Hi Leute,
unser Verein plant den Bau einer Fallscheibenanlage für unsere Anfänger. Der Einfachheit halber, sollen hierzu keine Stahlscheiben sondern Kunststoff-Platten verwendet werden. Der Hersteller Baummann und Tremml hat dort ein ordentliches Sortiment, zu dem auch ein Gutachten eines Sachverständigen existiert, wonach die Nutzung dieser Fallscheiben keine Auswirkungen auf die bestehende Standzulassung hat. Es handelt sich bei den Fallscheiben um durchdringbares Material, an denen sich das Geschoss nicht zerlegt sondern durchgeht und erst im regulären Kugelfang aufgefangen wird, so das Gutachten. Die Scheiben nehmen gerade soviel Energie auf, dass sie "fallen".
Angedacht ist, diese Scheiben gemäß BDS-Richtlinien anzuordnen und mit einem Klappmechanismus zu versehen und mit den Waffen zu beschießen für die unser Stand zugelassen ist (KW und LW in KW-Kalibern sowie KK bis 1500J) aus fester Distanz von 25m.
Meiner Auffassung nach bedarf es hier keiner erneuten Standabnahme durch einen Sachverständigen. So können aufgrund des Materials (durchdringbares Polyurethan) keine Geschosssplitter entstehen und ein Splitterschutz ist nicht nötig. Faktisch ist es ja nichts anderes als ganz normale Papierscheiben auf Scheibenhaltern. Auch in den Schießstandrifchtlinien wird lediglich zwischen durchdringbarem Material, Holz und Stahl unterschieden. Gesonderte Vorraussetzungen gibt es nur für Stahl und Holz (beim Vogelschießen).
Sehe ich das richtig?
Vielen Dank