Muss ein Gewehr einen Hinterschaft haben?

  • Hallo Gemeinde :)
    ich werde mir demnächst noch eine Ruger 10/22 Tactical in den Schrank stellen. Von der Ruger gibt es noch ein schnuckeliges Teil, die Ruger 10/22 Charger, die jedoch als Pistole (Kurzwaffe) zählt.
    Mein Wunsch wäre nun, die 10/22 Tac mit einem Holzschaft zu versehen, von dem jedoch der Hinterschaft abgetrennt werden würde. Dieser soll später so umgebaut sein, dass er mit der Waffe fest verbunden aber auch entfernt werden kann. Daraus würde eine Tactical mit Hinterschaft und eine Tactical ohne - ähnlich der Charger - entstehen.
    Nun meine Frage: Würde diese "kurze" Waffe dann noch als "Gewehr" zählen? Die deutsche Gesetzgebung gibt dahingehend keine Details preis. Lediglich die Art des Laufes - gezogen, gehämmert, die Art der Bedienung - zweihändig - und die Mindestlänge von 61cm werden gesetzmäßig vorgegeben. Kann auch sein, ich hab etwas überlesen :)
    Die Gesamtlänge der "kurzen" Version dieser 10/22 Tac wäre größer als 61cm - aber eben ohne Hinterschaft!!
    Was meint Ihr? Habt Ihr da Erfahrungen??

    Attachment-1.jpegruger.jpg

  • Langwaffe= länger als 60cm, Lauf und Verschluss zusammen mehr als 30cm.

    Kannst also auf einen Hinterschaft verzichten und hast Platz für einen Coladosenhalter :D

    Außer bei den bösen Pumpflinten (ich habe meine SXP Defender Highcap sehr lieb :) ) wo ein Hinterschaft nicht durch alleinigen Pistolengriff ersetzt werden darf.
    Deutsches Gesetz viel blöd :)

    Tante Edit sagt:

    Auf die Mindestlänge musste aber achten, sonst greift Anlage 2, 1.2.5:

    "Verbotene Waffen
    Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
    (...)

    1.2.5
    mehrschüssige Kurzwaffen sind, deren Baujahr nach dem 1. Januar 1970 liegt, für Zentralfeuermunition in Kalibern unter 6,3 mm, wenn der Antrieb der Geschosse nicht ausschließlich durch den Zündsatz erfolgt"


  • Auf die Mindestlänge musste aber achten, sonst greift Anlage 2, 1.2.5:

    "Verbotene Waffen
    Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
    (...)

    1.2.5
    mehrschüssige Kurzwaffen sind, deren Baujahr nach dem 1. Januar 1970 liegt, für Zentralfeuermunition in Kalibern unter 6,3 mm, wenn der Antrieb der Geschosse nicht ausschließlich durch den Zündsatz erfolgt"

    Genau, da die .22lfb ja die totale ZENTRALFEUERmunition ist :trio::wall::wall::wall:

  • Ich hatte gelesen, Lauf und Verschluss insgesamt mindestens 61cm!? Da bezieht sich aber in der Gesetzgebung nichts auf den Schaftaufbau an sich. Du könntest Recht haben! Aber warum zählt die Charger dann als Kurzwaffe/Pistole?

    Lauf und Verschluss 30cm UND Gesamtlänge mindestens 60cm...das ist eine Langwaffe. Alles andere Kurzwaffe. Die Charger ist kurzwaffe, weil eben nur knappwe 49cm lang

  • Stimmt! Lauf, Verschluss und Schaft muss länger als 60cm an der kürzesten Stelle sein... Na super! Sicherheitshalber werde ich das bei meinem zuständigen Amt nochmal hinterfragen. Und wenn die Grünes Licht geben, dann freu ich mich schon aufs feilen und schleifen :)

    • Offizieller Beitrag

    Leute hört auf euch zu zanken, trag euer Gezedere per PN aus aber nicht in den Threads ok.
    Ich werde alles löschen was nicht zum Tread Thema gehört und den nächsten Stänkerer Verwarnen.
    soe

    soe
    ************************
    Nur die Toten haben das Ende des Krieges gesehen.
    Platon

    Schriftfarbe Rot = Kommentar als Moderator
    Schriftfarbe Schwarz = Kommentar als User / Eigener Beitrag

    ::bayernbew::

  • Das Thema ist teilweise recht komplex und man kann durchaus mal etwas übersehen.

    Für jemanden, der jeden Tag sein Geld damit verdient sieht die Sache da natürlich anders aus, als jemand der alle paar Jahre mal auf die Suche nach einer "charmanten" Waffe geht. Wenn die Sachkunde Jahre zurück liegt... geht manch "Nischenwissen" verloren, mit dem man eine Weile nichts mehr zutun hatte. Was nicht bedeuten muss, jemand ist gleich eine wandelnde Unfallgarantie... das wäre ja Quatsch.

    Wer sich nie zu Wort meldet und korrigiert wird, der denkt womöglich er habe Ahnung. Gerade bei älteren Kameraden ist es so, dass die sich ihren Teil zusammen dichten... dies in keinem Forum kund tun... und im Glauben der Richtigkeit vor sich hin leben... Hanebüchene Aussagen kommen da zum Vorschein mit dem Anspruch: "SO ISSES ABER!"... ja... in deren Welt, nicht in der Realität Deutschlands!

    Darum finde ich es gut, wenn ich hier korrigiert werde! Na klar: IST PEINLICH! Natürlich "WEIß MAN DAS DOCH!"... nur habe ich auch selten wirklich JEDE Kleinigkeit parat. Das macht aber nichts... denn es treibt eine Thread voran, wenn Stück für Stück korrigiert wird.
    Dies sollte jeder andere auch so sehen, appelliere ich einfach mal. Denn:
    Nach maximal kurzen "BOCKEN" sollte man daher eingestehen: ES IST EIN HOBBY!

    All diese Einschränkungen und teils willkürlichen, also völlig unlogischen Schranken... die zum Teil auch noch Auslegungssache sind (wie ein "Allgemein Anerkannter Zweck", oder "Über das ALLGEMEINE MASS hinaus gefährdet", oder "ANSCHEIN ERWECKEN"....) können doch keinen anderen Sinn haben, als uns unser Hobby zu vermiesen!
    PUSTEKUCHEN!
    Wenn ich nicht alles durchblicke, bin ich Matthias ebenso dankbar, wie Manni oder Murmel oder einer anderen "Konifere", ähhhh. Koryphäe... (Chlor -Hühnchen?).... Also danke für jede Korrektur, besser als kopfschüttelnd nichts zu posten und dümmer sterben lassen. Meine 50 Pfennig....

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!