also ich sage mal wenn sie 700eur im paket bringen bin ich zufrieden
Opas Jagdwaffen
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- Sonstige
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Cofi2812 -
15. Juli 2016 um 21:01
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Wenn sie verkauft werden sollen, da hast du hier im Forum eine gute Möglichkeit gefunden.
Mit den Schätzen ist das so eine Sache, es kommt auf den Zustand an. Schwer zu Sagen.
Also bei der TOZ erwarte nicht zuviel dafür, würde so um die 100 bis 150 Euro liegen.
Bei den anderen Waffen kann dir bestimmt jemand anderes helfen, da ich persönlich zu wenig Ahnung von Jagdwaffen habe.Das steht aber nirgendwo!
nichts für ungut aber
siehe oben, war Kommentar 11 oder so -
nichts für ungut aber
siehe oben, war Kommentar 11 oder soKlar, nichts für ungut. Ich habe mir jetzt den gesamten Thread durchgelesen. Entweder ich bin blind oder blöd. Da steht nix von 100 Euro ohne Optik!
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Vielleicht besteht ja Interesse die Waffen selbst zu behalten, ein Verkauf von diesen Dingern bringt meistens einen herben Wertverlust, speziell wenn der Verkäufer weiß, dass du verkaufen willst/musst.
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Vielleicht besteht ja Interesse die Waffen selbst zu behalten, ein Verkauf von diesen Dingern bringt meistens einen herben Wertverlust, speziell wenn der Verkäufer weiß, dass du verkaufen willst/musst.
Genau, das wäre auch eine Option. Zumal Du alle 3 Waffen ohne Probleme auch als Sportschütze weiter haben dürftest.
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nein das ist keine Option für mich sie zu behalten.
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Schade, war aber einen Versuch wert.
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Das Problem tritt vorher auf. Es ist zu erwarten, dass kaum mehr jemand bis zum bitteren Ende noch aktiv Sportschütze sein kann. ......Darum bin ich über meine Altbesitz-WBKs aus den 1970er Jahren recht froh. Die gelten lebenslang, und sind an kein Bedürfnis gebunden.
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Selbst wenn ein Familienmitglied Sportschütze ist, kann er die Kurzwaffen meist nicht übernehmen, denn die Plätze auf Grün sind meist belegt. Also müssen bei einem Wegfall des Bedürfnisses die Kruzwaffen im Regelfall verkauft werden!.......Solange sich die ursprüngliche Wohn- und Meldeadresse nicht ändert, wird kein Amt etwas von einer KH- oder Heimunterbringung mitbekommen, bis sie nicht dauerhaft ist. Ab da braucht man dann aber sowieso keine Waffen mehr.
Solange der Rückzug vom aktiven Sport nicht plötzlich, sondern stufenweise geschieht, kann auch das Bedürfnis erhalten bleiben. Den Vereinsbeitrag pünktlich zahlen, und 12 bzw. 18 Termine pro Jahr bestätigen lassen, sollte keine zu große Hürde sein.Gunsmoke Joe
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Darum bin ich über meine Altbesitz-WBKs aus den 1970er Jahren recht froh. Die gelten lebenslang, und sind an kein Bedürfnis gebunden.
Die alte "Gelbe" meinst Du? Darauf sind nur Einzellader einzutragen, wenn ich richtig liege, oder?
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Ich denke, da ist eine alte "Amnestie-Karte" gemeint. Die erworbenen Waffen vor 1972 bzw. 1976, die mit Einführung des Waffengesetzes quasi legalisiert wurden.
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Ist das korrekt mit der lebenslangen Gültigkeit von alten WBKs?
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450,- ist schon fast frech, aber leider die Realität bei Händlerankauf.
Das lässt sich immer so leicht sagen. Immerhin kauft der Händler, legt damit schonmal Geld aus. Er muss die Waffen prüfen und reparieren. Er muss auf die verkauften Waffen in aller Regel eine Gewährleistung geben, also liegt das Risiko alleine bei ihm. Dann muss er noch einen Laden, Waren und Personal vorhalten, gibt´s auch nicht umsonst. Und schlussendlich wollen er und seine Familie auch von seinem Beruf leben. Wenn er dafür 450 zahlt und insgesamt vielleicht 1.000 dafür bekommt gehen unterm Strich so etwa 10-20 Euro in sein eigenes Säckel. Echt frech, für mehrere Stunden Arbeit soviel zu verlangen...
Ich denke, da ist eine alte "Amnestie-Karte" gemeint. Die erworbenen Waffen vor 1972 bzw. 1976, die mit Einführung des Waffengesetzes quasi legalisiert wurden.
Auf die alten Amnesie-WBK wurde kein Munitionserwerb eingetragen solange keine Bedürfnis vorlag.
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So habe gestern nochmal mir die flinte angeschaut und es ist eine Merkel steht jedenfalls drauf
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Ist das korrekt mit der lebenslangen Gültigkeit von alten WBKs?
Ja, aber das betrifft nur solche - so wie Obazda schon richtig vermutet hat - die zur Legalisierung von "Altbesitz" ausgestellt wurden. Eine Berechtigung zum Munitionserwerb war da natürlich nicht eingeschlossen. Man konnte zunächst vorhandene Munition behalten, und der Erwerb am Schießstand war noch für einige Jahre frei, nicht nur "zum sofortigen Verbrauch" (ab 18 J. natürlich). Zum 31.08.2003 mußte dann vorhandene Munition durch Anmeldung bei der Waffenbehörde legalisiert werden.
Ja, die guten alten Zeiten!
Gunsmoke Joe
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Ist da nicht noch ein Enfield P17 mit bei?
Brauchst Du denn einen ?
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Brauchst Du denn einen ?
Da wird die Remington 700 eifersüchtig, kann ich nicht machen
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