeln verkauft werden und hätten kein Patronenlager, bzw. es wird auch datauf hingewiesen, dass es zum Schießen gedacht ist.

    Na dann, wenn es der Verkäufer sagt muss es ja so sein.....

    Ist doch gut, wenn man klärt, was legal ist und was nicht.

    Absolut! Ich für meine Person würde mich allerdings nicht aus dem Fenster lehnen und Dir das zusichern. Von daher ist die allgemeine Zurückhaltung sehr nachvollziehbar und was der Zoll von dem Teil hält noch eine ganz andere Geschichte :saint:

    Sieht aus, als würde es Beschuss einer kleinen Treibladung verkraften.

    Nun, wenn das Deine Einschätzung ist -lass es doch einfach hier klären http://www.beschussamt.de. Dort findest Du auch weitere Informationen zu dem Thema.

    "...mit Pulver und Blei: die Gedanken sind frei."

  • Ich sehe mich schon mit einer Englischen langen Neun im Vorgarten mit glimmendem Luntenstock und grimmigem Blick den Verkehr regeln (geschädigt durch C.S. Forester Romane in der Kindheit) :D

    Ahhh ein Hornblower Liebhaber... Ich hab die Bände in der deutschen Ausgabe doppelt...

    Erik - the master of desaster
    Gott hat den Menschen erschaffen, weil er vom Affen enttäuscht war. Danach hat er auf weitere Experimente verzichtet (Samuel Langhorne Clemens)

    Hab von nix eine Ahnung, aber davon besonders viel!

  • Ahhh ein Hornblower Liebhaber... Ich hab die Bände in der deutschen Ausgabe doppelt...

    Aber sowas von mein Lieber!
    Dazu noch Patrick O'Brian (Jack Aubrey - Master und Commander Reihe) und Douglas Reeman (aka Alexander Kent mit der Richard Bolitho Reihe) und was halt noch über die Seekriege zwischen 1790 und 1830 zu bekommen war - Seemannschaft, Schiffe, Navigation, historische Begebenheiten, Zeitgeist, Geschütztechnik, Waffen,... und Nein, kein Jack Sparrow ('tschuldigung - Käptn Jack Sparrow natürlich)

    "...mit Pulver und Blei: die Gedanken sind frei."

  • Richard Bolitho hab ich auch einige

    Sagt Dir Bruder Cadfael was? der spielt 300 Jahre früher, das sind auch geniale Romane... allerdings in einem anderen Genre und zwar Mittelalterkrimis

    Erik - the master of desaster
    Gott hat den Menschen erschaffen, weil er vom Affen enttäuscht war. Danach hat er auf weitere Experimente verzichtet (Samuel Langhorne Clemens)

    Hab von nix eine Ahnung, aber davon besonders viel!

  • Gabs das nicht mal vor langer Zeit im Fernsehen? Zu Glaubensthemen empfehle ich Garry Jennings - starker Tobak und sehr saftig geschrieben (Der Azteke / Marco Polo - Der Besessene) - beide sehr Lesenswert, aber wir driften ab :whistling:

    "...mit Pulver und Blei: die Gedanken sind frei."

  • Ja, gab es mit Derek Jakobi in der Hauptrolle... allerdings mit gestrickten Kettenhemden ::hahah::::hahah::::hahah::

    Erik - the master of desaster
    Gott hat den Menschen erschaffen, weil er vom Affen enttäuscht war. Danach hat er auf weitere Experimente verzichtet (Samuel Langhorne Clemens)

    Hab von nix eine Ahnung, aber davon besonders viel!

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