Aktuelle Gesetzeslage von Softairwaffen?

  • Hallo zusammen,
    wollte euch mal fragen, wo man genau die aktuelle Gesetzeslage zu Softairwaffen nachlesen kann?
    Egal ob Kurz/Langwaffen, welche Markings müssen auf diesen Waffen unbedingt drauf sein? Es gibt ja "<0,5 Joule" ab 14 Jahren und ">0,5 Joule" ab 18 Jahren, sowie Elektro/GBB und Spring-Versionen!
    Würde mich über ein paar Infos sehr freuen,danke euch.
    Gruß:

    Gruß: Hohenwolf

    Ich liebe alte antike Waffen jeglicher Art und deren Geschichten, weil fast keine Einzige einer anderen gleicht und das macht sie so interessant!

  • Moinmoin... das Thema ist ja schon uralt, aber wollte mal meine Erfahrung dazu teilen.

    Grundsätzlich kann man sagen, dass Waffen mit einer Energie <0,5 Joule als Spielzeug angesehen werden. Diese Waffen dürfen auch vollautomatisch schiessen. Der Rest läuft unter dem F im Fünfeck, also rechtlich gleichgestellt mit einem Luftgewehr welches bis 7,5 Joule haben darf, jedoch in DE nur als Halbautomaten legal. Eines haben alle Waffen gemeint, es gilt ein Führverbot und diese dürfen nur auf dem befriedeten Eigentum oder gesonderten Arealen zum Spielbetrieb genutzt werden.

    Momentan verwendete Systeme:

    (S)AEG: Elektrisch betriebene Airsoftwaffen mit einem Getriebe, welches den Luftkolben im System spannt. Im normalen Gebrauch nennt man das ganze AEG (Automatic Electric Gun), in Deutschland S-AEG weil Semi-Automatisch, zumindest jenseits der angesprochenen 0,5 J Grenze. Die perfeke Alltagswaffe!
    GBB/NBB: Gasbetriebene Airsoftwaffen mit weitgehend originalgetreuer Funktion. Betrieben wird meist mit einer Butan/Propan-Mischung und ein paar Additiven wie Silikonöl oder aber auch Co2. Die Diva unter den Airsoftwaffen, aber auch die spaßigste!
    Federdruck: Die Spring-Airsoftwaffen beziehen Ihre Energie aus einer Feder, welche mechanisch durch Muskelkraft gespannt wird. Beispiel Repetiergewehr als Sniper. Das Kraftpaket mit Tuning, aber auch anspruchsvoll zu spielen!
    HPA: Diese relativ neue Technik verwendet einen Presslufttank mit teilweise elektronisch gesteuerten Ventilen, womit extreme Flexibilität und Kadenzen erreicht werden können. Teuer und umständlich im Betrieb, aber extreme Performance möglich!

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  • Da hast wohl Recht, aber im europäischen Spielbetrieb ist das ganze erst seit ca 3 oder 4 Jahren so wirklich angekommen. Davor war es halt ein totales Nischenprodukt.

    Ein Nischenprodukt wird vermutlich auch weiterhin bleiben, vor Allem auf Grund der Komplexität, der Umständlichkeit und auch des Preises (elektronische Ventilregelung :wall: )

    Ich wollte nur dennoch darauf hinweisen, dass auch bei uns schon in den 80ern die ersten mit HPA-Umrüstkits und Flasche am Rücken rumrannten. ;)

  • Ich wollte nur dennoch darauf hinweisen, dass auch bei uns schon in den 80ern die ersten mit HPA-Umrüstkits und Flasche am Rücken rumrannten.

    :whistling:

    Yep. Definitiv weniger paranoides "Sachverständigen"-Geschisse und noch viel weniger EU-Regulierungswut .... damals.

    Na, Gott sei´s dafür aber mal reichlichst getrommelt, gebauchklatscht und gesackpfeift gewesen ! :thumbup:

    "Mir fällt dazu vor allem ein, dass Totalitaristen überall auf der Welt zunächst die Bürger entwaffnen.
    Und dann? Ein paar Blicke in die Geschichtsbücher genügen. Artikel 2 Grundgesetz?
    Ach was - Papier ist geduldig!"
    (Zitat: Walter Schulz, DWJ-Herausgeber und Chefredakteur / Editorial DWJ März 2012)

    DEXIT now !

  • EDIT: Oh. Ja. Sorry. Alter Thread. Aber ich lasse diese Kurzzusammenfassung mal stehen, falls jemand in Zukunft drüber stolpert. WICHTIG: Falls es seit diesem Post und dem Zeitpunkt zu dem du ihn liest eine Änderung am WaffG gab, sind die Angaben womöglich falsch.

    Nachzulesen im WaffG sowie Anlage 1 WaffG und BeschG:

    Unter 0,5 Joule keine Waffe und daher keine Regelungen außer dem Verbot für Anscheinswaffen, diese in der Öffentlichkeit zu führen und die Vorschrift des Transports im verschlossenen Behältnis.

    Über 0,5 Joule Schusswaffe und daher semi only. Außerdem:

    Markings: F, Kaliber, Hersteller und Modell müssen aufgebracht sein. Und zwar auf das führende wesentliche Teil. Das ist in der Regel ein Gehäuse einer Schusswaffe, das Lauf, Verschluss und Abzug aufnimmt. Leider haben AS Waffen rechtlich keinen Verschluss und damit kein Gehäuse. Nach strenger Lesung müssten die Kennnzeichen dementsprechend auf den Innenlauf aufgebracht werden und der Innenlauf dürfte nicht getauscht werden. In der Praxis kommen die Kennzeichen bei AS Waffen aber trotzdem auf das NICHT Gehäuse. An der Klärung dieser Problematik ist das BKA seit mittlerweile über einem halben Jahr dran. Bei Gaswaffen ist die Verwirrung noch größer und rein theoretisch müssten die Kennzeichen auf mehreren Bauteilen angebracht sein.

    Aufbewahrung im Verschlossenen Behältnis, wie z.B. einem Futteral, Koffer oder Schrank.

    Munition: Gibt es nicht, da keine Treibladung. BBs sind Geschosse. Aufbewahrung und Transport nicht reguliert.

    Transport (Waffen): Nicht Zugriffsbereit, nicht schussbereit. Unter 0,5 Transport im verschlossenen Behältnis.

    Führen: Nur auf befriedetem Besitztum.

    Schießen: Befriedetes Besitztum, Geschosse dürfen das Grundstück nicht verlassen.

    Lampen / Laser: Verbotene Gegenstände. Besitz ist strafbar.

    Basteln: Folgendes zählt als erlaubnispflichtiges Bearbeiten und ist daher (ohne Erlaubnisschein) verboten:
    - Eine AS Waffe zu verkürzen,
    - die Schussfolge einer AS Waffe zu ändern,
    - eine AS Waffe so zu ändern, dass sie ein anderes Kaliber verschießen kann,
    - einen Lauf in eine AS Waffe zu verbauen, zu dessen Einpassung Nacharbeit notwendig ist,
    - eine Antriebseinheit (z.B. Gearbox) oder Bestandteile einer Antriebseinheit in eine AS Waffe einzubauen, zu deren Einpassung Nacharbeit notwendig ist,

    - andere wesentliche Teile zu verbauen, zu deren Einpassung Nacharbeit notwendig ist (z.B. Abzugsgruppen bei Gas Waffen) und
    - einen Lauf, eine Antriebseinheit, ihre Bestandteile oder eine ganze AS Waffe aus Rohteilen oder Materialien herzustellen.

    6 Mal editiert, zuletzt von KnutWalfisch (23. März 2021 um 15:49)

  • Vielen Dank euch allen, für die netten Info`s zu Softairwaffen!

    Ich selbst hatte mal vor vielen Jahren (glauge in den 80gern) eine in " 5,5mm " von einem großem Versandhaus (FW) erworben. Diese aber schnell wieder verkauft, weil es fast nichts an Kugeln usw dafür gab. Mich würde ja interessieren, da es vor den "5,5mm" Soft-Air Modellen auch schon die "6mm" Varianten gab. Damals jedoch war diese Sparte von Softairwaffen in "6mm" fast unbekannt.

    Mir geht es darum: Wann tauchten die ersten Softairs (meist Kunststoff) auf dem Deutschen Markt eigentlich auf? Tokio Marui usw.....

    Oder wann tauchten eigentlich die allerersten Softair`s in DE auf?

    Hoffe ein alter Schützenfreund kann mir da noch weiter helfen.......

    Gruß: Hohenwolf

    Gruß: Hohenwolf

    Ich liebe alte antike Waffen jeglicher Art und deren Geschichten, weil fast keine Einzige einer anderen gleicht und das macht sie so interessant!

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