Neuzugang Kanone

  • Hallo Schwarzfinger,
    Seit heute bin ich Besitzer einer Kanone im Kaliber .70, die wohl aus dem Hause Ardesa ist. Ich finde die Dinger höchst dekorativ und konnte bei dem geforderten Preis einfach nicht nein sagen. :D Hat von euch jemand auch solch ein Teil und das auch schon einmal sprechen lassen? An Infos bezüglich Ladung wäre ich interessiert.
    20160909_155602.jpg

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  • Das ist ne Napoleon 3 im Kaliber 69.
    Auf 25 Meter, mit 60 grain SP 2 und passender Kugel,..hält sie das Schwarze. :thumbup:
    Hinter die Kugel hatte ich immer noch nen passenden Filz eingeführt.
    Aber Achtung,..sie rollt ein Stück zurück. :trio:

  • Zum Einrichten hatte ich kleine Holzkeile hinter die Räder geschoben, die Einstellspindel wurde mit nem Gummiring am Gnauf fixirt und ca.30 Zm. Hinter ihr, diente ein Sandsack, der normalerweise als Gewehrauflage diente, als Bremse.

  • Wollte mir dieses Teil eventuell kaufen, bin aber nicht schlüssig.

    https://www.amazon.de/gp/aw/d/B078N7…LA38WY4V5&psc=1

    Hätte mir gerne so ein Teil gekauft, will aber keine Probleme bzw. wenn das Teil nicht legal wäre würde ich es sein lassen.

    Primär würde es nur zur Zierde herumstehen, aber ich will sicher sein, dass, wenn der Zoll das Teil rausziehen würde, dass das Kanönchen nicht unter das Waffengesetz fällt.

    Wie seht ihr das?

    Was sagt das Waffengesetz, wenn das Teil nur zur Zierde rumsteht und was, wenn es geschossen wird?

    Fragen über Fragen....

    Danke schon mal.

  • ?(

    Ist schneefrei, oder was?

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    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • Bitte?

    Edit: Ich hab eigentlich gehofft, dass man hier konstruktiv diskutiert.
    Darüber hinaus ist der Zoll bei uns schon mal übereifrig und macht Stress wegen nichts, da diese Beamte rechtlich nicht wirklich geschult sind.

    Will mich einfach nicht in eine Grauzone begeben.

  • Ist die da nicht besser?
    https://www.amazon.de/WYZ-Edelstahl-…SRT1VKJ5E4ZC5S6


    Solange kein (Boller)beschuss ist das Schießen nicht gestattet

    Bei der frag ich mich eh, wie die Zündung erfolgen soll

    https://www.amazon.de/wyzab-Napoleon…H3J8CDYY1Y0DXFP

    Erik - the master of desaster
    Gott hat den Menschen erschaffen, weil er vom Affen enttäuscht war. Danach hat er auf weitere Experimente verzichtet (Samuel Langhorne Clemens)

    Hab von nix eine Ahnung, aber davon besonders viel!

  • Ich nehme an per Luntenzündung.

    Geht jetzt nicht um Preise oder wie chic die Dinger sind xD, sondern grundsätzlich darum, ob das legal ist oder nicht.

    Lauf ist frei.

    Kugeln sollen wohl 4,5mm passen.

    Treibladung müsste man einbringen, Kugel reinpopeln und mit Lunte zünden.

    Die Frage ist aber nach wie vor, ob so ein Teil legal ist zu besitzen ohne es zu schießen (Schwarzpulver hat man ja keines bzw. keinen Pulver-Schein)
    oder ob der Besitz generell verboten ist, da man ja damit schießen könnte.

    Bin kein Jurist und ich dachte halt, dass in einem Waffen-Forum jemand ist der da Rechtssicherheit vermitteln kann.

  • In Deutschland liegt eine Schusswaffe vor, wenn ein Geschoss durch einen Lauf getrieben wird. Ist hier der Fall.

    Solange die Geschossenergie 7,5 Joule nicht übersteigt, ist der Erwerb für alle Volljährigen aber völlig unproblematisch. Wie stark das Ding ist, wenn man es tatsächlich abfeuern würde, weiß ich natürlich nicht.

  • Also ich hab weiter im Netz gelesen und gesucht....
    Komme zum selben Schluss, wie J-Denver und zwar, dass die Dinger ohne offiziellen Beschuss illegal sind.
    Mit Beschuss sind sie wohl als freie Waffen reguliert.

  • Stimmt m.M. nach nicht, da vor Perkussionszündung, da wird der lediglich Beschuss vor schießen fällig. Auch das selber Bauen bis hin zum Steinschloss ist erlaubnisfrei möglich, ab Perkussion muss man die Erlaubnis zur nichtgewerblichen Waffenherstellung beantragen.

    Erik - the master of desaster
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  • Nein, Kugeln an sich sind keine Munition im Sinne des Waffengesetzes. Munition liegt nur vor, wenn alle 4 Bestandteile von Munition zusammen vorliegen: Hülse, Geschoss, Zündhütchen und Treibladung.
    Eine Kugel ist nur das Geschoss. Also einfach ein Stück Metall und rechtlich unerheblich.


    Edit: War jemand schneller

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