• Es gibt Sachen, die klar dem Notarzt unterfallen und wo der "medizinische Laie" (welch Ehrung für die RettAssis!) an Grenzen stösst.

    Aber wirklich VIELE sind das bei objektiver Betrachtung nicht. Das eigentliche Problem ist aus meiner Sicht das Erkennen der Ausnahmen von solchen Regeln. Es macht also durchaus Sinn, einiges unter Arztvorbehalt zu stellen.

    Das Legen eines Zugangs oder eine Intubation unter EINFACHEN Bedingungen durch geübtes Personal gehören aber sicherlich nicht zu diesen Dingen, dafür ist die Ausbildung und Qualifikation von Rettungsassistenten und Notfallsanitätern einfach zu hochwertig.

    Um da mal für BEIDE Seiten eine Lanze zu brechen:

    Sowas gehört gesetzlich so geregelt, dass man das im Team klären kann. Notarzt und RettAssis müssen zusammenarbeiten, dann sollen die sich auch normal menschlich abstimmen können bei einer Tasse Kaffee, damit haben Ärztekammer und Gesetzgeber doch im Grunde nix zu tun. Ist "Ralf" ein Guter, kann der Druide das abnicken und hat Petra das nicht drauf, dann sollte Petra das eben mal lieber nicht machen, fertig.

    Typisch deutsches Rumgekasper... :wall:

    Ich bin ausschließlich aus beruflichen Gründen in diesem Forum und recherchiere mit dem Ziel journalistischer Berichterstattung.

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    Je suis Charlie!

  • Bist du nicht bei Bewußtsein
    Und dein Bauch ist voll mit Dunkelbier
    Gibts nur eine Lösung
    Intubieren. :drink:

    Und wenn ich am Morgen nach solch einer Nacht
    Mit brummendem Schädel bin aufgewacht
    Werde ich dann meine Taten beschau'n
    .........
    Fünf Kinder gezeugt und 8 Männer verhau'n :D

  • Wobei, mal ganz ernsthaft jetzt:

    Was, im Namen aller Götter der Medizingeschichte, will man bitte mit einem Larynxtubus noch grossartig falsch machen?

    DA muss man sich ja echt schon abnorme Mühe geben, damit das in die Hose geht. :shock::shock:

    ich weiß, kein 100prozentiger Aspirationsschutz, aber die neuen mit Drainage - was will man bei DENEN bitte noch falsch machen???

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  • sonst wirst Du vom Anwalt des Opfers noch belangt...

    Leider Realität. Nach Ersthilfe gemäß Ausbildung kommt es immer wieder dazu, dass weibliche GERETTETE sich nicht in Dankbarkeit ergießen, sondern Anzeige wegen "unsittlicher Berührung" erstellen. Kaum jedoch mit Erfolg vor Gericht.

    Es geht aber noch schlimmer:
    Welcher Kültürkreis noch weit über diese rechtsstaatlichen Maßnahmen hinaus geht, liegt hier auf der Hand... das gilt bei "Denen" nämlich als Ehrverlust... und wie sie darauf reagieren, ist ja sprichwörtlich (Ehrenmord).

    Das birgt folgendes Dilemma:
    JEDER BÜRGER (!) ist zur Hilfe VERPFLICHTET! Jemanden Ersthilfe zu verwehren ist eine Straftat. Also helfen Männer auch Frauen und umgekehrt. Ungeahnte Folgen hat es, wenn ein Mann eine Muslima retten MUSS... unverhofft kommt oft: Gewalt bis hin zu Morddrohungen. Vom "Schweinefresser" betatscht ist so ein "Weib" auch noch weniger Wert, als bisher in deren Mythologie...

    Oh... nein! Solche Texte schüren RESSENTIMENTS. Mein Fehler... sollten wir eventuell löschen.

    Ist nämlich ein TABUTHEMA... aber fragt mal die Rettungsdienste und Notärzte:
    @Winkelsdorf -> Du bist Doch nah dran... frage mal, was geschieht, wenn ein NotARZT zu einem Notfall mit einer Muslima gerufen wird... da gab es nämlich nicht nur einmal BEHINDERUNGEN, so dass die extra herbei zitierte Polizei die Söhne und den Ehemann zurückhalten musste, damit der Arzt seine Arbeit verrichten kann. Mit anschließend oben genannten Folgen.

    Urban: So sieht das aus im bunten Beklopptenstadl Germania...

  • Das wirklich beknackte ist, dass man dann zu dieser komischen Heilpraktikerprüfung rennen kann, da was von Zuckerkugeln ankreuzt und anschließend mit der Zulassung praktischer dann alles darf, was der Arzt darf.
    Gibt echt RettAssis, die die Schnauze voll hatten und diesen multiple-choice-Test machten, um auf der sicheren Seite zu sein.

    Keine Praxis, keine komischen Heilmittelchen oder selbstherrliche Großhirnakupunktur, die fahren weiter nur Rettungsdienst. Aber wenn alle Stricke reissen, können die den Lappen auf den Tisch packen und sind mit diesem Joker fein raus :thumbup:

    Im Dienst sind sie weiterhin nur RettAss und dürfen nicht mehr machen, als der Ärztliche Leiter Rettungsdienst genehmigt hat.
    Machen sie irgendetwas anderes, wird dies mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Konsequenzen haben.

  • Ich hatte in meiner Haustür schon einen Gärtner,der die Kevlarhosen nicht mochte und mit der Motorsäge gespielt hat.

    Da brauchte ich auch kein Torni,aber der hatte Bedarf nach einer NaCl im Strahl.Scheinbar macht etwas heftigerer Blutverlust ziemlich durstig und kalte Cola bringt da nix...

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  • Zitat

    Ich hatte in meiner Haustür schon einen Gärtner,der die Kevlarhosen nicht mochte und mit der Motorsäge gespielt hat.

    Wieso erinnert mich das an meinen alten Herren.

    Zitat

    aber der hatte Bedarf nach einer NaCl im Strahl.

    ???

    Die frage ist halt was man für modernes Medizin Gelumpe haben sollte.

  • Wieso erinnert mich das an meinen alten Herren.

    ???
    Die frage ist halt was man für modernes Medizin Gelumpe haben sollte.


    Naja,bei Verletzungen grösserer Blutgefässe brauchts eben Flüssigkeit in die Vene...


    Brauchbares Gelumpe entspricht immer dem persönlichen Stand an Ausbildubg und Fähigkeiten. Wer nur den Führerschein-Kursus beim DRK gemacht hat,wird mit einem angepassten Verbandkasten fürs Auto besser bedient sein als der Notarzt auf dem Weg nach Hause.

    Abgesehen davon ist das auch eine finanzielle Fragestellung...

    Jedenfalls sollten Mundschutz und Beatmungstuch zusätzlich drin sein,Schreibzeugs gehört dazu und sowas halt. Man geht ja nicht zur Tactical-Convention oder dem Stargate-Kommando-SG1 Fantreffen im März in Nürnberg sondern will halt nur helfen. Muss also nicht schwarz sein,muss nur funktionieren. :D

    Ich bin ausschließlich aus beruflichen Gründen in diesem Forum und recherchiere mit dem Ziel journalistischer Berichterstattung.

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  • Ich möchte einen Erstehilfe Kurs beim Roten Kreuz machen der ist leider sehr teuer mit 72€.
    Erste Hilfe Grundkurs 16 Stunden / Betriebliche ErsthelferIn gemäß §26 AschG, §31 BauV und §40 AstV


    Ich zitiere Dich mal, als es in einem anderen Beitrag um Preise für Scharfschützengewehre ging:

    Ist doch bezahlbar.

  • Ich zitiere Dich mal, als es in einem anderen Beitrag um Preise für Scharfschützengewehre ging:

    Ist doch bezahlbar.

    Weil eventuell seine Eltern das bezahlen?

    :saint:

  • Zitat

    Ist doch bezahlbar.

    Natürlich nur wo habe ich bitte behauptet das ich es mir (im moment) leisten kann? Siehst du... Ein Auto für 10.000€ ist auch bezahlbar nur nicht direkt leistbar. Wieso muss ich nur daran denken das deutsche nur zur Schule gehen und wir hinein?

    Zitat

    Keinen Cheffe der sich freut wenn einer der MA so was machen will und froh ist die Zeit nicht auch noch zahlen zu müssen???

    Ich möchte es für mich machen und Lernen wie ich mich am besten selber versorgen kann.

    Zitat

    Weil eventuell seine Eltern das bezahlen?

    Nein mir zahlt niemand etwas.

  • Nicht erstrebenswert. Wenn ich kapott bin,bin ich kapott.

    Stell dir vor: Wachste auf und bis' Tod... :saint:

    Und wenn ich am Morgen nach solch einer Nacht
    Mit brummendem Schädel bin aufgewacht
    Werde ich dann meine Taten beschau'n
    .........
    Fünf Kinder gezeugt und 8 Männer verhau'n :D

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