Sportordnung und Training

  • Es ist im Training alles erlaubt, was nicht durch das WaffG, AWaffV, KWKG usw. explizit verboten ist. Nicht mehr und nicht weniger!

    Auf Wettkämpfen kommen dann neben dem oben gesagten noch die Sportordnung und natürlich die konkrete Ausschreibung des Wettkampfes ins Spiel, aber erst dort!

    Genau das ist es was ich hören wollte als ich den Thread hier aufgemacht habe,denn genau so sehe ich es ja auch,nur einige meiner SLG Leute nicht. Ist aber nicht so wild,sind ja auch alles gute Freunde 8-.) Aber somit hätte ich dann ja quasi recht :D

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  • Ja und das ist oft ein Problem, wenn "Erbsenzähler ohne Plan und Verstand" das Sagen haben.

    Ich schiesse ab und an auf einem Stand, da darf man nur eine Patrone in die LW laden, egal ob es ein Einzellader, Repetierer oder Selbstlader ist.
    In eine Kurze max. 5 Patronen.
    Die Sportordnungen lassen da deutlich mehr zu, ist halt aber so.

  • Ich schiesse ab und an auf einem Stand, da darf man nur eine Patrone in die LW laden, egal ob es ein Einzellader, Repetierer oder Selbstlader ist.

    Das muss ich auch Hans, aber nur wenn ich einen Wettbewerb im Jagdlichen Schießen mitmache, beim Training kann ich mir auch ein volles 30ziger Mag ins AR stecken.
    Auf den Ständen in meiner alten Heimat im Osten,sei es nun von der Jägerschaft oder auch vom Schützenverein habe ich solche Regelungen noch nicht erlebt, da gehst du einzig und allein zum Schießen auf den Stand, ob du 5, 10 oder 30 Schuß ins Magazin steckst ist ganz allein dir überlassen, aber hier in NRW müsste ich auf einigen Ständen sogar das Gasröhrchen aus dem AR bauen,weil es auf dem Stand nicht erlaubt ist mit Halbautomaten zu schießen :wall: völlig bescheuert sowas.

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  • @Jester, Das eine Problem ist, der Schiesstandbetreiber hat das Hausrecht und kann bei allem bestimmen was er zulässt. Leider ist das so.
    Da hilft nur sich einen anderen Stand zu suchen.

    Als Jäger kannst du dir in der Tat ein dickes Trommelmagazin an den HA auf dem Stand packen, die AWaffV §6 (3) mit 10 Schuss gilt nur für den Schiess-Sport.
    Auch wenn manche Behörden die 2 Schuss Auflage in die WBK eintragen wollen, das ist unzulässig. Im Revier darf es allerding nur ein 2 Schuss Magazin sein.

  • Jo Klaus, alles ne Sache der Betreiber, da gibts die von Hans erwähnten Erbsenzähler,die aus meinen Erfahrungen meist im westlichen Teil der Republik zu finden sind, und die anderen, die, die ihren Schützenkollegen das Leben nicht noch schwerer machen wie es für LWBs eh schon ist :D
    Das mit der zwei Schuß Regelung bei der Jagd finde ich mittlerweile auch überholt, denn es gibt Jäger mit Geradzugrepetierer,die auf der Drückjagd genau so schnell 5 Schuß rauslassen wie einer mit nem Halbautomaten.

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  • Ich schiesse ab und an auf einem Stand, da darf man nur eine Patrone in die LW laden, egal ob es ein Einzellader, Repetierer oder Selbstlader ist.
    In eine Kurze max. 5 Patronen.

    Das kommt mir sehr bekannt vor.Höre ich jeden Donnerstag,wenn ich beim Trap bin,und da wollen welche mit LW auf die Kugelbahnen.



    Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten
    (Albert Einstein)

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  • @Jester, auch ich bin eher vorsichtig, zumindest im sportlichen bereich, hatte im September ein Auffrischer Lehrgang für Schiessleiter. Wenn was passiert, wir sind die angeschi$$enen. Die Fälle die Lothar Temme dann so präsentiert, die haben es in sich. Und man wird schneller angeschwärzt als einem lieb ist. Du weißt nie 100% was du da für Leute gerade unter den Gastschützen hast. Herb wird es dann, wenn auch noch der SB selbst mit schießt. Egal, wie, das Problem hat die Aufsicht / Schiessleiter und der bekommt es angelastet und hat die A-Karte.


    Bei der Jagd haben wir, was die Wahl der Waffen angeht wie auch auf dem Stand etwas mehr Freiheiten, das Problem dort sind die Traditionalisten.

  • Leider falsch gedacht,auch wenn du auf dem Stand nach DJV schießt nicht mehr wie 2Patronen im HA.

    Das ist auch wieder mal nicht richtig.
    Nur wenn man auf Wild schiesst dürfen HAs mit nur 2schuss geladen sein.



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  • @Fuzzi, wenn du nach DJV Regeln "Jagdparcours schießt ja, dann schon, aber nach dem Gesetz AWaffV gibt es keine SpO für Jäger. Wenn du einfach nur für Dich übst ist das ok.
    nach AWaffV §7 (3)
    3) Die Ausbildung und das Training im jagdlichen Schießen einschließlich jagdlicher Schießwettkämpfe werden durch die vorstehenden Regelungen nicht beschränkt.

    Da ist dann wieder der Standbetreiber, der dann vorgibt was drin sein darf. Ich habe einen privaten Standbetreiber, auf dem auch BWT ihre Übungen machen. Jagdlich situativ ist was anderes als DJV Parcours. Auf dem Jagdstand ist es in der Tat so wie du beschreibst, aber das ist eben die Regel des Betreibers. An dem einen Jagdstand schreibt auch der Betreiber vor, das im HA nur eine Patrone geladen sein darf.


    @HansDampf Präziser: Wenn man auf Wild schiesst, darf es nur ein 2er Magazin sein.

    Was die Magazine im Wald angeht, wenn man mit einem 10er oder 20er Magazin in der SLB im Revier kontrolliert werden sollte , braucht man eine gute Erklärung.
    Zum Jagdschutz? ..

  • Das ist genau so wie viele Standordnungen.Da heisst es Riemen ab,usw.
    Wenn bei uns das Kino gemietet wird von Jägern,(übrigens letzte Zeit sehr viel),dann erklären wir denen auch das sie die Riemen dranlassen sollen.Dann kommt immer wieso auf dem Stand muss er doch ab. Nee der Stand hat eine eigene Genehmigte Standordnung,und ?( nehmt ihr im Revier auch die Riemen runter ?( . Nee warum??? Wenn dann sollen auch die Schießnachweise genau so wie im Revier gemacht werden.



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  • Das ist auch wieder mal nicht richtig.Nur wenn man auf Wild schiesst dürfen HAs mit nur 2schuss geladen sein.

    Stimme ich voll zu, denn es steht nirgendwo das es ein reines 2 Schußmagazin sein muss, und ob in einem 10ner zwingend ne Blockade auf zwei sein muss ,steht auch nirgendwo. Du darfst nur 2 Patronen laden,das ist Fakt,ob du das in einem 10 oder 20ziger machst ist dir überlassen. Ich habe beim kauf meines HAs mit Jagdschein nur ein 20ziger Mag mit ner 10ner Blockade dazu bekommen.
    ,@ klaus, ich würde mich allerdings auch wohler fühlen mit einem 5 Schuß im AR zur Jagd zu gehen, aber selbst bei einer Kontrolle mit einem 20ziger bräuchte man wohl keine Bedenken haben,da man nicht gegen das Waffg verstößt und der Polizei ist das Jagdrecht ziemlich egal.

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  • Doch im Bundesjagdgesetz ist schon die Magazinkapazität vorgegeben:

    Da heisst es im §19, dass es verboten ist, auf Wild mit HA´s (LW) zu schiessen, deren Magazine mehr als 2 Schuß aufnehmen können.

    Die Dritte darf im Patronenlager sein.

    Schiesse ich nicht aufs Wild, kann ich durchaus auch ein 30iger Magazin drinnen haben, manchmal streift man ja auch durchs Revier und hat nicht das passende Kaliber (Joule) für das entsprechende Wild und darf darum ja auch nicht schiessen.


    Edit:
    Btw ist dies auch der Hauptgrund der Durchfaller bei der Jagdprüfung im Fach Waffenhandhabung mit dem Drilling, weil der falsche Abzug und somit der Falsche Lauf für das "angesprochende" Wild betätigt wird.

  • Seit wann erschließt sich der Sinn des Waffengesetzes in seiner vollkommenen Schönheit?

    ::lachen2::

    ---- BDMP ---- DSB ----- ProLegal ---- German Rifle Association ---- DJV ----

    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

  • Ganz genau Schwarzer Mann, so sieht es aus, bei der Disskusion sieht man wie schnell der Deutsche Sportschütze sich nur all zu gern unnötiger weise zusätzliche Einschränkungen auferlegen will.

  • Aus welchem Grund wurde die Magazinkapazität so limitiert?
    Mir erschließt sich der Sinn nicht.

    Das hat man gemacht weil man dem gemeinen Jäger nicht vertaut,und ihm unterstellt das er, wenn er mehr als 2 Patronen im Magazin hat solange auf Wild schießt bis es umfällt, zB. glaubt man das der Jäger wenn er ein 10 Schuß Magazin in seinem HA haben dürfte,beim Anblick einer Rotte Sauen von sagen wir 7 Stück,solange darauf schießt bis alle liegen. Das wir mit einem HA aber genauso waidgerecht jagen wie mit einem Drilling glaubt uns der Gesetzgeber nunmal nicht,darum gibts die Beschränkung.

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  • nach Sinn und Verstand braucht man beim Gesetz eh nur sehr selten fragen, denn das hat damit i.d.R. Nix aber auch gar Nichts zu tun.

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