Petition: weg mit der Bedürfnisklausel für den Waffentragschein

  • Von Swissguns: in weniger als 24 Stunden schon mehr als 400 Unterschriften:

    https://www.change.org/p/parlement-su…s-honn%C3%AAtes

    (Deutscher Text der Petition weiter unten per Click zu erreichen)

    In der Schweiz ist das Recht auf das Tragen von Waffen garantiert, allerdings nur theoretisch: Gestützt auf die Schweizerische Bundesverfassung, Art. 107, kann der Bund Vorschriften gegen den Missbrauch von Waffen erlassen, was im Bundesgesetz über Waffen folgendermassen geregelt wird:

    Art. 3. Das Recht auf Waffenerwerb, Waffenbesitz und Waffentragen ist im Rahmen dieses Gesetzes gewährleistet".

    In der Tat wird dieser im Art. 3 des Gesetzes genannten Gewährleistung im Art. 27 widersprochen da die Person, die eine Waffe tragen will eine tatsächliche Gefährdung glaubhaft machen muss. .....In gewissen Kantonen, darunter Waadt, werden überdies prinzipiell keine Waffentragbewilligungen an Zivile erteilt.

    Wir verlangen, dass das Tragen von Waffen jedem unbescholtenen Bürger erlaubt wird, sofern er eine dem zivilen Sicherheitspersonal entsprechende Ausbildung genossen hat.

    Also unterschreiben und weiterleiten :thumbup:

  • "Wir verlangen, dass das Tragen von Waffen jedem unbescholtenen Bürger erlaubt wird, sofern er eine dem zivilen Sicherheitspersonal entsprechende Ausbildung genossen hat."

    wie ist dieser satz zu verstehen??? ist damit eine normale einweisung gemeint oder schon eine quasi ausbildung fürs öffentliche tragen?

  • Egal wie dieser Satz ausgelegt wird, es wäre gegenüber der derzeitigen Praxis, schlicht weg keine Waffentragscheine mehr zu erteilen, in jedem Fall eine deutliche Verbesserung!

  • Egal wie dieser Satz ausgelegt wird, es wäre gegenüber der derzeitigen Praxis, schlicht weg keine Waffentragscheine mehr zu erteilen, in jedem Fall eine deutliche Verbesserung!

    generell bin ich da auf eurer seite... war mehr oder weniger eine private interessensfrage wie ihr das "handhaben wollen würdet"
    schien mir so auf den ersten blick nicht ersichtlich... da gibt es auch wieder zu viel interpretationsmöglichkeiten...

    den satz kann man auch so deuten dass er nur für berufswaffenträger gilt die eine ausbildung zum z.b. wertschutztransporteur gemacht haben

  • o.k. dass wäre natürlich nicht unbedingt wünschenswert, allerdings ginge das durch und es würde genau so ausgelegt, wetten dass es dann relativ schnell entsprechende Kurse für Private Waffenbesitzer geben würde? Immer noch besser als diese Möglichkeit gar nicht zu haben.

  • Ich habe die Petition nicht geschrieben, ich hätte lieber auch nicht diesen Satz, da es ja schon eine Prüfung gibt, und wie man sich darauf vorbereitet sollte egal sein, Hauptsache man schafft die Prüfung. Vor 1999 ging es ja auch ohne irgendwas in den meisten Kantonen.

    Es ist ja keine Initiative sondern eine Petition um die Diskussion im Parlament anzustossen, falls genügend Unterschriften gesammelt werden können. Über Details kann man dann ja immer noch reden.

    Da die Organisatoren aus dem westlichen Teil der Schweiz kommen, wäre es hilfreich wenn man die Petition im Deutschsprachigen Raum der Schweiz verteilen würde, also ran an eure Emailkontakte ;)


  • [...]
    wie ist dieser satz zu verstehen??? ist damit eine normale einweisung gemeint oder schon eine quasi ausbildung fürs öffentliche tragen?

    Art. 27 Waffentragen

    1 Wer eine Waffe an öffentlich zugänglichen Orten tragen oder sie transportieren
    will, benötigt eine Waffentragbewilligung. Diese ist mitzuführen und auf Verlangen
    den Polizei- oder den Zollorganen vorzuweisen. Vorbehalten ist Artikel 28 Absatz 1.

    2 Eine Waffentragbewilligung erhält eine Person, wenn:
    a. für sie kein Hinderungsgrund nach Artikel 8 Absatz 2 besteht;
    b. sie glaubhaft macht, dass sie eine Waffe benötigt, um sich selbst oder andere
    Personen oder Sachen vor einer tatsächlichen Gefährdung zu schützen;
    c. sie eine Prüfung über die Handhabung von Waffen und über die Kenntnis
    der rechtlichen Voraussetzungen des Waffengebrauchs bestanden hat; das
    Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement erlässt ein Prüfungsreglement.

    Da sollte wohl gemeint sein, was im WaffG-CH steht ( siehe grüne Textpassage :(
    Die Voraussetzungen sind bereits jetzt klar definiert und meint eine spezielle Ausbildung im Bezug zum Gebrauch einer Schusswaffe, wie es für bewaffnetes Wachspersonal oder Personenschützer gefordert ist. Theoretisch und praktisch.

    Der Rote Absatz b. ist derjenige, der angepasst werden soll.

    Im Sinne der Petition ( klick hier) würde die Streichung von 27.b. allerdings reichen, da die gewünschte Neuformulierung bereits in 27.c. enthalten ist.

    Jens

    Ich teile hier mit Euch mein Wissen und vertrete meine Meinung.
    Mein Wissen kann Fehler enthalten, meine Meinung muss nicht der Euren entsprechen.
    Korrigiert meine Fehler mit Eurem Wissen. Gute Argumente können meine Meinung beeinflussen.
    Gel(i)ebtes Forum... so muss das sein!

  • Im Sinne der Petition ( klick hier) würde die Streichung von 27.b. allerdings reichen, da die gewünschte Neuformulierung bereits in 27.c. enthalten ist.

    Jens

    Hab ich lang und quer versucht dem Autor der Petition zu erklären, dass sein Satz eigentlich unnötig ist, er wollte ihn aber drinn lassen. Nicht jeder kennt §27, und dieser Satz in der Petition soll die Gemüter beruhigen.

  • Hab ich lang und quer versucht dem Autor der Petition zu erklären, dass sein Satz eigentlich unnötig ist, er wollte ihn aber drinn lassen. Nicht jeder kennt §27, und dieser Satz in der Petition soll die Gemüter beruhigen.

    Hi doom,

    Wenn da jemand trotz des Hinweises auf obige Korrektur dennoch darauf besteht, diesen Passus beizubehalten, zeugt das aber nicht von grosser Kompetenz in Sachen Gesetzestexte und deren Formulierungen....
    Dann so mit einer Petition aufzutreten, macht meiner Meinung nach keinen guten Eindruck.

    Aber auch wenn es kaum zu einer Änderung führen wird, sollte durch diese Petition doch an geeigneter Stelle ein Zeichen setzen, dass es nicht nur Leute gibt, die das Waffenrecht einschränken wollen, sondern auch jene, die nach bereits erfolgten Beschränkungen das Waffenrecht wieder liberalisiert wissen wollen.

    Deshalb finde ich diese Aktion durchaus O.K. .

    Jens

    Ich teile hier mit Euch mein Wissen und vertrete meine Meinung.
    Mein Wissen kann Fehler enthalten, meine Meinung muss nicht der Euren entsprechen.
    Korrigiert meine Fehler mit Eurem Wissen. Gute Argumente können meine Meinung beeinflussen.
    Gel(i)ebtes Forum... so muss das sein!

  • Die Petition wurde am Samstag in Olten (ProTell GV) erwähnt und dank eines Tessiner Ehrenmitglieds wurde das Komitee durch ca 99% der Anwesenden damit beauftragt sich mit der Bedürfnisklausel und Art.28a (Missbräuchliches Tragen gefährlicher Gegenstände) zu beschäftigen (es waren ca 242 Stimmberechtige da, und glaube ich ca 5 Gegenstimmen), der erste Schritt in die richtige Richtung für ein freiheitliches Waffenrecht. Als Nächstes sollte die Petition im Nationalrat erwähnt werden.

  • Die Petition wurde am Samstag in Olten (ProTell GV) erwähnt und dank eines Tessiner Ehrenmitglieds wurde das Komitee durch ca 99% der Anwesenden damit beauftragt sich mit der Bedürfnisklausel und Art.28a (Missbräuchliches Tragen gefährlicher Gegenstände) zu beschäftigen (es waren ca 242 Stimmberechtige da, und glaube ich ca 5 Gegenstimmen), der erste Schritt in die richtige Richtung für ein freiheitliches Waffenrecht. Als Nächstes sollte die Petition im Nationalrat erwähnt werden.

    klingt ja top :) die ersten schritte scheinen bei euch wesentlich fixer anzurollen als in D

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