Hallo Schwarzfinger,
Seit heute bin ich Besitzer einer Kanone im Kaliber .70, die wohl aus dem Hause Ardesa ist. Ich finde die Dinger höchst dekorativ und konnte bei dem geforderten Preis einfach nicht nein sagen. Hat von euch jemand auch solch ein Teil und das auch schon einmal sprechen lassen? An Infos bezüglich Ladung wäre ich interessiert.
20160909_155602.jpg
Neuzugang Kanone
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- Zubehör
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Texas Jack -
9. September 2016 um 15:06
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Das ist ne Napoleon 3 im Kaliber 69.
Auf 25 Meter, mit 60 grain SP 2 und passender Kugel,..hält sie das Schwarze.
Hinter die Kugel hatte ich immer noch nen passenden Filz eingeführt.
Aber Achtung,..sie rollt ein Stück zurück. -
Hi Sparrow
Das Ding ist mit Cal .70 gestempelt. Nach deiner Info zur Ladung muss ich mich jetzt mal schlau machen, wo ich die Kleine mal sprechen lassen kann.
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Ich hab auch so eine Kanone. Cal 70.
Möchte sie auch mal Sprechen lassen auf underen Freiluftstand.
Wie Sichert ihr sie gegen das Wegrollen beim Schuss ?Grüße Quigley
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Zum Einrichten hatte ich kleine Holzkeile hinter die Räder geschoben, die Einstellspindel wurde mit nem Gummiring am Gnauf fixirt und ca.30 Zm. Hinter ihr, diente ein Sandsack, der normalerweise als Gewehrauflage diente, als Bremse.
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Beispiele für Befestigungen.
Kanone_1.jpgKanone_2.jpgKanone_3.jpg -
ein Schiffsgeschütz, auch sehr schön welches Kaliber hat dein Geschütz und wie groß ist das Teil?
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welches Kaliber hat dein Geschütz und wie groß ist das Teil?
Ich habe keine Kanone (mir reichen meine vielen Vorderlader), ich habe nur die Fotos der beiden Kanonen gemacht.
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Jack, Vorsicht,..ich hab so ne Radkanone schon mal 2 Meter rückwärts "fliegen" sehn.
Der Knaller, hatte sie nicht auf der Tischplatte festgebunden und meinen Rat vom Tisch gewischt. -
Wollte mir dieses Teil eventuell kaufen, bin aber nicht schlüssig.
https://www.amazon.de/gp/aw/d/B078N7…LA38WY4V5&psc=1
Hätte mir gerne so ein Teil gekauft, will aber keine Probleme bzw. wenn das Teil nicht legal wäre würde ich es sein lassen.
Primär würde es nur zur Zierde herumstehen, aber ich will sicher sein, dass, wenn der Zoll das Teil rausziehen würde, dass das Kanönchen nicht unter das Waffengesetz fällt.
Wie seht ihr das?
Was sagt das Waffengesetz, wenn das Teil nur zur Zierde rumsteht und was, wenn es geschossen wird?
Fragen über Fragen....
Danke schon mal.
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Wollte mir dieses Teil eventuell kaufen, bin aber nicht schlüssig.
https://www.amazon.de/gp/aw/d/B078N7…LA38WY4V5&psc=1
Hätte mir gerne so ein Teil gekauft, will aber keine Probleme bzw. wenn das Teil nicht legal wäre würde ich es sein lassen.
Primär würde es nur zur Zierde herumstehen, aber ich will sicher sein, dass, wenn der Zoll das Teil rausziehen würde, dass das Kanönchen nicht unter das Waffengesetz fällt.
Wie seht ihr das?
Was sagt das Waffengesetz, wenn das Teil nur zur Zierde rumsteht und was, wenn es geschossen wird?
Fragen über Fragen....
Danke schon mal.
Ist schneefrei, oder was?
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Bitte?
Edit: Ich hab eigentlich gehofft, dass man hier konstruktiv diskutiert.
Darüber hinaus ist der Zoll bei uns schon mal übereifrig und macht Stress wegen nichts, da diese Beamte rechtlich nicht wirklich geschult sind.Will mich einfach nicht in eine Grauzone begeben.
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Ist die da nicht besser?
https://www.amazon.de/WYZ-Edelstahl-…SRT1VKJ5E4ZC5S6Solange kein (Boller)beschuss ist das Schießen nicht gestattet
Bei der frag ich mich eh, wie die Zündung erfolgen soll
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Ich nehme an per Luntenzündung.
Geht jetzt nicht um Preise oder wie chic die Dinger sind xD, sondern grundsätzlich darum, ob das legal ist oder nicht.
Lauf ist frei.
Kugeln sollen wohl 4,5mm passen.
Treibladung müsste man einbringen, Kugel reinpopeln und mit Lunte zünden.
Die Frage ist aber nach wie vor, ob so ein Teil legal ist zu besitzen ohne es zu schießen (Schwarzpulver hat man ja keines bzw. keinen Pulver-Schein)
oder ob der Besitz generell verboten ist, da man ja damit schießen könnte.Bin kein Jurist und ich dachte halt, dass in einem Waffen-Forum jemand ist der da Rechtssicherheit vermitteln kann.
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In Deutschland liegt eine Schusswaffe vor, wenn ein Geschoss durch einen Lauf getrieben wird. Ist hier der Fall.
Solange die Geschossenergie 7,5 Joule nicht übersteigt, ist der Erwerb für alle Volljährigen aber völlig unproblematisch. Wie stark das Ding ist, wenn man es tatsächlich abfeuern würde, weiß ich natürlich nicht.
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Also ich hab weiter im Netz gelesen und gesucht....
Komme zum selben Schluss, wie J-Denver und zwar, dass die Dinger ohne offiziellen Beschuss illegal sind.
Mit Beschuss sind sie wohl als freie Waffen reguliert. -
Stimmt m.M. nach nicht, da vor Perkussionszündung, da wird der lediglich Beschuss vor schießen fällig. Auch das selber Bauen bis hin zum Steinschloss ist erlaubnisfrei möglich, ab Perkussion muss man die Erlaubnis zur nichtgewerblichen Waffenherstellung beantragen.
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http://www.gesetze-im-internet.de/beschg/__2.html
Dieses Juristen-Deutsch macht mich fertig...
unabhängig von Zündart, sollte das nicht doch unter das Waffengesetz fallen?
Die Frage ist: Sind Kugeln Munition? -
Nein, Kugeln sind Geschoße
schau mal hier, geht um Böller, wird Dir aber einiges erklären
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Nein, Kugeln an sich sind keine Munition im Sinne des Waffengesetzes. Munition liegt nur vor, wenn alle 4 Bestandteile von Munition zusammen vorliegen: Hülse, Geschoss, Zündhütchen und Treibladung.
Eine Kugel ist nur das Geschoss. Also einfach ein Stück Metall und rechtlich unerheblich.Edit: War jemand schneller
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