• Werte Forengemeinschaft,
    Beim Auspacken einer Kiste mit Schneiderhandwerkszeug, wie alten grossen Scheren, Naehmaschinenteilen u.s.w., bin ich ueberraschend auf eine Holzkiste gestossen, in der eine Schusswaffe lag. Nach einer Ueberpruefung von Bildern im Internet handelt es sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit um eine alte C 96. Vorne links am Schlitten/Lauf befindet sich ein ovales Zeichen "DW" und daneben eine "1". Im Lauf steckt irgend etwas, das eine Nutzung verhindern soll und auch der Schlagbolzen sieht verkuerzt aus. Alle beweglichen Teile sind voll funktionsfaehig und die Waffe kann auseinandergebaut werden. Das Hauptgehaeuse ist schwarz und die Teile zum Feststellen des Hahnes sind messingfarben. Es gibt braune geriffelte Griffschalen mit einem Auge am unteren Ende fuer das Befestigen einer Kette.

    Ich vermute, dass diese Waffe meinem Vater gehoerte, der 1974 verstorben ist, vielleicht auch meinem Grossvater (Westpreussen). Meine Mutter bewahrte diese Sachen auf und ist 2002 verstorben. Ich hatte mehrere Kisten mit Sachen meiner Eltern seitdem eingelagert, weil ich zur Zeit des Todes beider Elternteile beruflich im Ausland war. Nun habe ich die Kisten fuer die Ausstattung und Dekoration unserer eigenen Massschneiderei das erste Mal geoeffnet und diese Waffe vorgefunden.

    Koennen Sie mir sagen, wie ich weiter verfahren muesste, wenn ich die Waffe als Andenken behalten moechte?

    In Erwartung Ihrer geschaetzten Antwort verbleibe ich mit freundlichem Gruss
    Otto von Bismarck

  • Hallo Otto von Bismarck
    falls sie aus Deutschland kommen, zuerst mal die Polizei informieren.
    ja nicht damit zur Polizei gehen.
    Zu den Details wie man eine Erbwaffe behalten kann werden ihnen kompetentere Forenmitglieder weiterhelfen können.
    Hier in der Schweiz ist die Gesetzeslage etwas anders.

    Aber eine C96 würde mir auch gefallen :thumbup:

  • Fundwaffen gibt es häufiger, als man annimmt.

    Das die Herkunft ziemlich sicher ist, würd ich nicht die Polizei benachrichtigen, sondern als allererstes den Sachbearbeiter in der Waffenbehörde konaktoeren. So haben es zumindest meine Bekannten und Vereinskollegen gemacht, die im Erbe eine nicht gemeldete Waffe gefunden haben. Und dann auch gleichzeitig angeben, dass man die Waffe als Erbwaffe übernehmen will, und sie nicht abgeben will. Der SB legt dann auch fest, wie weiter vorgegangen werden soll. Wenn Du einen B-Würfel hast, dann muss die Waffe natürlich darin eingeschlossen werden, ansonsten musst Du sie so sichern, dass kein Unbefugter Zugriff darauf haben kann, was bedeuten kann, dass Du Dich daneben setzen musst, und auf sie aufpassen musst. du kannst sicher den Vorschlag machen, dass Du die Waffe mit Genehmigung der zuständigen Behörde zu einem Büchsenmacher bringst, der sie dann begitachtet. Vielleicht wurde sie ja wirklich zu einer Dekowaffe umgebaut, allerdings nach den alten Vorgaben, und dann kann sie ohne WBK besessen werden.

    Wenn die Polizei als erstes benachrichtigt wird, dann wird die Waffe sichergestellt und fast automatisch der Vernichtung zugeführt. So wurde es mir zumindest gesagt.

    Anzeige der Fundwaffe bei der Zuständigen Behörde fernmündlich und schriftlich!

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    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • In Deutschland auf jeden Fall den Fund am besten telefonisch der für den Ort zuständigen unteren Waffenbehörde melden (auf keinen Fall direkt mit der Waffe da hin fahren, gibt Leute die deswegen gleich n Anzeige wegen unerlaubten führens bekommen haben) und natürlich Besitzanspruch klar anmelden. So wie Du es beschreibst, könnte es möglicher weise auch ein damals zur Dekowaffe angeänderte Mauser sein. Das wird aber höchst wahrscheinlich heutigen Anforderungen nicht mehr entsprechen. Also entweder ErbenWBK beantragen, dann muss auch ein passender Schrank her, vielleicht soll sie ja zu einem späteren Zeitpunkt sogar wieder schusstauglich gemacht werden. Oder aber richtig gemäß heutigen Anforderungen zu einer Dekowaffe kaputt machen lassen, dann ist sie allerdings für immer hinüber, da wichtige mechanische Teile verscheißt vom Verschluss was wichtiges abgeflext und in den Lauf min 6 Kaliber große Löcher gebohrt werden. Dafür könnte man sie dann eben als Deko an die Wand hängen.

  • Jungs, das mit dem Hinweis den SB zu informieren usw. ist ja alles richtig. Aber die Polizei NICHT als erstes zu informieren halte ich für grob fahrlässig. Denn wie es hier scheint, ist der "Finder" schon mal nicht sachkundig. Auch wenn es sich möglicherweise um eine nicht schußfähige oder Dekowaffe handelt, es kann mit den uns hier vorliegenden Informationen keiner sagen!

    Sind also nicht alle Waffenteile gesetzeskonform unbrauchbar gemacht, so könnten sich erwerbscheinpflichtige Teile im Besitz des Finders befinden, welcher sich damit des illegalen Waffenbesitzes strafbar macht.

    Also muss das schnellstens geklärt werden und darüber hinaus die sichere Verwahrung durch einen Berechtigten gewährleistet sein. Nichts anderes würde der SB machen! Der schickt doch auch die Polizei los, oder den Waffenaufkäufer seines Vertrauens und stellt das Ding erst einmal sicher. Das ist ja auch sein Job.

    Oder wollt ihr mir allen ernstes erzählen, dass der SB zum Finder sagt: Gut, sie haben etwas gefunden, was nach einer C96 aussieht...so genau kann das aber keiner sagen, ggf. ist die Waffe scharf oder Deko...naja...egal...lassen sie die mal liegen und stellen mal nen Antrag....den Antragsgegenstand lassen wir mal offen...wir wissen ja noch nicht was es ist.....und dann kümmere ich mich mal drum. Ich denke sie hören in den nächsten 3 Monaten von mir. Bis dahin legen sie das unbekante Ding mal zwischen die Wintersocken...die brauchen Sie ja noch nicht. ?(?(?(?(

    Was zum Thema Besitzanspruch geschrieben wurde, ist natürlich richtig und sollte Beachtet werden!


    Gruß
    Frank

    ---- BDMP ---- DSB ----- ProLegal ---- German Rifle Association ---- DJV ----

    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

  • Nun, der SB am LRA schickt erst mal nicht die Polizei los, um das "Ding" zu sichern, sondern bestimmt, was damit zu geschehen hat. Das kann heißen, dass er aufgibt, die Waffe zur Begutachtung aufs Amt zu bringen, kann aber auch sein, dass man sie einem Waffenhändler zu übergeben hat. Natürlich kann bei Verdacht auch die Polizei beauftragt werden, die Waffe sicherzustellen, weil abgeklärt werden muss, ob mit ihr eine Straftat begangen wurde. Das wird von Fall zu Fall entschieden. Bei Bekannten, die selbst Jäger und Schützen waren, und die in ihrem Erbe eine Waffe gefunden haben, hat sich der SB zum Teil mit der Seriennummer und einem Foto zufrieden gegeben, und sie dann als Erbwaffe in die grüne WBK eingetragen. Wenn der Fragesteller schon weiß, was für ein Waffentyp das ist und er sie untersuchen konnte, dann hat er wahrscheinlich doch Sachkunde. Aber da die Angelegenheit mit einer Fundwaffe nicht ganz so trivial ist, ist es für mich durchaus nachzuvollziehen, dass er versucht sich schlau zu machen, ohne schlafende Hunde aufzuwecken, oder den Besitz zu gefährden. Eine Mauser-Pistole, die vielleicht der Urgroßvater aus dem ersten Krieg mitgebracht hat, hat ja auch einen ideellen Wert, und so ein Stück möchte man nicht im Hochofen wiederfinden.

    Und wenn eine Waffe nach dem alten Gesetz schon zu einer Deko- oder Salutwaffe umgebaut wurde, muss sie nach meinem Wissen nicht bei jeder Gesetzesaänderung den aktuellen Bestimmungen entsprechend bearbeitet werden. Stichwort Altdeko. Aber vielleicht gibt es da auch was Neues, das ich noch nicht kenne.

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    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

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  • Werte Forengemeinschaft,
    Ich habe nun Ihren Rat befolgt und zunaechst am Montag beim Landeskriminalamt Berlin, beim dortigen "Waffenrechtssachbearbeiter" angerufen und den Sachverhalt - siehe oben - dargelegt. Der naemtlich von mir notierte Beamte war sehr entgegenkommend und hoeflich und erklaerte mir alle weiteren rechtlich relevanten Schritte en Detail, die ich dann auch 1:1 umgesetzt habe:

    1. Den zustaendigen Polizeiabschnitt anrufen, nur die Wache, und dort beantragen, das Fundstueck abzuholen.
    2. Kein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer illegalen Waffe zulassen, weil man ja unbedarfter Finder ist.
    3. Freiwillige Herausgabe als Sicherstellung und mit Sicherungskopie, auf der k e i n e Verwertung, ausser zum eigenen Zweck - Besitzanspruch - vermerkt ist.
    4. Fundanzeige, auf der vermerkt wird, dass man den Fund vom Eigentum und Besitz her beansprucht - notfalls unter WBK - Voraussetzungen.
    5. Bildliche Vorabsicherung mit mehreren Bildern aus verschiedenen Perspektiven.

    D e n oben genannten Vorgaben habe ich entsprochen und war erfolgreich. Die Waffe stellte sich dann als C 96 Modell heraus, Kaliber 9,8 mm, ohne eine "9" auf den Griffschalen und ohne Mausergravierung. Lauf ohne Zuege. Im Lauf ein eingetriebener Stahlkonus. Schlagbolzen verkuerzt. Ovale Kennung enthaelt ein "DW" und daneben eine "1".

    Anbei einige Bilder. Entschuldigung, aber klappt nicht, weil die Dateien zu gross sind?

    Danke fuer die bisherige Hilfe. Ich halte Sie auf dem Laufenden.

    M.f.G.
    Otto von Bismarck

  • Na erst einmal schön, dass du uns auch eine Rückmeldung zukommen lässt! :thumbup:

    1. Den zustaendigen Polizeiabschnitt anrufen, nur die Wache, und dort beantragen, das Fundstueck abzuholen.

    Mein Reden! Es wird dir keiner gestatten, ein Objekt, welches ggf. eine erwerbscheinpflichtige Waffe sein könnte, in deinem Besitz zu behalten. Und es wird die Sicherstellung (in der Regel) durch die Polizei, nicht durch den SB erfolgen.


    Gruß
    Frank

    ---- BDMP ---- DSB ----- ProLegal ---- German Rifle Association ---- DJV ----

    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

  • Werte Forengemeinde,
    Zunaechst einmal vielen Dank fuer Ihre Weihnachtsgruesse.

    In Bezug auf die Fundsache gibt es bis heute noch keine schriftliche oder muendliche Mitteilung der Behoerde an mich.

    Ich denke im naechsten Jahr erfahre ich mehr.

    Mal sehen, ob meine weiteren Aktivitaeten die Bearbeitung problematisch machen.

    Ein Gruss an Sie zurueck.

    Otto von Bismark

  • Werte Forengemeinde,

    Wir schreiben das Jahr 2020, Monat Februar, den 9. Tag und hinsichtlich meines Nachlassfundes vom Dezember 2015 gibt es nun folgende Erkenntnis:

    1. Der Sachbearbeiter, der anfaenglich diese Angelegenheit bearbeitet hat, existiert nicht mehr. Es gibt nun einen neuen Ansprechpartner, der die Angelegenheit nicht kennt und sich erst durch alles durcharbeiten musste.

    2. Trotz mehmaliger Nachfragen, im Jahr 2016, 2017, und 2018, bei denen ich immer auf die noch ausstehende "Beschusspruefung" verwiesen und um Geduld ersucht wurde, gab es trotz muendlicher Zusagen am Telefon durch den Sachbearbeiter, keine Rueckmeldungen zum Vorgang, weder schriftlich noch muendlich.

    3. Schriftliche Nachfragen wurden gar nicht beantwortet.
    4. Nun wurde mir durch die Waffenbehoerde beim PolPraes erklaert, die Waffe koenne nicht aufgefunden werden. Da ich ausdruecklich die Herausgabe der Waffe an mich als Erbberechtigten im Vorgang habe aufnehmen lassen, liegt nun der Verdacht einer spezifischen Unterschlagung durch die bearbeitende Waffenbehoerde vor.
    5. Ich werde nochmals die Behoerde anschreiben und bei erneuter negativer Antwort Strafanzeige wegen des Verdachtes der Unterschlagung besonders anvertrauter Gegenstaende bei der STAA BERLIN erstatten.

    Soviel zum aktuellen Sachstand.

    Wissen Sie, welchen Wert die Waffe gehabt haben koennte? BESCHREIBUNG WIe Oben.

  • Hallo O.v.B.,

    Ich bin erst jetzt zufällig über diesen Thread gestolpert.

    Dass die Geschichte dabei von 2005 ist, das ist schon....? Funny! Incredible? Unbelievable...

    Trotzdem habe ich ds jetzt interessiert gelesen und hatte bis zu Deinem letzten, aktuellen Beitrag dem HappyEnd der Geschichte entgegengefiebert.

    Leider ist der jetzige Status überhaupt nicht zufriedenstellend. :NO:

    Dennoch möchte ich Dir danken, dass Du nach einer so langen Zeit hier noch weiter informierst.

    Es gibt leider zu viele Themen, wo Probleme/Frageestellungen intensiv diskutiert werden, am Ende aber nie in Erfahrung zu bringen ist, wie die Geschichte ausgegangen ist. Dafür: :thumbup::thumbup::thumbup:

    Und wie es denn weitergeht, wenn es denn irgendwie weitergeht, dürfte ausser Dir und mir auch noch andere hier sehr interessieren!

    Zum Wert kann ich nicht viel sagen, aber eine kaputte ( zerdekote ) C96 dürfte nicht viel bringen.

    Sie hat wahrscheinlich mehr Wert für Dich, wenn Du sie behalten könntest. Nur leider muss sie dazu erst wiedergefunden werden.

    Da würde ich mir nicht so grosse Hoffnungen machen...

    Wahrscheinlich ist die in der Kiste mit den gesammelten Amnestiewaffen zur Vernichtung gelandet.

    Das mit der Anzeige etc. ist meines Erachtens schon noch wichtig, nützt Dir in der Ursprungsfrage allerdings wenig.

    Gruss Jens

    Ich teile hier mit Euch mein Wissen und vertrete meine Meinung.
    Mein Wissen kann Fehler enthalten, meine Meinung muss nicht der Euren entsprechen.
    Korrigiert meine Fehler mit Eurem Wissen. Gute Argumente können meine Meinung beeinflussen.
    Gel(i)ebtes Forum... so muss das sein!

  • Na dann viel Glück!

    Unterschlagung ist eine Straftat, die wie die meisten Vorsatz voraussetzt, d.h. wenn sich nicht nachweisen lässt, dass die Waffe nicht schlicht verschlampt, sondern mit Wissen und Wollen "beiseite geschafft" wurde (und v.a. auch von wem),kommt da rein gar nichts bei rum. Eine Behörde als Ganzes kann strafrechtlich nicht belangt werden.

    Ich würde, wenn, dann auf zivilrechtlichem Wege mein Glück versuchen.

  • Der ganze Vorgang ist doch so verfahren, daß man von hier aus nichts Konkretes dazu sagen kann außer:

    Viel zu lange zugewartet !

    Entweder jetzt Nägel mit Köpfen machen und die Sache einem Anwalt übergeben wenn es Einem wichtig ist

    oder

    knicken, lochen, abheften, vergessen !

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Ich habe den Thread gerade gelesen. Ich bin etwas verwundert. Bitte korrigiert mich.

    Eine Schusswaffe kann nur geerbt werden, wenn der Erblasser die nötige Berechtigung besaß. Hier ist ja nicht mal klar, wer der ursprüngliche Eigentümer/Erblasser war. Die Waffe könnte auch dem Armeekumpel des Großvaters gehören in und Opa hat sie nur verwahrt. Oder sie gehörte der Wehrmacht.. Der TE hätte die Waffe niemals als Erbwaffe erhalten. Nie. Damit wird auch die Strafanzeige und die Schadenesersatzforderung ins Leere laufen. Die einzige Möglichkeit des TE die Waffe zu behalten, wäre die Kiste wieder zu schließen und zu schweigen.

    Bitte korrigiert mich. Aber so verstehe ich die Rechtslage.

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