1 Waffenkauf-mehrere Kaliber

  • Hallo,

    ich will einen Antrag für einen Revolver in .357 Magnum stellen aber auch .38 special schießen. Wie läuft das mit dem Eintrag für zwei verschiedenen Kalibern bei 1 Waffe im NWR? Was mir bisher erzählt wurde muss ich mich für 1 Kaliber entscheiden, ist das richtig? Genauso verhält sich die Frage bei einer Pumpe, Benelli Supernova in 12/89 ist geplant aber ich will auch 12/70 bzw. 12/76 verschießen und auch kaufen/besitzen dürfen. Kann mich da jemand eindeutig aufklären?

    Gruß Ole

  • Du beantragst eine .357 Magnum. Im Regelfall ist damit der Mun Erwerb für die .38er auch vorhanden Du kannst aber Deinen SB freundlich bitten beide Kaliber in der WBK einzutragen.

    Beim Antrag beim Verband gibst Du nur .357 Magnum an.

    Was die Pumpe betrifft, mein SB hat einen Passus auf die Rückseite der WBK eingetragen, die mir erlaubt, alle 12er Kaliber von 12/63 bis 12/76 zu erwerben.
    Auch wenn es theoretisch nicht erforderlich ist, kann es Sinn machen, diese Einträge in der WBK stehen zu haben.

    Du musst hier immer zwischen dem Bedürfnisantrag beim Verband und dem Antrag für die WBK bzw, den Eintrag in die WBK unterscheiden.

    Beim Verband beantragst Du also, wie bereits erwähnt, die .357 Magnum und im Fall der Flinte die 12/86. Alles andere klärst Du mit Deiner Behörde.

  • Falls ein Sachbearbeiter fragt, auf welcher Grundlage er das kleinere Kaliber eintragen könnte: WaffVwV 10.10 bejaht dass z.B. .22 kurz mit
    EWB .22lfB erworben werden kann, weil kalibergleich und die Hülse kürzer ist. Das gilt für .357 und .38 entsprechend.
    Beim Munitionskauf schafft der zusätzliche Eintrag von vorneherein Klarheit.

  • Normaler weise braucht man das nicht mehr extra Eintragen, diese Unklarheiten gab es nur am Anfang wo es zum Gesetz die Verwaltungsvorschrift noch nicht gab.
    Kaliber gleiche Munition die mit kürzerer Hülse und gleichem oder geringeren Gasdruck aus der jeweiligen Waffe verschossen werden darf, ist in dem Munerwerb heutzutage inklusive und muss nicht mehr getrennt aufgeführt werden.

  • Hallo,

    Volker1 hat da absolut Recht :thumbup: .

    Die Frage sich mehrere Kaliber eintragen zu lassen bringt dann nämlich gleich die nächsten Probleme mit. Beim .357/.38 mag das noch einfach sein, aber bei der 12er Schrotflinte, was willst du da alles eintragen? Glump hat es oben ja schon angedeutet, da gibt es viele Varianten, die kürzer als die 12/89 sind und alle für Sportschützen auch sinnvoll sein können! Und wenn du dann mal eins vergessen hast......


    Auf der anderen Seite, sollte man aber auch nicht glauben, dass man in jedem Laden bei jedem Verkäufer mit einem .357mag Eintrag auch .38spec Munition bekommt... :wall:
    .......nein und jetzt bitte keine Diskussion darüber "aber der Verkäufer MUSS doch wissen....", denn ja, müsste er auch...siehe Volker1, oben!


    Gruß
    Frank

    ---- BDMP ---- DSB ----- ProLegal ---- German Rifle Association ---- DJV ----

    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

  • Rischdig.
    Als der 686 eingetragen wurde, hatte meine SBine zusätzlich noch 38siger Spezialitäten eingetragen.
    Als ich sollches wollte, hätte ich ohne Eintrag nüscht gekriecht.

  • Ich hole das nochmal hoch weil meine Behörde eine seltsame Praxis hat und ich nicht weis ob das so richtig sein kann. Ich habe einen Revolver in .357 Magnum beantragt. Einen zusätzlichen Eintrag für den Erwerb von.38 special lehnt sie ab. Hier eine Email die ich von meiner Sachbearbeiterin bekommen habe:

    Hallo Herr .....

    Der Wunsch bei einem .357Magnum Revolver ist gängig. Früher haben wir dann einfach die MEB im Feld 7 dahingehend ergänzt.

    Mittlerweile heißt es aber in der allg. Verwaltungsvorschrift zum WaffG Nr. 10.10: „Die auf diesem Weg erteilte Berechtigung erstreckt sich über die in Spalte 3 konkret bezeichnete Munition hinaus auf alle für die betreffende Waffen ebenfalls zugelassenen Munitionsvarianten (konkretes Beispiel: .357Mag./.38Spezial).“

    Ergo: Wir tragen keine weiteren Kaliber in die Spalte 7 Ihrer Waffenbesitzkarte ein. Bis dato gab es beim Erwerb der .38Spezial auch keine Probleme. Und der Besitz ist ja nun mal erlaubt.

    Ist das so richtig gehandhabt?

    Gruß Ole

  • Die Mail ist von deinem SB und nicht deinem Bäcker.
    Was zweifelst du jetzt an?

    Dann schreib eben nochmal an das BMI.

  • Weil meine Sachkunde aus einer Zeit stammt in der noch beide Sorten Muniton eingetragen wurde, ich seitdem scheinbar die jetzige Handhabung noch nicht mitbekommen habe und manche Behörden seltssame Dinge machen, ganz einfach. Zudem ist mir das neu denn ich hatte bisher noch nie eine Waffe bei der zwei unterschiedliche Arten verschossen werden können. Und warum soll ich das BMI anschreiben wenn ich die Frage auch hier stellen kann....

    Gruß Ole

  • Frage wurde doch schon von Volker1 beantwortet und jetzt noch einmal vom SB. Ich habe einen Revolver .357 Mag. eingetragen und kaufe aufgrund dessen auch .38 Spec. ohne Probleme.

    "Ich fürchte nicht die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten"
    Theodor Adorno

  • Weil meine Sachkunde aus einer Zeit stammt in der noch beide Sorten Muniton eingetragen wurde, ich seitdem scheinbar die jetzige Handhabung noch nicht mitbekommen habe und manche Behörden seltssame Dinge machen, ganz einfach. Zudem ist mir das neu denn ich hatte bisher noch nie eine Waffe bei der zwei unterschiedliche Arten verschossen werden können. Und warum soll ich das BMI anschreiben wenn ich die Frage auch hier stellen kann....

    Gruß Ole

    Naja, da du deinem SB und den Foristen hier nicht glaubst bleibt ja nur das BMI zum fragen.

    Nebenbei:

    Habe einen Smith&Wesson 686 mit .357Mag in der WBK.

    Bekomme mit dieser WBK ohne Probleme
    .38 Munition.

    Und wenn du immer noch Zweifel hast, dann drucke die Mail deiner SB aus und lege sie in die WBK

    Einmal editiert, zuletzt von Seligenstädter (16. April 2016 um 17:58)

  • Ja, mir war entfallen, dass Volker die Antwort schon gegeben hatte, ich hab mir den Thread auch nicht mehr durchgelesen bevor ich die Email meiner SB dargelegt habe. Nichtsdestotrotz ist zwischen nicht sicher sein/sicher gehen wollen und nicht glauben ein Unterschied, von daher ist deine Aussage nicht richtig.

  • Ja, mir war entfallen, dass Volker die Antwort schon gegeben hatte, ich hab mir den Thread auch nicht mehr durchgelesen bevor ich die Email meiner SB dargelegt habe. Nichtsdestotrotz ist zwischen nicht sicher sein/sicher gehen wollen und nicht glauben ein Unterschied, von daher ist deine Aussage nicht richtig.

    Meine Aussage ist nicht Richtig?

    Deiner SB glaubst du nicht aber wenn die Foristen dir alles bestätigen -außer mir weil meine Aussage nicht richtig- dann erst bist du dir sicher?

    Na dann ....., schönen Sonntag noch.

  • Ich habe auch ein 357er, aber noch nie das verlangen nach 38er Munition gehabt. Wo Magnum drauf steht muss auch Magnum drin sein. :D

    Habe es mal getestet.
    Nach jedem Schuss erstmal geschaut ob das Projektil noch im Lauf hängt.
    Seit dem nur noch .357
    ::hahah::

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!